Unserer Buchhaltungspakete – Überlassen Sie uns den Papierkram
Buchhaltung Starter
59 € pro Monat für bis zu 40 Buchungen für die ersten drei Monate. Danach 84 € pro Monat. Zuzüglich Lizenzkosten für „DATEV Unternehmen online” in Höhe von 15 € pro Monat.
Die o.g. Dienstleistung wird durchgeführt von der Steuerberaterkanzlei 8P digital GmbH, Sohlbacher Str. 98, 57078 Siegen. Das Angebot gilt für Gründer und Unternehmen bis zu 3 Jahre nach Handelsregistereintrag.
1. Bequeme und schnelle Integration
Durch professionelle Integration Ihrer individuellen Geschäftsprozesse in unsere Abläufe wird unser Service individuell nach Ihren Bedürfnissen erledigt - kompetent, zuverlässig und schnell.
2. Höchste technische Standards
Unsere Systeme sind nach ITSG-Standards zertifiziert und erfüllen die Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).
3. Senken Sie Ihre Fixkosten!
Mit uns reduzieren Sie Ihre Verwaltungskosten und können sich dadurch mit voller Kraft auf auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
4. Niedrigpreise dank Prozessoptimierung
Vorsprung mit System ist unsere Devise. Durch perfekt aufeinander abgestimmte Prozesse arbeiten wir kostengünstig auf hohem Niveau.
Wie können wir Ihnen weiterhelfen? Kontaktieren Sie uns jederzeit.
Direkt nach der Gründung muss die Buchhaltung eingerichtet werden. Die Eröffnungsbilanz ist der erste zu verbuchende Beleg und sie ist immer auf den Notartermin der Gründung datiert.
Info für unsere Kunden: Belege der Vorgründungskosten bitte aufheben! Wir prüfen für Sie, welche in der Buchhaltung berücksichtigt werden können.
Muss ich monatlich oder quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Als Neugründer sind Sie im Normalfall zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet, sofern das Finanzamt Ihnen nichts anderes mitteilt. Später ist auch eine quartalsweise oder jährliche Meldung möglich. Diese Option richtet sich nach dem Umsatz Ihres Unternehmens und der Einschätzung des zuständigen Finanzamtes.
Was passiert, wenn ich die Daten zu spät an firma.de übermittle?
Hier können durch das Finanzamt Verspätungs- oder Säumniszuschläge festgesetzt werden, die zu unnötigen Mehrkosten für Sie führen.
Was passiert, wenn ich die Buchhaltung gar nicht mache?
Auch hier können vom Finanzamt Verspätungs- oder Säumniszuschläge sowie zusätzliche Strafgelder festgesetzt werden. Bei einer großen Verspätung nimmt das Finanzamt eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vor. Diese Schätzungen fallen immer deutlich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen aus.
Welche Unterlagen werden zur Erstellung meiner Buchhaltung benötigt?
Monatlicher Bankauszug mit Anfangs- und Endbestand (auch notwendig, wenn es keine Kontobewegungen gab, um den Bankbestand prüfen zu können)
Kassenbuch sowie die dazugehörigen Belege (falls vorhanden)
Eingangsrechnungen
Ausgangsrechnungen
Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbuch
Weitere Belege (z. B. Bewirtungsbelege, Quittungen, Tankbelege, Lohnjournal, Kreditkartenabrechnungen, Miet- oder Darlehensverträge)
Was bedeutet Dauerfristverlängerung?
Die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kann auf Antrag beim Finanzamt um einen Monat verlängert werden (§ 46 UStDV).
Wichtig: Wer zur monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet ist, erhält die Dauerfristverlängerung nur unter der Auflage einer Sondervorauszahlung an das Finanzamt. Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres. Ihre Sondervorauszahlung wird entsprechend mit der späteren Umsatzsteuer-Vorauszahlung verrechnet.
Info für unsere Kunden: Wenn Sie eine Dauerfristverlängerung erhalten, benötigen wir Ihre Daten erst zum 10. des Folgemonats.
Wann werden die Unterlagen für meine Buchhaltung benötigt?
Als Neugründer sind Sie zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet und somit auch zu einer zeitnahen, monatlichen Buchhaltung. Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der 10. Tag des Folgemonats bzw. bei vorliegender Dauerfristverlängerung einen Monat später. Eine Dauerfristverlängerung muss erst beantragt werden. Dies können wir gerne für Sie erledigen.
Beispiel:
Meldung der Umsatzsteuer Januar
Abgabefrist beim Finanzamt
ohne Dauerfristverlängerung: 10. Februar
mit Dauerfristverlängerung: 10. März
Muss ich mich noch selbständig um die Umsatzsteuer-Voranmeldung kümmern?
Sie erhalten von uns das Übertragungsprotokoll der Meldung. Danach müssen Sie die Meldung nicht mehr selbst erledigen.
Kann ich nach der Gründung noch Geld in meine Kapitalgesellschaft einlegen?
Möglichkeit: Einlagen werden als Darlehen behandelt, das heißt Sie benötigen einen Darlehensvertrag, der zwischen Ihnen und der Firma geschlossen wird.
Möglichkeit: Einlagen werden als Kapitalrücklage verbucht, die der Erhöhung des Stammkapitals dienen (§ 272 Abs. 2 HGB)
Einfache Privateinlagen und -entnahmen der Gesellschafter sind bei Kapitalgesellschaften nicht möglich.
Kann ich von meiner bestehenden Buchhaltung zu firma.de wechseln?
Ja, das ist kein Problem. Wir benötigen in diesem Fall einen Datenübertrag (DATEV) oder die Buchungsstapel als DATEV-Export.
Was ist, wenn ich einen Beleg verlegt oder verloren habe?
Fehlender Beleg: Um die Belege korrekt als Aufwand verbuchen zu können, benötigen wir einen Ersatzbeleg. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Anfrage einer Rechnungskopie beim Lieferanten (Vorsteuerabzug möglich)
Eigenbeleg mit Angabe der Lieferung oder Leistung (kein Vorsteuerabzug möglich)
Sie können auch auf die Verbuchung des Aufwandes verzichten. Dann ist kein Beleg notwendig. Wenn Sie diese Variante wählen, werden die Ausgaben als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben verbucht, d. h. sie erhöhen den Gewinn bzw. verringern den Verlust im Zuge des Jahresabschlusses. Im Falle einer Gewinnerhöhung wächst auch die Steuerlast Ihres Unternehmens.
Ja, dies ist möglich, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht im passenden Format übermitteln, Belege fehlen oder korrigiert werden müssen. In diesen Fällen können wir das sehr gute Preis-/Leistungsverhältnis unserer Buchhaltungspakete zum Fixpreis nicht mehr erhalten. Mehraufwände stellen wir daher in Rechnung. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in unseren AGB.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Unternehmen mit einem geringen Jahresumsatz können von der Umsatzsteuer befreit werden, indem sie die Anwendung der Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen. Voraussetzungen:
Brutto-Jahresumsatz kleiner als 22.000 Euro (bis Ende 2019 noch 17.500 Euro) im vergangenen Jahr
Geplanter Brutto-Jahresumsatz kleiner als 50.000 Euro im laufenden Jahr
Vorsteuerabzüge dürfen nicht verrechnet werden
Die Kleinunternehmerregelung darf von Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personengesellschaften (z. B. GbR) und Kapitalgesellschaften (z. B. UG, GmbH) genutzt werden. Sie eignet sich besonders für Existenzgründer in der Startphase oder Holdings, die selbst keine Umsätze generieren.