Impressum: Einzelunternehmen sollten auf diese Angaben achten [mit Muster-PDF]

Die Impressumspflicht betrifft natürlich auch Webseiten und Emails von Einzelunternehmen. Im firma.de-Ratgeber finden Sie alle Infos für ein korrektes Impressum Ihres Einzelunternehmens: Gesetzliche Vorgaben, Beispiele und Muster als kostenloses PDF für den rechtssicheren Webauftritt.

 

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Inhaltsverzeichnis

Einzelunternehmer: Brauchen Sie ein Impressum?

Generell gilt: Privat betriebene Internetseiten benötigen kein Impressum. Alle geschäftlichen Websites unterliegen der Impressumspflicht. Nicht nur Großunternehmen, sondern jeder Gründer und Unternehmer, der eine Website betreibt, ist betroffen. Als Einzelunternehmer benötigen Sie also aller Wahrscheinlichkeit nach ein abmahnsicheres Impressum. Welche Kriterien entscheiden also, ob Sie eine geschäftliche oder private Internetseite haben? Generell gilt, dass eine gewerbliche Nutzung vorliegt, wenn Ihre Internetpräsenz Folgendes enthält:

  • Werbebanner, Anzeigen, gesponsorte Beiträge: Nutzen Sie Werbung, werden Sie nicht mehr als Privatperson gewertet.
  • Angebot von Waren und/oder Dienstleistungen gegen Zahlung

Der Impressumspflicht unterliegen Sie ebenfalls, wenn Ihre Inhalte:

  • wiederkehrende, journalistisch-redaktioneller Art sind und
  • der Meinungsbildung dienen

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Website noch als privat gelten könnte? Gehen Sie auf Nummer sicher, denn die Abgrenzungen sind schwammig. Ein Impressum dient in erster Linie dem Verbraucherschutz. Deswegen besteht die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Bei Verstößen können so rechtliche Ansprüche gegen Sie als Website-Betreiber gestellt werden.

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Was muss im Impressum Ihres Einzelunternehmens stehen?

Das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) beinhalten die Rahmenbedingungen zur Impressumspflicht. Nach § 5 TMG müssen folgende Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein:

  • Name und Anschrift des Gewerbes
  • Rechtsformzusatz, falls Sie als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau im Handelsregister stehen
  • Kontaktdaten, die eine unmittelbare Kommunikation erlauben (E-Mail)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde, falls Ihr Einzelunternehmen einer behördlichen Zulassung bedarf
  • Registernummer und Handelsregister, falls Sie als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau tätig sind
  • Exakte Berufsbezeichnung reglementierter Berufe wie Ärzte und Apotheker
  • Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung, falls vorhanden
  • Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden
  • Online-Händler: Angaben zur zuständigen Streitschlichtungsbehörde machen
  • Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten müssen Angaben über Autoren und deren Zuständigkeitsbereiche gemacht werden

 

Welche Details sind bei den Angaben zu beachten?

Die Feinheiten sind wichtig! Nur so schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor eventuellen Abmahnungen. Soll Ihr Impressum abmahnsicher sein, entscheiden die Details der Angaben. Was müssen Sie also beachten?

Angabe des Namens und der Unternehmensbezeichnung

Auch bei der korrekten Angabe des Namens können schon erste Fehler entstehen. Grundsätzlich gilt: Geben Sie Ihre vollständige Unternehmensbezeichnung an.

Falls Sie Kleingewerbetreibender ohne Handelsregistereintragung sind, beinhaltet die Unternehmensbezeichnung Ihren vollen Vor- und Zunamen mit der Ergänzung eines Fantasie-, Branchen- oder Sachnamens. Die Abkürzung des Vornamens ist nicht ausreichend. Hier ein paar Beispiele für eine korrekte Unternehmensbezeichnung im Impressum:

  • Tanzstudio Sascha Forster
  • Tina Fritsch Kosmetik
  • ShishaShop365 Frank Bendel

Tipp: Wenn Sie freiberuflich tätig sind, ist eine Fantasiebezeichnung nicht ausreichend.

Sind Sie als Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin im Handelsregister eingetragen, müssen Sie im Impressum Ihren Firmennamen angeben inklusive der Angabe Ihrer Rechtsform (e. K., e. Kfr. oder e. Kfm.). Außerdem müssen Sie als Inhaber Ihren vollen Namen Angeben.

