Was kostet eine GmbH- oder UG-Gründung?
Kurz gesagt
Eine UG mit Musterprotokoll kostet 464,89 € (ein Gründer, 1.000 € Stammkapital), eine GmbH mit Musterprotokoll 590,55 € (ein Gründer, 25.000 €) und eine Gründung mit eigener Satzung 1.118,20 € (zwei Gründer, 25.000 €, mit Betreuungsgebühr des Notars) – jeweils Notar brutto plus Handelsregister. Dazu kommen meist 20–65 € für die Gewerbeanmeldung. Das Stammkapital ist kein Kostenpunkt: Es bleibt in der Gesellschaft.
Stand: · Berechnet nach GNotKG und HRegGebV
- UG mit Musterprotokoll1 Gründer, 1.000 € Stammkapital
- 464,89 €
- GmbH mit Musterprotokoll1 Gründer, 25.000 € Stammkapital
- 590,55 €
- Eigene Satzung2 Gründer, 25.000 €, mit Betreuung
- 1.118,20 €
Notar brutto und Handelsregister
Gründungskosten berechnen
Deine Angaben
Rechtsform
Beide haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die UG startet mit weniger Kapital.
Wird vor der Anmeldung voll eingezahlt.
Gesellschafter
Mit bis zu 3 Gesellschaftern geht auch das Musterprotokoll.
Geschäftsführer
Mehrere Geschäftsführer gehen nur mit eigener Satzung.
Gründungsweg
Das Musterprotokoll ist die gesetzliche Vorlage (§ 2 Abs. 1a GmbHG).
Gewerbeanmeldung
Gebühr und zuständige IHK hängen vom Sitz der Gesellschaft ab.
Deine Gründungskosten
495,89 €
einmalig · Notar inkl. 19 % USt, Handelsregister und Gewerbeamt umsatzsteuerfrei
- Notar
- 164,89 €
- Handelsregister
- 300,00 €
- Gewerbeamt
- 31,00 €
Eine eigene Satzung würde 642,60 € mehr kosten, davon 77,35 € für die bei Satzung übliche Betreuung.
Notar 164,89 €
Beurkundung MusterprotokollMindestgebühr
1,0 × 19 € · Geschäftswert 1.000 €KV 21200 GNotKG
60,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale (Urkunde)
Pauschale auf die Gebühren der Urkunde, mit HöchstbetragKV 32005 GNotKG
12,00 €
Entwurf der HandelsregisteranmeldungMindestgebühr
0,5 × 19 € · Geschäftswert 1.000 €KV 24102 GNotKG
30,00 €
XML-Strukturdaten für das RegistergerichtMindestgebühr
0,2 × 19 € · Geschäftswert 1.000 €KV 22114 GNotKG
15,00 €
Post- und Telekommunikationspauschale (Anmeldung)
Pauschale auf die Gebühren der Anmeldung, mit HöchstbetragKV 32005 GNotKG
9,00 €
Dokumentenpauschale
Kopien und Dateien, je nach SeitenzahlKV 32001 GNotKG
ca. 5,00 €
19 % Umsatzsteuer
19 % auf Gebühren und Auslagen des NotarsKV 32014 GNotKG
24,89 €
Elektronisches Urkundenarchiv
2 × 4,50 € für Urkunde und Anmeldung, ohne UmsatzsteuerKV 32015 GNotKG
9,00 €
Handelsregister 300,00 €
Eintragung ins Handelsregister
Gerichtsgebühr, ohne UmsatzsteuerGV 2100 HRegGebV
225,00 €
Bereitstellungsgebühr (ein Drittel)
Ein Drittel der EintragungsgebührGV 6000 HRegGebV
75,00 €
Gewerbeamt 31,00 €
Gewerbeanmeldung Berlin
Gebühr der Stadt, ohne Umsatzsteuer§ 14 GewO
31,00 €
Notargebühren nach Tabelle B GNotKG, auf den Cent gerundet (§ 34 Abs. 4 GNotKG). „ca.“ steht für eine Schätzung.
Vor der Anmeldung einzahlen
1.000 €
Keine Kosten: Das Stammkapital bleibt Geld der Gesellschaft.
Trägt die Gesellschaft
300 €
Laut Musterprotokoll höchstens 300 €, nie mehr als das Stammkapital.
195,89 € zahlst du privat
Ab dem ersten Jahr
- Transparenzregister
- 19,80 € pro Jahr
- IHK-Grundbeitrag · Berlin
- 64 € pro Jahr
Alle Varianten
Mit deinen Angaben gerechnet. Tippe auf eine Variante, um sie zu übernehmen.
Gründung im Paket „Start“ ab 99 €/Monat enthalten. Notar- und Registergebühren zahlst du direkt.
Gebühren geprüft am 9. Oktober 2026
Gründungskosten brutto: 495,89 €
Sechs Regeln, die deine Gründungskosten bestimmen
- § 105 Abs. 6 GNotKG
Musterprotokoll ohne Mindestwert
Beim Musterprotokoll rechnet der Notar mit deinem Stammkapital, nicht mit mindestens 30.000 €. Eine UG mit einem Gründer und 1.000 € kostet beim Notar deshalb nur 164,89 € brutto.
- § 107 Abs. 1 GNotKG
Satzung ab 30.000 € Geschäftswert
Mit eigener Satzung gilt ein Geschäftswert von mindestens 30.000 €. Eine UG mit Satzung kostet beim Notar so viel wie eine GmbH mit 25.000 €: 818,20 € bei zwei Gründern mit Betreuung.
