Imbiss eröffnen: Tipps für Ihre Selbständigkeit als Gastronom

Sie haben schon immer davon geträumt, einen eigenen Imbiss zu eröffnen, und möchten Ihren Traum nun verwirklichen? Hier finden Sie unsere besten Tipps.

 

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Inhaltsverzeichnis

Notwendiges Branchenwissen bei Imbisswagen & Co.

Wenn Sie sich selbständig machen möchten und im Food-Bereich Speisen und Getränke ausgeben möchten, sollten Sie sich zunächst ein Bild von der Branche machen. Es ist durchaus anzuraten, zunächst einmal in einem Imbiss zu arbeiten und sich somit mit der Situation in diesem Gewerbe vertraut zu machen, ehe Sie den endgültigen Schritt in die Selbständigkeit wagen. So kennen Sie nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen, sondern können sich auf umfassend auf den beruflichen Alltag in dieser Branche vorbereiten. Eine umfassende Vorbereitung hilft Ihnen bei der exakten Planung Ihrer späteren Geschäftstätigkeit und zeigt Ihnen vor allem, worauf Sie bei der Planung und somit bei der Finanzierung besonders achten sollten.

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

  • Startup Experte
  • 7 Jahre Erfahrung

 

Voraussetzungen: Ihr Weg zum Imbissbetreiber

Bevor Sie Ihren Imbiss eröffnen können, müssen Sie alle erforderlichen Antrage und Genehmigungen einholen. Da Sie Speisen und Getränke anbieten möchten, verlangt das Gewerbeamt unter anderem diese Unterlagen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrem Bürgeramt)
  • Nachweis über Gaststättenunterrichtung (IHK)
  • Gesundheitszeugnis (Gesundheitsamt)
  • Nachweis über die Hygienebelehrung (Gesundheitsamt)
  • Nachweis über Lebensmittelhygieneschulung und die Schulung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsamt)
  • Genehmigung im Rahmen des Immissionsgesetzes (Ordnungsamt)
  • Schanklizenz bzw. Gaststättenkonzession (Gewerbeamt)
  • Antrag auf Bewirtung im Freien (Ordnungsamt)

 

Imbiss eröffnen als UG, GbR oder Einzelunternehmen: Rechtsform wählen

Bevor Sie sich selbständig machen, sollten Sie überlegen, welche Rechtsform sich für Ihr Unternehmen am besten eignet. Im Food- und Imbiss-Bereich gibt es mehrere, gängige Rechtsformen. Da ein Imbiss allerdings häufig im kleinen Rahmen realisiert wird, eignen sich drei Rechtsformen ganz besonders: UG, GbR und das Einzelunternehmen. Beachten Sie, dass sich die jeweiligen Rechtsformen steuerlich unterscheiden und beziehen Sie auch Ihre Gründungssituation in die Rechtsformwahl mit ein.

Hier erfahren Sie mehr zu den Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

Unsere Pakete für Ihre Gründung

Checkliste: Wo müssen Sie Ihren Imbiss anmelden?

Bevor Sie als Gastronom selbständig tätig werden können, müssen Sie zunächst einige Anmeldungen bei Behörden und Einrichtungen vornehmen.

Ihren neuen Imbissstandort im Handelsregister eintragen lassen

Ob Sie Ihr Gewerbe im Handelsregister eintragen lassen müssen, hängt nicht zuletzt von der gewählten Rechtsform ab. Das Handelsregister als öffentliches Verzeichnis dokumentiert alle Einträge der angemeldeten Kaufleute im Einzugsbereich eines Registergerichts. Wenn Sie für Ihren Imbiss die Rechtsform der UG gewählt haben, so müssen Sie sich verpflichtend im Handelsregister eintragen lassen.

