Verpflegungsmehraufwand 2023 und 2022: Alle Pauschbeträge

Erfahren Sie, welche Pauschalen an Verpflegungsmehraufwand das Bundesfinanzministerium für 2022 und 2021 vorsieht. Nutzen Sie unser Muster für Ihre Mitarbeiter, um ihre Reisekosten einzureichen.

 

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Wann gilt welche Reisekostenpauschale?

Auf Dienstreise befinden Sie sich dann, wenn Sie von 8.00 Uhr bis 24.00 Uhr außer Haus sind.  Die erste Pauschale ist dabei für eintägige Dienstreisen oder für den An- und Abreisetag zu wählen. Die zweite Pauschale ist wichtig für mehrtägige Dienstreisen, bei denen Sie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr geschäftlich unterwegs sind. Eine Abrechnung von tatsächlichen Verpflegungskosten ist nicht möglich, auch wenn ein entsprechender Beleg vorliegt. Lediglich die Pauschalen sind für die Abrechnung der Verpflegung auf Dienstreisen maßgebend.

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Prinzipien für die Berechnung

  1. Werden an einem Kalendertag Auswärtstätigkeiten im In- und Ausland durchgeführt, ist für diesen Tag das entsprechende Auslandstagegeld maßgebend. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die überwiegende Zeit im Inland verbracht wird.
  2. Bei Reisen vom Inland in das Ausland ist der Tagegeldsatz für das vor 24 Uhr nach Ortszeit zuletzt erreichte Land bzw. die zuletzt erreichte gesondert in der Auslandsreisekostentabelle aufgeführte Stadt maßgebend.
  3.  Bei Reisen innerhalb des Auslands ist der Tagegeldsatz für das vor 24 Uhr nach Ortszeit zuletzt erreichte Land bzw. die zuletzt erreichte gesondert in der Auslandsreisekostentabelle aufgeführte Stadt maßgebend.
  4. Bei Rückreisen vom Ausland in das Inland richtet sich der Tagegeldsatz nach dem Land bzw. der gesondert aufgeführten Stadt, wo der Arbeitnehmer zuletzt im Ausland tätig war.

Welche Posten in einer Reisekostenabrechnung nicht fehlen dürfen und wie Sie die Reisekosten richtig buchen, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

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Was ist das besondere an Verpflegungsmehraufwendungen?

Für viel Verwirrung bei der Reisekostenabrechnung sorgt der Verpflegungsmehraufwand. Immer noch wird dieser gern häufig mit einem Ersatz für die angefallenen Verpflegungskosten verwechselt. Das ist leider falsch, denn wie das Wort Mehraufwendung schon sagt, beinhalten Verpflegungsmehraufwendungen eben Kosten, die über die festgelegte Reisekostenpauschale hinausgehen. Der Verpflegungsmehraufwand umfasst per Definition die zusätzlichen Kosten, die eine Person deswegen zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und daher höhere Kosten bei der Verpflegung zu tragen hat.

Mahlzeiten inklusive?

Der Verpflegungsmehraufwand errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer, des Landes und der Art Ihrer Dienstreise. Werden dem Reisenden vor Ort z. B. Mahlzeiten gestellt, z. B. Catering bei einem Event oder Hotelfrühstück, das zusammen mit der Übernachtung abgerechnet wird, so müssen diese Mahlzeiten von der großen Tagespauschale (24 Std.) abgezogen werden – selbst wenn es sich um einen Abreisetag handelt. Dieser Punkt sorgt leider häufig für Verwirrung.

  • Frühstück: 20 %
  • Mittagessen: 40 %
  • Abendessen 40 %

Sofern ein Minusbetrag errechnet wird, wird dieser nicht angerechnet, sondern die Erstattung auf 0 Euro gesetzt. Für Dienstreisen, die weniger als 8 Stunden andauern, können Arbeitnehmer keine Pauschale geltend machen.

 

Verpflegungsmehraufwand 2023 in Deutschland

Im Jahr 2023 bleiben die Sätze unverändert. Die letzte Änderung der Pauschalen trat zum 1.1.2020 in Kraft.