- § 1 HRegGebV
Handelsregister: 300 €
Seit dem 1. Juni 2025 kostet die Eintragung 225 € (GV 2100) plus 75 € Bereitstellungsgebühr (GV 6000), für UG und GmbH gleich. Viele Seiten nennen noch die alten 150 €.
- § 2 Abs. 1a GmbHG
Musterprotokoll bis drei Gründer
Das Musterprotokoll geht mit höchstens drei Gesellschaftern, einem Geschäftsführer und nur mit Bareinlagen. Einer Ein-Personen-GmbH spart es 439,59 € Notarkosten, ohne Betreuungsgebühr gerechnet.
- § 7 Abs. 2 GmbHG
Mindestens 12.500 € vor der Anmeldung
Vor der Anmeldung zahlen die Gesellschafter auf jeden Anteil mindestens ein Viertel ein, zusammen mindestens 12.500 €. Bei der UG wird das Stammkapital voll eingezahlt.
- § 3 Abs. 3 IHKG
IHK-Beitrag ab dem ersten Jahr
Die Beitragsbefreiung für Gründer gilt nur für natürliche Personen. Eine UG oder GmbH zahlt den IHK-Grundbeitrag ab dem ersten Jahr, in Berlin 2026 zum Beispiel 64 €.
UG und GmbH im Kostenvergleich Notar und Handelsregister für sieben typische Gründungen
Eine UG mit Musterprotokoll kostet ab 464,89 € für Notar und Handelsregister, eine GmbH mit Musterprotokoll ab 590,55 €. Mit eigener Satzung und Betreuungsgebühr zahlen zwei Gründer bis 25.000 € Stammkapital 1.118,20 €, egal ob UG oder GmbH.
Die Rechtsform selbst macht beim Preis kaum einen Unterschied. Teurer wird es durch drei Dinge: eine eigene Satzung statt des Musterprotokolls, mehr als einen Gründer und ein hohes Stammkapital. Das Handelsregister kostet bei jeder Bargründung 300 € (Sachgründung 480 €).
| Gründung | Notar (brutto) | Handelsregister | Summe |
|---|---|---|---|
| UG, 1 Gründer, Musterprotokoll, 1.000 € | 164,89 € | 300 € | 464,89 € |
| UG, 2 Gründer, Musterprotokoll, 3.000 € | 245,81 € | 300 € | 545,81 € |
| GmbH, 1 Gründer, Musterprotokoll, 25.000 € | 290,55 € | 300 € | 590,55 € |
| GmbH, 2–3 Gründer, Musterprotokoll, 25.000 € | 427,40 € | 300 € | 727,40 € |
| UG oder GmbH, 2 Gründer, Satzung, bis 25.000 € | 818,20 € | 300 € | 1.118,20 € |
| GmbH, 2 Gründer, Satzung, 50.000 € | 955,65 € | 300 € | 1.255,65 € |
| GmbH, 3 Gründer, Satzung, 100.000 € | 1.431,17 € | 300 € | 1.731,17 € |
Deine eigene Gründung mit Stadt, Online-Termin oder Sachgründung rechnest du oben im Rechner aus. Dazu kommen die Gewerbeanmeldung und die laufenden Beiträge (siehe weitere Kosten).
So rechnet der Notar Geschäftswert, Gebührensatz und jeder Posten der Rechnung
Der Notar rechnet nicht nach Aufwand, sondern nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG): Gebührensatz mal Tabellengebühr beim jeweiligen Geschäftswert. Die Gebührensätze sind gesetzlich festgelegt. Einzelne Posten können je nach Notar und Gestaltung abweichen: der Satz für die Gesellschafterliste bei einem Gründer (0,3 oder 0,5), die Betreuung, die Pauschalen für Post und Dokumente und ob der Geschäftsführer per eigenem Beschluss oder im Gesellschaftsvertrag bestellt wird.
- Geschäftswert. Beim Musterprotokoll ist das dein Stammkapital, ohne Mindestwert (§ 105 Abs. 6 GNotKG). Mit eigener Satzung gilt ein Mindestwert von 30.000 € (§ 107 Abs. 1 GNotKG). Dazu kommt der Beschluss über die Geschäftsführer mit 1 % des Stammkapitals, mindestens ebenfalls 30.000 €.
- Gebührensatz. Gründest du allein, kostet die Urkunde eine 1,0-Gebühr (KV 21200, mindestens 60 €), ab zwei Gründern eine 2,0-Gebühr (KV 21100, mindestens 120 €). Deshalb kostet eine GmbH mit Musterprotokoll zu zweit 136,85 € mehr als allein. Ein dritter Gründer ändert nichts.
- Ein Gründer mit Satzung. Der Notar vergleicht 1,0 auf die Satzung plus 2,0 auf den Beschluss mit 2,0 auf die Summe und nimmt den niedrigeren Betrag (§ 94 Abs. 1 GNotKG). Bei 25.000 € sind das 375 € statt 384 € netto, also kaum weniger als zu zweit.
- Gesellschafterliste. Nur mit Satzung: 0,5 aus dem Wert der Urkunde, höchstens 250 € (KV 22110, 22113). Beim Musterprotokoll entfällt sie, weil das Protokoll zugleich als Liste gilt. Gründest du allein mit Satzung, setzen manche Notare nur 0,3 an; der Rechner nimmt sicherheitshalber 0,5.
- Handelsregisteranmeldung. Der Notar entwirft sie und beglaubigt die Unterschriften der Geschäftsführer: 0,5 aus dem Stammkapital, mit Satzung aus mindestens 30.000 €, mindestens 30 € (KV 24102).
