Abweichendes oder normales Geschäftsjahr bei der GmbH/UG-Gründung?

Ein abweichendes Geschäftsjahr erlaubt es Unternehmen, den Jahresabschluss vom Kalenderjahr zu trennen. So können sie sich voll und ganz auf die oft umsatzstärkste Zeit des Jahres konzentrieren. Auch kurz vor Jahresende gegründete Unternehmen können davon profitieren.

 

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Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Geschäftsjahr?

Das Geschäftsjahr (auch:  Wirtschaftsjahr/Fiskaljahr) dauert im Normalfall zwölf Monate und endet regulär wie das Kalenderjahr zum 31.Dezember. Es wird durch eine Eröffnungsbilanz gestartet und mit dem Jahresabschluss beendet.

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Was ist ein abweichendes Geschäftsjahr?

Zwar ist das Ende des Geschäftsjahres im Musterprotokoll grundsätzlich festgelegt, doch bieten individuelle Satzungen dem Existenzgründer die Möglichkeit eines vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahres, welches zum Beispiel am 30. Juni endet. Gerade bei einer GmbH- oder UG-Gründung gegen Ende des Kalenderjahres kann dies eine enorme Entlastung für den Unternehmer bedeuten, da er dann nicht in nur wenigen Wochen seinen ersten Jahresabschluss vorlegen muss. So schont er Nerven und spart Geld, welches er in seine neue UG investieren kann. Auch saisonale Gründe können für ein abweichendes Geschäftsjahr sprechen.

Ein Beispiel: Für eine Unternehmergesellschaft im Bereich Wintertourismus ist beispielsweise empfehlenswert, den Jahresabschluss in den Sommer zu legen.

 

Vor- und Nachteile eines abweichenden Geschäftsjahres 

Vorteile

  • Aufschub des Jahresabschlusses z. B. in den Sommer.
  • Geld für den Jahresabschluss kann vorerst in das Unternehmen fließen.
  • Bei Branchen mit Schwerpunkt Winter-Saison: Bürokratie kann außerhalb der Hauptsaison erledigt werden.

Nachteile

  • Bei UG/GmbH ist eine individuelle Satzung erforderlich (kein Musterprotokoll)

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Wann sollte ich ein abweichendes Geschäftsjahr auswählen?

Um zu ermitteln, ob ein abweichendes Geschäftsjahr für Ihre GmbH oder UG Sinn ergibt, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Planen Sie die Gründung der GmbH/UG kurz vor Ende eines regulären Geschäftsjahres?
  • Erwarten Sie am Ende des Kalenderjahres besonders hohe Umsatzzahlen?
  • Möchten Sie ohnehin eine individuelle Satzung nutzen, da beispielsweise mehrere Geschäftsführer gewünscht sind?

Lautet die Antwort ja, sollten Sie in Absprache mit Ihrem Steuerberater ein abweichendes Geschäftsjahr in Erwägung ziehen.

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