Was ist ein Geschäftskonto?
Ein Geschäftskonto ist ein Bankkonto, das ausschließlich für geschäftliche Zahlungsströme genutzt wird. Es dient dazu, Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens klar von privaten Finanzen zu trennen. Zu den typischen Funktionen gehören SEPA-Überweisungen und -Lastschriften, die Ausstellung von Debit- oder Kreditkarten, Online-Banking sowie Schnittstellen zur Buchhaltungssoftware. Viele Anbieter ergänzen ihr Angebot um zusätzliche Leistungen wie Ausgabenkategorisierung, Fremdwährungskonten oder Kreditlinien.
In Deutschland unterscheidet man zwischen Geschäftskonten bei regulären Banken mit Vollbanklizenz und Konten bei E-Geld- oder Zahlungsinstituten (häufig als „FinTech-Konten" bezeichnet). Beide Varianten eignen sich für den Geschäftsbetrieb, unterscheiden sich aber in der Art der Einlagensicherung, mehr dazu im Abschnitt weiter unten.
Brauche ich als GmbH oder UG ein Geschäftskonto? Pflicht zur Trennung von Privat- und Geschäftsvermögen
Für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ist ein separates Geschäftskonto rechtlich unumgänglich: Das Stammkapital muss vor Handelsregistereintrag auf ein Konto der Gesellschaft eingezahlt werden, und das Gesellschaftsvermögen muss dauerhaft vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt bleiben. Ein Verstoß gegen die Vermögenstrennungspflicht kann zur Durchbrechung des Haftungsschutzes führen.
Für Einzelunternehmer und Freiberufler besteht keine gesetzliche Pflicht zum separaten Geschäftskonto. Ein getrenntes Konto erleichtert jedoch die Buchhaltung erheblich und verringert das Fehlerrisiko bei der Steuererklärung. Einige Banken verlangen zudem den Nachweis der unternehmerischen Tätigkeit für die Kontoeröffnung.
Brauchen Einzelunternehmer und Freiberufler ein Geschäftskonto?
Diese Frage stellen sich besonders viele Gründer:innen, denn hier ist die Rechtslage anders als bei Kapitalgesellschaften: Für Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinunternehmer (§ 19 UStG) gibt es keine gesetzliche Pflicht, ein separates Geschäftskonto zu führen. Das Finanzamt beanstandet es grundsätzlich nicht, wenn geschäftliche Zahlungen über das Privatkonto laufen.
In der Praxis gibt es trotzdem drei gewichtige Gründe für ein eigenes Konto:
- AGB der Banken: Zahlreiche Banken schließen in ihren Geschäftsbedingungen aus, dass private Girokonten gewerblich genutzt werden. Wer dauerhaft Geschäftsumsätze über das Privatkonto abwickelt, riskiert zunächst eine Aufforderung zum Wechsel und im Ernstfall die Kündigung des Kontos.
- Buchhaltung und Betriebsprüfung: Eine saubere Trennung erleichtert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erheblich. Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie zudem nur die geschäftlichen Kontobewegungen offenlegen. Vermischen Sie beides, gewährt das Privatkonto dem Prüfer Einblick in Ihre privaten Ausgaben.
- Professioneller Auftritt: Eine eigene Geschäftsbankverbindung auf Rechnungen wirkt gegenüber Kunden und Lieferanten seriöser.
Das frühere Kostenargument gegen ein Zweitkonto zieht kaum noch: Neun der zwölf Anbieter im Vergleich starten mit einem 0-€-Tarif, und alle zwölf stehen Einzelunternehmern und Freiberuflern offen. Kontist und N26 richten sich sogar gezielt an Solo-Selbstständige. Prüfen Sie in der Vergleichstabelle oben die Zeile „Rechtsformen" und rechnen Sie mit dem Kostenrechner durch, was Ihr Buchungsverhalten monatlich kosten würde.
Geschäftskonto für die Gründung und Stammkapital-Einzahlung
Wer eine GmbH oder UG gründet, benötigt bereits vor dem Notartermin ein Geschäftskonto der Gesellschaft in Gründung (i. Gr.), um das Stammkapital einzuzahlen. Der Kontoauszug über die Einzahlung wird dem Notar zur Vorlage beim Handelsregister übermittelt. Nicht alle Anbieter akzeptieren Gesellschaften in Gründung: Einige setzen eine bestehende Handelsregisternummer voraus.
