Gewerbeversicherung im Handel: Welche Versicherungen sind für Handelsunternehmen wirklich wichtig

aktualisiert am 20. Oktober 2023 13 Minuten zu lesen
Hero Icon

Nicht alle Gewerbeversicherungen bieten dieselben Versicherungsleistungen. Manche Leistungen sind überflüssig und teuer und andere fehlen komplett. Hier ist es schwer den Überblick zu behalten. Wir haben deshalb in unserem Versicherungscheck eine Aufstellung gemacht, welche Versicherungen für Handel und Gewerbe wirklich sinnvoll sind und eine Liste mit allen notwendigen Leistungen erstellt. Erfahren Sie, wo Sie sparen können in unserem Versicherungscheck.

 

Gewerbliche Versicherungen für den Handel: Welche Geschäftsversicherung ist die passende?

Oft rufen Gründer bei firma.de an und fragen, welche Versicherungen für Handelsunternehmen wirklich wichtig sind und ob sie zunächst darauf verzichten können. Der Fall ist dann sehr schnell erklärt: Stellen Sie sich vor, sie haben eine kleine Boutique in der Altstadt, umgeben von Fachwerkhäusern. Ihr Laptop hat ein Akkuproblem, wird heiß und fängt Feuer. Schnell breitet sich das Feuer im gesamten Büro aus, zerstört das Inventar und greift auf die anderen Häuser über. Am Ende verklagt Sie noch der Nachbar und Sie müssen Ihr Geschäft schließen.

Haben Sie bereits eine Gewerbeversicherung?

 

Dies ist natürlich ein sehr extremes Szenario, doch wir erleben es immer wieder, dass Unternehmen mit einer vielversprechenden Geschäftsidee in die Insolvenz gehen, weil sie diese Kosten nicht schultern konnten. Deshalb stellen wir heute drei Gewerbeversicherungen vor, die wir für unbedingt notwendig halten:

  • Sach-Inhaltsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

 

Handelsversicherung: Überblick und Definition

Versicherung Sach-Inhaltsversicherung Haftpflicht-versicherung Gewerberechtsschutz-versicherung
Leistung Versichert das Inventar eines Unternehmens Kommt für Forderungen auf, die aus Schäden entstehen, für die Sie oder Ihre Angestellte verantwortlich sind Kommt für Kosten auf, die im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten entstehen

Wichtige Leistungen für umfassende Sicherheit und was sie bedeuten

Wenn Sie im Bereich Handel und Gewerbe ein Unternehmen eröffnen, dann sollten Sie dieses gut versichern. Hier haben wir eine erste Übersicht erstellt, welche Versicherungsleistungen Ihre Versicherung unbedingt abdecken sollte. Diese empfehlen wir allen Gründern, die eine gewerbliche Versicherung für den Handel suchen.

Ertragsausfall

Schutz für den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Sach- und Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter), wenn ein Schadenfall eine Betriebsstörung verursacht

Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte:

Finanzielle Absicherung der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung sowie von Waren und Vorräten (z. B. gegen Brand oder Einbruchdiebstahl)

Werbeanlagen / Schilder

Versicherungsschutz für Firmen- und Werbeschilder sowie Leuchtreklamen gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen

Auslandsrisiko

Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen bei Geschäftsreisen und Messebesuchen im Ausland

Importrisiko

Mitversicherung des Verkaufs von importierten Waren aus EWR-Staaten

Mietsachschäden

Mitversicherung von Schäden an gemieteten Räumen und Gebäude

 

Gewerberechtsschutzversicherung, Gewerbehaftpflichtversicherung und Sach-Inhaltsversicherung: Diese Leistungen sind wichtig

1. Gewerbehaftpflichtversicherung

Eine Gewerbehaftpflichtversicherung haftet grundsätzlich dann, wenn ein Unternehmer oder seine Mitarbeiter im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gegenüber dritten einen Schaden anrichten. In diesen Fällen greift der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht. Viele Versicherer prüfen auch, ob die Schadensersatzforderung gerechtfertigt ist. Sollte die Schadenshöhe vom Geschädigten zu hoch angesetzt worden sein, versucht der Versicherer die Ansprüche im Sinne des Mandanten abzuwehren. Da dieser Fall sehr häufig Eintritt, raten wir allen Gründern, sich schnell eine passende Gewerbehaftpflichtversicherung zu suchen.

