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von 5 Punkten

Melde dein Gewerbe komplett online an, ohne Behördengang. Zum Festpreis, alle Behördengebühren inklusive.
Den Gewerbeschein stellt dein Gewerbeamt aus. Erlaubnispflichtige Gewerbe brauchen zusätzlich eine Genehmigung.
Für Einzelunternehmen, Nebengewerbe, UG und GmbH.
79,95 €inkl. Behördengebühren
Wer ein Gewerbe beginnt, meldet es gleichzeitig beim Gewerbeamt an, auch als Nebengewerbe.
Das Gewerbeamt bestätigt die Anmeldung innerhalb von drei Tagen. Diese Bescheinigung ist dein Gewerbeschein.
Ärzte, Architektinnen oder Journalisten mit freiem Beruf melden sich nur beim Finanzamt an.
Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH: Jede gewerbliche Tätigkeit wird angemeldet, Kapitalgesellschaften meist nach der Eintragung ins Handelsregister.
Makler, Gastronomie oder Bewachung brauchen zusätzlich eine Erlaubnis, bevor es losgeht.
Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Du gibst deine Daten online ein. Hast du vorab Fragen, buch oben ein kostenloses Erstgespräch.
Die Anmeldung geht mit Zustellnachweis an dein zuständiges Gewerbeamt.
Das Amt stellt den Gewerbeschein aus und schickt ihn dir per Post.
Danach meldest du dich mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an.
Steuernummer beantragenWer selbstständig, auf Dauer und mit Gewinnabsicht tätig wird, meldet das Gewerbe beim Gewerbeamt an, und zwar gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 Abs. 1 GewO). Das gilt für Einzelunternehmen, GbR, UG und GmbH ebenso wie für ein Nebengewerbe.
Tätigkeit prüfen. Freie Berufe wie Ärztinnen, Anwälte, Journalisten oder Steuerberaterinnen melden kein Gewerbe an, sondern nur beim Finanzamt; mehr dazu bei der Starthilfe für Freiberufler. Makler, Gastronomie oder Bewachung brauchen vorher eine Erlaubnis.
Zuständiges Gewerbeamt. Zuständig ist die Gemeinde, in der dein Betrieb sitzt, nicht dein Wohnort. Je nach Stadt heißt die Stelle Gewerbeamt, Ordnungsamt, Bürgeramt oder Bezirksamt; Adresse, Online-Dienst und Gebühr deiner Stadt findest du im Gewerbeamt-Verzeichnis.
Formular. Die Anmeldung läuft über den bundesweit einheitlichen Vordruck (GewA 1), auf Papier, im Online-Portal der Stadt oder über uns.
Unterlagen. Ausweis, bei UG und GmbH der Handelsregisterauszug und eine Vollmacht, wenn jemand anderes anmeldet; bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis.
Gewerbeschein. Das Gewerbeamt bestätigt den Empfang der Anzeige binnen drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Diese Bescheinigung ist der Gewerbeschein.
Finanzamt. Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du trotzdem selbst, binnen eines Monats nach dem Start über ELSTER (§ 138 AO).
Die Gebühr legt die Stadt oder das Land fest. Für eine UG oder GmbH verlangen die großen Städte laut ihren Gebührenordnungen:
| Stadt | Gebühr |
|---|---|
| Berlin | 31 € |
| Düsseldorf | 33 € |
| Frankfurt am Main | 40 € |
| Hamburg | 25 € |
| Hannover | 65 € |
| Köln | 33 € |
| Leipzig | 22–112 € |
| München | 50–60 € |
| Stuttgart | 62 € |
| Wiesbaden | 40 € |
Anderswo liegt die Gebühr meist zwischen 20 und 65 €. In Berlin kostet die Anmeldung über den Online-Dienst 15 € statt der 31 € vor Ort. In Berlin, Düsseldorf und Köln kommen für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13 € dazu. Mit unserem Festpreis von 79,95 € sind alle Behördengebühren schon enthalten. Stand der Gebühren: 9. Oktober 2026.
