Sportgeschäft eröffnen: Selbständig im Einzelhandel

Sie möchten ein Sportgeschäft eröffnen? Hier finden Sie einen Überblick zu Rechtsformen, Gewerbeanmeldung, Businessplan und die Möglichkeit des Franchise, damit Ihre Existenzgründung gelingt.

 

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Inhaltsverzeichnis

 

Ideen sammeln und Vorbereitung

Wenn Sie sich mit einem Sportladen selbständig machen möchten, gibt es verschiedene Wege und Ideen. Generell können Sie von Grund auf mit einem neuen Konzept starten oder aber auf ein bewährtes Geschäftssystem setzen und mit einem Franchise eine neue Filiale eines bestehenden Konzerns eröffnen. Sofern Sie sich für die Neugründung entscheiden, gilt es, zu überlegen, ob man im Geschäft eine breite Produktpalette von Sport-Textilien bis hin zum Fahrrad oder der Ski-Ausrüstung anbieten oder sich aber auf eine oder mehrere Sportarten spezialisieren möchte. Wenn Sie sich für ein Franchise entscheiden sollten, fallen zur Gründung noch weitere Schritte an.

 

Know-how: Was muss ich mitbringen, um einen Sportladen eröffnen zu können?

Um Ihr eigenes Sportgeschäft zu gründen, bedarf es keinerlei fachlicher Qualifikationen, allerdings ist der Abschluss einer Ausbildung im Einzelhandels-Bereich empfehlenswert. An betriebswirtschaftlichen Kenntnissen sollte es Ihnen auch nicht mangeln, damit Sie Ihre Geschäftsidee verwirklichen können. Sollten Sie weder das Eine noch das Andere mitbringen, ist eine mehrjährige Berufserfahrung im Einzelhandel zu empfehlen, idealerweise in einer leitenden Position. Des Weiteren wird der Besuch eines Gründer-Seminars empfohlen; diese werden regelmäßig von der IHK abgehalten. Sport sollte für Sie Hobby und Leidenschaft sein, um Ihren Kunden kompetente Beratung mit Praxis-Bezug anbieten zu können.

 

Was gehört in den Businessplan für mein Sportfachgeschäft?

Ein professioneller Businessplan ist Pflicht für jeden Existenzgründer. Im Einzelhandel sind Sie vermutlich auf Kapitalgeber angewiesen, die Ihnen Ihre Gründung durch ihre Unterstützung erst ermöglichen. Diese müssen mit einem gut ausgearbeiteten Businessplan und vom Konzept Ihrer Geschäftsidee überzeugt werden. Gleiches gilt für Franchise-Geber: Können Sie diese mit Ihrem Businessplan nicht überzeugen, werden Sie möglicherweise als Franchise-Nehmer abgelehnt. Investieren Sie daher ausreichend Zeit und Mühe in Ihren Businessplan.

Marktbetrachtung, Standortanalyse, Zielgruppe

Nehmen Sie den Wettbewerb und den Markt an Ihrem favorisierten Standort genau unter die Lupe. Ist der Markt bereits gesättigt? Sind andere Sportgeschäfte vertreten? Wen möchte ich mit meinen Sportartikeln ansprechen? Wie sieht meine Zielgruppe aus? Ist mein Standort für Zielgruppe und Laufkundschaft gut zu erreichen?

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Produktpalette, Zusatzangebote, Marketing

Überlegen Sie sich, welche Produkte Sie anbieten möchten, ob Sie die Bandbreite des Sports ausnutzen oder sich spezialisieren wollen. Des Weiteren gilt es, über Zusatzangebote nachzudenken. Welche Strategien zur Kundenbindung wollen Sie verfolgen? Wie werben Sie für Ihr Sportgeschäft? Wie hoch ist Ihr Budget für Marketing?

 

Sportgeschäft als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Damit Sie Ihr eigenes Sportgeschäft eröffnen können, müssen Sie sich zunächst für eine Rechtsform entscheiden. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei Ihrer Wahl aber, dass sich die einzelnen Rechtsformen steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

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Handelsregistereintrag für Ihr Sportgeschäft

Wenn Sie sich für die Rechtsformen GmbH oder UG entscheiden, ist auch eine Handelsregistereintragung Pflicht. Aber auch als Einzelunternehmer (e. K.) benötigen Sie eine Eintragung.

Sportladen eröffnen: Gewerbeanmeldung

Egal, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden: eine Gewerbeanmeldung ist für Ihr Einzelhandelsunternehmen Pflicht. Das Gewerbeamt informiert automatisch IHK sowie Finanzamt von Ihrer Gründung. Danach erhalten Sie Post vom Finanzamt zur steuerlichen Erfassung.

Sportladen eröffnen: IHK

Die IHK wird vom Gewerbeamt von Ihrer Gründung informiert und meldet sich automatisch bei Ihnen. Die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer ist auch zwingend notwendig.

Berufsgenossenschaften im Sportwaren-Einzelhandel

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die BGs zuständig für Sie und Ihre Mitarbeiter. Die Mitgliedschaft in der für Sie zuständigen BG ist verpflichtend. Für den Einzelhandel zuständig ist die BGHW (Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik).

Bundesverbände für Ihren Sportladen

Die Mitgliedschaft in einem für Sie relevanten Bundesverband ist freiwillig, aber dennoch zu empfehlen. Bundesverbände setzen sich für Ihre und die Interessen Ihrer Branche ein, beispielsweise der Verband Deutscher Sportfachhandel e.V.

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Alternative zur Neugründung: Sportgeschäft Franchise

Auch im Sport-Einzelhandel gibt es Franchise-Lösungen, die für Ihre Gründung interessant sein könnten. Firmen wie Intersport oder Sport 2000 bieten Gründern als Franchise-Geber eine bewährte Geschäftsidee mit einem bestehenden Erfolgskonzept zur Filialgründung an. Als Franchise-Nehmer werden Sie während und vor allem nach der Gründung unterstützt. In unserem Ratgeber finden Sie weitere Details zum Thema Franchise-Unternehmen gründen.

Gründer-Check für den Einzelhandel

Die wichtigsten Fragen, die sich Existenzgründer stellen sollten, Hinweise zu Qualifikation, den rechtlichen Rahmenbedingungen des Einzelhandels und Zukunftsaussichten der Branche finden Sie im Ratgeber Geschäft eröffnen.

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