Notarkosten bei der UG-Gründung

Wer eine UG gründen möchte, kommt am Notarbesuch nicht vorbei. Wie hoch die Notargebühren sind, hängt von einigen Kriterien ab. Einige Posten können Gründer sogar einsparen.

 

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Vor dem Notarbesuch

Die Unternehmergesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft und Sonderform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Deshalb wird die UG auch „Mini-GmbH” genannt. Die rechtlichen Vorgaben zur UG sind im GmbH-Gesetz zu finden.

Bei der Gründung gibt es viele Parallelen zur GmbH. Die notarielle Beurkundung der Gründung ist Pflicht, genauso wie ein Eintrag in das Handelsregister. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) regelt die Höhe der anfallenden Notargebühren Ihrer UG. Bevor Sie einen Termin mit dem Notariat vereinbaren, müssen Sie eine zentrale Entscheidung treffen: Möchten Sie mit Musterprotokoll oder einer individuellen Satzung gründen? Die Gründungsvariante hat direkten Einfluss auf die Höhe der Gebühren. Nutzen Sie außerdem unsere Checkliste für die UG-Gründung zur Vorbereitung.

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Andreas Munck

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Andreas Munck

Seit über 7 Jahren berate ich Existenzgründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen. Gerne rufe ich Sie an und helfe bei allen Fragen rund um Ihre Gründung in einem persönlichen Gespräch.

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  • 7 Jahre Erfahrung

 

Notarkosten UG: UG-Gründung mit Satzung

Eckdaten Ein-Personen-UG Mehr-Personen-UG
Stammkapital bis ca. 7.000 € bis ca. 7.000 €
Gründung
Beurkundungsverfahren

Gesellschaftervertrag und Geschäftsführerbestellung

375,00 € 384,00 €
Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) 96,00 € 96,00 €
Handelsregister-Anmeldung
Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister 62,50 € 62,50 €
Betreuungstätigkeit 62,50 € 62,50 €
Erzeugung XML-Strukturdateien 37,50 € 37,50 €
Nebenkosten
Post- und Telekommunikationspauschalen¹ 30,00 € 30,00 €
Dokumentenpauschalen¹²

(Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien)

22,00 € 22,00 €
Notargebühren (netto) 685,50 €* 694,50 €*
Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) 815,75 €* 826,46 €*

Überblick der Gründungskosten mit Satzung

Nach der Beurkundung beim Notar kommen noch weitere Kostenpunkte auf Gründer zu. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Gesamtkosten mit Satzung Ein-Personen-UG Mehr-Personen-UG
Notargebühren 815, 75 €* 826,46 €*
Handelsregistereintragung 200,00 € 200,00€
Gewerbeanmeldung³ 35,00 € 35,00 €
Summe 1.050,75 €* 1.061,46 €*

Notarkosten UG: UG-Gründung mit Musterprotokoll

Eckdaten Ein-Personen-UG Mehr-Personen-UG
Stammkapital bis ca. 7.000 € bis ca. 7.000 €
Gründung  
Beurkundungsverfahren

Gesellschaftervertrag

60,00 120,00
Handelsregister-Anmeldung
Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister 30,00 € 30,00 €
Betreuungstätigkeit 15,00 € 15,00 €
Erzeugung XML-Strukturdateien 15,00 € 15,00 €
Nebenkosten
Post- und Telekommunikationspauschalen¹ 23,00 € 27,00 €
Dokumentenpauschalen¹²

(Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien)

5,00 € 5,00 €
Notargebühren (netto) 148,00 €* 212,00 €*
Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) 176,12 €* 252,28 €*

 

Überblick der Gründungskosten mit Musterprotokoll

Nach der Beurkundung beim Notar kommen noch weitere Kostenpunkte auf Gründer zu. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Gesamtkosten mit Musterprotokoll Ein-Personen-UG Mehr-Personen-UG
Notargebühren 176,12 €* 252,28 €*
Handelsregistereintragung 200,00 € 200,00 €
Gewerbeanmeldung³ 35,00 € 35,00 €
Summe 411,12 €* 487,28 €*

Quellen: IHK Berlin [PDF], eigene Statistik aus Notarrechnungen (Stand: 2023)