Imbisswagen & Co als Gewerbe anmelden

Im ersten Schritt müssen Sie beim Gewerbeamt ein sogenanntes stehendes Gewerbe für Ihre Gastronomie beantragen. Sie benötigen einen Gewerbeschein für Gaststätten und Imbisswagen. Das Gewerbeamt übermittelt nun Ihre Daten an das Finanzamt, welches sich zur steuerlichen Erfassung bei Ihnen meldet. Erst wenn Ihre Unterlagen vom Finanzamt geprüft wurden, erhalten Sie eine eigene Steuernummer und dürfen offiziell Rechnungen ausstellen und somit mit dem Verkauf beginnen.

Anmeldung bei der IHK

Die Industrie und Handelskammer wird direkt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert und kontaktiert Sie bereits nach kurzer Zeit. Durch die Anmeldung eines Gewerbes – egal ob im Food-Bereich oder in anderen Segmenten – ist eine Mitgliedschaft in der zuständigen IHK für Sie verpflichtend.

Berufsgenossenschaft für die Gastronomie

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften enorm wichtig. Selbst wenn Sie Ihren Imbisswagen ohne Personal eröffnen, sind Sie als Unternehmer verpflichtet sich in der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Im Food-Bereich ist für Sie die Berufsgenossenschaft Nahrung und Gaststätten verantwortlich.

Bundesverbände für Imbisswagen und Imbissrestaurants

Für die gesamte Branche der Gastronomie und den gesamten Food-Sektor ist der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) zuständig. Der Bundesverband für Schnellgastronomie und Imbissbetriebe e.V. ist ebenfalls ein Dachverband. Eine freiwillige Mitgliedschaft ist zu empfehlen. Verbände übernehmen die direkte Interessenvertretung ihrer Mitglieder und können viel bewegen.

Den eigenen Imbiss öffnen, aber wie eigentlich?
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Imbissgastronomie: Kosten und Businessplan

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für den Erfolg gehört der Businessplan. Diesen benötigen Sie nicht nur für die Finanzierung, wenn Sie einen eigenen Imbisswagen oder einen stationären Imbiss eröffnen wollen, sondern dieser dient Ihnen auch zur Orientierung, wenn Sie ein Gewerbe eröffnen. Der Businessplan sollte im Idealfall die verschiedensten Bereiche abdecken und einen umfassenden Überblick über Ihre Pläne bieten. Er wird sowohl für die Beurteilung einer Finanzierung von den Banken benötigt, dient aber auch Ihnen als Unternehmer als Orientierungspunkt bei der Planung aller weiteren Vorgänge. Der Businessplan muss sowohl die aktuelle Marktsituation als auch Ihr Konzept enthalten, sollte die gewünschte Entwicklung Ihres Unternehmens über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zeigen und einen umfassenden Marketing-Plan enthalten. Unter den Voraussetzungen für den Erfolg ist der Businessplan besonders hoch anzusetzen.

 

Alleinstellungsmerkmal: Welche Produkte bieten Sie an?

Wieso sollten hungrige Passanten zu Ihnen kommen? Hierzu müssen Sie sich mit den von Ihnen angebotenen Speisen und der Konkurrenzsituation am gewünschten Standort beschäftigen. Die Speisen und Produkte müssen einzigartig sein, dass Sie bereits mit Ihrem Angebot an Speisen einen deutlichen Vorsprung zur Konkurrenz aufbauen können. Je ausgefeilter Ihre Warenangebot und die dazugehörige Preiskalkulation ist, desto einfacher können Sie Kreditinstitute von Ihrer Geschäftsidee überzeugen.

 

Den richtigen Standort für einen Imbiss finden

Die Grundlage für den Erfolg ist der richtige Standort. Sie müssen somit zunächst einmal überlegen, welche Faktoren bei einem Imbiss oder einem Imbisswagen eine wichtige Rolle spielen. In der Regel benötigen Sie im Food-Bereich eine sehr gute Verkehrsanbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel und vor allem an Laufkundschaft. Die Zahl der Kunden, die sie mit dem Auto erreichen, ist in der Regel eher überschaubar. Wenn Sie sich mit Ihren Speisen selbständig machen möchten, sollten Sie also nach einem passenden Standort mit viel Publikumsverkehr suchen, an dem sich noch keine Wettbewerber niedergelassen haben. Kein einfaches Unterfangen.

