Jahresabschluss für Personengesellschaften - firma.de

Jahresabschluss für Personengesellschaften

Steuerberater unterstützen Sie bei Ihrem Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Steuererklärung.

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  • Einfacher Steuerberaterwechsel möglich
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Jahresabschluss für Personengesellschaft (EÜR) buchen bei firma.de

Starter

Umsatz bis 30.000 €. Einmalige Einrichtungsgebühr 88 € netto.
399 €
/

jährlich*

*Nettopreis. Der Jahresabschluss wird von selbständigen Steuerberatern aus dem firma.de Netzwerk durchgeführt und abgerechnet. Die Zahlungsmodalität wird mit diesen in einem separaten Beratungsvertrag vereinbart

Leistung durch Steuerberater 8P Digital

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Gewerbesteuererklärung

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Umsatzsteuererklärung

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Einnahmenüberschussrechnung

Basis

Umsatz bis 30.001-100.000 €. Einmalige Einrichtungsgebühr 88 € netto.
499 €
/

jährlich*

*Nettopreis. Der Jahresabschluss wird von selbständigen Steuerberatern aus dem firma.de Netzwerk durchgeführt und abgerechnet. Die Zahlungsmodalität wird mit diesen in einem separaten Beratungsvertrag vereinbart

Leistung durch Steuerberater 8P Digital

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Gewerbesteuererklärung

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Umsatzsteuererklärung

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Einnahmenüberschussrechnung

Premium

Umsatz bis 100.001-200.000 €. Einmalige Einrichtungsgebühr 88 € netto.
599 €
/

jährlich*

*Nettopreis. Der Jahresabschluss wird von selbständigen Steuerberatern aus dem firma.de Netzwerk durchgeführt und abgerechnet. Die Zahlungsmodalität wird mit diesen in einem separaten Beratungsvertrag vereinbart

Leistung durch Steuerberater 8P Digital

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Gewerbesteuererklärung

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Umsatzsteuererklärung

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Einnahmenüberschussrechnung

Nettopreise

Jahresabschluss für Personengesellschaften - Unsere Leistungen zu fairen Preisen

StarterBasisPremium
Leistung durch Steuerberater 8P Digital
Gewerbesteuererklärung
Elektronischer Versand der Erklärung an das Finanzamt
Ausfüllen des amtlichen Gewerbesteuer-Formulars und der Anlage UR
Erstellung der Gewerbesteuerjahreserklärung
Umsatzsteuererklärung
Elektronischer Versand der Erklärung an das Finanzamt
Ausfüllen des amtlichen Umsatzsteuer-Formulars und der Anlage UR
Durchführung einer Umsatzsteuerverprobung
Prüfung Ihrer Vorsteuerbeträge auf Plausibilität
Prüfung Ihrer steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätze auf Plausibilität
Anfertigung der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Geschäftsjahr einschließlich ergänzender Anträge und Meldungen
Einnahmenüberschussrechnung
GoBD-sichere Speicherung Ihrer Daten, GoBD-CD auf Wunsch optional
Elektronischer Versand der EÜR an das Finanzamt
Ausfüllen des amtlichen Formulars EÜR
Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Betriebsausgaben einschließlich Kontennachweis
399€ Netto499€ Netto599€ Netto
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Die o.g. Dienstleistung wird durchgeführt von der Steuerberaterkanzlei 8P digital GmbH, Sohlbacher Str. 98, 57078 Siegen. Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der Fixpreis mit dem konkreten Steuerberater gesondert zu vereinbaren ist und der Steuerberater diesbezüglich eine Angemessenheitsprüfung nach § 14 Abs. 3 StBVV durchzuführen hat. Das Angebot gilt für Gründer und Unternehmen bis zu 3 Jahre nach Handelsregistereintrag.

Mehr Plansicherheit beim Jahresabschluss (EÜR)

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    Fixpreis

    Mit uns reduzieren Sie Ihre Verwaltungskosten erheblich und können Ihre so gewonnenen Ressourcen anderweitig investieren. Dank Fixpreis ist Ihre Kostenplanung bereits im Vorfeld klar kalkulierbar.

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    Schnell

    Vorsprung mit System ist unsere Devise. Durch perfekt aufeinander abgestimmte Prozesse arbeiten wir nicht nur auf höchstem Qualitäts-Niveau, sondern wickeln Ihren Jahresabschluss auch schnell und unverzüglich ab.

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    Sicher

    Neben der Servicequalität hat strenger Datenschutz und die Sicherheit Ihrer Daten bei uns oberste Priorität! Wir schützen Ihre Daten vor Zugriff durch Dritte und haben unsere Mitarbeiter vertraglich auf absolute Verschwiegenheit verpflichtet.

Häufige Fragen zum Jahresabschluss einer Personengesellschaft

Für welche Unternehmen reicht eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) aus?
  • Freiberufler
  • Einzelunternehmer
  • GbR

Ausnahmen gelten für die gewerbliche GbR und Einzelunternehmer, deren Jahresumsätze 600.000 Euro und/oder Gewinne 60.000 Euro überschreiten. In diesem Fall muss üblicherweise ein Jahresabschluss nach HGB erstellt werden. Dies folgt aus § 141 AO. Die Entscheidung trifft allerdings das Finanzamt.

Personenhandelsgesellschaften, die im Handelsregister geführt werden, müssen ebenfalls einen regulären Jahresabschluss anfertigen:

  • KG
  • oHG
  • GmbH & Co. KG
  • GmbH & Co. oHG
  • weitere Mischformen
Warum benötige ich einen Jahresabschluss (EÜR)?

Die EÜR ist die Grundlage zur Besteuerung. Die Pflicht ergibt sich aus § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Ich habe meine Gewinne berechnet. Worauf wirkt sich die Summe aus?
  • Umsatzsteuer-Zahllast gegenüber dem Finanzamt
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Einkommensteuer-Zahllast
  • evtl. Zahllast der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer
Welche Einkünfte fließen in die EÜR?
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer kann durch Freibeträge gemindert werden.

Darf die EÜR auch formlos eingereicht werden?

Die EÜR ist per Online-Formular einzureichen.

Muss die EÜR unbedingt elektronisch übermittelt werden?

Die EÜR ist grundsätzlich elektronisch einzureichen, wobei die Papierform in einigen Härtefällen noch erlaubt wird. Verpflichtend hierbei ist ein ELSTER-Zertifikat als Steuersignatur, erhältlich beim ELSTER-Onlineportal.

Wie kann ich bei der EÜR die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Die Kleinunternehmerregelung können Sie direkt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragen. Sie erhalten ihn nach der Gewerbeanmeldung per Post. Setzen Sie einfach ein Häkchen im entsprechenden Feld (Zeile 7.3).

Mehr zur Kleinunternehmerregelung

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