*Alle Preise sind Durchschnittskosten und können im individuellen Fall abweichen. Sie basieren zum einen auf den Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes sowie eigenen Kalkulationen aus Notarrechnungen aus ganz Deutschland. Im Rechenbeispiel wird unterstellt, dass die UG nur einen Geschäftsführer und das Stammkapital unter 7.000 Euro liegt. Ab dieser Grenze erhöhen sich die Gebühren in der Regel um ca. 60 Euro netto. Weitere Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Multiplikatoren und Pauschalen, anhand derer die Gebühren berechnet werden.
¹ durchschnittliche Summe beider Pauschalen aus den Beurkundungen der Gründungsunterlagen und der Anmeldung zum Handelsregister
² Durchschnittswert, wird pro Seite abgerechnet
³ Durchschnittswert, jede Gemeinde legt die Gebühr für eine Gewerbeanzeige eigenständig fest

 

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Notarkosten für Ihre UG?

Die Gebühren und Auslagen der Notarinnen und Notare sind gesetzlich festgeschrieben. Das Gerichts- und Notarkostengesetz gilt seit dem 1. August 2013. Ihr Notar ist nach § 17 Absatz 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Viele Kostenpunkte hängen von Ihrem persönlichen Geschäftsmodell ab: Die Höhe des Stammkapitals der Unternehmergesellschaft, die Anzahl der Gesellschafter und der Wunsch nach einer individuellen Regelung verändern die Kalkulation.

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Tipp

Bei der Kostenkalkulation sollten Sie unbedingt beachten, dass kleine Anpassungen und Abwandlungen die Basis, auf der die Gebühren berechnet werden, verändern können. Für fast alle Kostenpunkte gibt es einen Gebührensatz, der je nach Gründungseckdaten angepasst wird. Es ist außerdem möglich, dass zusätzliche Rechnungsposten entstehen, die Ihr Wunschnotar individuell geltend macht. Wenn Sie die Gründungskosten Ihrer UG planen, sollten Sie deshalb unbedingt ein Reservebudget einplanen.

Die Posten der Notarrechnung

Wie setzt sich die Rechnung Ihres Notars oder Ihrer Notarin also zusammen? Die einzelnen Rechnungsposten können schnell für Verwirrung sorgen. Mit diesem Glossar behalten Sie den Durchblick:

Handelsregisteranmeldung der UG

Nur notariell beglaubigte Anmeldungen werden vom Amtsgericht akzeptiert. Das bedeutet, dass die Anmeldung in jedem Fall über Ihren Notar laufen muss. Änderungen wie Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel oder eine Betriebsaufgabe müssen ebenfalls gemeldet werden. Für die Anmeldung benötigt der Notar folgende Angaben:

  • Ihren Firmennamen und die Kontaktdaten des Betriebs
  • Ihre gewählte Rechtsform
  • Den Unternehmensgegenstand der UG
  • Höhe des Stammkapitals
  • Details zu Vertretungsbefugnissen

Achtung: Falls Sie eine Website erstellen, gehört die Handelsregisternummer und die Angabe des Registergerichts in ein rechtssicheres Impressum.

Eintragung in das Handelsregister

Alle Kapitalgesellschaften und Kaufleute müssen sich in das Handelsregister des zuständigen Registergerichts eintragen. Das öffentliche Verzeichnis gibt Auskunft über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens. Das Registergericht berechnet für die Eintragung Ihrer UG in das Handelsregister 150 Euro. Diese Rechnung müssen Sie separat begleichen.

Ihr zuständiges Registergericht schickt die Rechnung an Ihre angegebene Geschäftsadresse. Stellen Sie sicher, dass der Firmenname Ihrer Unternehmergesellschaft am Briefkasten angebracht ist. Geht die Rechnung zurück an den Absender, verzögert sich der Handelsregistereintrag und Ihre Gründungsphase verlängert sich unnötig.