Prüfen Sie daher beim Anbietervergleich die Spalte „Gründungskonto", bevor Sie ein Konto beantragen. Planen Sie außerdem ausreichend Zeit ein, gerade bei Online-Anbietern kann der KYC-Prozess (Identitätsprüfung) einige Werktage dauern.
Geschäftskonto eröffnen: Schritt für Schritt
Die Eröffnung eines Geschäftskontos läuft bei den meisten Anbietern vollständig online ab und lässt sich gut vorbereiten. Diese fünf Schritte haben sich in der Praxis bewährt:
- Bedarf klären: Überlegen Sie zunächst, wie viele Buchungen pro Monat anfallen, ob Sie Bareinzahlungen benötigen und welche Karten Sie brauchen. Mit dem Kostenrechner oben auf dieser Seite ermitteln Sie, welche effektiven Monatskosten sich daraus bei den zwölf verglichenen Anbietern ergeben.
- Anbieter wählen: Prüfen Sie in der Vergleichstabelle oben die Kriterien, die für Sie entscheidend sind, etwa DATEV-Export, Bareinzahlung, Girocard oder Filialnetz. Alle 24 Kriterien sind mit offizieller Quelle und Prüfdatum belegt (Stand 07/2026).
- Unterlagen bereitlegen: Sie benötigen einen gültigen Ausweis, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag sowie in der Regel Ihre USt-IdNr. oder Steuernummer. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Prüfung deutlich.
- Online-Antrag stellen und identifizieren: Die Identitätsprüfung erfolgt per VideoIdent oder PostIdent. Bei Fintechs ist das Konto oft in wenigen Minuten einsatzbereit; je nach Rechtsform und Anbieter kann die KYC-Prüfung aber auch einige Werktage dauern, planen Sie diesen Puffer ein.
- Bei Gründung: Stammkapital einzahlen. Wer eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründet, zahlt das Stammkapital auf das neue Konto ein und erhält eine Einzahlungsbestätigung für den Notar. Beachten Sie: Nur 7 der 12 verglichenen Anbieter (Qonto, Finom, Holvi, Vivid, FYRST, Commerzbank und Deutsche Bank) bieten ein solches Stammkapital-Konto mit Bestätigung an.
Weitere Hintergründe zur Kapitaleinzahlung finden Sie im Abschnitt „Geschäftskonto für die Gründung und Stammkapital-Einzahlung“ weiter oben.
Bank vs. E-Geld-Institut: Wie sicher ist mein Geld? Gesetzliche Einlagensicherung vs. Sicherung der Kundengelder
Bei der Wahl eines Geschäftskontos ist die Art des Einlagenschutzes ein wichtiges Kriterium, das häufig übersehen wird.
Banken mit Vollbanklizenz: gesetzliche Einlagensicherung
Banken, die über eine Vollbanklizenz der BaFin verfügen, sind Mitglied eines gesetzlichen Einlagensicherungssystems (Einlagensicherungsgesetz, EinSiG). Guthaben bis 100.000 € pro Kunde und Kreditinstitut sind im Insolvenzfall durch den gesetzlichen Entschädigungsfonds abgesichert. Viele deutsche Banken sind zudem freiwilligen Sicherungssystemen angeschlossen, die über diesen Betrag hinausgehen.
E-Geld- und Zahlungsinstitute: Sicherung der Kundengelder
Anbieter mit einer E-Geld- oder Zahlungsdienstlizenz dürfen Kundenguthaben nicht als reguläre Bankeinlagen führen. Sie sind stattdessen gesetzlich verpflichtet, diese Gelder getrennt vom eigenen Vermögen auf Treuhandkonten bei Kreditinstituten oder in sicheren Vermögenswerten zu verwahren (sog. Sicherung der Kundengelder nach den gesetzlichen Sicherungsanforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG)). Diese Regelung schützt das Guthaben im Insolvenzfall des Anbieters, entspricht jedoch nicht der gesetzlichen Einlagensicherung und ist im rechtlichen Detail von ihr verschieden.