Verpflegungsmehraufwand Pauschale für eine Übernachtung
  • Eintägige Dienstreise ab 8 Stunden
  • An- oder Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise
  • Mehrtägige Dienstreise
  • Zwischentag, volle 24 Std.
14 Euro 28 Euro 20 Euro

Beispiel für eine dreitägige Geschäftsreise innerhalb Deutschlands

In diesem Beispiel handelt es sich um eine Geschäftsreise in Deutschland, die drei Tage andauert. Der Geschäftsreisende startet seine Geschäftsreise am 1. Tag um 17.30 Uhr. Den Morgen des 2. Tags beginnt er mit einem Frühstück, das auf Hotelrechnung ausgewiesen und vom Arbeitgeber beglichen wird. Den gesamten Tag verbringt der Arbeitnehmer auf einem Kongress. Am 3. Tag gegen 18.30 Uhr kommt er nach Hause zurück. Auch an diesem Tag nahm er das Frühstücksangebot im Hotel in Anspruch. Hieraus ergibt sich folgende Rechnung zum Verpflegungsmehraufwand 2023 in der Reisekostenabrechnung:

Tag 1: Anreisetag. Eine zeitliche Betrachtung ist nicht notwendig, es werden 14 Euro Verpflegungsmehraufwand abgerechnet.

Tag 2: Für die ganztägige Abwesenheit stehen dem Geschäftsreisenden 28 Euro als Verpflegungsmehraufwand zu. Allerdings muss das Frühstück aus den Pauschalen herausgerechnet werden. Entsprechend wird der Satz um 20 Prozent (also 5,60 Euro) gekürzt. Für Tag 2 kann unser Geschäftsreisender also Spesen in Höhe von 22,40 Euro ausweisen.

Tag 3: Abreise. Da der Reisende mehr als 8 Stunden abwesend ist und es sich ohnehin um den Abreisetag handelt, können für den 3. Tag wieder 14 Euro Tagegeld angesetzt werden. Hier werden 5,60 Euro gekürzt (20% der Ganztagspauschale), da der Arbeitnehmer erneut das Hotelfrühstück wählt. Es bleiben für Tag 3 also 8,40 Euro übrig. In der Summe kann der Geschäftsreisende aus dem Beispiel 14 Euro + 22,40 Euro + 8,40 Euro = 44,80 Euro als Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

 

Verpflegungsmehraufwand 2023 im Ausland

Wie Sie wissen, variieren die Lebenshaltungskosten stark von Land zu Land. Das wird natürlich auch vom Gesetzgeber berücksichtigt und spielt bei der Festsetzung der Spesensätze eine große Rolle. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die Pauschbeträge der jeweiligen Länder sowie Informationen über Änderungen der Pauschbeträge für Dienstreisen im Ausland seit 1. Januar 2021.

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Beispiel für eine dreitägige Geschäftsreise im Ausland (Werte: 2023)

Im Beispiel handelt es sich um eine Geschäftsreise im Ausland, die drei Tage andauert. Der Geschäftsreisende startet seine Geschäftsreise am 1. Tag um 14.30 Uhr nach Kapstadt, Südafrika und kommt um 20.00 Uhr in seinem Hotel an. Den Morgen des 2. Tags beginnt er mit einem Frühstück, das auf Hotelrechnung ausgewiesen wird, die vom Arbeitgeber beglichen wird. Den gesamten Tag verbringt der Arbeitnehmer auf einem Kongress und gegen Abend fliegt er weiter nach Riad, Marokko, wo er um 23.00 Uhr in seinem Hotel ankommt. Am 3. Tag gegen 18.30 Uhr kommt er nach Hause zurück. Auch an diesem Tag nahm er das Frühstücksangebot im Hotel in Anspruch und hatte ein Meeting am Nachmittag, bevor er nach Hause flog. Hieraus ergibt sich folgende Rechnung zum Verpflegungsmehraufwand 2022 in der Reisekostenabrechnung:

Tag 1: Anreisetag. Eine zeitliche Betrachtung ist nicht notwendig, es werden 18 Euro Verpflegungsmehraufwand abgerechnet.

Tag 2: Für die ganztägige Abwesenheit stehen dem Geschäftsreisenden 42 Euro als Verpflegungsmehraufwand zu, da er abends in Marokko ist. Allerdings muss das Frühstück aus den Pauschalen herausgerechnet werden. Entsprechend wird der Satz um 20 Prozent (also 8,40 Euro) gekürzt. Bitte beachten Sie, dass zur Wahl des richtigen Pauschbetrags, der zuletzt vor 24.00 Uhr erreichte Standort als Referenzort zu wählen ist. Für Tag 2 kann unser Geschäftsreisender also Spesen in Höhe von 33,60 Euro ausweisen.

