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Stammkapital. Damit ist die UG besonders für Existenzgründer und kleine Unternehmen interessant.
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Ihrem Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft einstehen, selbst im Falle einer Insolvenz.
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Steuersätze sind deutlich niedriger als die der Einkommenssteuer.
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persönliche Beratung zur Erstellung der Eröffnungsbilanz.
„Es gibt viel Unbekanntes, mit dem sich Erstgründer ausgiebig auseinandersetzen müssen. Vor allem
rechtliche und buchhalterische Fragen können unverhältnismäßig viele Ressourcen in Anspruch nehmen. Hinzu
kommt das Risiko, etwas Kritisches zu übersehen. Besonders aus diesem Grund ist firma.de ein zuverlässiger
Partner, der Gründern die Unterstützung bietet, die sie brauchen, um erfolgreich zu sein." Papas
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Gründung mit firma.de:
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*Berücksichtigen Sie bei dieser Angabe, dass wir nicht auf alle Begebenheiten einer Gründung Einfluss
nehmen können, Ihre Rahmenbedingungen jedoch optimal nutzen, um auch Ihre Gründung schnellstmöglich
abzuwickeln.
Ist die UG
die richtige Unternehmensform für mich?
✅ Wenig Startkapital verfügbar
✅ Haftungsbeschränkung
✅ Niedrige Gründungskosten
Eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen, bietet sich vor allem dann an, wenn Sie über wenig
Startkapital verfügen: Es genügt schon eine Einzahlung von 1 Euro pro Gründer, um eine
Unternehmergesellschaft zu gründen.
Gleichzeitig können Sie Ihr eigenes Vermögen schützen: Genau wie bei einer GmbH haften Sie als
Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) nämlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen – nicht aber mit
Ihrem Privatvermögen. So bleibt das Haftungsrisiko für Gründer möglichst klein.
Die UG bietet außerdem die Möglichkeit, das Musterprotokoll für
die Gründung zu nutzen. Ziel des Musterprotokolls ist eine kurze Gründungsphase, damit
Ihr Unternehmen möglichst schnell voll geschäftsfähig ist. Durch die Nutzung des Musterprotokolls bleiben
außerdem der bürokratische Gründungsaufwand und die Gründungskosten geringer als bei der regulären
Gründung mit einer Satzung.
Mehr zur Rechtsform UG
erfahren Sie hier.
Was ist der
Unterschied zwischen UG und GmbH?
Stammkapital: Für die Gründung einer GmbH müssen die Gründer ein Stammkapital von
mindestens 25.000 Euro aufbringen. Bei der UG (haftungsbeschränkt)
liegt das minimale Stammkapital bei nur einem Euro pro Gesellschafter.
Rücklagenpflicht: Jede UG ist rechtlich verpflichtet, jedes Jahr Gewinnrücklagen zu
bilden, um nach und nach das Gesellschaftsvermögen zu erhöhen. Diese Pflicht besteht bei der GmbH nicht.
Sacheinlagen: Bei einer GmbH können auch Sachwerte als Stammkapital bei der Gründung
eingebracht werden. Das ist bei der UG nicht möglich.
Rechtsformzusatz: Wenn Sie den offiziellen Firmennamen Ihrer UG verwenden, muss immer
der Zusatz “haftungsbeschränkt” ergänzt werden. Das gilt zum Beispiel für Rechnungen, Ihr Impressum auf
der Firmenwebseite und den geschäftlichen Schriftverkehr.
Mehr
zu den Unterschieden zwischen den Rechtsformen UG und GmbH können Sie hier nachlesen.
Was brauche
ich vor der Gründung einer UG?
Entscheidung über die Posten der Gesellschafter und
deren Anteile an der UG
Entscheidung über den Posten des Geschäftsführers
Firmennamen und ausformulierten Unternehmensgegenstand
Stammkapital
(mindestens 1 Euro pro Gesellschafter)
Musterprotokoll oder
individuelle Satzung (Gesellschaftsvertrag)
Bei einer individuellen Satzung: Gesellschafterliste, Entscheidung über zusätzliche Regelungen
Wie viele
Personen brauche ich zur Gründung einer UG?
Die UG kann bereits mit einem Gesellschafter als Ein-Personen-UG gegründet werden. Es gibt keine
vorgeschriebene Höchstanzahl an Gesellschaftern. Auch juristische Personen (andere Kapitalgesellschaften)
können Gesellschafter einer UG werden.