Welche Schutzart ein Anbieter bietet, zeigt die Spalte „Einlagensicherung" in der Vergleichstabelle.
Fintech oder Filialbank: Welcher Kontotyp passt zu Ihnen?
Von den 12 Anbietern in der Vergleichstabelle oben sind nur die Commerzbank und die Deutsche Bank klassische Filialbanken, alle übrigen sind reine Online-Anbieter. Für die Praxis zählt daher weniger die Lizenzform als die Frage: Wie arbeiten Sie im Alltag?
Fintechs und Online-Banken: Pro und Contra
- Pro: 0-€-Einstiegstarif bei 9 von 10 Online-Anbietern (Ausnahme Revolut: 10 €; bei FYRST gilt der 0-€-Preis nur für natürliche Personen)
- Pro: Kontoeröffnung vollständig online, in der Regel innerhalb weniger Minuten
- Contra: Keine Filialen; bei 6 von 10 Online-Anbietern ist keine Bareinzahlung möglich (Ausnahmen: Kontist mit 2,9 % Gebühr, ING über die Reisebank, N26 über CASH26 im Einzelhandel, FYRST an Postbank-Automaten)
- Contra: Keine Girocard, nur Visa- oder Mastercard-Debitkarten
Filialbank: Pro und Contra
- Pro: Persönliche Ansprechpartner und Bareinzahlung in der Filiale (gegen Gebühr)
- Pro: Girocard inklusive, Mastercard optional dazu
- Contra: Höherer Grundpreis (Commerzbank: 15,90 € pro Monat)
- Contra: Kontoeröffnung meist mit Termin und mehr Aufwand verbunden
| Kriterium | Fintech / Online-Anbieter | Filialbank (Commerzbank, Deutsche Bank) |
|---|
| Grundpreis-Niveau | 0 € bei 9 von 10 Anbietern | 14,90 bis 15,90 € pro Monat |
| Filiale | Nein | Ja |
| Bareinzahlung | Meist nicht möglich | In der Filiale, gegen Gebühr |
| Kontoeröffnung | Online in Minuten | Meist mit Termin |
| Girocard | Nein, nur Debitkarten | Ja |
Als Faustregel gilt: Betriebe mit regelmäßigen Bareinnahmen, etwa Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk, sind mit einer Filialbank oder zumindest einem Online-Anbieter mit Bareinzahlungsoption besser aufgestellt. Digitale Dienstleister, Freelancer und Gründer:innen einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ohne Bargeldbedarf profitieren dagegen von den günstigen, schnell eröffneten Fintech-Konten. Was Ihr Buchungsverhalten konkret kostet, zeigt der Kostenrechner oben auf dieser Seite.
Welche Kosten fallen beim Geschäftskonto an?
Die Kosten für ein Geschäftskonto setzen sich in der Regel aus mehreren Komponenten zusammen:
- Monatliche Grundgebühr: je nach Anbieter und Tarifmodell; einige Anbieter bieten kostenfreie Einstiegstarife an.
- Buchungsgebühren: pro SEPA-Überweisung oder -Lastschrift, oft nach einem Freikontingent.
- Bargeldabhebungen: je nach Anbieter pro Abhebung oder als Prozentsatz des Betrags; häufig im Ausland höher.
- Kartenzahlungen in Fremdwährung: viele Anbieter erheben Devisenaufschläge; manche (insbesondere E-Geld-Institute) bieten günstigere Konditionen.
- Zusatzkarten und Nutzer: für Teams relevant; Preise variieren stark je nach Anbieter.
- Bareinzahlungen: bei reinen Online-Anbietern oft nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Achten Sie zudem darauf, ob Preise als Nettopreise (zzgl. 19 % USt.) oder als Bruttoendpreise angegeben werden. Nutzen Sie den Kostenrechner oben auf dieser Seite, um auf Basis Ihres Nutzungsprofils die günstigste Option zu ermitteln. Einen allgemeinen Überblick zum Geschäftskonto finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Typische Kostenfallen beim Geschäftskonto
Ein Einstiegstarif für 0 € bedeutet nicht automatisch ein kostenloses Konto. Die tatsächlichen Kosten entstehen häufig erst im laufenden Betrieb, abhängig davon, wie Sie das Konto nutzen. Fünf Punkte sollten Sie vor der Entscheidung prüfen:
- Buchungsposten nach dem Freikontingent: Viele Basistarife enthalten nur wenige freie Buchungen. Bei Qonto sind z. B. 5 Buchungen frei, danach 0,20 € pro Buchung; bei Kontist 5 frei, danach 0,25 €; Holvi berechnet 0,25 € je Buchung ohne Freikontingent; die Commerzbank bietet 10 freie Posten, danach 0,20 €. Finom rechnet nach Volumen: 2.500 € Umsatz pro Monat sind frei, darüber fallen 0,3 % an.
