Melden Sie Ihr Gewerbe vollständig online an – ohne Papierkram und ohne Behördengang. Rechtssicher und zum Festpreis von 79,95 € inkl. aller Behördengebühren.
Komplett online – rund um die Uhr, ohne Behördengang
Egal ob Einzelunternehmen, Klein- oder Nebengewerbe oder eine Kapitalgesellschaft wie UG und GmbH – die Anmeldung läuft komplett digital. Sie geben Ihre Betriebsdaten online ein, den Rest übernehmen wir: Die Anmeldung geht mit rechtssicherem Zustellnachweis an das für Sie zuständige Gewerbeamt. Ihren Gewerbeschein stellt die Behörde aus und schickt ihn Ihnen anschließend bequem per Post.
79,95 € inklusive aller Behördengebühren – ohne versteckte Kosten. Ihre Kosten stehen von Anfang an fest, so behalten Sie Ihr Budget jederzeit im Blick.
Rechtssicher
Gesetzeskonform nach § 14 GewO und § 13 VwVfG. Ihre Anmeldung wird mit Zustellnachweis an das zuständige Gewerbeamt übermittelt.
Sicher & DSGVO-konform
SSL-verschlüsselt, DSGVO-konform und mit Servern in Europa – Ihre Daten sind jederzeit geschützt.
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Die Online-Gewerbeanmeldung ist für alle Rechtsformen möglich – vom Einzelunternehmen über die GbR und den eingetragenen Kaufmann (e.K.) bis hin zu UG, GmbH, AG und Verein. Auch bei mehreren Gesellschaftern lässt sich das Gewerbe vollständig digital anmelden.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt zum Festpreis von 79,95 € – inklusive aller Amtsgebühren und ohne versteckte Kosten. Ihre Kosten stehen damit von Anfang an fest.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Den Antrag füllen Sie in wenigen Minuten online aus. Die anschließende Bearbeitung übernimmt das zuständige Gewerbeamt – das dauert je nach Amt von wenigen Tagen bis zu etwa vier Wochen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Einzelunternehmen genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Für Kapital- und Personengesellschaften (z. B. UG, GmbH, GbR) werden zusätzliche Nachweise wie Handelsregisterauszug oder Gesellschafterliste benötigt.
Erhalte ich eine Bestätigung der Anmeldung?
Ja. Die Übermittlung an das Gewerbeamt erfolgt mit Zustellnachweis. Ihren offiziellen Gewerbeschein erhalten Sie anschließend per Post vom zuständigen Amt.
Ab wann darf ich mein Gewerbe ausüben?
Das Gewerbe ist mit Aufnahme der Tätigkeit anzumelden. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Gastronomie, Handwerk, Bewachung) sind zusätzlich die jeweiligen Genehmigungen erforderlich.