Welche
weiteren Kosten kommen bei einer UG-Gründung mit firma.de auf mich zu?
Neben den Gebühren für eines der UG-Gründungspakete sollten Sie Kosten für Notar und
Handelsregistereintragung einkalkulieren.
Hier finden Sie eine Übersicht der
Notar- und Amtsgebühren bei der UG.
Muss ich
zuerst ein Gewerbe anmelden oder zuerst die UG gründen?
Zuerst muss die UG gegründet werden. Sobald das neue Unternehmen im Handelsregister eingetragen wurde,
kann die Gewerbeanmeldung erfolgen. Das Gewerbeamt benötigt hierfür die Handelsregisternummer.
Wie
funktioniert die Haftung bei einer UG?
Bei einer UG (haftungsbeschränkt) haftet die Gesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen – und nicht die
Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Die Haftungssumme ist beschränkt auf das eingetragene
Stammkapital. Die Haftungsbeschränkung tritt ein, sobald die UG im Handelsregister eingetragen wurde. Der
Geschäfsführer der UG haftet nur in Ausnahmefällen.
Was ist
eine 1-Euro-GmbH?
Mit dieser Bezeichnung ist die UG (haftungsbeschränkt) gemeint. Man nennt sie umgangssprachlich
1-Euro-GmbH, aber auch Mini-GmbH oder kleine GmbH. Der Grund für diese Spitznamen ist die enge
Verwandtschaft mit der Rechtsform GmbH: 2008 wurde die Unternehmergesellschaft eingeführt als Sonderform
der GmbH. Bei der Gestaltung der UG standen besonders die Bedürfnisse von Gründern im Vordergrund, die mit
wenig Startkapital schnell in die Selbständigkeit starten wollen. Dabei sollen sie aber dennoch von einer
beschränkten Haftung profitieren. Das war vor der Einführung der UG nur mit ausländischen Rechtsformen wie
z. B. einer englischen Limited möglich.
Worin
sich die GmbH von der UG im Detail unterscheidet, lesen Sie hier.
Was ist das
Musterprotokoll?
Das Musterprotokoll ist ein vorgefertigtes Formular zur Gründung einer UG oder GmbH. Es vereint mehrere
Dokumente, die ohne Musterprotokoll einzeln (von einem Juristen) angefertigt und notariell beurkundet
werden müssten.
Das Musterprotokoll kombiniert:
Gesellschaftsvertrag
(Satzung)
Gesellschafterliste
Geschäftsführerbestellung
Wenn Sie kein Musterprotokoll nutzen möchten oder können, benötigen Sie einen Gesellschaftsvertrag. Ein
Synonym für den Gesellschaftsvertrag ist Satzung. Achtung: In der Umgangssprache wird manchmal
Mustersatzung, eine Mischform der beiden Worte, benutzt. Diesen Begriff gibt es offiziell nicht, aber er
wird oft fälschlicherweise anstelle von Musterprotokoll verwendet.
Wie kann
ich eine UG online gründen?
Aktuell ist es über firma.de möglich, viele Schritte einer UG-Gründung (=Mini-GmbH-Gründung) online
abzuwickeln. Der Notartermin ist nach wie vor persönlich vor Ort wahrzunehmen, bis das das neue Gesetz in
Kraft tritt. Erst dann (voraussichtlich im August 2022) wird es möglich sein, eine
UG-Gründung
komplett online abzuwickeln.
Hat
firma.de Erfahrungen damit gemacht, eine UG online zu gründen?
Bislang ist es noch nicht möglich, eine UG komplett online zu gründen, da ein Notartermin in Deutschland
vor Ort stattfinden muss und die Geschäftsführer der UG persönlich erscheinen müssen. Nur Gesellschafter
dürfen sich per notarieller Vollmacht vertreten lassen. Ab August 2022 wird es voraussichtlich möglich
sein, eine
UG-Gründung
komplett online durchzuführen.
Welche
Vorteile hat die UG-Gründung mit Musterprotokoll?
Die Verwendung des Musterprotokolls macht die Gründung Ihrer UG unkomplizierter, günstiger und schneller
im Vergleich zur regulären Gründung mit Gesellschaftsvertrag. Das Erstellen einer Gesellschafterliste, das
Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags und die Bestellung des Geschäftsführers entfallen komplett. So sparen
Sie einige hundert Euro an Notargebühren und eventuelle Anwaltskosten für die Erstellung einer Satzung.
