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Satzung, Notartermin, Handelsregister – wir begleiten jeden Schritt.
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Offizieller
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Gründung, Anmeldungen und laufende Buchführung an einem Ort. Was eine Zulassung braucht, kommt von Notar*innen und Steuerberater*innen aus unserem Partnernetzwerk.
Schreib in einem Satz, was deine AG machen soll. Die KI schlägt Unternehmensgegenstand und Struktur vor.
Wir gleichen deinen Wunschnamen mit dem Handelsregister ab, bevor du dich festlegst.
Namen jetzt prüfenDie Satzung liegt fertig vor. Ihr bestellt Aufsichtsrat und Vorstand, den Notartermin organisieren wir.
Nach Gründungsbericht, Gründungsprüfung und Einzahlung geht die Anmeldung ans Handelsregister.
Das Mindestkapital der AG. Bei Bareinlagen muss vor der Anmeldung mindestens ein Viertel eingezahlt sein, also 12.500 €.
Der Vorstand führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern kontrolliert, die Hauptversammlung entscheidet über Grundlegendes.
Die Gründer erstatten einen Gründungsbericht, Vorstand und Aufsichtsrat prüfen die Gründung. In manchen Fällen prüft zusätzlich der Notar oder ein externer Prüfer.
Anders als GmbH-Anteile lassen sich Aktien ohne Notar übertragen. Das macht neue Aktionäre und spätere Verkäufe einfacher.
Für Verbindlichkeiten haftet nur das Vermögen der Gesellschaft, nicht das der Aktionäre.
Die Satzung darf vom Aktiengesetz nur abweichen, wo das Gesetz es ausdrücklich erlaubt. Das schafft Klarheit, lässt aber weniger Spielraum als bei der GmbH.
Agenten unterstützen die Validierung deiner Idee bis hin zur Gründung deines Unternehmens.
Validierungs-Score
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+12 %Gründung wird gestartet
Satzung wird erstellt …
Sämtliche behördlichen Anmeldungen übernehmen wir – von der Gewerbeanmeldung bis zur steuerlichen Erfassung.
Dein Unternehmen wird automatisch mit allen wichtigen Registern und Behörden verbunden.
Deine Buchführung startet sauber ab Tag 1 – jeder Beleg sitzt von Anfang an auf dem richtigen Konto.
Zahllast Juni
2.827 €
Umsatzsteuer 5.016 € − Vorsteuer 2.189 €
| In Eigenregie | Klassische Kanzlei | firma.de | |
|---|---|---|---|
| Gründung ohne eigene Behördengänge | Notartermin, Geschäftskonto und Ämter koordinierst du selbst – rund 8–12 Stunden Aufwand. | Gründungen laufen über Notar und Registergericht, nicht über die Steuerkanzlei. | Wir koordinieren Notartermin, Bank und Ämter und übernehmen sämtliche Anmeldungen – du unterschreibst nur. |
| Offene Aufgaben und Fristen jederzeit sichtbar | Rund 2–3 Stunden im Monat, um den Überblick selbst zu führen. | Sachstand auf Anfrage, meist ohne eigenes Portal. | Im Konto sichtbar, in jedem Paket enthalten. |
| Fester Buchhalter, Anwalt bei Bedarf – rund um die Uhr erreichbar | Kein fester Ansprechpartner – Steuer- und Rechtsfragen klärst du selbst. | Steuerfragen zu Bürozeiten, für Rechtsfragen brauchst du zusätzlich eine Anwaltskanzlei. | Ein fester Buchhalter kennt dein Unternehmen, Rechtsfragen klären unsere Partneranwält*innen – und der KI-Agent antwortet rund um die Uhr. |
| Buchführung in Echtzeit inkl. BWA und Umsatzsteuervoranmeldung | Buchen, BWA und Voranmeldung machst du selbst – rund 4–6 Stunden im Monat. | BWA und Voranmeldung kommen erst nach dem Monatsabschluss, meist mit Wochen Versatz. | Jeder Beleg wird gebucht, sobald er ankommt – BWA und Voranmeldung sind jederzeit aktuell. |
| Lohnabrechnung im selben System | Ohne eigene Software kaum zu stemmen, die Haftung für Meldungen liegt bei dir. | Rund 10–20 € je Abrechnung und Monat. | Ab dem Paket Betrieb enthalten. |
| Jahresabschluss und E-Bilanz | Möglich, aber Aufstellung und Übermittlung liegen dann vollständig bei dir. | Je nach Größe rund 1.000–2.500 € im Jahr. | Ab dem Paket Wachstum enthalten, erstellt von der Partnerkanzlei. |
| Änderungen im Handelsregister mit erledigt | Vorbereitung rund 2–4 Stunden je Änderung, der Notartermin bleibt Pflicht. | Registeränderungen laufen über Notar und Gericht, nicht über die Kanzlei. | Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren den Notartermin. |
Zeit- und Kostenangaben sind Erfahrungswerte und hängen vom Einzelfall ab.
