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Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften

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Starter

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jährlich*

*Nettopreis. Der Jahresabschluss wird von selbständigen Steuerberatern aus dem firma.de Netzwerk durchgeführt und abgerechnet. Die Zahlungsmodalität wird mit diesen in einem separaten Beratungsvertrag vereinbart

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Erstellung der Bilanz

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Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung

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Erstellung der Gewerbesteuererklärung des jeweiligen Veranlagungszeitraums

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Erstellung der Umsatzsteuererklärung des jeweiligen Veranlagungszeitraums

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Jahresabschlussbesprechung bis zu einer Stunde

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Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung

Offenlegung des Jahresabschlusses nicht inkludiert - bei Beauftragung zusätzlich EUR 99,00 netto

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Erstellung der Körperschaftsteuererklärung des jeweiligen Veranlagungszeitraums

Basis

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Premium

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Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften – Viel Leistung zu fairen Preisen

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Die o.g. Dienstleistung wird durchgeführt von der Steuerberaterkanzlei 8P digital GmbH, Sohlbacher Str. 98, 57078 Siegen. Aus rechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass der Fixpreis mit dem konkreten Steuerberater gesondert zu vereinbaren ist und der Steuerberater diesbezüglich eine Angemessenheitsprüfung nach § 14 Abs. 3 StBVV durchzuführen hat. Das Angebot gilt für Gründer und Unternehmen bis zu 3 Jahre nach Handelsregistereintrag.

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Häufig gestellte Fragen zum Jahresabschluss

Wie ist ein Jahresabschluss aufgebaut?

Der Jahresabschluss besteht aus der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz (Steuerbilanz und Handelsbilanz). Die meisten Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss noch einen vollständigen oder verkürzten Anhang hinzufügen.

Mehr zum Anhang des Jahresabschlusses

Warum brauche ich einen Jahresabschluss?

Für Kapitalgesellschaften besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Außerdem dient er zur Bemessungsgrundlage für die Ausschüttung von Gewinnen, Dividenden oder anderen erfolgsabhängigen Auszahlungen. Die ergibt sich aus § 242 HGB. Er spiegelt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wider und dient der Transparenz gegenüber Gläubigern, Geschäftspartnern und Anteilseignern. Gleichzeitig ist die Steuerbilanz Basis für die Besteuerung.

Wer muss einen Jahresabschluss anfertigen?

Jeder Kaufmann ist dazu verpflichtet, d. h. alle Selbständigen und Unternehmen, die im Handelsregister geführt werden und zur doppelten Buchführung verpflichtet sind:

  • Einzelkaufleute*
  • Kapitalgesellschaften
  • Personenhandelsgesellschaften
  • Einzelunternehmen und gewerbetreibende GbR**

*Von dieser Pflicht sind Einzelkaufleute befreit, die am ersten bzw. an den letzten zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen Jahresumsätze in Höhe von 600.000 Euro und/oder Gewinn in Höhe von 60.000 Euro unterschreiten. Dies folgt aus § 241a HGB.
Achtung: Ihr zuständiges Finanzamt entscheidet, ob die Pflicht für das kommende Geschäftsjahr entfällt.

**Von dieser Pflicht sind GbR und Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag betroffen, deren Jahresumsätze 600.000 Euro und/oder Gewinn 60.000 Euro überschreiten. Dies folgt aus § 141 AO.

Achtung: In beiden Sonderfällen entscheidet Ihr zuständiges Finanzamt, ob die Pflicht für das kommende Geschäftsjahr entfällt bzw. eintritt.

Wann ist der Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften fällig?

Wenn der Jahresabschluss mit firma.de von einem Steuerberater erledigt wird, liegt die Frist 14 Monate nach dem Bilanzstichtag. Hier finden Sie alle Fristen im Detail.

Welche Unterlagen werden für den Jahresabschluss benötigt?

Neben allen Unterlagen aus der Buchhaltung wird eine Steuerberatervollmacht nötig.

Wann muss ich den Rechnungsbetrag aus meinem gewählten Jahresabschluss-Paket begleichen?

Nur die Einrichtungsgebühr von 139 Euro ist sofort fällig. Die Rechnungsstellung des Jahresabschlusses erfolgt durch die Steuerberatergesellschaft nach der Fertigstellung.

Ist ein Veröffentlichungsexemplar im Preis enthalten?

Nein, ein Veröffentlichungsexemplar ist nicht in den Paketen zum Jahresabschluss enthalten, kann aber hinzugebucht werden. Sprechen Sie uns gerne darauf an.

Nicht jede Kapitalgesellschaft ist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet. Die Pflicht richtet sich nach der Größe des Unternehmens.

Mehr zu Größenklassen und Veröffentlichungspflicht

Wie bereite ich den Jahresabschluss vor?

Die ideale Voraussetzung ist eine ordentliche Buchhaltung. Deshalb bieten wir die passende Lösung in Kombination mit dem Jahresabschluss von unseren Steuerberaterpartnern gleich mit an. Typische Schritte am Bilanzstichtag sind außerdem:

  • Ermittlung nötiger Abschreibungen
  • Inventur
  • Bewertung offener Forderungen
  • Einstellung von Rücklagen
  • Korrekturbuchungen
Wieso kann ich den Jahresabschluss nicht ohne Buchhaltung auswählen?

Die größte Herausforderung beim Erstellen eines Jahresabschlusses ist die gründliche Prüfung der gesamten Buchhaltung und die Buchung eventueller Korrekturen. Um diesen Aufwand des Steuerberaters möglichst gering zu halten, müssen die Bücher sorgfältig von einer Fachkraft geführt worden sein. Nur unter dieser Voraussetzung können wir Ihnen den günstigen Fixpreis für den Jahresabschluss anbieten.

Falls Sie schon mit einem professionellen Buchhalter zusammenarbeiten, können Sie unser Jahresabschluss-Paket einzeln buchen. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Kundenservice unter support@firma.de oder nutzen Sie unseren Chat.

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