Praxismarketing: Einschränkungen und 4 Online-Maßnahmen

aktualisiert am 20. Oktober 2023 7 Minuten zu lesen
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Arztpraxen sind ebenso auf Marketing angewiesen wie jedes andere Unternehmen auch. Allerdings unterscheidet sich Praxismarketing zum klassischen Marketing, da es weder anpreisend noch vergleichend sein darf. Wir stellen 4 Instrumente vor, um die Marketingziele zu erreichen.

 

Werbeverbot für Ärzte schränkt Marketingmöglichkeiten ein

Wer die Leistungen seiner Arztpraxis bewerben möchte, muss die rechtlichen Grundlagen im Blick haben. Tatsachlich besteht ein „Werbeverbot“ für Ärzte und Ärztinnen, um die Bevölkerung zu schützen. Arztpraxen sollen sich an medizinischen Notwendigkeiten orientieren und nicht aber an ihrem ökonomischen Erfolg. Auf diese klare Zielsetzung müssen Patienten vertrauen können. Diese sogenannte berufswidrige Werbung kann zu Abmahnungen, Geldbußen oder sogar zum Entzug der Approbation führen.

Folgende Formen der Werbung sind untersagt:

Irreführende Werbung

Erhält ein Patient eine falsche Vorstellung aufgrund einer Werbemaßnahme, gilt diese als irreführend. Das trifft beispielsweise dann zu, wenn unwahre Behauptungen über eine Person oder ihre Fähigkeiten angegeben werden.

Anpreisende Werbung

Hierbei geht es um Werbung, die übertrieben bzw. sehr reißerisch und aufdringlich formuliert ist. Erkennbar ist diese durch die Nutzung von Übertreibungen, Suggestionen oder Hervorhebungen von Inhalten.

Vergleichende Werbung

Nicht erlaubt sind Vergleiche mit Konkurrenten – egal, ob negativ oder positiv. Diese Regel gilt auch dann, wenn die eigene Werbung inhaltlich die Leistungen des Konkurrenten einbezieht.

Gleichzeitig haben Patienten ein Recht auf Informationen. Daher ist es Arztpraxen erlaubt, berufsbezogene Informationen sachlich zu veröffentlichen. Grundsätzlich können sie auf sämtliche Werbeträger zurückgreifen.

 

Praxismarketing: Rechtliche Vorgaben

Diese berufsrechtlichen Vorgaben müssen dabei beachtet werden:

  • Musterberufsordnung: Diese enthält die ethischen und berufsrechtlichen Grundlagen des ärztlichen Berufs.
  • Landesberufsordnung: Hier regeln die Ärztekammern der einzelnen Bundesländer auf Grundlage der Musterberufsordnung, welche berufsrechtlichen Grundlagen gelten.
  • Heilmittelwerbegesetz: Dieses reguliert irreführende Werbung von Medizinprodukten. Unterschieden wird hier in Werbung in Fachkreisen und Werbung für Laien.
  • Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb: Dieses beinhaltet Regelungen zum Schutz von Mitbewerbern, Verbrauchern und anderen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.

 

Ziele im Praxismarketing

Jedes Praxismarketing muss als betriebswirtschaftlicher Prozess gesehen werden, der der Vermarktung von Leistungen dient. Diese Ziele werden dabei verfolgt:

  • Neue Patienten gewinnen
  • Stammpatienten halten
  • Praxis wirtschaftlich absichern

 

4 Online-Marketingmaßnahmen für Praxen

Trotz der genannten Einschränkungen können Sie Ihre Marketingziele durch unterschiedliche Maßnahmen erreichen.

1. Corporate Identity kreieren und umsetzen

Der Begriff Corporate Identity (CI) umfasst das gesamte gewünschte Erscheinungsbild eines Unternehmens bzw. auch jene Ihrer Arztpraxis. Hierfür legt man konkret fest, welche Philosophie verfolgt werden soll und auch wie die interne und externe Kommunikation auszusehen hat.

Neben den inhaltlichen Aspekten der CI spielt natürlich auch das Visuelle vor allem beim Erstkontakt eine maßgebliche Rolle: Ein einheitliches Erscheinungsbild mit einem gleichbleibenden Design (Corporate Design) ist hierbei Voraussetzung, um einen höheren Wiedererkennungswert zu erhalten.