- XML-Strukturdaten. Die Daten für das elektronische Register: 0,2 aus dem Wert der Anmeldung, mindestens 15 €, höchstens 125 € (KV 22114). Manche Kostenseiten setzen hier noch 0,3 an, das ist zu hoch.
- Betreuung. Weist ihr den Notar an, die Anmeldung erst nach dem Einzahlungsnachweis einzureichen, kostet das 0,5 aus dem Wert der Anmeldung (KV 22200), bei einer Satzung bis 25.000 € 62,50 € netto. Bei Satzungsgründungen ist das üblich, beim Musterprotokoll selten.
- Auslagen. Je Verfahren eine Pauschale für Post und Telekommunikation (KV 32005), dazu Kopien und Ausfertigungen sowie 4,50 € je Urkunde für das Elektronische Urkundenarchiv. Online per Video kommen 25 € für die Beurkundung und 8 € für die Beglaubigung der Signatur dazu (KV 32016).
- Umsatzsteuer. 19 % auf alle Gebühren und Auslagen außer dem Urkundenarchiv. Geht die Rechnung an die Gesellschaft, kann sie die Vorsteuer abziehen, sobald sie unternehmerisch tätig ist – mit deiner Steuerberatung klären.
Rechenweg: GmbH, 2 Gründer, Satzung, 25.000 €
| Posten | Grundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Beurkundung der Gründung | KV 21100 GNotKG: 2,0 aus 60.000 € | 384 € |
| Gesellschafterliste | KV 22110 GNotKG: 0,5 aus 60.000 € | 96 € |
| Auslagenpauschale Urkunde | KV 32005 GNotKG: Post und Telekommunikation | 20 € |
| Entwurf der Handelsregisteranmeldung | KV 24102 GNotKG: 0,5 aus 30.000 € | 62,50 € |
| XML-Strukturdaten | KV 22114 GNotKG: 0,2 aus 30.000 € | 25 € |
| Betreuung (Treuhandauflage) | KV 22200 GNotKG: 0,5 aus 30.000 € | 62,50 € |
| Auslagenpauschale Anmeldung | KV 32005 GNotKG: Post und Telekommunikation | 20 € |
| Dokumentenpauschale (geschätzt) | KV 32001 GNotKG: Kopien und Ausfertigungen | 10 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | KV 32014 GNotKG: auf alle Notargebühren und Auslagen außer dem Urkundenarchiv | 129,20 € |
| Elektronisches Urkundenarchiv | KV 32015 GNotKG: 2 × 4,50 €, ohne Umsatzsteuer | 9 € |
| Eintragung ins Handelsregister | GV 2100 HRegGebV: ohne Umsatzsteuer | 225 € |
| Bereitstellungsgebühr Handelsregister | GV 6000 HRegGebV: ein Drittel der Eintragungsgebühr, ohne Umsatzsteuer | 75 € |
| Notar gesamt | brutto | 818,20 € |
| Summe Notar und Handelsregister | brutto | 1.118,20 € |
Die reinen Gebühren dieses Beispiels, zusammen 630 €, entsprechen dem Rechenbeispiel der Bundesnotarkammer auf notar.de. Unser Rechner geht jeden dieser Posten für deine Eingaben durch.
Notarkosten nach Stammkapital
| Stammkapital | Geschäftswert der Urkunde | Notar netto | Notar brutto |
|---|---|---|---|
| 25.000 € | 60.000 € | 689 € | 818,20 € |
| 50.000 € | 80.000 € | 804,50 € | 955,65 € |
| 100.000 € | 130.000 € | 1.204,10 € | 1.431,17 € |
| 200.000 € | 230.000 € | 1.793,50 € | 2.132,56 € |
| 500.000 € | 530.000 € | 3.399 € | 4.043,10 € |
Die Notarkosten steigen deutlich langsamer als das Stammkapital: Die Tabelle B ist degressiv, und Gesellschafterliste und XML-Daten haben Höchstbeträge.
Handelsregister: 300 € statt 150 € Was seit dem 1. Juni 2025 gilt
Die Eintragung einer UG oder GmbH ins Handelsregister kostet seit dem 1. Juni 2025 insgesamt 300 €: 225 € Eintragungsgebühr nach GV 2100 und 75 € Bereitstellungsgebühr nach GV 6000 der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV).
Der Betrag ist für jede Bargründung gleich: UG oder GmbH, Musterprotokoll oder Satzung, im Notarbüro oder online. Nur bei einer Sachgründung, wenn also mindestens ein Gesellschafter statt Geld etwa ein Fahrzeug oder ein Unternehmen einbringt, sind es 480 €: 360 € für die Eintragung plus ein Drittel davon für die Bereitstellung. Bei der UG und beim Musterprotokoll ist die Sachgründung ausgeschlossen. Die Rechnung kommt von der Justizkasse des Landes, meist kurz vor oder nach der Eintragung, und enthält keine Umsatzsteuer.
Warum viele Seiten noch 150 € nennen
Bis zum 31. Mai 2025 betrug die Eintragungsgebühr 150 €. Die Dritte Verordnung zur Änderung der HRegGebV hat fast alle festen Registergebühren um die Hälfte erhöht. Viele Ratgeber und Rechner, sogar manche Kammer- und Behördenseiten, wurden seitdem nicht aktualisiert. Oft fehlt dort auch die Bereitstellungsgebühr, die es seit August 2022 gibt und die automatisch mitgestiegen ist.
Bei den Notargebühren ist es umgekehrt: Die Tabelle B des GNotKG ist 2025 unverändert geblieben. Erhöht wurde nur die Tabelle A, nach der Gerichte abrechnen. Angaben wie „Notarkosten 2025 gestiegen“ beruhen auf dieser Verwechslung.