Adresse: Geschäftssitz des Einzelunternehmens

Verwenden Sie ein Postfach, genügt dessen Angabe nicht den Ansprüchen eines vollständigen Impressums. Hier verlangt das Telemediengesetz die vollständige Postanschrift Ihres Gewerbes inklusive Straße, Postleitzahl, Ort und anderen Adresszusätzen.

Elektronische Kontaktinformationen

Die bloße Angabe einer Postadresse reicht nicht aus. Eine E-Mailadresse und eine Telefonnummer sind mindestens anzugeben. Ob Sie eine Faxnummer nennen müssen, ist vom Gesetz nicht klar definiert. Vermeiden Sie die Einbindung eines automatisierten Kontaktformulars im Impressum. Im Zweifelsfall kann ein Gericht das Formular als unzureichend werten, da keine eigenständige, elektronische Kontaktaufnahme möglich ist, sollte beispielsweise das Kontaktformular fehlerhaft sein.

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Verweis auf Streitschlichtungsbehörde

Seit Januar 2016 müssen Shopbetreiber und Online-Händler Angaben zur Online-Streitbeilegungsbehörde der EU-Kommission machen. Die so genannte OS-Plattform muss verlinkt werden. Damit soll die außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Händlern und Käufern angeregt werden. Diese Pflicht besteht auch für Website-Betreiber, die im weiteren Text anmerken, dass sie nicht bereit sind, an der Streitbeilegung teilzunehmen. Der Hinweis muss den Link und die Info enthalten, ob Sie zur Teilnahme verpflichtet und bereit sind. Bitte beachten Sie, dass für manche Berufsgruppen eine Pflicht zur Teilnahme besteht. Eine Verpflichtung kann sich aus gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 111b Energiewirtschaftsgesetz, § 57a Luftverkehrsgesetz) oder aus
einer Vereinbarung ergeben. Ein typisches Beispiel für eine Vereinbarung ist die pauschale Selbstverpflichtung eines Unternehmens in der Vereinssatzung des Trägervereins einer Schlichtungsstelle. Platzieren Sie den Hinweis am besten in den AGB oder dem Impressum.

Textvorschlag: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor folgender Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen: [Name, Anschrift und Website der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle]. Bei Beschwerden melden Sie sich bitte unter mustermann@muster.de.

Textvorschlag 2: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Berufsbezeichnung reglementierter Berufe

Wenn Ihr Beruf zu dem Berufsgruppen gehört, die eine gesetzliche Berufsbezeichnung haben, gelten besondere Regeln. Reglementierte Berufe sind zum Beispiel:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Apotheker
  • Ergotherapeuten
  • Physiotherapeuten
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte
  • Tierärzte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Zahnärzte

Zunächst muss Ihr Name mit der korrekten, offiziellen Berufsbezeichnung angegeben werden. Des Weiteren müssen Sie in Ihrem Impressum zusätzliche Angaben machen:

  • Zuständige Aufsichtsbehörde mit Postanschrift und elektronische Kontaktdaten
  • Zuständige Kammer mit Postanschrift und elektronische Kontaktdaten
  • Angabe des Landes, das Ihnen die Berufsbezeichnung verliehen hat und Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen mit Quelle.
  • Angaben zur Haftpflichtversicherung und deren Geltungsbereich (nach Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung)

Hinweis: Humanmediziner sind aus Datenschutzgründen gegenüber Ihren Patienten von den Angaben zur Haftpflichtversicherung befreit.

Aufsichtsbehörde Ihrer Branche

Sobald Sie ein zulassungspflichtiges Gewerbe betreiben, müssen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde in Ihrem Impressum nennen. Behördlicher Aufsicht unterliegen beispielsweise Immobilienmakler oder Versicherungsvertreter.

Steuernummer und Registernummer

Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) nach § 27a Umsatzsteuergesetz gehört auch in ein vollständiges Impressum eines Einzelunternehmers. Das Telemediengesetz verlangt alternativ die Angabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) nach § 139c der Abgabenordnung.

Hinweis: Aktuell gibt es die W-IdNr noch nicht, sie soll voraussichtlich 2021 eingeführt werden.

Ihre Registernummer und die Nennung des zuständigen Registergerichts müssen Sie nur angeben, wenn Sie als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau tätig sind.

Redaktionelle Inhalte

Wenn Ihre Website regelmäßig journalistische und redaktionelle Texte veröffentlicht, die zur Meinungsbildung beitragen, müssen Sie zusätzliche Impressumsangaben machen. Die Definition „journalistischer Texte” ist sehr dehnbar und lädt deshalb zu einer Interpretation ein. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie weitere Redakteure, Journalisten und Autoren im Impressum mit Name und Anschrift angegeben. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teilbereich der Redaktion der jeweils Benannte verantwortlich ist.

