Digitale Beglaubigung vs. klassischer Behördengang
Kriterium
Digitale Beglaubigung
Klassischer Behördengang
Termin vor Ort
Nicht nötig
Erforderlich
Bearbeitung
Online in wenigen Schritten
Persönlich vor Ort
Identifikation
Per Video (eID, § 16c BeurkG)
Persönlich mit Ausweis
Rechtsgrundlage
§ 40a BeurkG & eIDAS
BeurkG
Verfügbarkeit
Ortsunabhängig, EU-weit gültig
An Öffnungszeiten gebunden
Rechtssicher, digital und ohne Termin
Rechtssicher
Durchgeführt von zugelassenen Notaren nach § 40a BeurkG. Die qualifizierte elektronische Signatur ist nach Art. 25 eIDAS einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Ohne Termin & 100 % digital
Erledigen Sie alles bequem von zu Hause über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer – möglich seit dem 1. August 2022 (DiRUG).
Sicher & DSGVO-konform
Verschlüsselte Übertragung und Verarbeitung nach DSGVO – Ihre Dokumente sind jederzeit geschützt.
Was ist eine digitale Beglaubigung?
Bei der digitalen Beglaubigung bestätigt ein zugelassener Notar die Echtheit Ihres Dokuments, Ihrer Kopie oder Ihrer Unterschrift – vollständig online und ohne Behördengang. Rechtliche Grundlage ist § 40a BeurkG in Verbindung mit der eIDAS-Verordnung; die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach Art. 25 eIDAS einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Möglich ist die digitale Beglaubigung seit dem 1. August 2022 (DiRUG). Die Identifikation erfolgt per Video über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer – mit eID und Lichtbild gemäß § 16c BeurkG.
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ohne Termin & Behördengang
§ 40a BeurkG
rechtssichere Grundlage
Zuletzt aktualisiert: 26. Juni 2026
Häufig gestellte Fragen zur digitalen Beglaubigung
Was ist eine digitale Beglaubigung?
Bei der digitalen Beglaubigung bestätigt ein zugelassener Notar die Echtheit Ihres Dokuments, Ihrer Kopie oder Ihrer Unterschrift – vollständig online. Rechtliche Grundlage ist § 40a BeurkG in Verbindung mit der eIDAS-Verordnung.
Ist die digitale Beglaubigung rechtsgültig?
Ja. Die Beglaubigung wird von einem zugelassenen Notar nach § 40a BeurkG vorgenommen. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nach Art. 25 der eIDAS-Verordnung einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Wer führt die Beglaubigung durch?
Die Beglaubigung wird von unabhängigen, zugelassenen Notaren durchgeführt. firma.de begleitet Sie digital durch den gesamten Prozess – von der Erfassung Ihrer Daten bis zum fertig beglaubigten Dokument.
Welche Dokumente kann ich beglaubigen lassen?
Unter anderem Kopien, Unterschriften, Zeugnisse, Ausweisdokumente und Vollmachten. Welche Dokumente im Einzelfall möglich sind, sehen Sie direkt im Online-Prozess.
Wie läuft die Identifikation ab?
Die Identifikation erfolgt online per Video über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer – mit elektronischem Identitätsnachweis (eID) und Lichtbild gemäß § 16c BeurkG.
Wie lange dauert die digitale Beglaubigung?
Den Auftrag starten Sie in wenigen Minuten online. Die Bearbeitung erfolgt anschließend zeitnah und Sie erhalten Ihr fertig beglaubigtes Dokument digital.