Bar eröffnen: Erfolgreicher Start mit Cocktails & Co.

Sie möchten eine eigene Bar eröffnen und träumen von einer erfolgreichen Existenzgründung? Wir geben Ihnen praktische Tipps für einen reibungslosen Start und beantworten wichtige Fragen rund um notwendige Genehmigungen, mögliche Rechtsformen & Co.

 

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Inhaltsverzeichnis

Bar eröffnen: Genehmigungen & Voraussetzungen

Was braucht man, um eine Bar zu eröffnen

In Bezug auf die beruflichen Qualifikationen gibt es keine bestimmten Voraussetzungen. Für einen erfolgreichen Start sind jedoch Berufserfahrung in diesem Bereich sowie fachspezifische und kaufmännische Kenntnisse unbedingt von Vorteil. Wenn Sie nur über geringes Eigenkapital verfügen, benötigen Sie möglicherweise eine Finanzierung durch Dritte. Auch diesbezüglich sind die erwähnten Vorkenntnisse möglicherweise von Belang, da entsprechende Qualifikationen den Kreditgebern positive Hinweise auf die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Gründung geben.

Im Gaststättengewerbe gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften bezüglich der Räumlichkeiten. Bauliche Veränderungen müssen vor Baubeginn beantragt (innen & außen) und nach Fertigstellung abgenommen werden. Ansprechpartner sind in diesen Fällen die Gewerbeaufsicht sowie das zuständige Bauordnungsamt. Falls Sie auch die Bewirtung im Freien anbieten möchten, müssen Sie dies beim Ordnungsamts beantragen. Wenn Sie in Ihrer Bar Musik abspielen möchten, sollten Sie sich mit der GEMA in Verbindung setzen. Der Alkoholausschank in einer Bar ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit, für die Sie eine Gaststättenkonzession benötigen.

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

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Antrag der Gaststättenkonzession

Für das Betreiben einer Bar mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Konzession, die Sie vom zuständigen Ordnungsamt erhalten. Bei der Beantragung müssen Sie eine Reihe von Unterlagen vorlegen, dazu gehören beispielsweise:

  • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O (Antrag bei der örtlichen Meldebehörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Antrag beim Gewerbeamt)
  • Kopie von Miet- oder Pachtvertrag / bei Eigentum: Grundbuchauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
  • Auszug aus der Schuldnerkartei (Amtsgericht)
  • Bei Neubau / Umbau: Lageplan & Grundrisszeichnungen der Betriebsräume
  • Gewerbeanmeldung
  • Gaststättenunterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Antrag bei IHK)
  • Gesundheitspass (Antrag beim Gesundheitsamt / auch für die Mitarbeiter)

Die erteilte Konzession durch das Ordnungsamt ist an eine bestimmte Betriebsart, den Betriebsort sowie den Betreiber als Person gebunden. Auch wenn Sie eine bestehende Bar unverändert von Ihrem Vorgänger übernehmen, müssen Sie eine neue Konzession beantragen.

 

Das richtige Know-how – Barbesitzer aus Leidenschaft

Bestimmte berufliche Anforderungen müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie eine Bar eröffnen möchten. Allerdings sind eine Ausbildung im gastronomischen Bereich sowie entsprechende Berufserfahrung ohne Zweifel von Vorteil und erleichtern den Einstieg in die neue Existenz. Wenn Sie spezielle Cocktails anbieten, sollten Sie selbst oder Ihre Mitarbeiter über entsprechende Kenntnisse als Barkeeper verfügen. Bei der für Ihre Region zuständigen IHK können Sie sich zudem über mögliche Fortbildungskurse in diesem Bereich informieren.

 

Bar eröffnen – Businessplan & Kalkulation der Kosten

Ein Businessplan ist besonders wichtig, wenn Sie für die Eröffnung Ihrer Bar auf die Kapitalbereitstellung durch Dritte angewiesen sind. Eine Möglichkeit zur Finanzierung bieten beispielsweise die Förderprogramme der KfW-Bank. Auch für Sie selbst ist der Überblick über Anschaffungskosten und laufende Kosten wichtig für einen erfolgreichen Start in Ihre neue Existenz. Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick über wichtige Punkte eines Businessplans:

  • Standortanalyse: Wie gestalten sich Lage und Erreichbarkeit der Bar (öffentliche Verkehrsmittel etc.)?
  • Konzept & Zielgruppe: Welche Zielgruppe soll die Bar ansprechen (etwa eine Shisha-Bar, Studenten-Bar, Edel-Bar, After-Work-Bar, etc.)?
  • Leistungsangebote: Welche Leistungen bieten Sie im Hinblick auf die Zielgruppe an? Passen Preis- und Leistungsangebote zur angestrebten Zielgruppe?
  • Zusatzangebote: Möchten Sie neben Getränken auch Live-Musik, Snacks und/oder Menüs anbieten?
  • Marketing: Welche Marketingmaßnahmen und Werbemittel möchten Sie einsetzen?

