Selbständig als Maler ohne Meisterbrief: So gelingt’s!

Malen, lackieren, gründen! Sie wollen sich als Maler selbständig machen, auch ohne Meisterbrief? Im firma.de-Ratgeber finden Sie alle wichtigen Tipps zum Thema Meisterzwang und Gewerbeerlaubnis, Erstellung Ihres Businessplans und Hinweise zu Rechtsformwahl und Gewerbeanmeldung.

 

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Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für selbständige Maler mit und ohne Meisterbrief

Nicht jeder darf sich Maler und Lackierer nennen. Bevor Sie als selbständiger Maler ein Gewerbe anmelden können, benötigen Sie eine Zulassung der Handwerkskammer. Wer in die Handwerksrolle der HWK eingetragen werden will, muss die Erfordernisse für eine Gewerbeerlaubnis erfüllen. Aber auch ohne Meisterbrief stehen Ihnen Optionen offen, sich als Maler selbständig zu machen. Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Möglichkeiten einer Existenzgründung auch ohne Meisterbrief.

Zulassungspflicht und Gewerbeerlaubnis für Malergewerbe

Als selbständiger Maler brauchen Sie eine Gewerbeerlaubnis. Der Malerberuf gehört laut der Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das bedeutet, dass es einen Meisterzwang gibt. Der klassische Werdegang ist also die Ablegung einer Meisterprüfung. Doch welche Alternativen gibt es ohne Meistertitel?

  • Sie stellen einen Meister als Betriebsleiter an
  • Sie qualifizieren sich für eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
  • Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung nach § 8 Hw

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Angestellter Meister als Betriebsleiter

Die einfachste Art einen Malerbetrieb ohne Meistertitel zu gründen, ist die Anstellung eines Malermeisters, der gleichzeitig die Betriebsleitung übernimmt. Obwohl Sie Gründer und Besitzer Ihres Unternehmens sind, übernimmt der angestellte Meister die Leitung Ihres Unternehmens nach außen.

Ausübungsberechtigung: selbständig als Maler ohne Meisterbrief

Es besteht die Möglichkeit auch ohne eigenen Meisterbrief oder angestellten Meister zu gründen: mit einer Ausübungsberechtigung. Umgangssprachlich nennt man diese Ausnahme auch Altgesellenregelung.

Die Handwerkskammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Ausübungsberechtigung nach § 7b des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks erfüllen. Dazu benötigen Sie folgende Nachweise:

  • Vorlage einer Gesellenprüfung im Malerhandwerk
  • Nachweise einer sechsjährigen Anstellung im Malerberuf: Davon müssen Sie mindestens vier Jahre in einer leitenden Funktion tätig gewesen sein. Als Nachweise gelten u. a. Arbeitszeugnisse und Stellenbeschreibungen Ihrer Anstellungen im Malerberuf.
  • Besitz der “erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse”

Die Handwerkskammer kann verlangen, dass die Nachweise der erforderlichen Kenntnisse durch eine zusätzliche Teilnahme an Lehrgängen nachgewiesen werden. Eine Existenzgründung im zulassungspflichtigen Handwerk ohne Meisterbrief ist von Seiten der Handwerkskammer immer eine Ausnahme. Stellen Sie sich also auf viele Formalitäten ein, die Sie zunächst erledigen müssen, bevor Sie als Malerbetrieb ohne Meister selbständiger Unternehmer werden können.

Ausnahmebewilligung: selbständig als Maler ohne Meisterbrief

Eine weitere, oftmals aufwändige Option ist es, eine Ausnahmebewilligung der Handwerkskammer zu erwirken. Diese Sonderregelung nach § 8 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks wird auch “Leipziger Beschlüsse” genannt und ermöglicht es, selbständig als Maler ohne Meisterbrief ein Unternehmen zu gründen. In Ihrem Antrag müssen folgende Nachweise enthalten sein:

  • Nachweise über Kenntnisse und Fertigkeiten im Malerberuf
  • Beschränkung Ihres Tätigkeitsgebietes auf grundlegende Malerdienstleistungen
  • Oder: Das Ablegen einer Meisterprüfung ist nachweislich unzumutbar

Optional kann das Bestehen einer Sachkundeprüfung von Ihnen verlangt werden. Die schwammige Formulierung im Gesetzestext lässt der Handwerkskammer und anderen Behörden, die über eine Ausnahmebewilligung entscheiden, viel Freiraum, Ihren individuellen Fall zu bewerten.

Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung genau, welche Bedingungen im Detail zu erfüllen sind. Behördengänge und die Bearbeitung Ihrer Anträge können viel Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie die bürokratischen Abläufe deshalb großzügig in Ihre Gründungsphase ein.

Ausnahmebewilligung: Mögliche Hindernisse

Obwohl die Ausnahmebewilligung in der Handwerksordnung verankert ist, wenden viele Handwerkskammern die Sonderregelungen in der Praxis nicht an oder verlangen grundsätzlich eine Sachkundeprüfung. Um sich zusätzliche Kosten zu ersparen, sollten Sie genau überlegen, wie realistisch die Bewilligung Ihres Antrages sein wird. Eine gründliche Recherche kann Ihnen Antworten geben und Sie vor einer Enttäuschung bewahren. Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab, bleibt Ihnen nur noch der Rechtsweg.

 

Rechtsform wählen für den Malerbetrieb

Um sich den Traum von der eigenen Malerei erfüllen zu können, müssen Sie zunächst entscheiden, welche Rechtsform sich für Ihr neues Unternehmen eignet. Gängige Rechtsformen für Existenzgründungen im Handwerk sind GmbH, UG oder Einzelunternehmen. Beachten Sie bei der Wahl unbedingt, dass sich die einzelnen Rechtsformen auch steuerlich unterscheiden.

Erfahren Sie mehr zu den Rechtsformen:

Grundsätzlich stehen Ihnen natürlich weitere Rechtsformen zur Verfügung.

Welches Unternehmen passt zu mir und meiner Geschäftsidee?

 

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Checkliste: Gewerbeanmeldung für selbständige Maler

Während der Gründungsphase Ihrer Malerfirma müssen Sie sich bei verschiedenen Behörden und Institutionen anmelden. Behalten Sie den Überblick mit dieser Checkliste:

Handelsregistereintragung Ihrer Malerfirma

Das Handelsregister dokumentiert als öffentliches Verzeichnis Einträge über die angemeldeten Kaufleute im Bereich eines zuständigen Registergerichts. Die Unternehmensformen GmbH und UG (haftungsbeschränkt) erfordern eine Eintragung im Handelsregister.

Gewerbeanmeldung als Malerbetrieb

Bevor es richtig losgehen kann und Sie die ersten Aufträge annehmen können, müssen Sie eine Gewerbeanmeldung bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt vornehmen. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt meldet sich das Finanzamt automatisch bei Ihnen zur steuerlichen Erfassung. Sobald Ihre Unterlagen vom Finanzamt gesichtet und geprüft wurden, erhalten Sie Ihre Steuernummer und dürfen Rechnungen ausstellen.

Handwerkskammer – Eintragung in die Handwerksrolle

Die Handwerkskammer wird wie das Finanzamt vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Der Kontakt wird von Seiten der HWK aufgenommen. Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerkes als stehendes Gewerbe erfordert eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der für Sie zuständigen HWK. Ein Versäumnis wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Berufsgenossenschaft für Maler

Bitte melden Sie sich selbständig bei der Berufsgenossenschaft für Bauwirtschaft an. Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und deren Beschäftigte. Bei Fragen hilft Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 weiter.

Bundesverbände: Malerinnungen

Innungen für Maler und Lackierer gibt es auf regionaler Ebene. Alternativ gibt es noch den Bundesverband Farbe, der Dachverband der Landesinnungsverbände des Maler- und Lackiererhandwerks. Eine freiwillige Mitgliedschaft in einer Malerinnung Ihrer Wahl ist grundsätzlich zu empfehlen. Neben einem großen Netzwerk an Handwerkern derselben Branche, bieten viele Innungen auch Unterstützung in Streitfällen, vergeben interessante Projekte und vertreten Ihre Mitglieder auf der politischen Ebene.