Was beim Register nichts kostet
- Bekanntmachung: Seit August 2022 gilt eine Eintragung als bekannt gemacht, sobald sie auf handelsregister.de abrufbar ist (§ 10 HGB). Eine eigene Gebühr gibt es dafür nicht.
- Registerauszug: Den Auszug für Bank und Finanzamt lädst du kostenlos auf handelsregister.de herunter (§ 9 Abs. 1 HGB).
- Gesellschafterliste: Für die Liste bei der Gründung erhebt das Registergericht nach § 2 Abs. 1 HRegGebV keine gesonderte Gebühr.
Vorsicht bei Rechnungen nach der Eintragung
Kurz nach der Eintragung kommen oft Schreiben, die wie amtliche Rechnungen aussehen: für einen Eintrag in ein „Register“, ein „Verzeichnis“ oder für die „Veröffentlichung“ deiner Firma. Das sind Angebote privater Firmen, die du nicht bezahlen musst. Echte Rechnungen und Bescheide kommen unter anderem von der Justizkasse des Landes (300 €, bei Sachgründung 480 €), vom Notar, vom Gewerbeamt, von der IHK oder bei Handwerksbetrieben von der Handwerkskammer und vom Transparenzregister: 19,80 € pro Jahr, erhoben von der Bundesanzeiger Verlag GmbH als registerführender Stelle. Später kommen Beiträge der Berufsgenossenschaft, der Rundfunkbeitrag über den Beitragsservice und Bescheide des Finanzamts dazu. Prüfe im Zweifel Absender und Betrag, bevor du überweist.
Musterprotokoll oder eigene Satzung? Was das Muster spart und wann es nicht geht
Bei bis zu 25.000 € Stammkapital spart dir das Musterprotokoll beim Notar zwischen 313,45 € und 565,25 €, ohne Betreuungsgebühr gerechnet. Es kommt ohne Mindestgeschäftswert, ohne Gesellschafterliste und ohne eigenen Beschluss über die Geschäftsführer aus.
| Gründung | Musterprotokoll | Eigene Satzung | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| UG, 1 Gründer, 1.000 € | 164,89 € | 730,14 € | 565,25 € |
| UG, 2 Gründer, 1.000 € | 245,81 € | 740,85 € | 495,04 € |
| GmbH, 1 Gründer, 25.000 € | 290,55 € | 730,14 € | 439,59 € |
| GmbH, 2 Gründer, 25.000 € | 427,40 € | 740,85 € | 313,45 € |
Im Rechner ist die Betreuung bei eigener Satzung voreingestellt, weil sie dort üblich ist. Der Unterschied, den er zeigt, enthält deshalb die Betreuungsgebühr (bei einer Satzung bis 25.000 € 77,35 € brutto), solange du sie unter „Feinheiten“ nicht abschaltest.
Wann das Musterprotokoll nicht geht
- Höchstens drei Gesellschafter. Ab dem vierten brauchst du eine eigene Satzung (§ 2 Abs. 1a GmbHG).
- Genau ein Geschäftsführer. Sollen zwei die Gesellschaft führen, geht es nur mit Satzung.
- Nur Bargründung. Sacheinlagen sind im Musterprotokoll nicht vorgesehen.
- Keine eigenen Regeln. Vorkaufsrechte, Vesting, Regeln für den Ausstieg oder eine abweichende Gewinnverteilung lassen sich nicht einbauen. Erlaubt sind nur sprachliche Anpassungen.
Der Rechner stellt in diesen Fällen automatisch auf die eigene Satzung um und sagt dir, warum.
Warum eine UG mit Satzung so viel kostet wie eine GmbH
Mit eigener Satzung rechnet der Notar mit mindestens 30.000 € Geschäftswert, auch wenn deine UG nur 1.000 € Stammkapital hat. Mit dem Beschluss über die Geschäftsführer sind es 60.000 €, genau so viel wie bei einer GmbH mit 25.000 €. Zwei Gründer zahlen deshalb für die UG mit Satzung beim Notar 818,20 €, wie für die GmbH.
Brauchst du eine individuelle Satzung, etwa für Investoren oder Vesting, ist die UG beim Notar also kein Sparmodell. Eine individuelle Satzung vom Anwalt kostet extra; das Musterprotokoll braucht keinen Anwalt.
Weitere Kosten bei der Gründung Gewerbeamt, Transparenzregister, IHK und was optional ist
Neben Notar und Handelsregister zahlst du für die Gewerbeanmeldung meist 20–65 €, ab dem ersten Jahr 19,80 € für das Transparenzregister und den IHK-Grundbeitrag, je nach Kammer 64–180 € in den großen Städten.
Gewerbeanmeldung
Eine UG oder GmbH mit gewerblicher Tätigkeit meldet ihr Gewerbe beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Die Gebühr legt das Land oder die Stadt fest:
| Stadt | Gebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| Berlin | 31 € | Online 15 €; je weiterem Geschäftsführer +13 € |
| Düsseldorf | 33 € | je weiterem Geschäftsführer +13 € |
| Frankfurt am Main | 36 € | Mit schriftlicher Bescheinigung (Hessen) |
| Hamburg | 25 € | Online gleicher Betrag |
| Hannover | 65 € | – |
| Köln | 33 € | je weiterem Geschäftsführer +13 € |
| Leipzig | 22–112 € | Betrag laut Kostenbescheid; Rechner: ca. 40 € |
| München | 50–60 € | Je nach Rechtsform; Rechner: ca. 60 € |
| Stuttgart | 62 € | – |
| Wiesbaden | 36 € | Mit schriftlicher Bescheinigung (Hessen) |
| Andere Städte | 20–65 € | Typische Spanne, je nach Gemeinde; Rechner: ca. 35 € |
Eine rein freiberufliche Gesellschaft, etwa eine Architekten-GmbH, meldet kein Gewerbe an. Bei gewerblichen Gesellschaften gilt die rechtzeitige Gewerbeanzeige zugleich als Meldung bei der Berufsgenossenschaft (§ 192 SGB VII); eine rein freiberufliche Gesellschaft muss sich dort selbst melden. Wenn du nicht selbst zum Amt willst: Gewerbeanmeldung online.
