Name wählen für GbR: Leitfaden für zulässige Namen

Jede GbR benötigt einen aussagekräftigen und unverwechselbaren Namen. Was Gründer bei der Namensgebung beachten müssen und welche Fettnäpfchen es gibt, erfahren Sie hier.

 

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Inhaltsverzeichnis

GbR-Name: Warum sie keinen Firmennamen hat

Das Wichtigste zuerst: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) zählt zu den Personengesellschaften und kann nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Aus diesem Grund ist eine GbR keine Firma im rechtlichen Sinne und trägt keinen Firmennamen. Durch einen Wechsel der Rechtsform zur offenen Handelsgesellschaft (oHG) könnten Gründer das ändern.

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Wichtige Begriffe unterscheiden

In diesem Abschnitt geht es um die Fachbegriffe rund um Namen für Unternehmen.

Firmenname

Einen Firmennamen haben alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Diese Unternehmen haben mehr Freiheiten beim Wunschnamen. Zum Beispiel dürfen sie Fantasienamen ohne die bürgerlichen Namen der Gesellschafter als Zusatz verwenden. Der Grund: Jeder kann im Handelsregister nachlesen kann, wer die Gesellschafter sind. Alle Unternehmen, die nicht im Handelsregister stehen, gelten im juristischen Sinne nicht als Firma und tragen daher auch keinen Firmennamen. Zu dieser Gruppe gehören auch Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.

Unternehmensbezeichnung

Ohne Handelsregistereintrag wählen Gründer keinen Firmennamen, sondern eine offizielle Unternehmensbezeichnung. Diese besteht bei einer GbR stets aus den Namen der Gesellschafter und dem Zusatz „GbR”. Erlaubt ist außerdem ein branchenrelevanter Zusatz oder ein Fantasie-Wort. Beispiele finden Sie im Leitfaden weiter unten.

Bei geschäftlichem Briefverkehr, in offiziellen Dokumenten und im Impressum muss immer die Unternehmensbezeichnung angegeben werden. Der Grund: Gesellschaften des bürgerlichen Rechts sind in keinem öffentlichen Verzeichnis eingetragen, in dem die „wirtschaftlich Verantwortlichen“ aufgeführt werden. Trotzdem muss für Kunden, Lieferanten, andere Vertragspartner und die Öffentlichkeit erkennbar sein, wer die natürlichen Personen sind, die die GbR betreiben.

Geschäftsbezeichnung

Der Begriff bezeichnet einen inoffiziellen Wahlnamen, mit dem Unternehmen in der Außenkommunikation auftreten. Für die Gestaltung gelten keine offiziellen Regeln, solange er keine Rechte verletzt.

Die Geschäftsbezeichnung darf z. B.  in der Werbung, auf Verpackungen, Websites oder Visitenkarten genutzt werden. Hier dürfen Sie auf den Rechtsformzusatz „GbR“ verzichten. Weil die Geschäftsbezeichnung weder in einem Verzeichnis registriert noch Rückschluss auf die natürlichen Personen zulässt, reicht sie nicht für offizielle Zwecke aus. Streng genommen sind Rechnungen sogar ungültig, wenn der Rechnungssteller nur die werbliche Geschäftsbezeichnung verwendet.

Doppeldeutige Verwendung im Alltag

Alle genannten Begriffe werden leider oft in der Umgangssprache vermischt oder als Synonyme verwendet – auch von Behörden. Wenn es um wichtige Entscheidungen geht, lohnt sich oft eine Nachfrage.

 

Offizieller Name einer GbR: Leitfaden und Tipps

Um die Unternehmensbezeichnung für Ihre GbR zu personalisieren, stehen Ihnen mehrere Bausteine zur Verfügung. Diese können Sie einzeln oder aber auch in Kombination verwenden. Der Zusatz der Rechtsform am Ende ist Pflicht!