- Bareinzahlungen: Bei Kontist kostet die Bareinzahlung 2,9 % Gebühr, bei N26 1,5 % über CASH26, bei FYRST und der Deutschen Bank fallen Gebühren je Posten an, bei der Commerzbank ist sie in der Filiale gegen Gebühr möglich und bei der ING nur über die Reisebank. Sechs der zwölf verglichenen Anbieter nehmen gar kein Bargeld an.
- Fremdwährungsaufschläge: Kartenzahlungen außerhalb des Euroraums kosten je nach Anbieter ca. 0 bis 2,4 % Aufschlag, relevant für alle, die im Ausland einkaufen oder reisen.
- Karten und Zusatznutzer: Zusätzliche Karten oder Nutzerzugänge für Mitarbeitende sind in Basistarifen häufig kostenpflichtig.
- Tarif-Zwang beim Wachsen: Wichtige Funktionen stecken oft erst in höheren Tarifen, etwa der DATEV-Export bei Vivid nur in bezahlten Tarifen oder die Chargekarte bei Qonto erst ab dem Plus-Tarif.
Wie viel Ihr Geschäftskonto im Monat tatsächlich kostet, hängt also von Ihren Buchungen, Bareinzahlungen und Auslandsumsätzen ab. Mit dem Kostenrechner oben auf dieser Seite ermitteln Sie die realen Monatskosten für Ihr eigenes Nutzungsprofil. Anbieter für Anbieter im direkten Vergleich.
Die wichtigsten Vergleichskriterien erklärt
Die 24 Kriterien in der Vergleichstabelle oben lassen sich in wenige Gruppen bündeln. Worauf Sie je nach Geschäftsmodell achten sollten:
Grundpreis vs. Buchungsposten
Neun der zwölf Anbieter starten mit 0 € Grundpreis, entscheidend sind für aktive Unternehmen aber oft die Buchungsposten: Bei Qonto sind im Basistarif 5 Buchungen frei, danach 0,20 € je Buchung; bei Holvi kostet jede Buchung 0,25 €; FYRST bietet 50 freie Buchungen, danach 0,19 €; Vivid und N26 rechnen unbegrenzt frei ab; Finom nutzt ein Volumenmodell (2.500 € Umsatz frei, dann 0,3 %). Bei vielen Buchungen im Monat können diese Posten den Grundpreis deutlich übersteigen. Die Spalte „Geschätzte Kosten p. M.“ und der Kostenrechner oben auf dieser Seite rechnen das für Ihr Profil durch.
Karten
Fast alle Anbieter geben Visa- oder Mastercard-Debitkarten aus; eine Girocard gibt es bei der Commerzbank (inklusive) und bei FYRST (optional). Echte Kredit- bzw. Chargekarten bieten Qonto (ab Plus-Tarif), FYRST und die Deutsche Bank (jeweils gegen Jahresgebühr) sowie die Commerzbank (gegen Gebühr). Für Auslandszahlungen lohnt der Blick auf die Spalte „Fremdwährung (Karte)“: Die Aufschläge liegen je nach Anbieter bei ca. 0 bis 2,4 %.
Bargeld
Bareinzahlungen sind bei sechs der zwölf Anbieter möglich, stets gegen Gebühr: bei Kontist, N26, FYRST, ING, der Commerzbank und der Deutschen Bank. Wer regelmäßig Bareinnahmen hat, sollte die Spalte „Bareinzahlung“ zuerst filtern.
Buchhaltung & DATEV
Einen DATEV-Export bieten alle Anbieter außer Revolut, bei Vivid nur in bezahlten Tarifen, bei der Commerzbank als Add-on. Relevant, wenn Ihre Steuerberatung mit DATEV arbeitet.
