
Einmalzahlung, zzgl. MwSt., ohne versteckte Kosten
Sobald Sie gründen oder selbstständig starten, verlangt das Finanzamt die steuerliche Erfassung nach § 138 AO. Genau diesen Schritt nimmt firma.de Ihnen ab: Sie beantworten den Fragebogen online, wir prüfen Ihre Angaben und leiten alles über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt weiter. Einen eigenen Steuerberater brauchen Sie dafür nicht.
Das gilt für jede Rechtsform, vom Einzelunternehmen über Freiberufler bis hin zu UG und GmbH. Sie tragen einmal Ihre Unternehmensdaten ein, um den restlichen Ablauf kümmern wir uns. Nach der Prüfung erhalten Sie Ihre Steuernummer vom zuständigen Finanzamt.
Jetzt Steuernummer beantragenKomplett ohne Papierkram
Den kompletten Fragebogen beantworten Sie am Bildschirm. firma.de leitet ihn anschließend elektronisch über ELSTER an Ihr Finanzamt weiter, sodass weder ausgedruckte Formulare noch der Gang zur Post nötig sind.
Zuteilung direkt vom Finanzamt
Die Steuernummer selbst vergibt Ihr Finanzamt nach der Prüfung. Das passende Transferprotokoll speichern wir revisionssicher in Ihrem Konto, sodass Sie die fristgerechte Meldung nach § 138 AO jederzeit belegen können.
Buchhaltung ohne Umweg
Verbinden Sie Ihr Geschäftskonto und Ihr E-Mail-Postfach, landen Belege und Kontobewegungen automatisch in der Buchhaltung. Verbucht wird in Echtzeit und GoBD-konform, ganz ohne manuelles Zuordnen.
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Die Steuernummer ist die zentrale Kennung Ihres Unternehmens beim Finanzamt. Ohne sie dürfen Sie keine korrekten Rechnungen nach § 14 UStG schreiben, keine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und keine Vorsteuer ziehen. Auch viele Banken sowie Anbieter wie Stripe oder Amazon schalten ein Geschäftskonto erst frei, wenn Steuernummer oder USt-IdNr. vorliegen.
Für die Anmeldung gilt eine klare Frist. § 138 Abs. 1 AO verlangt, dass Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit binnen eines Monats beim Finanzamt anzeigen. Bei einer UG, GmbH oder AG zählt dafür die Eintragung ins Handelsregister, bei Einzelunternehmen und GbRs der Start der gewerblichen Tätigkeit.
Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verspätungsgeld nach § 152 AO und teils spürbare Liquiditätsnachteile. Seit dem 1. Januar 2021 schreibt § 87a Abs. 6 AO zudem vor, dass der Fragebogen elektronisch eingereicht wird.
Ja. firma.de nutzt dafür die offizielle ERiC-Schnittstelle der Finanzverwaltung, also denselben Weg, über den auch Steuerberater und das ELSTER-Portal ihre Daten einreichen. Nach § 87a AO gilt diese Übermittlung als voll rechtssicher.
Der Versand läuft verschlüsselt über ein zertifiziertes Organisationszertifikat. Im Anschluss erhalten Sie ein Transferprotokoll mit eindeutiger Ticket-ID, das Ihre fristgerechte Meldung nach § 138 AO belegt. Eine individuelle Steuerberatung im Sinne des StBerG ersetzt der Service allerdings nicht.
Das Angebot passt für alle, die frisch gegründet haben oder selbstständig starten und ihre steuerliche Erfassung zügig erledigen möchten. Dazu zählen UGs und GmbHs nach dem Notartermin, Holdingstrukturen, Freiberufler sowie Einzelunternehmen nach der Gewerbeanmeldung und GbRs mit gewerblicher Tätigkeit.
Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bereits im Handelsregister steht oder eine Gewerbeanmeldung beziehungsweise eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Bei verschachtelten Fällen wie Betriebsaufspaltungen, Organschaften oder Sachverhalten mit Auslandsbezug sollten Sie zusätzlich einen Steuerberater hinzuziehen.
Das Ausfüllen dauert im Schnitt keine fünf Minuten, und die Übermittlung an das Finanzamt startet direkt danach. Wie lange die Zuteilung selbst braucht, entscheidet Ihr Finanzamt: je nach Bundesland und Auslastung sind das meist zwei bis sechs Werktage.
Der klassische Postweg dauert dagegen oft drei bis acht Wochen. Weil bei der digitalen Einreichung über ELSTER weder Medienbrüche noch Postlaufzeiten anfallen, geht es deutlich schneller. Den Bescheid schickt Ihnen das Finanzamt danach an Ihre Geschäftsadresse.