Stattdessen wird das Musterprotokoll einfach ausgefüllt und dem Notar vorgelegt.
Beachten Sie aber unbedingt, dass das Musterprotokoll vorsieht, dass die Gründungskosten von den
UG-Gesellschaftern übernommen werden. Sie werden nicht aus dem Gesellschaftsvermögen bezahlt. Der Grund
ist einfach: In vielen Fällen wird das Stammkapital der UG auf weniger als 300 Euro festgelegt. So
übersteigen die Gründungskosten bereits das gesamte Stammkapital des neuen Unternehmens.
Mehr zu den
Unterschieden zwischen einer Gründung mit Musterprotokoll und mit Gesellschaftsvertrag erfahren Sie
hier.
Wann kann
ich das Musterprotokoll für die UG-Gründung nutzen?
Die Nutzung des vereinfachten Gründungsverfahrens ist an einige Voraussetzungen gebunden:
Ihr Gründerteam besteht aus maximal dreiUG-Gesellschaftern.
Sie möchten nur einenGeschäftsführer
für Ihre UG bestellen.
Sie möchten kein abweichendes Geschäftsjahr festlegen.
Sie möchten für Ihre UG keine gesonderten Regelungen festlegen, die von den
Standardvorgaben im Musterprotokoll abweichen.
Welche
Steuern fallen bei der UG an?
Wie bei jeder anderen Kapitalgesellschaft fallen bei einer UG folgende Steuerarten an:
Körperschaftsteuer auf Gewinne: 15 Prozent
Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen (auch Abgeltungsteuer genannt): 25
Prozent
Gewerbesteuer: 3,5 Prozent x Hebesatz (die Höhe des Hebesatzes ist abhängig von Ihrem
Unternehmenssitz)
Vor- und Umsatzsteuer auf alle Umsätze: 19 bzw. 7 Prozent
Lohnsteuer: sobald Sie Beschäftigte anstellen
Auf die Körperschaftsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Lohnsteuer werden zusätzlich der
Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer aufgeschlagen.
Mehr zum Thema Steuern bei der
UG
finden Sie hier.
Was
bedeutet Rücklagenpflicht bei einer UG?
Jede UG muss jährlich mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage
verbuchen. Der Fachbegriff für die gesetzliche Rücklagenbildung lautet Thesaurierung. Diese Pflicht
besteht, damit das geringe Stammkapital einer UG
ausgeglichen wird. Durch die Thesaurierungspflicht wächst nach und nach das Gesellschaftsvermögen der UG.
Das ist positiv für Geldgeber, Kunden und das Unternehmen: Die Kreditwürdigkeit steigt kontinuierlich und
Sie sind besser gewappnet für schwache Wirtschaftsjahre. Sobald Rücklagen und Stammkapital zusammen eine
Summe von 25.000 Euro übersteigen, entfällt die Pflicht, Rücklagen zu bilden.
Mehr Infos zur
Rücklagenbildung bei der UG finden Sie hier.
Kann ich
meine UG in eine GmbH umwandeln?
Ja, das ist möglich, vorausgesetzt die Rücklagen und das bestehende Stammkapital der UG ergeben zusammen
25.000 Euro. Die UG-Gesellschafter können mit einem sogenannten Kapitalerhöhungsbeschluss verfügen, dass
das Stammkapital um die Rücklage erhöht wird. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, die UG in eine GmbH
umzuwandeln. Allerdings besteht keine Pflicht dazu, eine UG in eine GmbH umzuwandeln!
Lesen
Sie hier nach, wie die Umwandlung einer UG in eine GmbH konkret abläuft.
Welche
Rolle hat ein Gesellschafter in einer UG?
Die Gesellschafter einer UG sind die Inhaber und Entscheidungsträger des Unternehmens: Nur die
Gesellschafter sind berechtigt, in der Gesellschafterversammlung über alle wesentlichen Vorgänge in der UG
zu entscheiden.
Eine UG kann nur von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Das Musterprotokoll können Sie
allerdings nur bei bis zu drei UG-Gesellschaftern nutzen. Anders als im Musterprotokoll können in einer
Satzung eigene, individuelle Regelungen getroffen werden wie z. B. für die Gewinnverteilung.
