Power-Start für Ihre GmbH
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Persönlicher Gründungsexperte
Telefonische Rundum-Betreuung bis zur erfolgreichen Gründung
Gründungsservice für Gründungen mit internationalen Gesellschaftern (Keine EU- oder EWR-Bürger)
Gründungsservice für Gründungen mit ausländischen Beteiligungsgesellschaften
Mustersatzung UG/GmbH
Koordination Namensprüfung mit IHK/HWK
Notarterminvereinbarung in Ihrer Stadt inkl. Koordination der Rechtsdokumente
Vertretungs-Vollmacht bei Nicht-Teilnahme eines Gesellschafters beim Notartermin
Notarkostengarantie: Wir koordinieren die Unterlagen so, dass die geringsten gesetzlichen Notargebühren anfallen
Fristgerechte Vorbereitung Ihrer Gewerbeanmeldung
Fristgerechte Vorbereitung Ihres Finanzamtfragebogens für die Beantragung Ihrer USt.-ID
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30 Minuten Abschlussberatung nach Eintrag im Handelsregister für den sicheren Start ins Unternehmertum
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Individuelle GmbH-Satzung vom Anwalt optional im Warenkorb auswählbar**
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Abmahnungsabwehr vom Anwalt
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Rechtsanwalt Steffen Hartmann | ||||||
Beratung Visum Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung. firma.de arbeitet ausschließlich mit Rechtsanwälten und selbständigen Steuerberatern zusammen, die auf den Bereich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spezialisiert sind | Optional | Optional | Optional | |||
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ETL IP Patent- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | ||||||
Schützen Sie Ihre Marke, Ihr Logo oder Ihren Firmennamen in Deutschland Die Rechtsdienstleistungen werden durchgeführt von ETL IP Patent- und Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Clayallee 343, 14169 Berlin. Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung | Optional | Optional | Optional | |||
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Abmahnungsabwehr vom Anwalt Die Rechtsdienstleistungen werden durchgeführt von Boden | Rechtsanwälte, Inh. Rechtsanwalt Martin Boden, LL.M., Adlerstraße 42, 40211 Düsseldorf | Optional | Optional | Optional | |||
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239€ Netto | 389€ Netto | 539€ Netto | ||||
Gründen | Gründen | Gründen |
Hinweis:
* Die Notarkosten sowie die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sind im Preis nicht enthalten und fallen zusätzlich an.
** Die firma.de Firmenbaukasten AG übernimmt selbst keine Rechtsberatung. firma.de arbeitet ausschließlich mit Rechtsanwälten und selbständigen Steuerberatern zusammen, die auf den Bereich der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spezialisiert sind. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter: +49 611 17207-0 oder per E-Mail unter support@firma.de.
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Weitere Kundengeschichten✅ Haftungsbeschränkung
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Eine GmbH bietet sich vor allem dann an, wenn Sie sich vor persönlicher Haftung schützen wollen und über das notwendige Stammkapital von 25.000 Euro verfügen. Wer zudem steuerliche Vorteile genießen und sich im Außenauftritt vom Einzelunternehmer z. B. in Bezug auf vermutete Firmengröße abgrenzen möchte, wählt als Unternehmensform die GmbH.
Gründung ohne firma.de:
⛔️ Drei Monate Wartezeit bis zur Handelsregistereintragung
⛔️ Verzögerung und Mehrkosten durch Formfehler
⛔️ Eigene Organisation aller Termine/Anträge (Notar, Bank, Gewerbeamt, Finanzamt etc.)
⛔️ Keine verfügbaren Termine bei Notariat und Bank
⛔️ Gründung ohne Expertenrat
Gründung mit firma.de:
✅ Persönliche Betreuung durch eigenen Gründungsberater
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✅ Organisation und Abstimmung aller Termine/Anträge/Formalitäten
✅ Vermittlung an Steuerberater aus bundesweitem Netzwerk
✅ Fehlerfreie und professionelle Abwicklung
✅ Erfahrung aus mehr als 5.000 betreuten Gründungen
*Berücksichtigen Sie bei dieser Angabe, dass wir nicht auf alle Begebenheiten einer Gründung Einfluss nehmen können, Ihre Rahmenbedingungen jedoch optimal nutzen, um auch Ihre Gründung schnellstmöglich abzuwickeln.
