Kündigung wegen Führerscheinverlust: Was darf der Arbeitgeber?

Führerschein weg gleich Job weg? Es kommt darauf an. Die Arbeitsgerichte betrachten die Umstände einer Kündigung wegen Führerscheinverlust sehr genau.

 

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Führerschein als Voraussetzung für Weiterbeschäftigung

Ein Berufskraftfahrer wollte vom Amtsgericht München Gnade vor Recht einfordern. Er dürfe seinen Führerschein nicht verlieren, weil der Arbeitgeber ihm mit der Kündigung drohe. Der 39-jährige hatte auf der Autobahn den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten. Nachdem er geblitzt wurde, hatte er den Verstoß zugegeben. Das Amtsgericht München hatte ihn daraufhin zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt (Urteil vom 30.07.2015, Az. 943 OWi 417 Js 204821/14).

Das wollte der Mann jedoch nicht hinnehmen und legte eine Bescheinigung des Arbeitgebers vor. Aus der Bescheinigung ging hervor, dass er im Betrieb als Kfz-Mechaniker tätig und für das Bergen von Kundenfahrzeugen verantwortlich ist. Zudem muss er nach der Reparatur Überführungs- und Probefahrten durchführen. Der Arbeitgeber gab darüber hinaus an, eine Kündigung in Erwägung zu ziehen, wenn dem Angestellten das Fahrverbot auferlegt werde.

 

Kündigung ist keine erhebliche Härte

Nach Auffassung des Amtsgerichts reicht die Bescheinigung jedoch nicht aus, um einen besonderen Härtefall feststellen zu können. Berufliche Nachteile sind durch den Führerscheinverlust die Regel und nicht die Ausnahme. Zudem sei in diesem Fall nicht davon auszugehen, dass eine Kündigung arbeitsrechtlich Bestand haben könnte.

Selbst bei einem Berufskraftfahrer wäre bei Verhängung eines einmonatigen Fahrverbots eine Kündigung nur dann möglich, wenn es ohne diesen zu einer existenzgefährdenden Notlage des Arbeitgebers käme. Hiervon sei jedoch der vorliegende Fall weit entfernt. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Führerscheinentzugs des seit fast zwanzig Jahren im Betrieb beschäftigten Betroffenen sei arbeitsrechtlich völlig ausgeschlossen.

 

Führerscheinverlust: Wann ist eine Kündigung möglich?

Nicht nur für den Autofahrer, auch für den Arbeitgeber macht es natürlich einen großen Unterschied, ob der Führerschein nur vorübergehend oder dauerhaft eingezogen wird. Bei einem vorübergehenden Fahrverbot dürfte eine Kündigung in den meisten Fällen schwierig werden. Der Arbeitgeber muss zunächst prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht kurzzeitig eine andere Aufgabe übernehmen könnte, für die er keine Fahrerlaubnis braucht. Ebenfalls denkbar ist, dass der Angestellte seinen Aufgaben per Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachkommt. Oder er könnte sich auf eigene Kosten von einem Dritten chauffieren lassen.

Ganz anders sieht es natürlich aus, wenn der Führerschein dauerhaft weg ist. Das Landesarbeitsgericht Hessen hat die fristlose Kündigung eines langjährig angestellten Kraftfahrers bestätigt, nachdem dieser bei einer Privatfahrt unter Alkoholeinfluss den Führerschein verloren hatte (Urteil vom 01.07.2011, Az. 10 Sa 245/11). Die Nachteile für das Unternehmen, einen führerscheinlosen Kraftfahrer zu beschäftigen, rechtfertigten eine Kündigung, da der Mitarbeiter den Führerscheinverlust selbst verschuldet hatte.

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