Campingplatz gründen – Tipps und Hinweise

Ihre Selbständigkeit soll unter dem Motto “Campen, Zelten und Entspannen” stehen? Lesen Sie im firma.de-Ratgeber, wie Sie Ihren Campingplatz gründen. Alle Tipps zu rechtlichen Bestimmungen, der Wahl einer Rechtsform und Ihren Pflichten als Betreiber.

 

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Inhaltsverzeichnis

Rahmenbedingungen für Gründer in der Campingwirtschaft

Der Betrieb von Camping- und Wochenendplätzen ist in Deutschland von der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CWVO) geregelt. Grundsätzlich sind Campingplätze per Definition „Plätze, die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind.” Jedes Bundesland hat eine eigene Campingverordnung, die Sie online oder bei Ihrer zuständigen Baubehörde einsehen können.

In den Verordnungen sind unter anderem folgende Bedingungen geregelt:

  • Zufahrten und Wege
  • Vorgaben zu Stellplätzen, Zeltplätzen und Standplätzen
  • Trinkwasserversorgung
  • Sanitäre Anlagen
  • Beleuchtung
  • Brandschutz
  • Betriebsvorschriften
  • Abwasser und Abfall
  • Einfriedungen
  • Ordnungswidrigkeiten
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Andreas Munck

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  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Selbständig mit Camping: Standort wählen und gründen

Für die Errichtung eines Campingplatzes ist eine Baugenehmigung erforderlich. Sobald Sie einen passenden Standort für Ihren Campingplatz gefunden haben, sollte Ihr nächster Weg Sie zu Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde führen. Wenn Sie einen Campingplatz gründen wollen, müssen Sie einen Bauantrag stellen, der von der Bauaufsichtsbehörde geprüft wird. Ob Sie die Fläche für Ihre Campingplatzgründung kaufen oder pachten, ist Ihnen selbst überlassen.

 

Campingplatz gründen als GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Ein großer Meilenstein Ihrer Gründungsphase ist die Wahl einer Rechtsform für Ihr Unternehmen. Selbständige Campingplatzbetreiber wählen häufig die Rechtsformen GbR, Einzelunternehmen, UG oder GmbH. Bedenken Sie, dass die Rechtsformen sich steuerlich unterscheiden und Sie die Rechtsform wählen sollten, die zu Ihrer Gründungssituation passt.

Mehr zu den Rechtsformen erfahren Sie hier:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

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Campingplatz: Wichtige Stationen der Gründungsphase

Handelsregistereintragung Ihres Campingplatzes

Falls Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) gründen, müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Als Einzelunternehmer (eingetragener Kaufmann – e. K.) benötigen Sie ebenfalls eine Eintragung.

Campingplatz als Gewerbe anmelden

Beantragen Sie einen Gewerbeschein bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt und machen Sie Ihre Selbständigkeit offiziell. Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen.

IHK-Mitgliedschaft für Campinganlagenbetreiber

Die Gründung eines Campingplatzes verpflichtet Sie zur Mitgliedschaft in Ihrer ortsansässigen Industrie- und Handelskammer.

Berufsgenossenschaft

Bitte melden Sie Ihr Unternehmen selbständig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft an. Sie ist Ihr zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

Aufgaben: Was müssen Sie als Betreiber eines Wochenendplatzes leisten?

Wenn Sie einen Campingplatz gründen möchten, fallen Ihnen die Verantwortlichkeiten auf der Campinganlage zu.

  • Ihr Campingplatz muss den betrieblichen Vorschriften der CWVO entsprechen.
  • Ihre Anlage und Einrichtungen müssen mit maximal zulässiger Belegung betriebsbereit bleiben.
  • Sie oder ein angestellter Platzwart muss ständig erreichbar sein, um die geordnete Nutzung sicherzustellen.

Sie sind außerdem verpflichtet, eine Platzordnung zu erstellen, die Vorgaben enthält zu folgenden Punkten:

  • Aufstellung von Mobilheimen, Wochenendhäusern und Zelten
  • Benutzung, Sauberhaltung und Instandhaltung der Plätze und Anlagen
  • Abfallbeseitigung
  • Umgang mit Feuer
  • Verhalten im Brandfall

 

Klassifizierung Ihres Campingplatzes

Camping- und Wochenendplätze werden in Deutschland auf Wunsch vom Bundesverband der Campingwirtschaft und dem Deutschen Toursimusverband e. V. klassifiziert. Das Klassifizierungssystem dient der Qualitätssicherung. Es besteht kein Zwang, Ihren Campingplatz einstufen zu lassen, jedoch gilt die Erfassung als Qualitätsmerkmal. Eine jährliche Bewertung des Service, der Sanitäranlagen und Standplätze sind die Basis einer Fünf-Sterne-Kategorisierung.

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