Grundsätzlich ist dieser Termin von allen Gesellschaftern sowie der Geschäftsführung der GmbH wahrzunehmen. Ist dies nicht möglich, können Gesellschafter sich von anderen Personen vertreten lassen und diesen eine Gründungsvollmacht erteilen. Die Anwesenheit der GmbH-Geschäftsführung beim Beurkundungstermin ist zwingend erforderlich. Viele Notariate akzeptieren keine bevollmächtigte Vertretung.
Neben den Gebühren für eines der GmbH-Gründungspakete sollten Sie Kosten für Notar und Handelsregistereintragung einkalkulieren.
Hier finden Sie eine Übersicht der Notar- und Amtsgebühren bei der GmbH.
Eine GmbH haftet im Gegensatz zu Personengesellschaften ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der einzelnen Gesellschafter darf im Regelfall nicht herangezogen werden.
Hier erfahren Sie Genaueres zur Haftung bei GmbH-Gesellschaftern.
Das sogenannte Musterprotokoll ist ein Formular zur Gründung einer GmbH oder UG. Es vereint mehrere Dokumente, die ohne Musterprotokoll einzeln (von einem Juristen) angefertigt und notariell beurkundet werden müssten.
Das Musterprotokoll kombiniert:
Wenn Sie kein Musterprotokoll nutzen möchten oder können, benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag/eine Satzung. Umgangssprachlich wird manchmal der Begriff Mustersatzung verwendet. Diesen Begriff gibt es offiziell nicht, doch er wird oft fälschlicherweise anstelle von Musterprotokoll benutzt.
Die Nutzung des vereinfachten Gründungsverfahrens ist an einige Voraussetzungen gebunden:
Die Verwendung des Musterprotokolls macht die Gründung Ihrer GmbH unkomplizierter, günstiger und schneller im Vergleich zur regulären Gründung mit Gesellschaftsvertrag. Das Erstellen einer Gesellschafterliste, das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags und die Bestellung des Geschäftsführers entfallen komplett. So sparen Sie einige hundert Euro an Notargebühren und eventuelle Anwaltskosten für die Erstellung einer Satzung. Stattdessen wird das Musterprotokoll einfach ausgefüllt und dem Notar vorgelegt.
Aktuell ist es über firma.de möglich, viele Schritte einer GmbH-Gründung online abzuwickeln. Der Notartermin ist nach wie vor persönlich vor Ort wahrzunehmen, bis das das neue Gesetz in Kraft tritt. Erst dann (voraussichtlich im August 2022) wird es möglich sein, eine GmbH-Gründung komplett online abzuwickeln.
Bei einer Mini-GmbH handelt es sich um eine UG (haftungsbeschränkt), eine Sonderform der GmbH. Eine UG kann schon ab 1 Euro Stammkapital gegründet werden und ist als Unternehmensform insbesondere für Gründer mit geringem Startkapital vorgesehen. Sie haben keine 25.000 Euro und überlegen, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen?
Wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft fallen bei einer GmbH folgende Steuerarten an:
Auf die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Lohnsteuer werden zusätzlich der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer aufgeschlagen.
Eine GmbH muss als Kapitalgesellschaft die sogenannte Körperschaftsteuer abführen. Zuzüglich Solidaritätszuschlag betragen die bei einer GmbH anfallenden Steuern lediglich 15,825 % des Einkommens. Einzelunternehmer und Personengesellschaften hingegen unterliegen dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz der Inhaber, der bis zu 45 % betragen kann.
Erst mit der Eintragung in das Handelsregister greift die Haftungsbeschränkung der GmbH. Beträgt das Nettovermögen einer GmbH vor ihrer Eintragung ins Handelsregister weniger als 25.000 Euro, kann die GmbH Haftungsansprüche gegenüber ihren Gesellschaftern geltend machen. Dies nennt man Unterbilanzhaftung. Gläubiger dürfen in einem solchen Fall Privatvermögen der Gesellschafter einfordern. Achten Sie daher während der Gründung darauf, keine frühzeitigen Zahlungsverpflichtungen einzugehen, die Ihr Stammkapital gefährden.