 

Kosten: Selbständig als Maler mit Finanzplan

Eine detaillierte Kostenaufstellung ist das Kernstück Ihres Businessplans. Bevor Sie irgendwelche Ausgaben tätigen, sollten Sie alle anfallenden Kosten festhalten. Ihr individueller Businessplan ist natürlich unter anderem abhängig von Ihrem Geschäftsmodell, Ihrem Kapital und Ihrer geplanten Betriebsgröße.

Typische Kostenpunkte für Malerfirmen sind:

  • Gründungskosten bei Behörden und Ämtern
  • Ausstattungskosten für Ihren Geschäftssitz (Büroausstattung, Lagerausstattung)
  • Ausrüstungskosten (Arbeitsbekleidung, Leitern, Walzen, Roller, Folie, Sprühgeräte etc.)
  • Fuhrpark
  • Produktsortiment (Farben und Lacke)
  • Website und Werbemaßnahmen
  • Evtl. Beratungskosten

Typische laufende Kosten sind:

  • Ladenmiete Ihres Geschäftssitzes
  • Diverse Versicherungen (z. B. Gewerbe-, Betriebshaftpflicht-, Sozialversicherungen)
  • steuerliche Abgaben
  • Kraftstoffkosten für Ihre Betriebsfahrzeuge
  • Lohnkosten Ihrer Angestellten: Malergesellen, Maler-Azubis und andere Mitarbeiter
  • Werbemaßnahmen
  • HWK-Beitrag

Auch eine solide Kostenplanung schützt Sie nicht vor einer schleppenden Anlaufphase in den ersten Monaten. Finanzielle Reserven zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts und für unvorhergesehene Ereignisse sollten Sie ebenfalls berücksichtigen.

Wenn Sie sich einen Überblick über die erwarteten Kosten verschafft haben, können Sie die Preise Ihres Dienstleistungsangebotes errechnen.

 

Finanzierung

Falls Sie Fremdkapital benötigen, um Ihre Selbständigkeit zu finanzieren, stehen Ihnen generell viele Optionen offen. Wenn Sie sich für einen Kredit bewerben, ist ein guter Businessplan basierend auf einem nachvollziehbaren Geschäftsmodell das A und O. Bevor Sie zu Ihrer Hausbank gehen, erkundigen Sie sich außerdem zu folgenden Möglichkeiten:

  • Bürgschaftsbanken und Förderbanken: Sie sind darauf spezialisiert, gewerbliche Unternehmen und deren Gründung zu unterstützen.
  • Die Arbeitsagentur vergibt Gründungszuschüsse.
  • Die EU unterstützt Existenzgründungen aller Art. Eine Übersicht der Förderprogramme finden Sie auf der Website EU Startup Services.
  • Die KfW bietet Kredite für Ihre Selbständigkeit. Erkundigen Sie sich über die unterschiedlichen Förderoptionen wie den ERP-Gründerkredit StartGeld oder Universell.

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Standort: Wo gründen Sie Ihre Malerfirma?

Ein großer Erfolgsfaktor ist der Standort Ihres Malerunternehmens. Wenn Sie sich als Maler selbständig machen, sind Sie von vielen Faktoren abhängig. Besonders wichtig ist der vorhandene Wettbewerb und die erwartete Auftragslage.

Mithilfe dieser Fragen können Sie sich einer Entscheidung nähern:

  • Wie groß ist Ihr Einzugsbereich potentieller Kunden?
  • Wie viele andere Maler- und Lackierbetriebe gibt es in Ihrem Einzugsbereich?
  • Gibt es viele Bauprojekte, Neuansiedlungen, Renovierungsprojekte in Ihrer Region?
  • Welche Dienstleistungen bieten Ihre Konkurrenten zu welchen Preisen?
  • Wie viel Personal beschäftigen konkurrierende Malerfirmen jeweils?
  • Wer ist Ihre Zielgruppe? (Gewerbliche, private oder öffentliche Auftraggeber)
  • Lohnt sich eine Spezialisierung? (Fassaden, Neubauten)
  • Was macht Ihr Unternehmen anders? (Alleinstellungsmerkmal wie z. B. ökologische Farben und Lacke)
  • Wie viel Lagerraum benötigen Sie?
  • Gibt es qualifizierte Arbeitskräfte auf dem regionalen Arbeitsmarkt?

Nur wenn Sie die anderen Malerbetriebe in Ihrer Umgebung kennen, können Sie sich besser an einem vorteilhaften Standort platzieren.