Transparenzregister
Jede UG und GmbH muss ihre wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich dem Transparenzregister mitteilen (§ 20 GwG), auch wenn die Gesellschafter schon im Handelsregister stehen. Die Mitteilung ist kostenlos, die Führung des Registers kostet 19,80 € pro Jahr (TrGebV), solange die Gesellschaft besteht.
IHK-Beitrag
Jede UG und GmbH ist Pflichtmitglied der IHK, auch ohne Gewinn und auch mit freiberuflicher Tätigkeit. Die Beitragsbefreiung für Gründer gilt nur für natürliche Personen, nicht für Kapitalgesellschaften (§ 3 Abs. 3 IHKG). Der Grundbeitrag ist also ab dem ersten Jahr fällig; dazu kommt eine Umlage auf den Gewerbeertrag, die bei Verlust entfällt.
| IHK | Grundbeitrag 2026 | Gilt bei Gewerbeertrag |
|---|---|---|
| Berlin | 64 € | Verlust oder bis 50.000 € |
| Frankfurt am Main | 180 € | Verlust oder bis 38.000 € |
| Hamburg | 95 € | Verlust oder bis 75.000 € |
| München | 150 € | Verlust oder bis 100.000 € |
| Andere IHKs | 60–360 € | je nach Kammer |
Der Grundbeitrag ist ein Jahresbetrag. Beginnt die Mitgliedschaft spät im Jahr, erlassen ihn manche Kammern auf Antrag ganz oder teilweise; frag bei deiner IHK nach. Handwerksbetriebe gehören zur Handwerkskammer.
Optional: Steuerberatung, Marke, Konto
- Eröffnungsbilanz: Nach § 35 StBVV kostet sie bei einer GmbH mit 12.500 € eingezahltem Kapital 67,00 bis 160,80 € netto, bei einer UG mit bis zu 3.000 € Kapital 24,50 bis 58,80 €, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Viele Gesellschaften erstellen sie selbst oder mit dem ersten Jahresabschluss.
- Steuerliche Erfassung: Den Fragebogen gibst du kostenlos über ELSTER ab. Ein Steuerberater rechnet ihn nach Zeit ab, 16,50 bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde (§ 13 StBVV). Hilfe bekommst du unter Steuernummer beantragen oder in einer Beratung durch einen Steuerberater.
- Marke: Den Firmen- oder Produktnamen schützt du beim Deutschen Patent- und Markenamt: 290 € für die Online-Anmeldung mit bis zu drei Klassen. Mehr unter Markenanmeldung.
- Geschäftskonto: Du brauchst es, um das Stammkapital einzuzahlen. Die Eröffnung ist meist kostenlos, die monatlichen Gebühren unterscheiden sich stark: Geschäftskonten im Vergleich.
Was kostenlos ist
- Steuernummer: Das Finanzamt vergibt sie nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
- USt-IdNr.: Das Bundeszentralamt für Steuern erteilt sie ohne Gebühr.
- Kapitalbescheinigung: Brauchst du nicht. Der Geschäftsführer versichert die Einzahlung in der Anmeldung (§ 8 Abs. 2 GmbHG); als Nachweis genügt meist ein einfacher Kontoauszug.
- Berufsgenossenschaft: Die Meldung ist kostenlos; die Beiträge richten sich später vor allem nach der Lohnsumme.
Stammkapital: So viel Geld brauchst du vor der Anmeldung
Das Stammkapital ist kein Kostenpunkt: Es gehört der Gesellschaft und steht ihr nach der Einzahlung für ihre Ausgaben zur Verfügung. Du musst es aber vor der Anmeldung zum Handelsregister auf ihr Konto einzahlen.
- GmbH: Mindestens 25.000 € Stammkapital. Vor der Anmeldung muss ein Viertel jedes Geschäftsanteils eingezahlt sein, zusammen mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Den Rest kann die Gesellschaft später einfordern.
- UG (haftungsbeschränkt): Ab 1 € Stammkapital, voll einzuzahlen und nur in Geld (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Ein Viertel des Jahresüberschusses (abzüglich Verlustvortrag) muss sie in eine Rücklage stellen, bis sie ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht hat (§ 5a Abs. 3, 5 GmbHG).
| Gründung | Stammkapital | Mindesteinzahlung | Notar und Handelsregister |
|---|---|---|---|
| UG, 1 Gründer, Musterprotokoll | 1.000 € | 1.000 € | 464,89 € |
| GmbH, 1 Gründer, Musterprotokoll | 25.000 € | 12.500 € | 590,55 € |
| GmbH, 2 Gründer, Satzung | 50.000 € | 12.500 € | 1.255,65 € |
| GmbH, 3 Gründer, Satzung | 100.000 € | 25.000 € | 1.731,17 € |
Warum 1 € legal, aber selten sinnvoll ist
Eine UG mit 1 € Stammkapital ist zulässig. Nach dem Musterprotokoll darf sie aber nur Gründungskosten bis zur Höhe ihres Stammkapitals tragen, also 1 €. Von 495,89 € Gründungskosten mit Gewerbeanmeldung in Berlin zahlst du dann 494,89 € privat.