Profis wie Werbe- oder Designagenturen erstellen hierzu ein Logo, Farbkonzepte und Grafikmodule. Insgesamt stellt die Corporate Identity mit dem Corporate Design die Basis für das individuelle Praxis-Marketing dar.

2. Ihre Praxis im Internet positionieren

Auf Ihrer Webseite

Ihr Aushängeschild im Netz ist Ihr Internetauftritt. Welche Informationen Sie hier präsentieren, hängt maßgeblich davon ab, welche Ziele die Arztpraxis verfolgt, wer die Zielgruppe ist und was für ein Leistungsspektrum angeboten wird. Beachten Sie bei der Einbindung unbedingt alle Aspekte Ihres Corporate Design und Corporate Identity.

Wichtige Inhalte Ihrer Webseite:

  • Logo
  • Praxis- und Facharztbezeichnung
  • Vollständiger Name und Adresse
  • Wann sind Sprechstunden?
  • Wie können Sprechstunden vereinbart werden?
  • Kontaktmöglichkeiten (Formular, Mail, Telefon, Fax)
  • Wie sieht das Team aus?
  • Wie und wann ist die Praxis am besten erreichbar?

Zudem müssen die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Erstellung einer Webseite Beachtung finden, beispielsweise das Vorhandensein eines Impressums, Datenschutzhinweise usw.

In Verzeichnissen

Die bekanntesten Verzeichnisse in Deutschland sind Das Örtliche, das Telefonbuch oder die Gelben Seiten. Hier kann man die eigene Arztpraxis im Basisangebot (für drei Monate) kostenlos eintragen lassen.

Wichtig: Hier sollten wirklich alle zentralen Informationen wie Name, Adresse, Sprechzeiten, Kontaktdaten und Webseiten-URL angegeben werden.

Auf Jobbörsen

Stellenanzeigen auf Online-Jobbörsen können nicht nur zu einem neuen Praxispartner oder Angestellten führen, sondern dienen durchaus auch als Form der öffentlichen Darstellung. Je professioneller die Stellenausschreibung ist, desto besser der ganzheitliche Eindruck. Die angebotenen Jobs für Ärzte auf praktischArzt.de zeigen beispielsweise auf, dass Jobanzeigen auch im Corporate Design möglich und individuell einstellbar sind. Generell sollten Sie neben stellenspezifischen Angaben auch eine Vorstellung des Unternehmens bzw. der Arztpraxis mit einbinden.

3. Content-Marketing und SEO betreiben

Gerade beim Thema Gesundheit informieren sich Patienten über das Internet, suchen nach Symptomen und Behandlungsmöglichkeiten. Auch über Ärzte, Praxen und Kliniken machen sich Patienten im Vorfeld schlau, um eine bestmögliche Entscheidung für oder gegen eine Praxis treffen zu können. Dies ist ein guter Ansatzpunkt.

So kann man auf der Praxis- Webseite beispielsweise eine Wissensrubrik in Form eines Blogs erstellen. In diesem können Ärzte Inhalte einstellen, welche sich mit den Interessen und Problemen der Zielgruppe beschäftigen. So kann beispielsweise eine gynäkologische Praxis Tipps zu Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft geben.

Auch Suchmaschinenoptimierung (SEO) sollte beim Online-Marketing nicht zu kurz kommen, um bei den gängigen Suchmaschinen, allen voran Google, auch gefunden zu werden.

4. Bewertungen von Patienten nutzen

Im Internet existieren zahlreiche Empfehlungsplattformen. Für Praxen ist wohl die bekannteste Jameda. Hier finden Interessierte mittlerweile über zwei Millionen Bewertungen. Die Bedeutung solcher Portale ist nicht zu unterschätzen. Folgende Möglichkeiten haben Praxisinhaber:

Bei Jameda beispielsweise können Sie Ihr Profil pflegen und alle wichtigen Informationen hinterlegen, u.a. auch Öffnungszeiten oder sogar ein Logo oder Foto vom Team. Voraussetzung für eine Bewertung ist, dass ein Patient auch eine Behandlung erhalten hat. Hier empfiehlt sich die freundliche Bitte an die Patienten, eine Bewertung abzugeben. Auch bei „schlechten“ Bewertungen kann durch Kommentare Stellung zur Bewertung eines Patienten genommen werden. Das zeugt von Professionalität. Bei offensichtlich denunzierenden Bewertungen kann Jameda als Vermittler für Sie mit Patienten in Kontakt treten.

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