Tag 3: Abreise. Da der Reisende mehr als 8 Stunden abwesend ist und es sich ohnehin um den Abreisetag mit Meeting handelt, können für den 3. Tag 28 Euro Tagegeld angesetzt werden. Wieder werden 5,60 Euro gekürzt, da der Arbeitnehmer das Frühstück wählt, das der Arbeitgeber finanziert wird. Es bleiben für Tag 3 also 22,40 Euro übrig. In der Summe kann der Geschäftsreisende aus dem Beispiel 18 Euro + 33,60 Euro + 22,40 Euro = 74,00 Euro als Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

Pauschbeträge für Reisen ins Ausland

Im Folgenden finden Sie in alphabetischer Reihenfolge alle Länder und die dazugehörigen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen 2023 (Änderungen gegenüber 1. Januar 2021 – BStBl 2020 I Seite 1256 sind fett gedruckt), die Sie für Ihre kommende Reisekostenabrechnung benötigen:

Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro)
Afghanistan 30 20 95
Ägypten 50 33 112
Äthiopien 39 26 130
Äquatorialguinea 36 24 166
Albanien 27 18 112
Algerien 47 32 120
Andorra 41 28 91
Angola 52 35 299
Antigua und Barbuda 45 30 177
Argentinien 35 24 113
Armenien 24 16 59
Aserbaidschan 44 29 88
Australien (Canberra) 51 34 158
Australien (Sydney) 68 45 184
Australien (Rest) 51 34 158
Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro)
Bahrain 48 32 153
Bangladesch 50 33 165
Barbados 52 35 165
Belgien 59 40 141
Benin 52 33 165
Bolivien 46 31 108
Bosnien und Herzegowina 23 16 75
Botsuana 46 31 176
Brasilien (Brasilia) 57 38 127
Brasilien (Rio de Janeiro) 57 38 127
Brasilien (Sao Paulo) 53 36 120
Brasilien (Rest) 51 34 84
Brunei 52 35 106
Bulgarien 22 15 115
Burkina Faso 38 25 174
Burundi 36 24 138
Chile 44 29 154
China (Chengdu) 41 28 131
China (Hongkong) 74 49 145
China (Kanton) 36 24 150
China (Peking) 30 20 185
China (Shanghai) 58 39 217
China (Rest) 48 32 112
Costa Rica 47 31 93
Côte d’Ivoire 59 40 166
Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro)
Dänemark 75 50 183
Dominica 45 30 177
Dominikanische Republik 45 30 147
Dschibuti 65 44 305
Ecuador 27 18 103
El Salvador 65 44 161
Eritrea 50 33 91
Estland 29 20 85
Fidschi 34 23 69
Finnland 50 33 136
Frankreich (Paris + Departements 77, 78, 91-95) 58 39 159
Frankreich (Rest) 53 36 105
Gabun 52 35 18
Gambia 40 27 161
Georgien 35 24 88
Ghana 46 31 148
Grenada 45 30 177
Griechenland (Athen) 40 27 139
Griechenland (Rest) 36 24 150
Guatemala 34 23 90
Guinea 46 31 118
Guinea-Bissau 32 21 113
Guyana 45 30 177
Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro) 
Haiti 58 39 130
Honduras 47 38 198
Indien (Bangalore) 42 28 155
Indien (Chennai) 32 21 85
Indien (Kalkutta) 35 24 145
Indien (Mumbai) 50 33 146
Indien (Neu Delhi) 38 25 185
Indien (Rest) 32 21 85
Indonesien 36 24 134
Iran 33 22 196
Irland 58 39 129
Island 62 41 187
Israel 66 44 190
Italien (Mailand) 45 30 158
Italien (Rom) 40 27 135
Italien (Rest) 40 27 135
Jamaika 57 38 138
Japan (Tokio) 66 44 233
Japan (Rest) 52 38 190
Jemen 24 16 95
Jordanien 57 38 134
Kambodscha 38 25 94
Kamerun 50 33 180
Kanada (Ottawa) 47 32 142
Kanada (Toronto) 51 34 161
Kanada (Vancouver) 50 33 140
Kanada (Rest) 47 32 134
Kap Verde 30 20 105
Kasachstan 45 30 111
Katar 56 37 149
Kenia 51 34 219
Kirgisistan 27 18 74
Kolumbien 46 31 115
Kongo (Republik) 62 41 215
Kongo (Demokratische Republik) 70 47 190
Korea (Demokratische Volksrepublik) 28 19 92
Korea (Republik) 48 32 108
Kosovo 24 16 71
Kroatien 35 24 107
Kuba 46 31 228
Kuwait 56 37 241
Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro)
Laos 33 22 96
Lesotho 28 19 104
Lettland 35 24 76