Textvorschlag: „Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV ist/sind Maxi Musterfrau, wohnhaft….”

 

Impressum für Einzelunternehmer als Muster

Stellen Sie sich Ihr eigenes, individuelles Impressum zusammen mit dem firma.de Musterimpressum für Einzelunternehmen jeder Art. Der Download ist selbstverständlich kostenlos.

Muster-Impressum Einzelunternehmen [Kostenloser PDF-Download]

Alternativ finden Sie online zahlreiche Anbieter, die kostenlos oder für kleines Geld Impressen automatisch generieren.

 

Drei Beispiele: Muster-Impressum für Einzelunternehmen

Muster-Impressum einer Tierärztin

Angaben gemäß § 5 TMG

Dr. Judith Vogel
Schulstraße 24
24364 Tierstadt
Telefon: 01234-56789
Telefax: 09785-43210
email: info@drjvogel.de

Zuständige Kammer

Hessische Landestierärztekammer
Bahnhofstraße 13
65527 Niedernhausen
www.ltk-hessen.de

Gesetzliche Berufsbezeichnung

Tierarzt, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Approbationsbehörde: Obere Veterinärbehörde, 35390 Gießen

Berufsrechtliche Regelungen

Berufsordnung für Tierärzte in Hessen

Haftpflichtversicherung
Tierärztliche Versicherung XYV
Versicherungsstraße 1
54237 München Geltungsbereich: Deutschland

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE3465461354

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Muster-Impressum für Online-Händler

Angaben gemäß § 5 TMG

BlueSpirit – Fashion & Lifestyle Shop
BlueSpirit e. K.
Inhaber: Fabian Tulpe
Hauptstraße 4
48761 Schönstadt

Kontakt
email: fabian@bluespirit.de
Telefon: 01234-567890
Fax: 01234-567892
Website: www.bluespirit.de

Handelsregister (falls vorhanden)
Registergericht: Amtsgericht Schönstadt
Registernummer: HRA 545454

Finanzamt Schönstadt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE3465461354

Berufshaftpflichtversicherung (falls vorhanden)
Versicherung ABC
Stadtweg 19
10115 Berlin
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/.

Muster-Impressum für Blogger

Angaben gemäß § 5 TMG
Julia Winter
Tiefsee Blog
Berger Straße 18
53498 Bad Breisig

Kontakt
email: kontakt@tiefsee.info
Telefon: 01865-567890
Fax: 01865-567892
www.tiefsee.info

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Theresa Heilers
Münzerplatz 78
61616 Musterstadt

 

Wo muss das Impressum platziert sein?

Bei der Positionierung des Impressums innerhalb Ihrer Website müssen Sie auf zwei wesentliche Faktoren achten:

Erreichbarkeit

Das Impressum darf nicht einfach irgendwo auf Ihrer Website versteckt sein. Es muss von jeder Seite und Unterseite sichtbar und erreichbar sein. Diese Regelung schließt auch ein, dass sich Ihr Impressum nicht in einem Aufklapp-Menü (Drop-down oder Drop-out) verstecken darf. Das bedeutet, dass sich das Impressum in den statischen Elementen Ihrer Homepage direkt zu finden sein muss. Ob es sich im Footer (Fußbereich), im Header (Kopfbereich), der Navigationsleiste oder einem Seitenmenü befindet, ist dabei nicht reguliert. Wird Ihr Webdesign von einem Dienstleister übernommen, können Sie Wünsche zur Platzierung äußern.

Individueller Menüpunkt

Das Impressum muss unter dem Menüpunkt „Impressum” oder „Anbieterkennzeichnung” zu finden sein. Vermeiden Sie es, das Impressum mit anderen Menüpunkten wie AGB, Haftungsausschluss oder Datenschutz zu verknüpfen. Es darf nicht als Unterpunkt in einem anderen Menüpunkt enthalten sein, sondern muss für sich alleine stehen.

Nur so erfüllen Sie in jedem Fall die Voraussetzungen des Telemediengesetzes: Ihr Impressum muss „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein.

 

Impressum in geschäftlichen E-Mails

Es besteht zusätzlich eine Impressumspflicht für den elektronischen Schriftverkehr nach außen. Als geschäftliche E-Mails gelten:

  • Rechnungen
  • Angebote
  • Auftragsbestätigungen
  • Preisauskünfte
  • Quittungen

Eine bloße Verlinkung zu Ihrem Impressum auf der Website reicht NICHT aus!