Auf diese Leistungen sollten Sie beim Abschließen einer Gewerbehaftpflichtversicherung besonders achten

  • Absicherung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter im Betrieb und auf Geschäftsreisen bei Haftpflichtansprüchen Dritter wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis drei Mio. Euro (Versicherungssumme sollte nach individuellem Bedarf erhöht werden können)
  • Mitversicherung von Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden (Schäden am Eigentum des Vermieters)
  • Absicherung von Bearbeitungsschäden auf fremden Grundstücken und Schlüsselverlustrisiko bis zur Versicherungssumme für Sachschäden
  • Absicherung von Bearbeitungsschäden auf eigenen Grundstücken
  • Produkthaftung (Schäden an Personen oder Sachen durch die vertriebenen Produkte)
  • Mitversicherung von Exporten und Montagen innerhalb Europas
  • Mitversicherung von Importen aus EWR-Staaten
  • Als mitversichert sollte der Vertrieb von Produkten unter eigenem Namen (als sogenannter Quasi-Hersteller) gelten.
  • Umwelthaftpflicht (z. B. bei Lagerung umweltgefährdender Stoffe wie Farben und Lacke)
  • Mitversicherung von Ansprüchen auf Grundlage des Umweltschadensgesetzes (z. B. Schäden an geschützten Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen) sollten Sie bei Bedarf einbeziehen
  • Internet-Technologie: Schutz vor Schadenersatzansprüchen, z. B. wegen versehentlicher Verbreitung von Computerviren, -würmern, Trojanern und Ähnlichem
  • Das Haftungsrisiko für Photovoltaikanlagen auf dem betriebseigenen Grundstück sollte eingeschlossen sein.
  • Nachhaftungsversicherung bis fünf Jahre (Umweltrisiken bis drei Jahre) nach Betriebseinstellung
  • Kostengünstige Mitversicherung von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), z. B. aufgrund von Benachteiligung wegen Rasse /ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität

 

2. Sach-Inhaltsversicherung im Handel und Gewerbe

Zu den wichtigsten Geschäftsversicherungen zählt die Sach-Inhaltsversicherung. Sie versichert die Einrichtung gegen Schäden wie beispielsweise Feuer, Wasserschäden, Einbrüche, Sturm- und Hagelschäden oder Vandalismus. Zusätzlich bieten viele Versicherer einen Schutz gegen weitere Gefahren an. Hierzu zählen Überschwemmungen oder Fluten, Rückstaus, Schneedruck, böswillige Beschädigungen, Erdbeben und Erdsenkungen. Auch wenn diese oft als Ausnahmen betrachtet werden, so kommen diese Fälle öfters vor als gedacht und wurden schon vielen Unternehmen zum Verhängnis. Hier ist es wichtig, sich auf einen guten Versicherer verlassen zu können, der im Ernstfall die Kosten für den Schaden übernimmt.

Auf diese Leistungen sollten Sie besonders achten

  • Im Schadenfall Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
    • der technischen und kaufmännischen Ladenausstattung/ einrichtung (bei einem Alter von weniger als sechs Jahren generell zum Neuwert)
    • von Waren und Vorräten
    • des Inhalts von Schaukästen und Vitrinen
  • Verzicht auf anteilige Leistungskürzung (Quotelung) bis 5.000 Euro bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden.
  • Bei einer Schadenshöhe von nicht mehr als 10 % der Versicherungssumme bzw. maximal 25.000 Euro sollte grundsätzlich auf die Anrechnung einer möglichen Unterversicherung verzichtet werden.
  • Außerdem Erstattung weiterer Kosten, z. B. für
    • Aufräumungs- und Schutzmaßnahmen
    • Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen und individuellen Daten /Programmen
    • provisorische Sicherungsmaßnahmen nach einem Einbruch (Notreparaturen)
    • Gebäudebeschädigungen nach einem Einbruch
    • Sachverständigenverfahren
    • Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
    • behördliche Auflagen, z. B. aufgrund von Wiederherstellungsbeschränkungen

Haben Sie bereits eine Gewerbeversicherung?

Auf diese Zusatzleistungen sollten Sie nicht verzichten

  • Zusätzliche Absicherung für Waren, die unterwegs im eigenen Transportmittel abhanden kommen oder beschädigt werden
  • Zusätzliche Absicherung für technische Betriebseinrichtungen wie elektronische Geräte und Anlagen (z. B. PC, Telefonanlage) inkl. der Wiederherstellung von Software und verloren gegangenen Daten (z. B. Auftrags- und Inventarlisten) u. a. gegen Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter
  • Zusätzliche Absicherung für Ausstellungen, z. B. falls auf Ausstellungen Muster oder Anschauungsmodelle gestohlen werden
  • Zusätzliche Absicherung gegen Ertragsausfall, wenn im Schadenfall durch eine Betriebsstörung vorübergehend kein oder weniger Umsatz erzielt wird, erstattet der Versicherer
    • den entgangenen Gewinn
    • die fortlaufenden Sach- und Personalkosten (z. B. Löhne und Gehälter)

 

Außerdem sollten folgende Bausteine eingeschlossen werden können

  • Erhöhung der Entschädigung für Werbeanlagen und Firmenschilder sollte möglich sein
  • Falls Bedarf besteht sollte die Mitversicherung von Kühlgut kein Problem sein
  • Mitversicherung von unbenannten Gefahren sollte möglich sein