Umsatzsteuer jeden Monat, Löhne jeden Monat, Abschluss jedes Jahr. firma.de hält die Fristen und zeigt jederzeit den echten Stand – die Kanzlei arbeitet auf denselben Daten weiter.
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Buchführung für Einzelunternehmen und kleine Gesellschaften.
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„Seit der Gründung läuft unsere Verwaltung einfach mit: Belege, Voranmeldungen, Fristen. Wir sehen jederzeit, wo wir stehen – und haben den Kopf frei für unser Produkt.“
Wir schauen uns die Gründung deiner AG gemeinsam an und klären deine Fragen, bevor du startest.
Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss gehen über die ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt.
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4,6 von 5 Punkten bei Trustpilot. Bewertet von Gründer*innen, die firma.de wirklich genutzt haben.
In Deutschland entwickelt, Server in der EU, DSGVO-konform. Was eine Zulassung braucht, kommt von Steuerberater*innen und Notar*innen.
Eine Aktiengesellschaft gründest du beim Notar mit mindestens 50.000 € Grundkapital, von dem vor der Anmeldung ein Viertel eingezahlt sein muss. Anders als bei der GmbH bestellst du schon bei der Gründung einen Aufsichtsrat, und die Gründung wird geprüft. Rechne deshalb mit einigen Wochen statt Tagen.
Gründer und Grundkapital festlegen. Eine oder mehrere Personen übernehmen alle Aktien (§ 2 AktG), zusammen mindestens 50.000 € (§ 7 AktG), siehe Grundkapital.
Firma wählen. Der Name enthält „Aktiengesellschaft“ oder eine verständliche Abkürzung wie „AG“ (§ 4 AktG). Ob er frei ist, zeigt Firmenname prüfen.
Satzung beim Notar feststellen. Die Satzung wird notariell beurkundet (§ 23 Abs. 1 AktG); mit der Übernahme aller Aktien in der Urkunde ist die AG errichtet (§ 29 AktG). Ein Musterprotokoll oder eine Beurkundung per Video wie bei der GmbH gibt es nicht, siehe Satzung.
Aufsichtsrat bestellen. Die Gründer bestellen den ersten Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer für das erste Geschäftsjahr, ebenfalls notariell; der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand (§ 30 AktG), siehe Organe.
Gründungsbericht und Gründungsprüfung. Die Gründer berichten über den Hergang der Gründung, Vorstand und Aufsichtsrat prüfen ihn, oft zusätzlich der Notar oder ein externer Prüfer, siehe Gründungsprüfung.
Einlagen leisten. Mindestens 12.500 € auf ein Konto der AG, endgültig zur freien Verfügung des Vorstands (§ 36 Abs. 2 AktG); die Bank bestätigt die Einzahlung (§ 37 Abs. 1 AktG). Anbieter vergleichst du unter Geschäftskonten.
Handelsregister. Alle Gründer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder melden die AG an (§ 36 Abs. 1 AktG). Mit der Eintragung entsteht sie; vorher besteht sie als AG nicht (§ 41 Abs. 1 AktG). Das zuständige Gericht findest du im Handelsregister-Verzeichnis.
Finanzamt, Gewerbe, Transparenzregister. Danach folgen die Anmeldungen bei den Behörden, siehe Pflichten nach der Gründung.
Wir begleiten jeden Schritt von der Satzung bis zur Eintragung. Unser Paket findest du unter Preise.