Dazu startet die Gesellschaft ohne Geld: Jede Rechnung musst du ihr vorstrecken, und Banken, Vermieter oder Geschäftspartner sehen ein Kapital von 1 € kritisch. Ab 300 € Stammkapital darf die UG mit Musterprotokoll die vollen 300 € Gründungskosten übernehmen. Sinnvoll ist ein Stammkapital, das die Gründungskosten und die Ausgaben der ersten Monate deckt.
Wer zahlt die Gründungskosten – und kann man sie absetzen?
Die Gesellschaft zahlt die Gründungskosten nur, soweit Musterprotokoll oder Satzung das festlegen; alles darüber tragen die Gründer privat.
Mit Musterprotokoll: höchstens 300 €
Ziffer 5 des Musterprotokolls legt fest, dass die Gesellschaft die Gründungskosten bis 300 € trägt, höchstens aber bis zur Höhe ihres Stammkapitals. Im Standardfall des Rechners (UG, ein Gründer, 1.000 €, Gewerbe in Berlin) kostet die Gründung 495,89 €. Die UG übernimmt 300 €, 195,89 € zahlst du selbst.
Mit eigener Satzung: Gesamtbetrag nennen
In der Satzung muss der Gesamtbetrag stehen, den die Gesellschaft übernimmt; eine Liste der Kostenarten reicht nicht. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Registergerichte akzeptieren bei einer GmbH in der Praxis rund 10 % des Stammkapitals, bei 25.000 € also 2.500 €. Bei einer UG darf der Betrag nach einem Beschluss des Kammergerichts bis zur Höhe des Stammkapitals reichen (KG, 22 W 67/14), sollte die echten Kosten aber nicht deutlich übersteigen. Lass die Klausel mindestens zehn Jahre in der Satzung stehen.
Steuerlich: Betriebsausgabe oder verdeckte Gewinnausschüttung
- Von der Gesellschaft getragen: Übernimmt sie die Kosten wirksam, sind sie Betriebsausgaben im ersten Geschäftsjahr (§ 4 Abs. 4 EStG, § 8 Abs. 1 KStG). Als Vermögen ansetzen darf sie sie nicht (§ 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
- Ohne Grundlage bezahlt: Zahlt die Gesellschaft Kosten, die laut Musterprotokoll oder Satzung die Gründer tragen, ist das eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
- Privat getragen: Was du selbst zahlst, zählt zu den Anschaffungskosten deiner Beteiligung und wirkt sich erst bei Verkauf oder Auflösung aus (§ 17 EStG).
- Zeitpunkt: Kosten nach dem Notartermin entstehen bei der Gesellschaft in Gründung und gehören schon zur späteren UG oder GmbH. Kosten vor der Beurkundung gehen nicht automatisch auf sie über.
Das sind die Grundregeln. Wie du die Kosten in deinem Fall buchst, solltest du mit deiner Steuerberatung klären, zum Beispiel in einer Beratung durch einen Steuerberater.
Kostenfallen und Spartipps
Die meisten Mehrkosten entstehen durch eine zweite Beurkundung, eine Satzung, die du nicht brauchst, oder Rechnungen, die du gar nicht zahlen musst.
- 1
Namen vor dem Notartermin prüfen. Lehnt das Registergericht deinen Firmennamen ab, muss die Urkunde geändert werden, und für die Änderung fallen erneut Notargebühren an. Firmenname prüfen kostet nichts und dauert Sekunden.
- 2
Musterprotokoll nutzen, wenn es passt. Das spart bei bis zu 25.000 € Stammkapital bis zu 565,25 €, ohne Betreuungsgebühr gerechnet. Eine eigene Satzung lohnt sich, wenn ihr Regeln für Investoren, Vesting oder den Ausstieg braucht.
- 3
Alles am selben Tag unterschreiben. Unterschreiben alle Geschäftsführer die Anmeldung am selben Tag, ist die Beglaubigung unter dem Entwurf des Notars gebührenfrei. Wer später unterschreibt, löst eine zusätzliche Beglaubigungsgebühr aus (KV 25100 GNotKG).
- 4
Betreuung bewusst wählen. Die Betreuungsgebühr fällt nur an, wenn ihr den Notar anweist, erst nach dem Einzahlungsnachweis einzureichen. Bei einer Satzung bis 25.000 € sind das 77,35 € brutto; frag vorher, ob dein Notar sie ansetzt.
- 5
Auf Deutsch beurkunden oder mit Dolmetscher. Beurkundet der Notar ganz oder teilweise in einer Fremdsprache, steigt die Beurkundungsgebühr um 30 % (KV 26001 GNotKG). Mit einem Dolmetscher fällt der Zuschlag nicht an, dafür dessen Honorar.
- 6
Online gründen kostet wenig mehr. Der Termin per Video kostet 39,27 € mehr als im Notarbüro und spart dir die Anreise.
- 7
Sachgründung nur, wenn nötig. Bringst du statt Geld Gegenstände ein, steigt die Registergebühr auf 480 €, und du brauchst einen Sachgründungsbericht mit Wertnachweisen.
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Fake-Rechnungen ignorieren. Schreiben für Einträge in private „Register“ oder „Verzeichnisse“ musst du nicht bezahlen. Echte Rechnungen kommen unter anderem von Justizkasse, Notar, Gewerbeamt, IHK oder Handwerkskammer und Transparenzregister, später auch von Berufsgenossenschaft, Beitragsservice und Finanzamt (siehe Handelsregister).