Vorsicht vor Betrugsmaschen

Sobald Ihre Unternehmergesellschaft im Handelsregister sichtbar ist, kann es vorkommen, dass Ihnen betrügerische Rechnungen geschickt werden, die den Briefkopf des Handelsregisters imitieren. Bezahlen Sie diese Rechnungen nicht! Um Ihre Gründung abzuschließen, bezahlen viele Gründer ohne genau zu nachzulesen, wer der Rechnungssteller ist. Schützen Sie sich und lesen Sie ganz genau nach, um welches Verzeichnis es sich handelt und wer der Rechnungssteller ist. Hier finden Sie Hinweise auf Fake-Rechnungen, auf die Sie achten sollten. Solche Schreiben sind grundsätzlich nicht illegal, denn Ihr Unternehmen wird tatsächlich in ein Verzeichnis aufgenommen, von dem Sie allerdings keinerlei Nutzen haben. Haben Sie bereits die Rechnung beglichen, wird es deshalb sehr schwierig Ihr Geld zurückzufordern. Melden Sie Schreiben dieser Art Ihrem zuständigen Amtsgericht. Hier können Sie den Vorfall außerdem an firma.de melden.

XML-Datei: Erzeugung und Übermittlung

Nach Nr. 22125 des Kostenverzeichnisses des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) kann der Notar eine Gebühr erheben für die Erzeugung von so genannten Strukturdaten in Form der Extensible Markup Language (XML). Das Dateiformat dient der automatisierten Weiterbearbeitung.

Gründungsbeschluss und Beurkundung des Gesellschaftsvertrages

Entscheiden Sie sich für eine Unternehmensgründung mit Musterprotokoll, ist lediglich die Beurkundung der dieses Dokuments nötig. Wollen (oder müssen) Sie Ihre Gesellschaft statt mit einem Musterprotokoll mit individueller Satzung gründen, ist eine Erstellung des Gesellschaftsvertrages notwendig. Diese kann entweder Ihr Notar oder ein Anwalt für Sie übernehmen. Im Gesellschaftsvertrag der UG (haftungsbeschränkt) werden die wesentlichen Aufgaben und Rechte der Gesellschafter geregelt.

Das Musterprotokoll kommt für Ihre Unternehmergesellschaft in Frage, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Es gibt mindestens einen, aber höchstens drei Gesellschafter.
  • Es gibt nur einen Geschäftsführer.
  • Sie wollen keine gesonderten Regelungen festhalten, die über die Standardformulierungen des Musterprotokolls hinausgehen.
  • Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Tipp: Lassen Sie sich stets von einem Anwalt oder Notar beraten. So vermeiden Sie, dass rechtliche Feinheiten übersehen werden. Auch nach der Gründung kann ein individueller Gesellschaftsvertrag das UG-Musterprotokoll ersetzen.

Beurkundung der Geschäftsführerbestellung

Jede UG benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Alle Regelungen werden im Gesellschaftsvertrag (auch Gesellschaftervertrag) festgehalten. Den Posten kann von Gesellschaftern oder einem angestellten Fremdgeschäftsführer übernommen werden.

Die Bestellung des Geschäftsführers ist Teil des Notarbesuchs zur Gründung. Wenn Sie mit Musterprotokoll gründen, ist kein besonderer Aufwand nötig. Bei der Gründung mit Satzung wird der Geschäftsführer per Mehrheitsbeschluss von den anderen Gesellschaftern berufen. Im Falle einer Ein-Personen-UG kann der Gesellschafter sich selbst zum Geschäftsführer berufen. Der Notar kommt ins Spiel, wenn die Bestellung des Geschäftsführers und ein Geschäftsführervertrag notariell beglaubigt werden soll. Für die Beurkundung entstehen Notarkosten.

Hinweis: Auch ein mündlicher Vertragsabschluss ist möglich, aber nicht zu empfehlen.

Erstellung der Gesellschafterliste

Die Erstellung und Beurkundung einer Gesellschafterliste wird nur notwendig, wenn Sie mit mehreren Gesellschaftern gründen. Bei der Musterprotokoll-Gründung entfällt dieser Posten.

Überwachung der Stammkapitaleinzahlung

Ihr Notar überwacht die Einzahlung Ihres Stammkapitals und betreut die Weitergabe Ihres Einzahlungsbelegs von der Bank an das Registergericht. Dieser zusätzliche Kostenpunkt wird häufig auch als „Betreuungsgebühr” veranschlagt.

Veröffentlichung der Handelsregistereintragung: Bundesanzeiger

Dieser Posten ist nicht Bestandteil der Notarkosten einer UG-Gründung, sollte allerdings auch in Ihrem Finanzplan berücksichtigt werden.