Ändert sich etwas an deinem Gewerbe, meldest du auch das gleichzeitig (§ 14 Abs. 1 GewO). Dafür gibt es einen eigenen Vordruck (GewA 2).
Gibst du das Gewerbe auf, meldest du es gleichzeitig beim Gewerbeamt ab (§ 14 Abs. 1 GewO, Vordruck GewA 3). Das gilt auch für ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe. Die Abmeldung kostet je nach Stadt eine kleine Gebühr oder nichts.
Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Für das letzte Jahr gibst du trotzdem noch deine Steuererklärungen ab. Bei UG und GmbH reicht die Abmeldung nicht: Die Gesellschaft besteht weiter, bis sie aufgelöst, abgewickelt und im Handelsregister gelöscht ist.
Hast du schon angefangen, ohne anzumelden, holst du die Anmeldung sofort nach und trägst den tatsächlichen Beginn ein. Eine verspätete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 146 Abs. 2 GewO); wie das Gewerbeamt damit umgeht, entscheidet es im Einzelfall. Je länger du wartest, desto eher wird ein Bußgeld fällig.
„Kleingewerbe“ ist keine eigene Rechtsform, sondern ein Einzelunternehmen oder eine GbR, die nicht ins Handelsregister muss. Angemeldet wird es wie jedes andere Gewerbe. Zwei Regeln machen es leicht:
Wie du das passende Unternehmen gründest: Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH.
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Schnittstellen
Export und Übermittlung
Bekannt aus
Offizieller
Qonto
Partner
Gründung, Anmeldungen und laufende Buchführung an einem Ort. Was eine Zulassung braucht, kommt von Notar*innen und Steuerberater*innen aus unserem Partnernetzwerk.

„Seit der Gründung läuft unsere Verwaltung einfach mit: Belege, Voranmeldungen, Fristen. Wir sehen jederzeit, wo wir stehen – und haben den Kopf frei für unser Produkt.“
Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss gehen über die ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt.
Buchungen und Belege liegen im DATEV-Format bereit – deine Kanzlei arbeitet weiter wie gewohnt.
4,6 von 5 Punkten bei Trustpilot. Bewertet von Gründer*innen, die firma.de wirklich genutzt haben.
In Deutschland entwickelt, Server in der EU, DSGVO-konform. Was eine Zulassung braucht, kommt von Steuerberater*innen und Notar*innen.
Jeder, der selbstständig, dauerhaft und mit Gewinnabsicht tätig ist. Ausgenommen sind freie Berufe sowie Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig mit dem Start deiner Tätigkeit, nicht erst beim ersten Umsatz.
79,95 € inklusive aller Behördengebühren. Meldest du selbst bei der Gemeinde an, hängen die Gebühren vom Ort ab.
Deine persönlichen Daten, die Betriebsanschrift, eine Beschreibung der Tätigkeit und den Starttermin. Bei UG und GmbH den Handelsregisterauszug, bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis.
Ja. Das Gewerbeamt stellt ihn aus und schickt ihn dir per Post.
Ja. Auch ein Gewerbe neben dem Job oder dem Studium muss angemeldet werden.
Das Gewerbeamt informiert unter anderem Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du trotzdem selbst ans Finanzamt.
Ziehst du innerhalb der Stadt um oder änderst du deine Tätigkeit, meldest du das Gewerbe um. Bei einem Umzug in eine andere Stadt meldest du dort neu an und bei der alten Gemeinde ab.
Gleichzeitig mit der Aufgabe, beim Gewerbeamt deines Betriebssitzes. Das gilt auch für ein Kleingewerbe. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, die Steuererklärungen für das letzte Jahr gibst du trotzdem ab.
Du holst die Anmeldung sofort nach und trägst den tatsächlichen Beginn ein. Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, das Gewerbeamt kann ein Bußgeld verhängen.
Ein Kleingewerbe ist ein Einzelunternehmen oder eine GbR ohne Eintrag im Handelsregister. Du meldest es wie jedes Gewerbe an. Mit der Kleinunternehmerregelung rechnest du ohne Umsatzsteuer ab, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € und im laufenden Jahr unter 100.000 € liegt.