 

Marketing für Maler: Schon vor dem ersten Auftrag überzeugen

Je umkämpfter der Markt, desto wichtiger werden Ihre Werbemaßnahmen. Auch im Handwerk wird professionelles Marketing zunehmend wichtiger. Traditionelle Werbung wie Briefkastenflyer und Anzeigen in lokalen Zeitungen sind erste Schritte um potentielle Kunden auf Ihren neuen Malerbetrieb aufmerksam zu machen.

Homepage für selbständige Maler und Lackierer

Viele kleine Betriebe verzichten auf eine gute Website, weil Sie die Kosten scheuen. Gerade als neues Unternehmen sollten Sie allerdings bedenken, wie die meisten Privatpersonen heutzutage nach einem Handwerker suchen. Sie googeln, vergleichen Bewertungen und Angebote, rufen an oder vergeben Aufträge direkt online. Eine eigene Website ist also ein Muss, wenn Sie dieses Potential nicht verschenken wollen.

Wie sieht also eine seriöse Website für Maler aus? Sie sind ein Experte für Farben, Verschönerungsarbeiten und Sauberkeit. Genau das sollte Ihre Homepage widerspiegeln. Investieren Sie in eine professionelle, suchmaschinenoptimierte Internetpräsenz mit wiedererkennbarem Design, um sofort zu überzeugen. Die Auswahl der Farben, Texte und Fotos sollten Sie einem Profi überlassen. Betonen Sie Ihre Kernkompetenzen und/oder Spezialisierungen. Machen Sie es Ihren zukünftigen Auftraggebern so einfach wie möglich Sie zu kontaktieren. Neben einem Kontaktformular sollten Ihre Kontaktdaten und Ihre Geschäftszeiten schon auf der Startseite zu finden sein.

Nutzen Sie außerdem Branchen-Suchmaschinen und Handwerkerdatenbanken wie etwa MyHammer oder blauarbeit.de.

Wird oft vergessen: Tragen Sie Ihr Gewerbe kostenlos in den Gelben Seiten und bei Google Maps ein. Der Google-Eintrag verschafft Ihnen zusätzliche Sichtbarkeit und gibt Kunden die Möglichkeit, Ihren Service zu bewerten.

Empfehlungsmarketing: Seien Sie der Maler des Vertrauens

Die dritte Säule Ihrer Werbeaktivitäten sollte ein geschicktes Empfehlungsmarketing sein. Ihr gesetztes Ziel ist also, dass Kunden freiwillig und kostenlos für Sie werben, weil Sie von Ihrer Kompetenz überzeugt sind. Wie schaffen Sie es also, der Malerbetrieb des Vertrauens zu werden?

  • Kleine, emotionale Gesten wirken oft Wunder, wie etwa ein Weihnachtsgruß für Ihre Stammkunden.
  • Kundenzufriedenheit ist nicht nur Chefsache: Auch Ihre Mitarbeiter sollten verinnerlicht haben, dass der Kunde König ist.
  • Beschwerden professionell handhaben: Auch in Ihrem Betrieb wird das ein oder andere Mal etwas schiefgehen. Das ist ärgerlich, aber völlig unvermeidbar. Auch wenn ein Kunde zunächst verärgert ist, können Sie mit einem professionellen Management punkten.
  • Bedanken Sie sich für Weiterempfehlungen mit kleinen Aufmerksamkeiten.
  • Wer selbst empfiehlt, wird auch empfohlen: Ihnen ist beim Streichen einer Fassade aufgefallen, dass die Dachpfannen Schäden haben? Empfehlen Sie Ihrem Kunden einen guten Dachdecker. Der Kunde wird es Ihnen danken und Sie haben die Chance, selbst weiterempfohlen zu werden.

Bauen Sie sich ein Netzwerk aus verwandten Handwerksbetrieben auf. Wenn Ihr Kerngeschäft Aufträge von Privatkunden sind, sollten Sie über Ihr Image nachdenken. Sponsoring und Vereinstätigkeiten sind eine gute Möglichkeit, Ihre Bekanntheit zu erhöhen. Empfehlungsmarketing funktioniert am besten, wenn man Sie persönlich kennt und schätzt.

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