 

Wichtige Ergänzungen

  • Betriebsschließungsversicherung gemäß Infektionsschutzgesetz sollte speziell für Lebensmittel verarbeitende und damit handelnde Unternehmen abgeschlossen werden. Bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung oder Tätigkeitsverboten übernimmt der Versichererdie Aufwände für Ertragsausfall, fortlaufende Personalkosten und die Kosten für die Entseuchung des Betriebs.
  • Glasversicherung für aufwändige Innen- und Außenverglasungen
  • Schutz vor Einbruch: Viele Versicherer bieten einen kostenfreien Beratungsservice durch einen Spezialisten vor Ort an

 

3. Gewerberechtsschutzversicherung – Die Rechtsschutzversicherung für Handel und Gewerbe

Die Firmenrechtsschutzversicherung deckt Verfahrenskosten, die im Rahmen eines Rechtsstreits anfallen. Daher ist die Rechtsschutzversicherung für den Handel unabdingbar, schließlich haben Unternehmer aus dieser Branche eine Vielzahl an Geschäftspartnern. Im Handel gibt es daher eine Menge an Rechtsfragen zu klären. Diese sind nicht unbedingt das Resultat aus unsauber formulierten oder sogar windigen Verträgen, sondern stehen an der Tagesordnung eines Unternehmens. Häufig geht es schlicht um unterschiedliche Interpretationen von Leistungen, zu hohe Mietforderungen oder ähnliches. Kommt es dabei zu einem Prozess, können die Prozess-, Anwalts- oder Gutachterkosten schnell zu einem Problem für Unternehmer werden. Für diese Kosten kommen Rechtsschutzversicherungen auf.

Firmenrechtsschutzversicherungen: Leistungen, auf die Sie achten sollten

Aus unseren Gesprächen mit Gründern wissen wir, welche Probleme auf Gründer im Handel zukommen. Deshalb haben wir eine Reihe Leistungen zusammengetragen, auf die Sie achten sollten. Denn nicht alle Firmenrechtsschutzversicherungen bieten dieselben Leistungen an und oft sparen Unternehmer am falschen Ende. Oft ergeben unsere Versicherungschecks auch, dass Unternehmer Versicherungsverträge abgeschlossen haben, die Leistungen beinhalten, die völlig unsinnig oder auch zu teuer sind. Eine Versicherungsprüfung durch Experten lohnt sich also. In unserem Versicherungscheck für Gewerberechtsschutzversicherungen haben wir das von uns empfohlene Leistungsspektrum zusammengestellt:

  • Privat-, Berufs-, Verkehrs- sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sollten sich zu einem günstigen Kompakt-Rechtsschutz-Paket zusammenfassen lassen
  • Die Versicherungssumme sollte eine Mio. Euro je Rechtsschutzfall betragen, für Strafkautionen sollten darlehensweise bis zu 200.000 Euro zusätzlich zur Versicherungssumme gezahlt werden.
  • Es sollte eine Vorsorgeversicherung für erstmals neu hinzukommende Risiken gelten.
  • Bei Mitversicherung des Universalstrafrechtsschutzes sollten 10 % Nachlass auf den Rechtsschutz-Beitrag gewährt werden.
  • Durch eine Paketdeckung sollten alle Fahrzeuge des Unternehmers zu einem Beitrag versichert werden.

 

Gewerberechtschutzversicherung: Zusatzleistungen für Immobilienbesitzer

Unternehmer im Handel verfügen oft über eigene Immobilien. Hier sollten Sie auf zusätzlichen Leistungen bestehen, um ein böses Erwachen zu vermeiden.

  • Gebäudeversicherung für Eigentümer von Gebäuden, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Ersetzt sollten u. a. Schäden an Gebäuden und Gebäudebestandteilen werden.
  • Mietausfallversicherung für Eigentümer von Gebäuden und Räumen. Die entgangene Miete (inkl. Mietnebenkosten) sollte vom Versicherer ersetzt werden, wenn diese durch den Mieter gekürzt wird.
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für Eigentümer von vermieteten Gebäuden. Es sollten Schäden ersetzt werden, die fremden Personen auf dem Grundstück oder im Gebäude entstehen.
  • Bauherren-Haftpflichtversicherung für gewerbliche Neu-, Um- und Anbauten.

Weitere Artikel zum Thema Gewerbeversicherung

Bitte beachten Sie: Bei allen Versicherungen für Gewerbe ist eine individuelle Anpassung durch Experten zu empfehlen. Eine externe Bestandsaufnahme ist immer schwierig. Deshalb raten wir Ihnen, sich umfassend zu informieren und sich dann bedarfsorientiert zu versichern.

Jetzt weiterstöbern im Ratgeber!