Hier finden Sie weitere Infos zur beschränkten Haftung der GmbH.
Ein Gesellschafter einer GmbH ist Inhaber der Gesellschaft. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann grundsätzlich einen oder auch mehrere Gesellschafter einsetzen. Eine Gründung per Musterprotokoll ist allerdings nur bei bis zu drei Gesellschaftern möglich.
Hier erfahren Sie Näheres zur Gesellschafter-Haftung und welche Rechte und Pflichten Gesellschafter haben.
Fällt einer der Gesellschafter aus, müssen die übrigen für ihn “einspringen”. Dies ist der Fall, wenn der ausgefallene Gesellschafter seine Stammeinlage noch nicht vollständig einbezahlt hat.
Hier erfahren Sie Genaueres zur Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter.
Wichtige Entscheidungen zu Angelegenheiten der GmbH werden in der Gesellschafterversammlung getroffen, in der alle Gesellschafter gemeinsam entscheiden. Sind alle Gesellschafter einverstanden, kann ein Beschluss auch ohne Versammlung durch eine schriftliche Abstimmung durchgeführt werden.
Hier finden Sie alles Wissenswerte zur GmbH-Gesellschafterversammlung.
Die Geschäftsführung vertritt alle Belange der Gesellschaft nach außen und kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Sie ist verantwortlich für die geschäftliche Ausführung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung. Gesellschafter können gleichzeitig auch Geschäftsführer sein. Es ist selbstverständlich auch möglich, einen Geschäftsführer anzustellen, ohne dass dieser Anteile an der GmbH besitzt.
Werden die steuerlichen Pflichten einer GmbH nicht erfüllt, haften der oder die Geschäftsführer persönlich mit dem Privatvermögen. Verstößt die Geschäftsführung gegen ihre Treuepflicht, können ebenso Haftungsansprüche entstehen.
Bei jeder Firmengründung gilt es, einen markanten Namen für das Unternehmen zu finden. Bei einer GmbH ist es gesetzlich vorgeschrieben, hinter dem Firmennamen den Zusatz „GmbH“ zu führen.
Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Varianten der Namensfindung:
Ähnlich wie bei Markennamen setzen nicht wenige Gründer inzwischen verstärkt auf Fantasiebegriffe, die in möglichst vielen Sprachen ausgesprochen werden können und im Idealfall weltweit noch unbesetzt sind. Selbstverständlich spielen auch brancheneigene Konventionen und die Zielgruppe eine große Rolle. In jedem Fall ist es wichtig, bei der Zielgruppe positive Assoziationen zu wecken. Bedenken Sie aber auch mögliche zukünftige Zielgruppen, bevor Sie sich endgültig für den Namen Ihrer Gesellschaft entscheiden.
Weitere rechtliche Vorgaben: Ihr Firmenname muss zur Kennzeichnung Ihrer GmbH geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen. Darüber hinaus darf der Name keine irreführenden Angaben enthalten. Im Zweifelsfall entscheidet das Registergericht darüber, ob ein Firmenname als irreführend einzustufen ist.
Das Stammkapital für eine GmbH muss mindestens 25.000 Euro betragen und kann als Bareinlage und/oder Sacheinlage einbezahlt werden. Dabei ist es möglich, dass jeder Gesellschafter eine unterschiedlich hohe Stammeinlage einbringt.
Hier erfahren Sie mehr zum GmbH-Stammkapital und hier zur Stammeinlage der GmbH.
Ja. Können Sie die 25.000 Euro nicht vollständig aufbringen, haben Sie dennoch die Option, eine GmbH zu gründen, sofern Sie bei Gründung mindestens 50 % des Stammkapitals als Einlage auf Ihr Geschäftskonto einzahlen (bei 25.000 Euro Stammkapital sind das 12.500 Euro). Der fehlende Anteil des Stammkapitals sollte jedoch so bald wie möglich nachgereicht werden. Im Haftungsfall ist das nicht eingebrachte Stammkapital jedoch von den Gesellschaftern persönlich zu entrichten.