Team-Funktionen & Unterkonten
Für eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit Mitarbeitenden zählen die Spalten „Unterkonten“ und „Team & Mitarbeiterkarten“, etwa für Steuerrücklagen und Spesenkarten mit eigenen Limits.
Apps
Zehn der zwölf Anbieter arbeiten ohne Filialnetz, die App ist dort Ihr Hauptwerkzeug. Die Spalten „App (iOS)“ und „App (Android)“ zeigen die Bewertungen in den App-Stores.
Girocard, Debitkarte oder Kreditkarte: Welche Karte brauchen Sie?
Zum Geschäftskonto gehört fast immer eine Karte, doch Karte ist nicht gleich Karte. Drei Typen sollten Sie unterscheiden:
- Girocard: das klassische deutsche Debitsystem. Sie wird im deutschen Einzelhandel nahezu flächendeckend akzeptiert, ist online und im Ausland aber nur eingeschränkt nutzbar. Von den zwölf verglichenen Anbietern bieten nur die Commerzbank (inklusive, Mastercard optional) und FYRST (optional, gegen Jahresgebühr) eine Girocard an.
- Debitkarte (Visa/Mastercard): Zahlungen werden sofort vom Konto abgebucht. Alle übrigen Anbieter im Vergleich (Qonto, Finom, Holvi, Kontist, Vivid, Revolut, ING und Tide) geben Visa- oder Mastercard-Debitkarten aus. Diese funktionieren weltweit und im Online-Handel, werden aber von manchen Hotels und Autovermietungen nicht als Sicherheit (Kaution) akzeptiert.
- Echte Kredit- bzw. Chargekarte: Umsätze werden gesammelt und erst später abgerechnet. Das Zahlungsziel schont Ihre Liquidität, etwa bei größeren Ausgaben zwischen zwei Zahlungseingängen. Im Vergleich bieten Qonto (Chargekarte ab dem Plus-Tarif), FYRST und die Deutsche Bank (jeweils gegen Jahresgebühr) sowie die Commerzbank (gegen Gebühr) eine solche Karte an.
Welche Karte passt zu Ihrem Geschäftsmodell?
Für überwiegend digitale Ausgaben. Software-Abos, Online-Werbung, Einkäufe im Netz, genügt in der Regel eine Debitkarte. Wer regelmäßig auf Geschäftsreisen ist, Mietwagen bucht oder ein Zahlungsziel benötigt, sollte gezielt auf eine echte Kredit- oder Chargekarte achten. Wer viel im stationären deutschen Handel bezahlt, profitiert von einer Girocard. Bei häufigen Auslandseinsätzen lohnt zudem ein Blick auf die Fremdwährungsaufschläge, die je nach Anbieter bei ca. 0 bis 2,4 % liegen, die Details je Anbieter finden Sie in der Vergleichstabelle oben (Stand 07/2026).
Buchhaltung und DATEV-Anbindung
Eine nahtlose Buchhaltungsintegration spart Zeit und reduziert Fehler. Das wichtigste Kriterium für viele Unternehmen, die mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, ist die DATEV-Anbindung: Kontoauszüge werden automatisch in DATEV Unternehmen online importiert, ohne manuellen CSV-Export.
Nicht alle Anbieter bieten diese direkte Schnittstelle. Alternativen sind:
- CAMT.053 / MT940-Exporte (standardisierte Formate, von den meisten Buchhaltungsprogrammen unterstützt)
- CSV-Exporte (manuell oder automatisiert per API)
- Native Integrationen in Lexoffice, sevDesk, FastBill oder ähnliche Systeme
Die Tabellenspalte „DATEV" in unserem Vergleich zeigt, welche Anbieter eine direkte DATEV-Anbindung unterstützen. Weiterführende Informationen zum Geschäftskonto für Gründer finden Sie auf unserer Übersichtsseite.