Damit Sie sich mit Ihrem Konzept von den Konkurrenten abheben, ist ein Alleinstellungsmerkmal (USP) besonders wichtig. Wenn Sie eine Bar eröffnen möchten und nicht über die notwendigen Kenntnisse zur Erstellung eines tragfähigen Businessplans verfügen, sollten Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater wenden.

 

Kalkulation der Kosten – Bar eröffnen mit Finanzplan

Die Eröffnung einer Bar ist mit zahlreichen Kosten verbunden, über die Sie ohne einen konkreten Finanzplan schnell den Überblick verlieren würden. Verschaffen Sie sich daher bereits im Vorfeld einen Überblick über die einzelnen Kostenpunkte:

  • Welches Kapital ist für die Gründungsphase notwendig (Kosten für Beratung durch Steuerberater, Zertifikate, Gewerbeanmeldung, Konzession, Umbaumaßnahmen, Werbung, etc.)?
  • Wie hoch sind die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt?
  • Wie hoch ist der Kapitalbedarf für die Ausstattung der Bar und den Wareneinkauf?

Neben den Kosten für den reibungslosen Start sollten Sie auch die laufenden Betriebskosten beachten:

  • Miete sowie die monatlichen Nebenkosten (Strom-, Wasser-, Heizkosten, etc.) für die Räumlichkeiten
  • EDV- und Lagerkosten
  • Laufende Steuern (Umsatzsteuer, evtl. Gewerbesteuer, etc.)
  • Beiträge für Versicherungen (Betriebs-, Berufshaftpflicht-, Gewerbe-, private Krankenversicherung, etc.)
  • Laufende Kosten für den Wareneinkauf
  • Personalkosten
  • Werbekosten
  • Beiträge für Berufsgenossenschaft, IHK, etc.

 

Bar eröffnen als GmbH, UG, GbR, GmbH & Co. KG oder als Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Um sich den Traum von der eigenen Bar erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen in der Branche sind die GmbH, die UG, die GbR, die GmbH & Co. KG oder das Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl außerdem, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Mehr erfahren zu den möglichen Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

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Erfolgreicher Start in die Gründungsphase

Bar eröffnen und im Handelsregister eintragen lassen

Das Handelsregister wird als öffentliches Verzeichnis angemeldeter Kaufleute vom zuständigen Registergericht geführt. Mit Ausnahme der Kaufleute sind Einzelunternehmen und GbR nicht zum Eintrag verpflichtet, dieser kann allerdings durchaus auf freiwilliger Basis vorgenommen werden. Bei anderen Unternehmensformen besteht jedoch die Verpflichtung zum Eintrag, dies ist beispielsweise auch bei UG und GmbH der Fall.

Eigene Bar eröffnen & Gewerbe anmelden

Unabhängig von der Wahl der Rechtsform müssen Sie Ihr Gewerbe vor der Eröffnung Ihrer Bar bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das Finanzamt wird automatisch informiert und Sie erhalten von dort Unterlagen für die steuerliche Erfassung.

Bar eröffnen & Zuständigkeit: IHK oder Handwerkskammer?

Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt neben dem Finanzamt auch die für Ihren Standort zuständige Industrie- und Handelskammer. Sie sind nach der Gewerbeanmeldung zur Mitgliedschaft verpflichtet, die notwendigen Unterlagen erhalten Sie automatisch von der IHK. Zwingend erforderlich ist ein Gaststättenunterrichtungsnachweis, den Sie nach der Teilnahme an einer Unterrichtung durch die IHK über die erforderlichen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse erhalten.

Bar eröffnen – Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaften werden als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durch die Mitgliedsbeiträge finanziert. Für die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft sind Sie selbst verantwortlich und Sie müssen sich auch als Kleinunternehmer ohne Angestellte anmelden. Zuständig ist hier die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel & Gastgewerbe (BGN). Wenn Sie unsicher im Bezug auf die Zuständigkeit sind, können Sie diese unter der Telefonnummer 0800/605040 bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfragen.

Bundesverbände für Barbetreiber

Wenn Sie eine Bar eröffnen möchten, ist die freiwillige Mitgliedschaft in einem Bundesverband empfehlenswert. Für das Gastgewerbe ist beispielsweise der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zuständig.

 

Bar eröffnen – ein Blick in die Getränkekarte

Widmen Sie diesem Punkt besondere Aufmerksamkeit, da die Getränkekarte ein wichtiger Punkt für den Erfolg Ihrer Bar ist. Die angebotenen Produkte sollten sich dabei immer an der angestrebten Zielgruppe orientieren. So sind beispielsweise Getränke wie teurer Champagner, exklusive Weine & Co. in einer Studentenbar eher fehl am Platz. Informieren Sie sich daher vorab genau über ihre Zielgruppe und stellen Sie die Getränkekarte explizit nach deren Anforderungen zusammen. Nehmen Sie Verbindungen zu örtlichen Lieferanten auf und erkundigen Sie sich nach Preisen, Zahlungsbedingungen, Lieferplan und weiteren Vertragsbedingungen.