Kosten nach Rechtsform Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH, GmbH & Co. KG und AG
Notartermin und Handelsregister machen die Gründung einer UG oder GmbH teurer als die eines Einzelunternehmens oder einer GbR. So unterscheiden sich die Rechtsformen:
- Einzelunternehmen und GbR: Du gründest sie ohne Notartermin und ohne Stammkapital; meist fällt nur die Gewerbeanmeldung an. Erst ein Eintrag ins Handels- oder Gesellschaftsregister braucht eine notariell beglaubigte Anmeldung und kostet Notar- und Registergebühren. Mehr unter Einzelunternehmen gründen und GbR gründen.
- UG oder GmbH: Alle Kosten stehen auf dieser Seite; deine eigene Gründung rechnest du im Rechner aus.
- GmbH & Co. KG und UG & Co. KG: Du gründest zwei Gesellschaften: die GmbH oder UG als Komplementärin, deren Kosten der Rechner zeigt, und die KG, die ebenfalls ins Handelsregister eingetragen wird. Mehr unter GmbH & Co. KG gründen und UG & Co. KG gründen.
- AG: Sie braucht mindestens 50.000 € Grundkapital (§ 7 AktG) und eine eigene Satzung; der Rechner bildet sie nicht ab. Mehr unter AG gründen.
Quellen und Stand Wie wir rechnen und woher die Zahlen kommen
Stand: 9. Oktober 2026. Alle Beträge auf dieser Seite berechnet der Rechner nach dem Gesetz: GNotKG mit Tabelle B, Handelsregistergebührenverordnung in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung, GmbHG und die Gebührenordnungen der Städte und Kammern. Die Ergebnisse sind mit den Rechenbeispielen der Bundesnotarkammer abgeglichen.
Geschätzt oder angenommen sind diese Posten:
- Dokumentenpauschale: Kopien und Ausfertigungen hängen von der Seitenzahl ab. Wir rechnen mit 5 € beim Musterprotokoll und 10 € mit Satzung.
- Gewerbeanmeldung: Wo eine Stadt nur eine Spanne nennt, rechnen wir mit einem Wert daraus: München 60 € (Spanne 50–60 €), Leipzig 40 € (Spanne 22–112 €), andere Städte 35 €.
- Gesellschafterliste: Bei einem Gründer mit Satzung rechnen wir mit dem Satz 0,5; manche Notare setzen 0,3 an.
- Auslagenpauschalen: Wir rechnen mit je einer Pauschale für Post und Telekommunikation für die Urkunde und für die Anmeldung (KV 32005). Manche Notare rechnen nur eine Pauschale oder die tatsächlichen Kosten ab.
Die IHK-Beiträge gelten für 2026; die Kammern legen die Beiträge für 2027 meist im Dezember fest. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Amtliche Quellen
- GNotKG, Kostenverzeichnis (Anlage 1)
- GNotKG, Tabelle B (Anlage 2)
- GNotKG, Geschäftswert der Gründung (§ 107)
- HRegGebV, Gebührenverzeichnis
- GmbHG, Musterprotokoll (§ 2 mit Anlage 1)
- GmbHG, Einzahlung (§ 7)
- GmbHG, UG (§ 5a)
- GwG, Transparenzregister (§ 20)
- TrGebV, Jahresgebühr
- IHKG, Beiträge (§ 3)
- StBVV, Tabelle B (Anlage 2)
- Bundesnotarkammer, Kostenbeispiele
- Gewerbeanmeldung Berlin
- Gewerbeanmeldung Köln
- Gewerbeanmeldung München
- Gewerbeanmeldung Stuttgart
- Gewerbeanmeldung Leipzig
Fragen zu deinen Gründungskosten?
Wir gehen deine Gründung gemeinsam durch und klären, welche Kosten bei dir anfallen.
Häufige Fragen zu den Gründungskosten
Was kostet eine UG-Gründung?
Eine UG-Gründung kostet rund 465 € für Notar und Handelsregister, wenn du allein mit Musterprotokoll und 1.000 € Stammkapital gründest. Davon entfallen 164,89 € brutto auf den Notar und 300 € auf das Handelsregister. Mit zwei Gründern sind es rund 546 €. Mit eigener Satzung, zwei Gründern und Betreuungsgebühr zahlst du rund 1.118 €, so viel wie für eine GmbH. Dazu kommen die Gewerbeanmeldung und das Stammkapital, das aber in der UG bleibt.
Was kostet eine GmbH-Gründung mit 1, 2 oder 3 Gesellschaftern?
Mit Musterprotokoll und 25.000 € Stammkapital kostet eine GmbH-Gründung 590,55 € mit einem Gesellschafter und 727,40 € mit zwei oder drei Gesellschaftern, jeweils Notar und Handelsregister. Ab zwei Gründern verdoppelt sich der Gebührensatz für die Urkunde, ein dritter Gründer kostet nichts extra. Mit eigener Satzung und Betreuungsgebühr sind es 1.107,49 € für einen Gründer und 1.118,20 € für zwei oder drei Gründer (ohne Betreuung 1.030,14 € bzw. 1.040,85 €). Ab vier Gesellschaftern ist das Musterprotokoll nicht möglich.
Wie hoch sind die Notarkosten bei der UG- oder GmbH-Gründung?
Bei bis zu 25.000 € Stammkapital liegen die Notarkosten zwischen 164,89 € (UG, ein Gründer, Musterprotokoll, 1.000 €) und 818,20 € (eigene Satzung, zwei Gründer, mit Betreuungsgebühr) brutto, ohne Online-Termin. Mit mehr Stammkapital steigen sie: Bei 200.000 €, eigener Satzung und zwei Gründern sind es 2.132,56 €. Entscheidend sind Musterprotokoll oder Satzung, die Zahl der Gründer und das Stammkapital. Die Gebührensätze legt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) fest. Je nach Notar und Gestaltung können einzelne Posten abweichen: der Satz für die Gesellschafterliste bei einem Gründer, die Betreuungsgebühr und die Pauschalen für Post und Dokumente.
