Markenüberwachung: So sichern Sie Marken nachhaltig ab

aktualisiert am 20. Oktober 2023 11 Minuten zu lesen
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Eine Markenanmeldung schützt nur vor Nachahmern, wenn Sie Markenimitate rechtzeitig entdecken. Dazu müssen Markeninhaber nicht nur das Web, sondern auch die Markenregister dauerhaft im Auge behalten. Dabei erspart eine professionelle Markenüberwachung Gründern Zeit und Geld.

 

Gründe für eine professionelle Markenüberwachung

Markenanmeldungen sind absolut unverzichtbar, doch bieten erst dann Schutz vor Imitationsversuchen, wenn sie entdeckt werden. Was viele Anmelder vergessen: Trägt ein Konkurrent eine kollidierende Marke ein, besteht nur eine kurze Frist, um offiziell Widerspruch gegen die Eintragung der jüngeren Marke einzulegen.

Dreiste Imitatoren

Gute Ideen werden oft dreist imitiert, besonders wenn der Markenname an Wert gewinnt. Wie geschickt das Vorgehen der Nachahmer bei der Markenpiraterie ist, offenbart sich an vielen prominenten Beispielen im Netz.

Knappes Zeitfenster für das Melden einer Markenrechtsverletzung

Angenommen, ein Imitator meldet eine sehr ähnliche Marke für dieselben Markenklassen an. Was können Sie tun? Die konkurrierende Marke wird immer dann zum großen Problem, wenn Sie die dreimonatige Widerspruchsfrist verpassen. Danach greift der gesetzliche Markenschutz vollständig und die fremde Marke kann nur per Löschungsklage wieder entfernt werden.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

Die Eintragung einer oder mehrerer Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ist also nur der Grundstein für den Schutz unternehmerischer Identitäten und Ideen. Ein dauerhafter Markenschutz verlangt Gründern mehr ab: Die eigenen Marken müssen überwacht werden.

Zeitersparnis durch Auslagerung der Markenüberwachung

Je nachdem, wie viele Markenregister Gründer überwachen müssen, kann die regelmäßige Kontrolle zum Zeitfresser werden. Wird die Markenüberwachung ausgelagert, beschränkt sich die Ihre zeitliche Investition auf das Lesen des aktuellen Analyseberichts.

Kostenersparnis

Die Lizenzen für umfangreiche, professionelle Monitoring-Software ist kostspielig und ihr Erwerb für die Überwachung einer einzelnen Marke oftmals nicht wirtschaftlich. Im Kollisionsfall erspart die Markenüberwachung umso mehr Kosten, denn die Frist für einen Widerspruch ist noch gegeben. Ohne Monitoring besteht häufig nur die Option einer Löschungsklage. Ein langwieriger Gerichtsprozess ohne die Gewissheit eines positiven Ausgangs kann Ihr Unternehmen nachhaltig belasten.

 

Markenkollisionen melden Markeninhaber, nicht die Behörde

Die Dienstleistungen der Markenämter umfassen keine eigenen Recherche- und Kontrollarbeiten. Konkret bedeutet das für Markeninhaber, dass ähnliche oder identische Marken legal und ohne behördliche Hindernisse ebenfalls in das Markenregister eingetragen werden können. Kollisionen mit bereits bestehenden Marken im Register werden nicht überprüft.

Beispiel für eine Markenkollision

Ein selbständiger Fotograf trägt eine Wort-/Bildmarke zur Kennzeichnung seiner Waren und Dienstleistungen beim deutschen Markenamt ein. Die Markeneintragung umfasst ein hellblaues Logo und die Unternehmensbezeichnung „Fotoschmiede Arthouse” in der Schriftart Pindunk in weißer Farbe. Das Logo möchte der Solo-Selbständige auch als Wasserzeichen für seine Fotodrucke benutzen. Ein konkurrierender Künstler imitiert nun das etablierte Logo in Form und Farbe und meldet ebenfalls eine Wort-/Bildmarke an. Das einzige Unterscheidungsmerkmal ist der abweichende Firmenname.

Im Wasserzeichen auf Fotos ist der Unterschied zwischen den Logos nicht mehr mit bloßem Auge erkennbar: Die beiden Marken sind nicht mehr voneinander zu unterscheiden. In diesem Beispiel hat der Fotograf mit den älteren Markenrechten nur wenige Wochen Zeit, die Imitation zu bemerken und Widerspruch gegen die Neueintragung einzulegen.

 

Konsequenzen einer Markenkollision

Vermutlich wird es nicht lange dauern, bis es zu Verwechslungsfällen kommt. Nicht nur Kunden, sondern auch Lieferanten, Kooperationspartner und Investoren könnten so mittel- und langfristig verloren gehen. Ein weiteres, denkbares Szenario sind negative Bewertungen von Fremdkunden, die unzufrieden mit den Leistungen des Imitators sind. Der Wert der Marke und somit der Ruf des eigenen Unternehmens wäre in Gefahr. In jedem Fall würde die eigene Marke durch das Imitat geschwächt. Man spricht in einem solchen Fall auch von der Verwässerung einer Marke.

 

Was bringt eine professionelle Markenüberwachung?

Viele professionelle Dienstleister bieten Pakete für Markenmonitoring zum Festpreis. Natürlich variiert der Umfang der Dienstleistungen von Anbieter zu Anbieter, aber auf diese Qualitätsmerkmale sollten Sie achten:

1. Ähnlichkeitsrecherche

Identische Marken kann jeder Gründer durch eine einfache Suche entdecken. Die eigentliche Gefahr geht allerdings von ähnlichen Marken wie im oben genannten Beispiel aus, da sie nicht durch eine einfache Suchanfrage im Markenregister zu finden sind. Besonders bei grafischen Elemente in Marken ist die Suche nach Nachahmern aufwendig. Moderne Such-Tools können neben ähnlichen Logos auch Wortbestandteile aufspüren.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

2. Methodik

Anstatt die relevanten Register händisch zu durchsuchen, nutzen Drittanbieter im Regelfall spezielle Analyse-Tools, die mithilfe eines Algorithmus potentielle Konfliktfälle herausfiltern und automatisch dokumentieren.