Hier finden Sie
eine Übersicht der gesetzlichen Rechte und Pflichten der UG-Gesellschafter.
Benötigt
eine UG einen Geschäftsführer?
Ja, eine Unternehmergesellschaft braucht immer mindestens einen Geschäftsführer. Er oder sie wird von den
Gesellschaftern ernannt und ist verantwortlich für die Führung der laufenden Geschäfte. Außerdem vertritt
der UG-Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen. Die
Rechte, Pflichten und Tätigkeitsbereiche der Geschäftsführung unterscheiden sich deutlich von denen
der Gesellschafter. Dieser wichtige Posten sollte niemals leichtfertig vergeben werden.
Wenn der Geschäftsführer seine Pflichten vernachlässigt, haftet er oder sie
persönlich.
In der Regel ist er oder sie als Angestellter bei der UG beschäftigt und an einen Dienstvertrag gebunden,
den
sogenannten Geschäftsführervertrag. Trotzdem kann der Geschäftsführer als selbständig
gelten – vor allem, wenn er oder sie gleichzeitig UG-Gesellschafter mit Mehrheitsbeteiligung ist.
Das Musterprotokoll sieht nur einen Geschäftsführer vor. Wenn Sie mehrere Geschäftsführer ernennen
möchten, benötigen Sie eine individuelle Satzung.
Was ist,
wenn einer der Gesellschafter oder Geschäftsführer den Beurkundungstermin beim Notar nicht wahrnehmen
kann?
Die Teilnahme aller UG-Gesellschafter und UG-Geschäftsführer ist immer zu empfehlen. Ist einer der
Gesellschafter aus wichtigen Gründen verhindert, muss der Vertreter eine beglaubigte Vollmacht des
abwesenden Gesellschafters vorlegen. Die Anwesenheit des Geschäftsführers ist zwingend erforderlich.
Viele Notariate akzeptieren keine bevollmächtigte Vertretung.
Wie hoch
muss das Stammkapital einer UG mindestens sein?
Jeder Gesellschafter muss mindestens einen Euro zum Stammkapital beitragen. Die maximale Höhe für das
UG-Stammkapital ist 24.999 Euro. Bei der Gründung wird die genaue Höhe des Stammkapitals und die
jeweiligen Anteile im Musterprotokoll oder Gesellschaftsvertrag festgehalten. Nach dem Notartermin muss
das festgelegte Stammkapital vollständig auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Bei der Rechtsform UG
sind nur Bareinlagen erlaubt.
Auch wenn das Gründen mit nur einem Euro möglich ist, liegt das UG-Stammkapital in der Praxis meistens
zwischen 300 und 1.000 Euro.
Alles Wissenswerte zum
Thema
Stammkapital der UG finden Sie hier.
Wo muss das
Stammkapital eingezahlt werden?
Das Stammkapital muss auf das Geschäftskonto der UG eingezahlt werden. Nur Bareinlagen sind erlaubt.
Dieses Konto kann eröffnet werden, sobald die Gründungsurkunde vom Notar vorliegt.
Mein
geplantes Stammkapital übersteigt 25.000 Euro. Kann ich trotzdem eine UG gründen?
Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie mehr als 24.999 Euro als Stammkapital einbringen möchten, müssen
Sie eine GmbH als Rechtsform wählen. So schreibt es das GmbH-Gesetz vor.
Benötige
ich eine deutsche Geschäftsadresse für meine UG?
Ja, der sogenannte Satzungssitz muss sich in Deutschland befinden. Diese Adresse steht im Handelsregister
und muss im Impressum, Rechnungen und allen geschäftlichen Schriftstücken stehen. Zusätzliche
Betriebsstätten im Ausland sind möglich.
Wie
gestalte ich den Namen meiner UG?
Ihre UG benötigt einen prägnanten Firmennamen. Der Fachbegriff lautet Firma. Wenn Sie den UG-Firmennamen
festlegen, haben Sie diese vier Möglichkeiten:
Firma nach Personen benennen (Personenfirma): z. B. Gregor Gründer UG (haftungsbeschränkt)
Firma nach den Tätigkeiten, Waren oder Leistungen benennen (Sachfirma): z. B. Online-Kinderbuchhandel
Schneider UG (haftungsbeschränkt)
Firma nach einem Fantasiebegriff benennen (Fantasiefirma): z. B. Rompostomp UG (haftungsbeschränkt)
Zwei oder mehr der Optionen für den Firmennamen kombinieren (Mischfirma): z. B. Blubberi Jutta Schmidt
Getränkeimport UG (haftungsbeschränkt)
Der UG-Firmenname wird für jeden sichtbar in das Handelsregister
eingetragen. Ähnlich wie bei Markennamen steigt der Trend zu Fantasiebegriffen, die in
möglichst vielen Sprachen verständlich und im Idealfall noch weltweit verfügbar sind.