Das Grundkapital beträgt mindestens 50.000 € (§ 7 AktG). Bei Bareinlagen muss vor der Anmeldung mindestens ein Viertel des Ausgabebetrags eingezahlt sein, bei 50.000 € also 12.500 €; ein Aufgeld über den Nennbetrag hinaus kommt voll dazu (§ 36a Abs. 1 AktG). Den Rest fordert der Vorstand später ein (§ 63 Abs. 1 AktG).
Die AG hat drei Organe, deren Aufgaben das Gesetz trennt:
Allein gründen geht: Du kannst alle Aktien halten und den Vorstand bilden, brauchst aber drei andere Personen für den Aufsichtsrat. Gehören alle Aktien einem Aktionär, wird das dem Handelsregister mitgeteilt (§ 42 AktG).
Arbeitnehmer sitzen erst im Aufsichtsrat, wenn die AG in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer hat; dann stellen sie ein Drittel (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG). Für den ersten Aufsichtsrat gilt das nie (§ 30 Abs. 2 AktG).
Die Gründer erstatten einen schriftlichen Gründungsbericht über den Hergang der Gründung; bei Sacheinlagen legen sie dar, warum deren Wert angemessen ist (§ 32 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat prüfen die Gründung immer selbst (§ 33 Abs. 1 AktG). Ein externer Gründungsprüfer kommt hinzu, wenn (§ 33 Abs. 2 AktG):
Bei kleinen Gründungen sitzt fast immer ein Gründer im Vorstand oder Aufsichtsrat. In den ersten beiden Fällen kann der beurkundende Notar die Prüfung statt eines Gründungsprüfers übernehmen, sonst bestellt das Gericht den Prüfer (§ 33 Abs. 3 AktG). Bei Sacheinlagen kann die externe Prüfung nur entfallen, wenn börsengehandelte Wertpapiere zum Durchschnittskurs der letzten drei Monate eingebracht werden oder ein unabhängiger Sachverständiger den Wert höchstens sechs Monate vorher ermittelt hat (§ 33a AktG).
Geprüft wird, ob die Angaben zu Aktien, Einlagen, Sondervorteilen und Gründungsaufwand stimmen und ob Sacheinlagen ihren Ausgabebetrag decken. Der Bericht des Gründungsprüfers geht an das Gericht, und jeder kann ihn dort einsehen (§ 34 AktG).
Die Satzung wird notariell beurkundet; wer sich vertreten lässt, braucht eine notariell beglaubigte Vollmacht (§ 23 Abs. 1 AktG). Sie muss mindestens bestimmen (§ 23 Abs. 3, 4 AktG):
Abweichen darf die Satzung vom Aktiengesetz nur, wo es das ausdrücklich zulässt (§ 23 Abs. 5 AktG). Das macht AG-Satzungen einander ähnlich, lässt aber weniger Raum für eigene Regeln als bei der GmbH. Soll die AG die Gründungskosten tragen, muss die Satzung den Gründungsaufwand festsetzen; ändern lässt sich das erst nach fünf Jahren im Handelsregister (§ 26 Abs. 2, 4 AktG).
Aktien wechseln den Besitzer ohne Notar, Namensaktien durch Abtretung oder Indossament (§ 68 Abs. 1 AktG); GmbH-Anteile brauchen dafür eine notarielle Urkunde (§ 15 Abs. 3 GmbHG). Vor der Eintragung der AG können Anteile aber nicht übertragen und Aktien nicht ausgegeben werden (§ 41 Abs. 4 AktG).
„Kleine AG“ ist keine eigene Rechtsform, sondern die übliche Bezeichnung für eine nicht börsennotierte AG mit überschaubarem Aktionärskreis. Für sie gelten Erleichterungen:
Was bleibt: der Aufsichtsrat mit drei Mitgliedern, die Gründungsprüfung, die Satzungsstrenge und eine ordentliche Hauptversammlung in den ersten acht Monaten jedes Geschäftsjahrs (§ 175 Abs. 1 AktG).