3. Berichtsystem

Regelmäßige Überwachungsberichte dienen einer lückenlosen Dokumentation, die für das Widerspruchsverfahren oder andere rechtliche Schritte unverzichtbar ist.

4. Eilwarnungen

Wenn Unternehmen frühzeitig vor ähnlichen Markeneintragungen gewarnt werden, bleiben alle Handlungsoptionen verfügbar. Durch das Frühwarnsystem kann ein durchdachter und ausreichend dokumentierter Fall für einen Widerspruch ohne Zeitdruck vorbereitet werden.

5. Rechtssichere Beratung

Falls es zu Markenkollisionen kommen sollte, stehen Unternehmern Fachanwälte für Markenrecht zur Verfügung. Oftmals liegt ein schmaler Grat zwischen einer Verletzung des Markenrechts und einer legalen Nachahmung. Ob ein Widerspruch gegen die Neueintragung Erfolgsaussichten hat, können die betroffenen Markenbesitzer von Experten einschätzen lassen.

 

Markenkopie gefunden – was nun?

Wie Sie am besten verfahren sollten, besprechen Sie am besten mit einem Rechtsanwalt. Folgende Schritte sind eine gute Herangehensweise, wenn Sie einen Rechtsstreit noch verhindern wollen.

Kontakt suchen

Ein erster Schritt kann die förmliche Kontaktaufnahme mit dem anderen Markeninhaber sein, in der Sie auf Ihre älteren Rechte verweisen und um die Änderung der Markeneintragung bitten. Dieser Schritt ist immer empfehlenswert, aber sollte Sie nicht abhalten, parallel rechtliche Schritte vorzubereiten. Es besteht immer die Chance, dass der vermeintliche Imitator einfach die Markenrecherche vor der Anmeldung vernachlässigt hat und positiv auf Ihre Kontaktaufnahme reagiert.

Widerspruch einlegen

Kommt der Imitator der Bitte nicht nach, ist der nächste logische Schritt ein Widerspruchsverfahren durch das Markenamt. Eines der Kriterien für einen erfolgreichen Widerspruchsantrag ist die fehlende Unterscheidungskraft zweier Marken, sodass eine Verwechslungsgefahr besteht. Erst mit der Einreichung eines Widerspruchsantrages wird die Behörde aktiv: Das jeweilige Markenamt prüft den Fall. Falls die Markenämter den Widerspruch gegen die neue Markeneintragung unterstützen, wird die Drittmarke aus dem Register entfernt.

Die Kosten für ein Widerspruchsverfahren beim DPMA liegen bei 250 Euro und 50 Euro für jedes weitere Widerspruchszeichen. Widersprüche gegen kollidierende Unionsmarken beim EUIPO kosten je 320 Euro (Stand 2020). Das nötige Formular des DPMA gibt es als PDF zum Download. Das EUIPO bietet einen Online-Antrag. In Folge des Antrages entscheidet die Behörde per Widerspruchsverfahren über den Fall.

Mahnung versenden

Viele Fachanwälte raten dazu, eine Abmahnung wegen Markenverletzung an den „Verletzer” zu verschicken, besonders wenn eine Unterlassungsklage folgen soll. Darin stellen Sie dem Markeninhaber eine Frist, innerhalb derer er oder sie mit einer Unterlassungserklärung reagieren muss, um weitere rechtliche Schritte abzuwenden. Die Markenverletzungsabmahnung muss im Auftrag des Markeninhabers von einem Anwalt oder einer Kanzlei verschickt werden.

Einstweilige Verfügung erwirken

In manchen Fällen ist es sinnvoll, das Erlassen einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung des Markenrechts zu beantragen. Üblicherweise muss dem Gericht die Dringlichkeit der Sache nachgewiesen werden.

Löschungsklage einreichen

Für den Fall, dass die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist und eine drohende Unterlassungsklage keine Wirkung zeigt, gibt es nur eine Möglichkeit, die konkurrierende Marke aus dem Markenregister entfernen zu lassen: Markenbesitzer stellen beim zuständigen Amtsgericht einen Klageantrag zur Markenlöschung nach § 49 Markengesetz. Ein solches Gerichtsverfahren birgt allerdings ein hohes Kostenrisiko. Benötigte Gutachten durch Sachverständige oder Zeugenvernehmungen können das Verfahren unvorhersehbar in die Länge ziehen. Gegebenenfalls können Schadensersatzzahlungen geltend gemacht werden.

Markenanmeldung mit professioneller Rechtsberatung

 

Mahnung wegen Markenverletzung erhalten

Wenn ein Mahnschreiben bei Ihnen im Briefkasten landet, sollten Sie erstmal die Ruhe bewahren, denn es könnte sich um eine Betrugsmasche handeln. Es gibt Unternehmen, die gezielt Konkurrenten abmahnen lassen, ohne dass eine tatsächliche Kollision vorliegt. Auf diese Weise sollen neue Wettbewerber durch einen vermeintlich drohenden Gerichtsprozess und Schadensersatzforderungen verunsichert und so zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gebracht werden. Falls Sie ein solches Mahnschreiben erhalten, sollten Sie immer zuerst einen Anwalt konsultieren, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

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