 

Das Personal: Ein wichtiger Erfolgsfaktor in jedem Gastbetrieb

Gerade in der Imbiss- und Street Food-Branche sind sehr lange Öffnungszeiten und wenig Ruhetage der Usus. Nach dem Eröffnen Ihres neuen Gewerbes jeden Tag zwölf bis 14 Stunden hinter der Theke zu stehen, Speisen zuzubereiten und dazu noch die notwendige Buchhaltung zu machen, erschöpft sehr schnell. Aus diesem Grund sollten Sie bereits im Businessplan das Personal berücksichtigen und die Personalkosten mit in Ihre Berechnungen einfließen lassen. Zu den Voraussetzungen gehört darüber hinaus, dass Sie Ihr Personal einarbeiten und für die notwendigen hygienerechtlichen Schulungen sorgen.

 

Kunden und Zielgruppe erfassen und bedienen

Die Grundlage für den Erfolg ist eine umfassende Marktanalyse. Diese können Sie entweder in Auftrag geben oder selber durchführen. Wenn Sie sich als Gastronom selbständig machen, sind Sie zwangsläufig einer von vielen ansässigen Anbietern. Vor dem Eröffnen eines Imbisses sollten Sie somit genau wissen, welche Kundschaft am gewählten Standort vorherrscht und wo deren Interessen liegen. Hinzu kommt eine genaue Analyse der Konkurrenz vor Ort, damit Sie ein erfolgreiches Business-Modell planen und dies in Ihren Businessplan einfließen lassen können. Sie benötigen ein Alleinstellungsmerkmal für Ihren Imbiss oder Ihren Imbisswagen, welches Sie direkt von der Konkurrenz abhebt und vor allem zur Zielgruppe und den Kunden passt. Ob Sie sich auf eine bestimmte Nationalküche konzentrieren (wie etwa beim Betrieb eines Dönerladens), bestimmte Produkte vorrangig anbieten oder sich auf andere Weise spezialisieren spielt keine Rolle, sofern diese Spezialisierung zum Standort und zur Zielgruppe passt. So können Sie einen Imbiss eröffnen und sich selbständig machen, ohne mit Ihrem Gewerbe von Anfang an Probleme zu bekommen.

 

Marketing und Vertrieb: Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg

Auch wenn alle wichtigen Voraussetzungen erfüllt sind und die Finanzierung steht: Sie müssen die Kunden in Ihren Laden locken, um diese durch die Qualität Ihrer Speisen zu überzeugen. Aus diesem Grund benötigen Sie ein umfassendes und vor allem breit aufgestelltes Marketing-Konzept, um Ihre Kunden und Ihre Zielgruppe zu erreichen. Abhängig von der Zielgruppe können Sie auf verschiedene Marketing-Kanäle setzen, um Ihren Erfolg zu pushen. Selbständig sein bedeutet auch, für den Erfolg zu arbeiten. Entwerfen Sie Flyer, schalten Sie Radio-Werbung oder nutzen Sie die sozialen Netzwerke, um Ihre Angebote zu verbreiten und Ihrem Imbiss bekannter zu machen. Das Marketing muss darüber hinaus auch im Businessplan erfasst werden und spielt bei der Beurteilung für die Finanzierung eine wichtige Rolle. Nur ein Gewerbe zu eröffnen reicht nicht. Sie müssen mit Ihrem Food-Angebot überzeugen und die Kunden durch gezielte Werbung in Ihre Gastronomie oder an Ihren Imbisswagen locken. Erst dann können Sie die Kunden durch Ihre Qualität überzeugen.

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