Libanon 59 40 123
Libyen 63 42 135
Liechtenstein 56 37 190
Litauen 26 17 109
Luxemburg 63 42 139
Madagaskar 34 23 87
Malawi 41 28 109
Malaysia 36 24 86
Malediven 52 35 170
Mali 38 25 120
Malta 46 31 114
Marokko 42 28 129
Marshall Inseln 63 42 102
Mauretanien 35 24 86
Mauritius 54 36 220
Mazedonien 29 20 95
Mexiko 48 32 177
Mikronesien 33 22 116
Moldau (Republik) 26 17 73
Monaco 52 35 187
Mongolei 27 18 92
Montenegro 32 21 85
Mosambik 38 25 146
Myanmar 35 24 155
Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro)
Namibia 30 20 112
Nepal 36 24 126
Neuseeland 56 37 153
Nicaragua 46 31 105
Niederlande 47 32 122
Niger 42 28 131
Nigeria 46 31 182
Nordmazedonien 27 18 89
Norwegen 80 53 182
Österreich 40 27 108
Oman 64 43 141
Pakistan (Islamabad) 23 16 238
Pakistan (Rest) 34 23 122
Palau 51 34 179
Panama 41 28 82
Papua-Neuguinea 59 40 159
Paraguay 38 25 108
Peru 34 23 143
Philippinen 33 22 116
Polen (Breslau) 33 22 117
Polen (Danzig) 30 20 84
Polen (Krakau) 27 18 86
Polen (Warschau) 29 20 109
Polen (Rest) 29 20 60
Portugal 32 21 111
Ruanda 44 29 117
Rumänien (Bukarest) 32 21 92
Rumänien (Rest) 27 18 89
Russische Föderation (Jekatarinenburg) 28 19 84
Russische Föderation (Moskau) 30 20 110
Russische Föderation (St. Petersburg) 26 17 114
Russische Föderation (Rest) 24 16 58
Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro)
Sambia 38 25 105
Samoa 39 26 105
San Marino 34 23 75
São Tomé (Príncipe) 47 32 80
Saudi-Arabien (Djidda) 57 38 181
Saudi-Arabien (Riad) 56 37 186
Saudi-Arabien (Rest) 56 37 181
Schweden 66 44 140
Schweiz (Genf) 66 44 186
Schweiz (Rest) 64 43 180
Senegal 42 28 190
Serbien 27 18 97
Sierra Leone 48 32 161
Simbabwe 45 30 140
Singapur 54 36 197
Slowakische Republik 33 22 121
Slowenien 38 25 126
Spanien (Barcelona) 34 23 118
Spanien (Kanarische Inseln) 40 27 115
Spanien (Madrid) 40 27 118
Spanien (Palma de Mallorca) 35 24 121
Spanien (Rest) 34 23 115
Sri Lanka 42 28 100
St. Kitts und Nevis 45 30 177
St. Lucia 45 30 177
St. Vincent und Grenadinen 45 30 177
Sudan 33 22 195
Südafrika (Kapstadt) 33 22 130
Südafrika (Johannisburg) 36 24 129
Südafrika (Rest) 29 20 109
Südsudan 34 23 150
Suriname 45 30 177
Syrien 38 25 140
Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro)
Tadschikistan 27 18 118
Taiwan 46 31 143
Tansania 44 29 97
Thailand 38 25 110
Togo 39 26 118
Tonga 39 26 94
Trinidad und Tobago 45 30 177
Tschad 64 43 163
Tschechische Republik 32 21 77
Türkei (Istanbul) 26 17 120
Türkei (Izmir) 29 20 55
Türkei (Rest) 17 12 95
Tunesien 40 27 115
Turkmenistan 33 22 108
Uganda 41 28 143
Ukraine 26 17 98
Ungarn 32 21 85
Uruguay 48 32 90
USA (Atlanta) 77 52 182
USA (Boston) 63 42 333
USA (Chicago) 65 44 233
USA (Houston) 62 41 204
USA (Los Angeles) 64 43 262
USA (Miami) 65 44 256
USA (New York City) 66 44 308
USA (San Francisco) 59 40 327
USA (Washington D.C.) 66 44 203
USA (Rest) 59 40 182
Usbekistan 34 23 104
Land Min. 24 Std. (Betrag in Euro) Ab 8 bis 24 Std. bzw. An- oder Abreisetag (Betrag in Euro) Pauschale für eine Übernachtung (Betrag in Euro)
Vatikanstaat 52 35 160
Venezuela 45 30 127
Vereinigte Arabische Emirate 65 44 156
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (London) 66 44 163
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (Rest) 52 35 99
Vietnam 41 28 86
Weißrussland 20 13 98
Zentralafrikanische Republik 46 31 74
Zypern 42 28 125
*Stand 2023: Alle Daten entnommen aus der offiziellen Meldung des Bundesfinanzministeriums. Alle Angaben ohne Gewähr.

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