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Richtiger Standort der Bar – ländliche Idylle oder Großstadtflair

Die Wahl des passenden Standorts ist entscheidend für den späteren Erfolg Ihrer Bar. In reinen Wohngebieten werden Sie die notwendige Konzession vermutlich nicht bekommen, in einem als Mischgebiet ausgewiesen Bezirk stehen Ihre Chancen jedoch besser. Einen Überblick können Sie sich durch Einsicht des Bebauungsplans beim Katasteramt verschaffen. Wichtig ist bei der Standortwahl auch die angestrebte Zielgruppe, für die Ihre Bar schnell und gut erreichbar sein sollte. Achten Sie unbedingt darauf, dass es in der Nähe der Bar gute Anbindungen an die öffentlichen Verkehrsmittel gibt. Auf den ersten Blick erscheint es sinnvoll, dass Sie Ihre Bar in einer Großstadt eröffnen sollten – allerdings gibt es hier auch eine deutlich größere Konkurrenz als in kleineren Städten. Auch in kleineren Städten kann Ihre Bar zum Erfolg werden, wenn eine ausreichend große Zielgruppe vorhanden ist.

 

Lächeln & Cocktails servieren – das Personal

Im Alleingang und ohne gutes Personal werden Sie keine Bar führen können, da Sie als Einzelkämpfer insbesondere bei hoher Gästezahl kaum den Ansturm bewältigen könnten. In der Anfangszeit ist es äußerst schwierig, die genaue Zahl der Mitarbeiter zu nennen. Die Erfahrung wird Ihnen jedoch zeigen, zu welchen Zeiten Sie mehr Mitarbeiter für einen reibungslosen Betrieb benötigen. Freundlichkeit ist auch im Hinblick auf die Mitarbeiter in der Gastronomie oberstes Gebot.

 

Die Zielgruppe – welche Kunden sprechen Sie an?

Entscheiden Sie sich in der Gründungsphase für eine bestimmte Zielgruppe und gestalten Sie Angebot sowie Konzept entsprechend dieser Klientel. Es ist unbedingt erforderlich, dass Ihre Bar für die jeweiligen Kunden gut erreichbar ist. Sollten Sie beispielsweise eine After-Work-Bar eröffnen möchten, sollte sich der Standort in der Nähe der Arbeitsstätten befinden. Neben der Erreichbarkeit sind auch folgende Punkte je nach gewählter Zielgruppe wichtig:

  • Zu welcher Altersgruppe gehört meine Zielgruppe und wie hoch ist das Budget?
  • Welche Getränke werden von der Zielgruppe bevorzugt?
  • Biete ich ein interessantes Alleinstellungsmerkmal für die Zielgruppe?
  • Sind musikalische Unterhaltung und/oder Live-Musik sinnvoll?
  • Orientiert sich die Einrichtung der Bar am Geschmack der Zielgruppe?
  • Sind gelegentliche Themenabende sinnvoll (Rock-Night, Schlager-Abend, etc.)?

 

Mit Erfolg die eigene Bar eröffnen – Marketing & Vertrieb

Das richtige Konzept ist ein besonders wichtiger Faktor für den Erfolg Ihrer Bar, orientieren Sie sich daher auch bei der Auswahl der Einrichtung unbedingt an der Grundthematik. Eine Sportsbar sollte beispielsweise auch anhand der Einrichtung bereits auf den ersten Blick erkennbar sein und eine ausgewiesene Lounge-Bar ohne entsprechende Lounge-Bereiche wird vermutlich nur wenig erfolgreich sein. Orientieren Sie sich auch an dem Angebot Ihrer Konkurrenz und heben Sie sich durch ein bestimmtes Alleinstellungsmerkmal deutlich von anderen Wettbewerbern ab. Wenn Sie mit Fokus auf Ihre Zielgruppe eine bestimmte Nische finden, die bisher noch nicht besetzt wurde, verbessern Sie vermutlich die Erfolgsaussichten Ihrer Bar. Erregen Sie Aufmerksamkeit und heben Sie sich von der Masse der Mitbewerber ab.

Kreieren Sie mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget eine eigene Marketingstrategie und nutzen Sie lokale Printmedien, soziale Netzwerke und/oder Flyer für Werbemaßnahmen. Mit besonderen Eröffnungsangeboten wie Spezialgetränken, günstigen Preisen, Happy Hour, etc. locken Sie bereits zur Eröffnung neugierige Gäste an.

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