Haftpflichtversicherung für Dienstleister und Freiberufler

aktualisiert am 20. Oktober 2023 7 Minuten zu lesen
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Ob Freelancer, Dienstleister oder Selbständige – Wer sein eigener Chef sein und frei arbeiten will, der muss seine Leistungen auch selbst versichern. Die Auswahl der richtigen Versicherungen ist hier besonders wichtig, denn wer hier nicht aufpasst, muss unter Umständen mit seinem Privatvermögen haften. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Abschluss einer Inhalts- und Haftpflichtversicherung für Dienstleister und Freiberufler besonders achten müssen.

 

Freiberufler, Freelancer, Dienstleister und Selbständige: Wo ist der Unterschied?

Freiberufler: Definition und Bedeutung

Wer oder was ein Freiberufler ist, regelt § 18 EStG im Einkommensteuergesetz. „Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlichen Berufen.“

Ist Ihre Selbständigkeit schon ausreichend versichert?

 

Freelancer bzw. freie Mitarbeiter

In diese Kategorie fallen alle Dienstleister von Unternehmen, die selbst keine Mitarbeiter haben und durch einen Dienstvertrag oder durch einen Werkvertrag einen Auftrag für ein Unternehmen erledigen.

Dienstleister

Ein Dienstleister ist ein Unternehmen oder Gewerbe, das Aufgaben für andere Unternehmen oder Personen übernimmt. Meistens geht es dabei um immaterielle Leistungen.

Selbständige

Grundsätzlich gilt: Als selbständig gilt, wer eine bezahlte Arbeit vollbringt, die nicht in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht.

 

Haftpflicht- und Inhaltsversicherungen für Freiberufler und Dienstleister

Wer einem Freien Beruf nachkommt oder als Dienstleister fungiert, muss sich auch versichern. Denn im Falle eines Schadens haften Dienstleister oder Freiberufler auch mit ihrem Privatvermögen. Die Betragshöhe kann dabei durchaus in die Millionen gehen und einen Unternehmer sogar ruinieren. Nicht selten liest man in den Medien von Fällen, bei denen die Betroffenen ihr gesamtes Leben Schulden abbezahlen müssen. Diese Fälle können beispielsweise eintreten, wenn Steuerberater einen Systemfehler nicht bemerken und damit immense Steuerschulden auf die Mandanten zukommen oder wenn Wirtschaftsprüfer falsche Gutachten für Unternehmen erstellen. In letztgenanntem Fall schützt Sie die Berufshaftpflichtversicherung vor dem persönlichen Ruin.

Dennoch ist Vorsicht geboten, denn Haftpflichtversicherung ist nicht gleich Haftpflichtversicherung. Die Dienstleistungen und Deckungssummen machen hier den Unterschied.

Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung für Freelancer und Dienstleister – Was ist das?

Eine Betriebshaftpflicht bedient Schadenersatzansprüche, die Dritte an Unternehmen und Selbstständige stellen, wenn der Schaden bei der Ausführung der betrieblichen Tätigkeit oder durch ausgelieferte Produkte entstanden ist. Da die private Haftpflichtversicherung die Bereiche außerhalb des Privatlebens einer Person nicht umfasst, ist der Abschluss einer gesonderten, betrieblichen Versicherung notwendig. Dabei muss allerdings eine klare Abgrenzung beider Bereiche vorhanden sein.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige schützt Sie, wenn es im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zu einem Schaden an oder bei Dritten kommt: einem Personenschaden, Sachschaden oder einem Vermögensschaden, der aus den anderen Schäden resultiert. Eine Betriebshaftpflicht übernimmt auch die Schadenersatzansprüche Dritter, zum Beispiel von Kunden, die auf dem Betriebsgelände einen Unfall hatten.  Schadensersatz wird ebenfalls ausgezahlt, wenn der Schaden von einem Mitarbeiter verursacht wurde. Vorausgesetzt, der Schaden wurde im Rahmen der Ausführung der Geschäftstätigkeit verursacht. Es muss allerdings nicht auf dem Betriebsgelände zum Schadensfall gekommen sein, die Betriebshaftpflicht tritt auch für Schäden ein, die beim Kunden oder an einem öffentlichen Ort passiert sind. Demzufolge ist eine Haftpflichtversicherung für Freiberufler immer sehr zu empfehlen.

Welche Leistungen sollte die Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler und Dienstleister beinhalten?

  • Mitversicherung von Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden
  • Absicherung von Bearbeitungsschäden auf fremden Grundstücken und Schlüsselverlustrisiko bis zur Versicherungssumme für Sachschäden
  • Absicherung vor Bearbeitungsschäden auf eigenen Grundstücken
  • Umwelthaftpflicht (Schäden durch Umwelteinwirkung)
  • Versicherung von Internet-Technologie: Schutz vor Schadenersatzansprüchen (beispielsweise bei der versehentlichen Verbreitung von Computerviren, Trojanern, etc.)

Die Betriebshaftpflicht prüft in jedem Fall zuerst, ob die Schadenersatzansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und wehrt sie gegebenenfalls ab. Das kann die Berufung eines Sachverständigen, Anwaltskosten und Prozesskosten einschließen. In diesem Rahmen prüft die Versicherung auch, ob die Höhe der Schadenersatzansprüche überhaupt angemessen ist.

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Inhaltsversicherung für Freelancer und Dienstleister – Was ist das?

Eine Inhaltsversicherung erweist sich als sinnvoll, wenn Sie Ausstellungen, Messen, o.Ä. besuchen und Ihre Sachen ausstellen möchten. Die dort ausgestellten Sachen sind vor Diebstahl und Schäden durch Dritte versichert. Des Weiteren schützt die Inhaltsversicherung Ihr Betriebs- und Büroinventar vor Einbruch, Diebstahl, Feuer, oder Wettereinwirkungen (z.B. Sturm oder Hagel). Im Schadensfall werden Reparaturkosten oder Erstattung der zerstörten Sache übernommen. Die Inhaltsversicherung schützt Sie als Freelancer oder Dienstleister auch vor Ertragsausfall, wenn Ihr Geschäftsbetrieb wegen eines Schadens durch eines der oben genannten Risiken unterbrochen wird. Eine Inhaltsversicherung für Freiberufler unverzichtbar, da eine solche Unterbrechung Ihre Existenz gefährden kann.

Welche Leistungen sollte die Inhaltsversicherung für Freiberufler und Dienstleister beinhalten?

  • Schutz der auf Messen o. Ä. ausgestellten Sachen vor Diebstahl und Schäden durch Dritte
  • Schutz des Büro- und Betriebsinventars durch verschiedene Risikofaktoren
  • Schutz vor Ertragsausfall im Schadensfall

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Bitte beachten Sie: Bei allen Versicherungen für Gewerbe ist eine individuelle Anpassung durch Experten zu empfehlen. Eine externe Bestandsaufnahme ist immer schwierig. Deshalb raten wir Ihnen, sich umfassend zu informieren und sich dann bedarfsorientiert zu versichern.

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