Was kostet die Eintragung ins Handelsregister?
Die Eintragung kostet 300 € bei einer Bargründung: 225 € Eintragungsgebühr (GV 2100 HRegGebV) und 75 € Bereitstellungsgebühr (GV 6000). Das gilt seit dem 1. Juni 2025 für UG und GmbH gleich, mit Musterprotokoll, Satzung oder online. Bei einer Sachgründung sind es 480 €. Die Rechnung kommt von der Justizkasse des Landes und enthält keine Umsatzsteuer.
Warum nennen viele Seiten nur 150 € für das Handelsregister?
Weil sie veraltet sind: 150 € galten bis zum 31. Mai 2025. Seit dem 1. Juni 2025 kostet die Ersteintragung 225 € plus 75 € Bereitstellungsgebühr, zusammen 300 €. Die Notargebühren nach Tabelle B des GNotKG sind 2025 dagegen nicht gestiegen.
Kann man eine UG ohne Notar gründen?
Nein. Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag müssen notariell beurkundet werden, die Anmeldung zum Handelsregister notariell beglaubigt. Den Termin kannst du aber online per Video wahrnehmen, ohne ins Notarbüro zu fahren.
Kostet die Online-Gründung per Video mehr?
Ja, ein wenig: Für das Videosystem der Bundesnotarkammer kommen 25 € für die Beurkundung und 8 € für die Beglaubigung der Signatur dazu, mit Umsatzsteuer 39,27 €. Alle anderen Notargebühren und die 300 € für das Handelsregister sind gleich.
Wie hoch sind die Notarkosten bei 200.000 € Stammkapital?
Bei 200.000 € Stammkapital, eigener Satzung, zwei Gründern und Betreuung zahlst du beim Notar 2.132,56 € brutto, dazu 300 € für das Handelsregister. Der Geschäftswert der Gründungsurkunde beträgt dann 230.000 €: das Stammkapital plus 30.000 € für den Beschluss über die Geschäftsführer.
Kann man mit 12.500 Euro eine GmbH gründen?
Ja. Eine GmbH braucht 25.000 € Stammkapital, vor der Anmeldung muss aber nur ein Viertel jedes Geschäftsanteils eingezahlt sein, zusammen mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Den Rest schuldest du der Gesellschaft weiter, sie kann ihn später einfordern. Plane die Gründungskosten zusätzlich ein: Die Gesellschaft darf davon nur den Teil tragen, den Musterprotokoll oder Satzung vorsehen.
Wie viel Geld braucht man für eine UG?
Rechtlich reicht 1 € Stammkapital, praktisch brauchst du Geld für die Gründungskosten von rund 496 € (ein Gründer, Musterprotokoll, Gewerbeanmeldung in Berlin). Mit Musterprotokoll trägt die UG davon höchstens 300 € und nie mehr als ihr Stammkapital, den Rest zahlst du privat. Sinnvoll ist ein Stammkapital, das die Gründungskosten und die ersten Ausgaben deckt.
Wer zahlt die Gründungskosten, die Gesellschaft oder die Gründer?
Die Gesellschaft zahlt, soweit Musterprotokoll oder Satzung es festlegen; alles darüber tragen die Gründer. Mit Musterprotokoll übernimmt sie höchstens 300 €, aber nie mehr als ihr Stammkapital. In einer eigenen Satzung muss der Gesamtbetrag stehen; bei einer GmbH akzeptieren Registergerichte in der Praxis rund 10 % des Stammkapitals.
Kann ich die Gründungskosten steuerlich absetzen?
Ja, wenn die Gesellschaft sie wirksam übernommen hat: Dann sind es Betriebsausgaben im ersten Geschäftsjahr. Zahlt die Gesellschaft Kosten, die nach Musterprotokoll oder Satzung die Gründer tragen, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. Was du privat zahlst, erhöht die Anschaffungskosten deiner Beteiligung und wirkt sich erst bei einem Verkauf aus. Die Buchung im Einzelfall klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was kostet eine UG oder GmbH im Jahr?
Fest einplanen musst du den IHK-Beitrag und 19,80 € pro Jahr für das Transparenzregister. Der IHK-Grundbeitrag 2026 liegt bei kleinem Gewerbeertrag zum Beispiel bei 64 € in Berlin, 95 € in Hamburg, 150 € in München und 180 € in Frankfurt am Main. Der größte laufende Posten ist meist der Jahresabschluss mit den Steuererklärungen; dazu kommen Kontoführung und gegebenenfalls eine Geschäftsadresse.
Welche Rechnungen nach der Gründung muss ich wirklich bezahlen?
Echte Rechnungen und Bescheide kommen unter anderem von der Justizkasse des Landes über 300 € (bei Sachgründung 480 €), vom Notar, vom Gewerbeamt, von der IHK oder bei Handwerksbetrieben von der Handwerkskammer und vom Transparenzregister mit 19,80 € pro Jahr. Später kommen Beiträge der Berufsgenossenschaft, der Rundfunkbeitrag über den Beitragsservice und Bescheide des Finanzamts dazu. Schreiben privater Anbieter für Einträge in „Register“ oder „Verzeichnisse“ sind Angebote, keine Pflicht. Eine Gebühr für die Bekanntmachung der Eintragung gibt es seit August 2022 nicht mehr.