Personennamen der Gesellschafter

Die offizielle Name einer GbR muss mindestens die Nachnamen der Gesellschafter enthalten. Vornamen sind optional.

  • Otto Franek und Frieda Franek GbR
  • Schmitzki & Schneider GbR
  • Franek, Schmitz & Schneider GbR

 

Sachnamen

Zu den Sachnamen gehören unter anderem Branchen- sowie Etablissementbezeichnungen, die auf das Tätigkeitsfeld hinweisen. Häufig verwenden Gründerteams auch Produkt- und Leistungsbezeichnungen. Keiner dieser Zusätze darf irreführend sein oder den Eindruck erwecken, die GbR sei im Handelsregister eingetragen.

  • Jessy & John Simpson Kunsthandel GbR
  • Sibel Özcan & Erdem Gürbüz Fotografie GbR

 

Fantasienamen

Bei der GbR ist es möglich einen Fantasiebegriff aufzunehmen, der keinerlei Bezug zu den natürlichen Personen oder der Tätigkeit hat. Allerdings darf auch dieser Teil nicht irreführend sein.

  • Özcan & Gürbüz 10-Degree Design GbR
  • Schmitz & Schneider BlueMoon GbR

 

Unzulässige Namen

  • Orts- oder Regionalzusätze (z. B. Frankfurter, Deutsche)
  • Hinweis auf Größe, Bedeutung oder Leistungsfähigkeit (z. B. Global, Gruppe, International, Zentrum, Institut)
  • Zusätze zur Unternehmensnachfolge (z. B. & Söhne, vormals)
  • Bezeichnungen oder akademische Titel, die nur Personen verliehen werden (z. B. Dr. Photoshop)
  • Reine Abkürzungen oder Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen (z. B. T.D.L, 123MBL)
  • Nachahmungen bekannter Markennamen (z. B. Spiracoli Nudeln GbR)
  • Begriffe „Partner“ oder „Partnerschaft“
  • Irreführender Hinweis auf Haftungsbeschränkung (z. B. Limited, mbh)

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Zusatz „mbH”

Einige GbR-Gründer haben in der Vergangenheit versucht, durch den Zusatz „mbH” in ihrer Unternehmensbezeichnung eine Haftungsbeschränkung zu erzielen oder zumindest vorzutäuschen. Der Zusatz „mbH” ist allerdings unzulässig und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht (§ 3 UWG), denn er täuscht falsche Tatsachen vor. Diese fixe Idee bei der GbR-Namenswahl kann also zu teuren Abmahnungen führen.

 

Geschäftsbezeichnungen für GbRs

Obwohl es bezüglich der inoffiziellen Geschäftsbezeichnung kaum Vorgaben gibt, gilt eine goldene Regel: Stellen  Sie sicher, dass der Wunschname keine Markenrechte Dritter verletzt. Das setzt Rechercheaufwand voraus. Meistens lohnt sich diese Extraarbeit, um Rechtsstreit und Fehlinvestitionen auszuschließen. Tipps dazu finden Sie hier.

Beispiele für Geschäftsbezeichnungen mit Werbezweck

  • Gasthof zum goldenen Dreizack
  • XL Drogerie Meyer
  • Banane3000
  • 123 meins! Auktionen
  • Blumen Barbara & Sabine Schneider
  • Rohrfrei Schulze & Schulze
  • Arbeitsmoden und mehr

 

Hinweise für Freiberufler

Bei der Freiberufler-GbR genügt es, wenn in der Unternehmensbezeichnung die Nachnamen der Gesellschafter verwendet werden. Wie oben beschrieben darf der GbR-Name ebenfalls Sachnamen oder Fantasiewörter enthalten. Achten Sie darauf, dass ein Sachname die gewählte freiberufliche Tätigkeit hervorhebt. Begriffe, die auf gewerbliche Tätigkeiten hinweisen (z. B. Handel, Shop, Beratung), sollten Sie unbedingt vermeiden!

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