Betriebsunfall – Was ist zu beachten?

aktualisiert am 20. Oktober 2023 5 Minuten zu lesen
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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Doch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es immer zu einem Betriebsunfall kommen. Hier erfahren Arbeitgeber, welche Sicherheitsvorkehrungen sie treffen sollten, wann ein Arbeitsunfall meldepflichtig ist und wann die Versicherung Verletztengeld zahlt.

Als Arbeitgeber Sicherheitsvorkehrungen treffen

Am Arbeitsplatz gibt es sowohl technische Gefahren als auch mögliche psychische Belastungen für Mitarbeiter. Sie als Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, eventuelle Gefahren zu ermitteln und zu beseitigen. Sicherheitsfachkräfte helfen beim Evaluieren der Arbeitsplatzsicherheit. Zu den Grundvoraussetzungen gehört auch der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Dadurch sind Sie und Ihre Mitarbeiter in allen Situationen versichert, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Für Sie persönlich ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Auf diese Weise haben Sie ein gesichertes Einkommen, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Ein Angebot für Berufsunfähigkeitsversicherungen wie dieses ist daher ein Muss für Unternehmer. Besonders in Tätigkeitsfeldern, in denen mit gefährlichen Maschinen hantiert wird, sollten Sie weitere Sicherheitsmaßnahmen vornehmen.

Im Rahmen einer Unterweisung informieren Sie Ihre Fachkräfte über die Bedienung von Arbeitsgeräten oder potenziell gefährlichen Arbeitsstoffen. Dadurch lassen sich bereits einige Betriebsunfälle vermeiden. Zudem sind Sie verpflichtet, Schutzausrüstung bereitzustellen, falls die Gefahr nicht auf anderem Wege gebannt werden kann. Das gilt beispielsweise auf Baustellen, wo sich Ingenieure und Bauarbeiter unter dem Schwenkarm des Baukrans bewegen. Ein Schutzhelm ist hier das Mindeste. Beim Einsatz lauter Maschinen ist ein Gehörschutz erforderlich. Lassen Sie also Ihren Arbeitsplatz hinsichtlich der Gefahrenquellen evaluieren und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen.

 

Wann ist der Unfall ein Arbeitsunfall?

Passiert ein Unfall im Betrieb, gilt dies nicht automatisch als Arbeitsunfall. Entscheidend ist die Tätigkeit, die die betroffene Person währenddessen ausgeübt hat. Geschah der Unfall am Weg zum Meeting oder am Weg in die Mittagspause? Nur wenn tatsächlich eine Arbeitstätigkeit ausgeführt wurde, greift der Versicherungsschutz. War der Mitarbeiter auf dem Weg in die Kantine oder zur Toilette, entscheidet die Unfallversicherung, ob Sie dies als Arbeitsunfall wertet oder nicht. Der Versicherungsschutz gilt übrigens nicht nur in den eigenen Büroräumen, sondern auch bei Betriebsausflügen – sofern Ihr Unternehmen der Veranstalter ist. Darüber hinaus gilt auch der Wegeunfall als Arbeitsunfall. Damit ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeitsstätte gemeint.

Eine Erhebung aus dem Jahr 2018 ergab, dass etwa ein Fünftel der Arbeitsunfälle an einem Montag geschehen. Arbeitnehmer sollten also insbesondere am Wochenbeginn vorsichtig auf dem Weg zum Betrieb sowie auch auf der Arbeit selbst sein – egal, ob sie stark körperlich oder am Schreibtisch arbeiten. Denn selbst ein kleiner Schnitt an der Hand muss dokumentiert werden. Schließlich kann man zum Zeitpunkt des Unfalls oder kurz danach noch nicht wissen, ob ein Schnitt morgen schon verheilt oder sich entzündet.

 

Vorgehen bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen

Jeder Unfall im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg muss dokumentiert werden. Doch wem melden Sie den Vorfall zuerst?

  1. Rettungsdienst anrufen bei schweren Verletzungen
  2. Unfall im Verbandbuch dokumentieren: Einen solchen Eintrag sollten Sie auch bei scheinbar harmlosen Verletzungen vornehmen. Sollte es zu Spätfolgen kommen, können Sie dank der Dokumentation Leistungen gegenüber der Unfallversicherung geltend machen.
  3. Diagnose vom Durchgangsarzt durchführen lassen: Die Versicherung legt für jeden Betrieb einen Durchgangsarzt fest, einen Facharzt mit Kenntnissen der Unfallmedizin. Dieser ist die Anlaufstelle für leichtere Verletzungen, bei denen kein Krankenhausaufenthalt notwendig ist.
  4. Unfallanzeige vornehmen: Wenn der Betroffene mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist, informieren Sie die Unfallversicherung und das Gewerbeaufsichtsamt, wenn vorhanden den Betriebsrat sowie den Arbeitnehmer selbst.

 

Lohnfortzahlung, Verletztengeld und Schmerzensgeld

Haben Sie als Unternehmer einen Arbeitsunfall erlitten, kommt Ihre Unfallversicherung und je nach Schwere Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Ist einer Ihrer Mitarbeiter betroffen, veranlassen Sie in den ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung. Ist Ihr Angestellter auch nach den sechs Wochen arbeitsunfähig, bekommt er das Verletztengeld vom zuständigen Versicherer. Diese Entgeltersatzleistung beträgt 80 Prozent des Realentgelts. Eine Forderung nach Schmerzensgeld wird in der Regel nicht auf Sie zukommen. Hierfür müsste der Arbeitnehmer beweisen, dass der Arbeitsunfall absichtlich initiiert wurde.

 

Fazit

Um Unfälle zu vermeiden, braucht es Schulungen und Schutzkleidung. Falls doch etwas passiert, haftet die entsprechende Versicherung. Sie als Arbeitgeber dokumentieren den Vorfall und melden ihn nach drei Tagen Arbeitsunfähigkeit.

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