Geschäftskonto wechseln: So gelingt der Umzug
Wenn Gebühren, Buchungskosten oder der Funktionsumfang nicht mehr zu Ihrem Unternehmen passen, können Sie Ihr Geschäftskonto wechseln. Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Kontowechselservice gilt nur für Privatkonten. Bei Geschäftskonten müssen Sie den Umzug selbst organisieren. Mit einem klaren Fahrplan ist das gut machbar:
- Neues Konto parallel eröffnen: Wählen Sie zunächst einen passenden Anbieter, die Vergleichstabelle und der Kostenrechner oben auf dieser Seite helfen Ihnen, ein Konto zu finden, das zu Ihrem Buchungsverhalten passt. Das alte Konto bleibt vorerst bestehen.
- Daueraufträge und Lastschriften umziehen: Übertragen Sie alle Daueraufträge auf das neue Konto und teilen Sie Vertragspartnern mit Lastschriftmandat (z. B. Versicherungen, Vermieter, Finanzamt) die neue Bankverbindung mit.
- Geschäftspartner und Kunden informieren: Aktualisieren Sie die Bankverbindung auf Ihren Rechnungen, in Rechnungsvorlagen und in Ihrer Buchhaltungssoftware, damit Zahlungen Ihrer Kunden künftig auf dem neuen Konto eingehen.
- Buchhaltungsdaten sichern: Exportieren Sie vor der Kündigung alle Kontoauszüge und, falls vorhanden, die DATEV-Exporte des alten Kontos. Nach der Kontoschließung ist der Zugriff auf die Umsatzhistorie oft nicht mehr möglich.
- Altes Konto erst nach 2 bis 3 Monaten kündigen: Lassen Sie beide Konten übergangsweise parallel laufen. So fangen Sie verspätete Zahlungseingänge und vergessene Abbuchungen ab, bevor Sie das alte Konto endgültig schließen.
Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gilt zusätzlich: Hinterlegen Sie die neue Bankverbindung auch beim Finanzamt und in laufenden Verträgen, damit Erstattungen und Zahlungen ohne Verzögerung ankommen.
So funktioniert unser Vergleich
In der Vergleichstabelle oben stellen wir 12 Anbieter von Geschäftskonten anhand von 24 Kriterien gegenüber, von Kontoführungsgebühren und Buchungsposten über Karten, Bareinzahlung und DATEV-Export bis zur Frage, ob sich das Konto für die Stammkapital-Einzahlung bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) eignet.
Woher stammen die Daten?
Jede Angabe stammt aus offiziellen Quellen: den Preis- und Leistungsverzeichnissen der Anbieter, ihren Websites sowie den App-Stores. Zu jeder Angabe dokumentieren wir ein Prüfdatum (Stand: 07/2026). Auch der Kostenrechner oben auf dieser Seite rechnet mit genau diesen verifizierten Tarifdaten: Sie geben Ihre erwarteten Buchungen und Kartenzahlungen ein und erhalten eine Schätzung auf Basis der hinterlegten Konditionen. App-Bewertungen sind Momentaufnahmen aus den Stores zum jeweiligen Prüfdatum und können sich laufend ändern.
Wie vergeben wir die Testsieger-Auszeichnung?
Die Auszeichnung „Testsieger“ im Seitenkopf ist eine redaktionelle Gesamtbewertung auf Basis der 24 Kriterien dieses Vergleichs, insbesondere Kontokosten und Buchungsposten, Karten, Buchhaltungsfunktionen und Eignung für die Gründung. Die zugehörige Punktzahl fasst diese Einschätzung der Redaktion zusammen, sie ist kein Ergebnis eines standardisierten Labortests. Partnerlinks haben auf die Auszeichnung keinen Einfluss.
Wie finanziert sich der Vergleich?
Einige Links in der Tabelle sind Partnerlinks. Eröffnen Sie darüber ein Konto, erhalten wir unter Umständen eine Provision. Diese Partnerlinks finanzieren die Seite, sie beeinflussen aber weder die Reihenfolge der Anbieter noch die Inhalte des Vergleichs.
Was Sie beachten sollten
Konditionen können sich jederzeit ändern. Verbindlich ist immer das aktuelle Preis- und Leistungsverzeichnis des jeweiligen Anbieters, prüfen Sie die Angaben daher vor der Kontoeröffnung direkt auf dessen Website. Grundsätzliche Fragen, etwa zu den typischen Kosten eines Geschäftskontos oder zur Sicherung Ihrer Einlagen, beantworten die Abschnitte weiter oben auf dieser Seite.