Für die meisten Gründungen ist die GmbH günstiger und schneller. Die Unterschiede, die bei der Gründung zählen:
| AG | GmbH | |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 50.000 € (§ 7 AktG) | 25.000 € (§ 5 GmbHG) |
| Vor der Anmeldung einzuzahlen | ein Viertel, bei 50.000 € also 12.500 € | ein Viertel je Anteil, zusammen mindestens 12.500 € |
| Geschäftsführung | Vorstand, eigenverantwortlich | Geschäftsführer, an Weisungen gebunden (§ 37 GmbHG) |
| Aufsichtsrat | Pflicht, mindestens drei Mitglieder | freiwillig oder ab mehr als 500 Arbeitnehmern |
| Gründungsprüfung | ja, oft auch extern | nein, das Registergericht prüft |
| Satzung | nur Abweichungen, die das Aktiengesetz erlaubt | weitgehend frei, Musterprotokoll möglich |
| Online-Gründung | nein, Notartermin vor Ort | ja, per Video (§ 2 Abs. 3 GmbHG) |
| Anteile übertragen | ohne Notar | nur notariell (§ 15 Abs. 3 GmbHG) |
| Gesetzliche Rücklage | 5 % des Jahresüberschusses bis 10 % des Grundkapitals | keine (UG: 25 %) |
| Börsengang | möglich | nicht möglich |
Die AG lohnt sich, wenn viele Aktionäre beteiligt werden sollen, Anteile oft und ohne Notar den Besitzer wechseln, Mitarbeitende Aktien bekommen oder ein Börsengang geplant ist, und wenn der Vorstand unabhängig von den Aktionären führen soll. Sonst ist die GmbH der einfachere Weg; aus ihr kann später per Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz eine AG werden.
Für die AG nennen wir keinen Pauschalbetrag: Unser Gründungskosten-Rechner rechnet nur GmbH und UG, und die Kosten einer AG hängen stärker vom Einzelfall ab. Diese Posten fallen an:
Die Gründungskosten trägt die AG nur, soweit die Satzung den Gründungsaufwand festsetzt, siehe Satzung. Was unser Paket umfasst, steht unter Preise.
Nach der Eintragung hat die AG die Pflichten jeder Kapitalgesellschaft und einige eigene:
Stand: 15. Oktober 2026. Die Normen haben wir am Gesetzestext geprüft. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; für deine Gründung hilft eine Beratung durch einen Anwalt oder einen Steuerberater.
Die AG braucht mindestens 50.000 € Grundkapital. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Vermögen der Gesellschaft, nicht das der Aktionäre. Der Vorstand führt die Geschäfte, der Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern kontrolliert, und die Hauptversammlung entscheidet über Grundlegendes.
Unternehmensgegenstand festlegen, Wunschnamen mit dem Handelsregister abgleichen, die Satzung beim Notar beurkunden lassen und Aufsichtsrat und Vorstand bestellen. Nach Gründungsbericht, Gründungsprüfung und Einzahlung geht die Anmeldung ans Handelsregister.
Mindestens 50.000 € Grundkapital. Bei einer Bargründung müssen vor der Anmeldung mindestens 25 % des Nennbetrags eingezahlt sein, also 12.500 €, dazu ein etwaiges Aufgeld.
Ja, eine Person kann alle Aktien übernehmen und den Vorstand bilden. Der Aufsichtsrat braucht aber mindestens drei Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören.
Die GmbH ist günstiger und flexibler. Die AG lohnt sich, wenn viele Aktionäre beteiligt werden sollen, Anteile häufig den Besitzer wechseln oder ein Börsengang geplant ist.
Die Satzung einer AG wird beim Notar vor Ort beurkundet. Die Online-Gründung per Video gibt es bisher nur für GmbH und UG.
Neben unserem Paket fallen Notar- und Registergebühren an, je nach Fall auch Kosten für eine externe Gründungsprüfung. Durch Aufsichtsrat und Prüfung ist die AG aufwendiger als eine GmbH.
Durch Aufsichtsrat, Gründungsbericht und Gründungsprüfung meist einige Wochen. Wie schnell danach die Eintragung kommt, entscheidet das Registergericht.
Nein. Die meisten Aktiengesellschaften sind nicht börsennotiert. Ein Börsengang ist möglich, aber kein Muss.