Der Bundesanzeiger oder kurz BAnz ist das Pflichtveröffentlichungsblatt für gerichtliche Bekanntmachungen der deutschen Bundesbehörden. Darunter fallen auch alle Neueintragungen ins Handelsregister. Seit 2012 hat der elektronische Bundesanzeiger (eBAnz) die Printversion fast vollständig abgelöst. Die Übermittlung der Unternehmensdaten ist somit mit viel geringeren Kosten verbunden als vor wenigen Jahren.

 

Wie können Sie Notargebühren bei der Gründung einer UG möglichst gering halten?

Damit die Notarkosten nicht unnötig in die Höhe steigen, lohnt es sich für Existenzgründer einige grundsätzliche Entscheidungen zu treffen.

Sparen mit Musterprotokoll?

Einige Hundert Euro an Kosten können Sie durch die Verwendung eines Musterprotokolls sparen. Wie bereits beschrieben, schränkt das Musterprotokoll die Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur ein. Die Kostenersparnis lohnt sich deshalb nur, wenn Sie mittelfristig keine nachträgliche Ablösung durch eine neue Satzung planen. Ansonsten gleichen die Kosten für die Erstellung neuer Verträge und für Beurkundungen die Kostenersparnis durch die Mustersatzung wieder aus. Die genauen Werte können Sie der Tabelle entnehmen.

 

Notargebühren beim Wechsel von UG-Gesellschafter oder Geschäftsführer

Falls Sie eine nachträgliche Änderung der Satzung vornehmen wollen, benötigen Sie einen Dreiviertel-Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter. Da ein Musterprotokoll nur maximal drei Gesellschafter erlaubt, ist bei der UG-Gründung mit Musterprotokoll in jedem Fall eine einstimmige Mehrheit nötig, um eine nachträgliche Satzungsänderung zu beschließen. Diese Tatsache sollten Sie unbedingt berücksichtigen, bevor Sie am falschen Ende sparen. Für Gesellschafterwechsel in Ihrer Unternehmergesellschaft fallen ebenfalls Notarkosten an:

Eckdaten Gesellschafterwechsel Geschäftsführerwechsel
Handelsregisteranmeldung 62,50 € 62,50 €
Erzeugung XML-Datei 37,50 € 37,50 €
Beurkundung Gesellschaftervertrag 250,00 € 250,00 €
Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) 62,50 €
Pauschalen für Dokumente² , Post-, und Telekommunikationkosten¹ 20,00 € 20,00 €
Notargebühren (netto) 432,50 €* 370,00 €*
Notargebühren (inkl. MwSt) 514,68 €* 440,30 €*

Quellen: IHK Berlin [PDF], eigene Statistik aus Notarrechnungen (Stand: 2023)

*Alle Preise sind Durchschnittskosten und können im individuellen Fall abweichen. Sie basieren zum einen auf den Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes sowie eigenen Kalkulationen aus Notarrechnungen aus ganz Deutschland. Weitere Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Multiplikatoren und Pauschalen, anhand derer die Gebühren berechnet werden.
¹ durchschnittliche Summe beider Pauschalen aus den Beurkundungen der Gründungsunterlagen und der Anmeldung zum Handelsregister
² Durchschnittswert, wird pro Seite abgerechnet.

 

Gegenstandswert der UG klein halten

Der Gegenstandswert (Stammkapital und angenommener Sachwert) Ihrer UG entscheidet über den Gebührensatz, der für die Berechnung der Notarkosten angesetzt wird. Für eine Mehr-Personen-UG ist der Gegenstandswert kein entscheidender Faktor, denn er wird wie bei der GmbH auf 30.000 Euro festgelegt, unabhängig von der realen Höhe des Stammkapitals, die zwischen 1 und 24.999 Euro liegen könnte. Interessant ist der Gegenstandswert allerdings für Ein-Personen-UGs: Für jede notarielle Dienstleistung gibt es Mindestgebühren, selbst wenn Sie mit dem Mindeststammkapital von 1 Euro gründen. Die Gebühren steigen nicht linear mit der Höhe des Gegenstandswertes: Es gibt eine Preisstaffelung für viele Rechnungsposten. Gründen Sie beispielsweise eine UG mit einem Stammkapital von 10.000 Euro, fallen automatisch mehr Kosten an.

Beispiel: Die Grenze der Preiskategorie für den Mindestgebührensatz liegt bei der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags bzw. des Musterprotokolls beispielsweise bei 7.000 Euro.

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