 

Was passiert, wenn Sie kein Impressum für Ihr Einzelunternehmen einbinden?

Vorsorge ist besser als Nachsorge, denn Abmahnungen wegen fehlender und fehlerhafter Impressen wurden in den letzten Jahren tausendfach versandt. Fehlt ein Impressum auf Ihrer gewerblichen Internetseite, setzen Sie Ihr Einzelunternehmen der Gefahr einer Abmahnung aus. Das gleiche gilt für fehlende oder falsche Angaben. Da eine Impressumspflicht für geschäftsmäßige Diensteanbieter besteht, kann eine Abmahnung jederzeit per Post eintreffen. Es gibt sogar Anwälte, die sich auf diese Fälle spezialisiert haben und gezielt danach suchen.

Gut zu wissen: Abmahnen darf Sie nur der Verbraucherschutz und Anwälte im Auftrag von Privatpersonen oder Unternehmen. Erhalten Sie ein Mahnschreiben, sollten Sie zunächst prüfen, wer die interessierte Partei ist, die Ihre Abmahnung veranlasst hat. Oft betrauen Unternehmen Anwälte mit Recherchen, um Wettbewerbern das Leben zu erschweren. Ohne Mandat dürfen Anwälte nicht abmahnen! Fehlt ein Verweis auf den Auftraggeber, sollten Sie stutzig werden. Beraten Sie sich in jedem Fall mit einem Anwalt.

Verletzung der Impressumspflicht: Rechtliche Konsequenzen

Es gibt bisher keine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland. Das zuständige Gericht entscheidet, ob ein Rechtsverstoß vorliegt und eine Abmahnung gerechtfertigt ist. Abhängig davon, welchem Oberlandesgericht Ihr Geschäftssitz unterliegt, kann die Einschätzung der Rechtslage sehr unterschiedlich ausfallen. Im schlimmsten Fall ist mit einer Geldstrafe zu rechnen. Falls Sie bereits abgemahnt wurden, sollten Sie sich einen Rechtsbeistand suchen. Anwälte prüfen für Sie, ob eine Abmahnung im Falle Ihres Einzelunternehmens angemessen ist.

Bezeichnung als Geschäftsführer

Wollen Sie einen weiteren Anlass für eine Abmahnung vermeiden, dürfen Sie sich nicht als Geschäftsführer Ihres Einzelunternehmens im Impressum betiteln. Die Bezeichnung Geschäftsführer bezieht sich auf Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG. Einzelunternehmen haben keinen Geschäftsführer, lediglich Inhaber. Das Oberlandesgericht München entschied, dass die Angabe im Impressum irreführend und damit unzulässig sei. Die Angabe eines Geschäftsführertitels widerspricht § 5 TMG. Für Verbraucher muss durch das Impressum ersichtlich sein, wer der Vertragspartner ist. Die Bezeichnung hat enormen Einfluss bei der Bewertung der Vertrauenswürdigkeit. Bezeichnen Sie sich fälschlicherweise als Geschäftsführer Ihres Einzelunternehmens, riskieren Sie eine Abmahnung.

 

Wie können Sie Ihr Impressum rechtlich absichern?

Ein absolut abmahnsicheres Impressum verlangt Ihnen Eigeninitiative ab. Der Gang zum Anwalt und kontinuierliche Recherchen zu Gesetzesänderungen bieten Schutz.

Beratung beim Anwalt

Eine zweite Möglichkeit ist natürlich der Weg zum Anwalt. Fachanwälte für Medienrecht können Sie beraten und ein rechtssicheres Impressum individuell für Sie aufsetzen.

Lassen Sie sich rechtlich beraten!

Rechtslage im ständigen Wandel

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch für das World Wide Web. Die rechtlichen Feinheiten und gesetzlichen Vorgaben ändern sich sehr häufig, da nach und nach neue EU-Richtlinien eingeführt werden. Vorsicht vor unzuverlässigen Dienstanbietern oder veralteten Mustern! Verlassen Sie sich nicht auf eine Quelle, wenn Sie Ihr Impressum erstellen. Recherchieren Sie zunächst gründlich, ob es kürzlich Gesetzesänderungen gab, die die Impressumspflicht betreffen.

Tipp: Beobachten Sie die Themen Verbraucherschutz, Internetrecht und Datenschutz konsequent. So bleiben Sie auf dem aktuellsten Stand und können Ihren Webauftritt rechtzeitig an Gesetzesänderungen anpassen.

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