Eine Alternative, bei der das Stammkapital kaum eine Rolle spielt, ist die Gründung der sogenannten Mini-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).
Das Stammkapital ist auf das Geschäftskonto der GmbH einzuzahlen. Dieses Konto kann eröffnet werden, sobald die Gründungsurkunde vom Notar vorliegt.
Zuerst muss die GmbH gegründet werden. Sobald diese im Handelsregister eingetragen wurde, kann die Gewerbeanmeldung erfolgen. Das Gewerbeamt benötigt hierfür die Handelsregisternummer.
Ja. Eine Geschäftsadresse in Deutschland ist zwingend notwendig und als Satzungssitz anzugeben. Diese Adresse ist außerdem im Impressum und auf Rechnungen zu nennen und ist im Handelsregister einsehbar. Zusätzliche Betriebsstätten im Ausland sind möglich.
Für die Eröffnung des Geschäftskontos sollten Sie schon vor Ihrem Notartermin einen Termin bei Ihrer Bank ausmachen, um lange Wartezeiten zwischen Notartermin und Kontoeröffnung zu vermeiden. Nachdem Ihre Gründungsunterlagen vom Notar beurkundet wurden, können Sie mit diesen das Geschäftskonto bei Ihrer Bank eröffnen.
Bevor Sie Ihr Geschäftskonto eröffnen, sollten Sie sich über die anfallenden Kosten und Gebühren informieren. Die folgende Checkliste kann Ihnen helfen, die wichtigsten Eckpunkte der angebotenen Geschäftskonten zu vergleichen:
Unsicher bei der Auswahl Ihres Geschäftskontos? Wir helfen Ihnen gerne.
Während einige Banken die Anwesenheit aller vertretungsberechtigten Personen verlangen, genügt in den meisten Fällen die Anwesenheit des/r Geschäftsführer/s. Bitte bringen Sie entsprechende Vollmachten mit, falls es vertretungsbefugte Gesellschafter oder Prokuristen geben sollte. Nur durch eine Kontovollmacht sind andere Gesellschafter oder Prokuristen dazu berechtigt, über das Geschäftsgirokonto zu verfügen. Informieren Sie sich im Vorhinein bei Ihrer Bank, wer zum Eröffnungstermin anwesend sein muss, damit Sie Verzögerungen direkt vermeiden können. Über viele Neo-Banken lässt sich der KYC/AML-Prozess (Know your Customer/Anti Money Laundering) zur Identitätsprüfung zwischenzeitlich vollständig digital abwickeln.
Nein. Als Geschäftsführer müssen Sie bei der Eröffnung Ihres Geschäftskontos anwesend sein. Dies dient auch der Verifizierung Ihrer Unterschrift. Sollten Sie ein Konto bei einer Direktbank eröffnen, müssen Sie auch selbst das PostIdent- bzw. VideoIdent-Verfahren anwenden und können sich nicht vertreten lassen.
Rund um die GmbH
Was ist eine GmbH?
Stammeinlage GmbH
Alle wichtigen Infos zur Stammeinlage der GmbH
Haftung der GmbH
Wie haftet der Gesellschafter einer GmbH?
GmbH-Satzung
Was genau muss in die GmbH-Satzung?
Lohnabrechnung
Wie funktioniert die Lohnabrechnung?
Buchhaltung
Selber machen oder Steuerberater?
Doppelte Buchführung
Einführung für Unternehmer
Was ist ein Beleg?
Definition, Arten und Bestandteile
Markennamen finden
In 4 Schritten zur kreativen Namensidee
DSGVO-Abmahnung
Was Unternehmer 2021 wissen müssen
Aufbewahrungs-fristen
Das müssen Sie für 2021 wissen
Investoren finden
Checkliste für die Investorensuche
Papierfreies Büro
Lässt sich dies in der Praxis umsetzen?
Content-Marketing
3 Experten-Tipps
Betriebliche Fortbildung
Mitarbeiter fördern für mehr Erfolg
Starten ohne Fehler
Typische Gründerfallen vermeiden