Zirkus gründen: Selbständig ohne Drahtseilakt

Traditioneller Familienbetrieb oder Cirque Nouveau? Angehende Zirkusgründer müssen viele Entscheidungen treffen, auch hinsichtlich Rechtsformwahl, gewerberechtlichen Anmeldungen, Fortbildungen und Geschäftsideen.

 

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Inhaltsverzeichnis

Möchten Sie einen Zirkus gründen, benötigen Sie Ideenreichtum. Wenn Sie neben Größen wie beispielsweise dem Circus Roncalli bestehen möchten, sollten Sie eine einzigartige Geschäftsidee mitbringen, um die Kundschaft ins Zirkuszelt zu locken. Hier sind Ideenreichtum und -vielfalt geboten. Falls Sie die zündende Idee für einen einzigartigen Zirkus schon haben, helfen wir Ihnen gerne, die ersten Hindernisse zu meistern. Sehr bald kann es dann vielleicht schon heißen: „Manege frei!”

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Andreas Munck

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Voraussetzungen und Fortbildungen

Eine berufliche Ausbildung zum Artisten oder Zirkusdirektor gibt es nicht, allerdings gibt es einige staatliche und private Zirkusschulen, die Zirkuskünste wie Akrobatik oder Clownerie unterrichten. Während bei traditionellen Zirkusunternehmen, die fast immer Familienunternehmen sind, die Kinder von den Eltern und anderen Artisten ausgebildet werden, sind in modernen Zirkussen oftmals professionelle Artisten und Künstler vertreten. Diese streben nach einer Artisten-Laufbahn im Zirkus und besuchen zur Vertiefung oder Erweiterung ihrer Kenntnisse eine Zirkusschule. Unterscheiden muss man hier jedoch zwischen oben genannten Zirkusschulen und den namensgleichen Schulen, die jedoch für die Kinder der Beschäftigten die einzige Möglichkeit sind, die Schule zu besuchen.

 

Zirkus gründen: Geschäftsideen

Der traditionelle Familienzirkus mit den klassischen Nummern hat zwar immer noch Bestand, jedoch machen sich heutzutage mehr und mehr Vertreter des „Cirque Nouveau” einen Namen. Bei dieser Form des Zirkus treten meist professionell ausgebildete Artisten auf und es wird größtenteils komplett auf Inszenierungen mit Tieren verzichtet. Das Dressieren von (Wild-)Tieren für Zirkusbetriebe ist in Deutschland zwar nicht verboten, wird häufig aber nicht gern gesehen und ist in Österreich beispielsweise komplett verboten. Tierliebhaber im Zirkusbetrieb integrieren stattdessen andere Darbietungen in Ihr Zirkusprogramm, damit die Tiere nicht ihrer Freiheit beraubt und zu Vorführungen gezwungen werden. Mittlerweile hat sich aber auch ein breites Spektrum an Inszenierungen entwickelt, das es den Zirkusbetreibern ermöglicht, völlig tierfrei zu arbeiten:

  • Akrobatik
  • Zauberkünstler
  • Clowns
  • Ballett
  • Theater
  • Orchester

Des Weiteren gibt es auch noch spezialisierte Zirkusse, die sich nicht auf die klassischen Nummern beschränken, sondern mit spannenden Zirkuskünsten eine völlig neue Atmosphäre gestalten, zum Beispiel:

  • Variété
  • Burlesque
  • Fakire, Feuerspucker, o.Ä.
  • Showtanz
  • Flic-Flac
  • Horrorzirkus

Wenn Sie Ihr Unternehmen erfolgreich gegründet haben, ist es an der Zeit, ein tolles Programm mit interessanten Artisten aufzubauen und die Zirkuswelt zu erobern!

 

Zirkus als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Um sich den Traum vom eigenen Zirkus erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

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Wo muss ich meinen Zirkus anmelden?

Nach der Gründung mit der Rechtsform Ihrer Wahl stehen nun einige Anmeldungen an. Beispielsweise müssen Sie Ihr neu gegründetes Unternehmen als Gewerbe anmelden. Da es sich bei einem Zirkus um kein sogenanntes stehendes Gewerbe, sondern um ein Reisegewerbe handelt, ist die Beantragung einer Reisegewerbekarte unter Umständen ebenfalls notwendig. Ggf. benötigen Sie auch eine Handelsregistereintragung. IHK und Berufsgenossenschaften müssen auch von Ihrer Gründung in Kenntnis gesetzt werden; die Mitgliedschaft hier ist Pflicht.

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