gGmbH-Gründung: Schritt für Schritt zum Social Entrepreneur

Eine gGmbH zu gründen ist einfacher, als viele denken. Inzwischen hat sich die Rechtsform zu einer der beliebtesten Unternehmensformen im Kultur-, Bildungs- und Pflegebereich entwickelt. Der Grund ist die Vereinbarkeit von Gemeinnützigkeit und Unternehmertum.

 

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Inhaltsverzeichnis

1. Vorüberlegungen zur gGmbH-Gründung

Bei einer gGmbH-Gründung profitieren Sie von den unternehmerischen Vorteilen einer GmbH und können gleichzeitig die Vorteile der Gemeinnützigkeit nutzen. So ist es nicht verwunderlich, dass mittlerweile ein Drittel der Beschäftigten im gemeinnützigen Sektor bei einer gGmbH arbeiten. In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung erfahren Sie, wie Sie eine gGmbH gründen. Davor gilt es, einige Entscheidungen zu treffen.

Geschäftszweck der gGmbH

Legen Sie den gemeinnützigen Zweck vor der Gründung der gGmbH fest. Außerdem sollten Sie sich sicher sein, wie Sie ihn möglichst einfach und kostengünstig umsetzen wollen. Denn je mehr Mittel und Zeit Sie bei der Umsetzung sparen, desto mehr Ressourcen bleiben für weitere gemeinnützige Projekte. Der Zweck muss gemeinnützig, mildtätig bzw. kirchlich sein. Weitere Details zum gGmbH-Geschäftszweck finden Sie hier.

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Rechtliche Voraussetzungen

Um ihren gemeinnützigen Zweck erfüllen zu können, benötigen Sie häufig eine Reihe an Zertifikaten und Genehmigungen. Besonders im Bereich der Pflege- und Bildungseinrichtungen sollte der erhöhte Personalaufwand nicht unterschätzt werden.

Stammkapital

Überlegen Sie sich, wie Sie das Stammkapital aufbringen können und wie hoch Sie es ansetzen (mindestens 25.000 Euro).

Gesellschafter

Wer soll mit Ihnen die gGmbH gründen? Wie viele Gesellschafter sollten Sie einsetzen, um Ihren gemeinnützigen Zweck zu erfüllen? Zu viele Köche verderben manchmal den Brei. Bedenken Sie außerdem, dass Sie mit den Gesellschaftern sowohl beruflich als auch menschlich zusammenpassen und alle das gleiche Ziel verfolgen sollten.

 

2. Satzung der gGmbH

Der zweite Schritt beim Gründen Ihrer gGmbH liegt im Entwurf der Satzung. In ihr muss der gemeinnützige Zweck festgelegt werden. Er ist der wichtigste Bestandteil für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Damit die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

Unmittelbarkeit

Die erwirtschafteten Gewinne müssen direkt und unmittelbar dem gemeinnützigen Zweck zufließen.

Selbstlosigkeit

Alle erwirtschafteten Mittel müssen selbstlos dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Eine Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ist nicht erlaubt. Des Weiteren müssen alle Gehälter in Relation zu der für die gemeinnützige GmbH erbrachten Leistung stehen.

Begünstigter

In der Satzung Ihrer gGmbH muss eine begünstigte gemeinnützige Organisation festgelegt werden. Diese erhält im Fall einer Auflösung der gGmbH die erwirtschafteten Überschüsse. Das Stammkapital wird an die Gesellschafter ausgezahlt.

Der gemeinnützige Zweck sollte sorgfältig ausformuliert werden, da von ihm abhängig ist, ob das Finanzamt für Ihr Unternehmen die Gemeinnützigkeit vorläufig anerkennt. Aufgrund dieser individuellen Anpassung ist von der Verwendung einer Mustersatzung abzuraten, denn wird die gGmbh-Satzung beim Finanzamt als nicht gemeinnützig abgelehnt, muss sie nochmals aufgesetzt werden. Das kann sehr teuer werden. Daher sollten Sie sich beim Verfassen der Satzung auf jeden Fall professionelle Hilfe holen. Weiterhin müssen Sie in der Satzung Ihren gewünschten Firmennamen angeben. Bei der Wahl dieses Namens gilt es, einige grundsätzliche Regelungen zu befolgen.

 

3. Prüfung durch das Finanzamt

Ist die Satzung entworfen, sollten Sie sie zur Prüfung beim zuständigen Finanzamt vorlegen. In den meisten Fällen wird sie mit Änderungsvorschlägen oder Anmerkungen zurückgeschickt. An dieser Stelle ist es ratsam, abzuwarten, bis Sie grünes Licht vom Finanzamt bekommen und Ihre Satzung erst dann vom Notar beurkunden zu lassen. Ist dies geschehen und Sie haben die Satzung beim Notar unterschrieben, ist Ihre gGmbH in Gründung (gGmbH i.G.) entstanden.

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4. Eröffnung des Geschäftskontos und Stammkapital

Sobald Ihre gemeinnützige GmbH beurkundet wurde, sendet Ihnen der Notar die gGmbH-Gründungsunterlagen zu. Mit diesen Unterlagen gehen Sie dann zur Bank, um das Firmenkonto zu eröffnen und das Stammkapital Ihrer gGmbH einzuzahlen. Das Stammkapital einer gGmbH muss in der Regel mindestens 25.000 Euro umfassen. Das Stammkapital wird in der Regel bar oder als Sacheinlage von mehreren Gesellschaftern einbezahlt.

 

5. Anmeldung der gGmbH im Handelsregister

Ist das Stammkapital eingezahlt, kann der Notar die gemeinnützige GmbH in Gründung im Handelsregister anmelden. Mit diesem Schritt ist die gemeinnützige GmbH gegründet und die Haftungsbeschränkung tritt mit der Eintrag tritt in Kraft.

 

6. Steuerliche Anmeldung

Eine der ersten Pflichten der Gesellschafter einer gemeinnützigen GmbH ist die Anmeldung beim örtlichen Finanz- und Gewerbeamt. Beim Finanzamt müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Ausgefüllter Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
  • Satzung der gGmbH
  • Handelsregisterauszug
  • Eröffnungsbilanz

Hier wird nun auch über die vorläufige Vergabe der Gemeinnützigkeit an Ihre gGmbH entschieden. Die Gemeinnützigkeit wird immer rückwirkend erteilt. Sie bekommen beispielsweise den Status der Gemeinnützigkeit für 2021 erst 2022 zugesprochen. Nun können Sie endlich Ihre Geschäfte aufnehmen.

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