Mehr
zum Thema Firmenname und Firmierung können Sie hier nachlesen.
Was muss
ich tun, wenn ich einen Wunschnamen für meine UG gefunden habe?
1. Prüfen Sie den Namen auf Formfehler
Besitzt er Unterscheidungskraft zu anderen Firmen im Zuständigkeitsbereich Ihres Registergerichts?
Enthält er irreführende Angaben zu Größe, Gestalt oder Firmensitz?
Im Zweifelsfall entscheidet der Amtsrichter, ob Ihr gewählter Firmenname in das Handelsregister
eingetragen oder abgelehnt wird. firma.de lässt den Namen Ihre UG auf Wunsch von der IHK prüfen.*
2. Recherchieren Sie den Namen im Internet
Wenn der Name Ihrer UG bereits existiert und von anderen Unternehmen, Organisationen oder Künstlern
verwendet wird, ist die Verwechslungsgefahr im Internet wahrscheinlich sehr hoch. In diesem Fall lohnt es
sich, einen anderen Firmennamen zu suchen.
3. Durchsuchen Sie das Unternehmensregister
Hier können Sie nachforschen, ob der Name bereits in Deutschland registriert ist. Falls ja, müssen Sie
entscheiden, ob Sie die Verwechslungsgefahr zu groß ist oder ob die Unternehmen koexistieren könnten.
4. Prüfen Sie die Domain-Verfügbarkeit
Ihre Firmen-Webseite soll so eindeutig wie möglich sein. Deshalb sollten Sie unbedingt vor der Gründung
sicherstellen, dass eine passende, eindeutige Domain verfügbar ist. Falls nicht, ist der Firmenname nicht
optimal. Überlegen Sie weiter.
5. Recherchieren Sie in der Datenbank des Deutschen Marken- und Patentamts
Wenn Ihr Wunschname bereits als Marke geschützt ist, könnten Sie mit der Nutzung des Firmennamens
eventuell ältere Rechte verletzen. Durch die Recherche im Markenregister können Sie außerdem
sicherstellen, dass Sie Ihre Produkte später markenrechtlich schützen lassen können.
6. Formulieren Sie einen fehlerfreien Unternehmensgegenstand
Die Tätigkeitsbereiche Ihrer UG müssen als Unternehmensgegenstand klar und prägnant zusammengefasst
werden. Ihr Firmenname und der Unternehmensgegenstand werden geprüft. Wenn es keine Beanstandungen gibt,
wird die UG in das Handelsregister eingetragen.
*Der IHK-Check des Firmennamens ist nur eine vorläufige Prüfung ohne Gewähr. Das Ergebnis stellt
lediglich eine Tendenz dar, wie wahrscheinlich es ist, dass der zuständige Amtsrichter Ihren eingereichten
Wunschnamen akzeptiert. Der IHK-Check enthält keine Ähnlichkeits- oder Identitätsrecherche im Verzeichnis
der Markenregister.
Benötigt
eine UG einen Aufsichtsrat?
Nein, eine UG braucht in aller Regel keinen Aufsichtsrat. Zwei Ausnahmen von dieser Regel gibt es
dennoch: Wenn die Unternehmergesellschaft mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt oder eine entsprechende
Regelung in der Satzung festgelegt wird, muss die UG einen Aufsichtsrat wählen.
Was müssen
Sie bei beim Geschäftskonto zur Gründung beachten?
Auch bei einer UG-Gründung kann das Unternehmen erst dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn
das erforderliche Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde. Anders als bei der GmbH ist bei
der UG jedoch ein Stammkapital von einem Euro bereits ausreichend. In der Regel zahlen die Gesellschafter
der UG aber ein Stammkapital zwischen 500 und 1.000 Euro auf das Geschäftskonto ein. Sacheinlagen können
bei der UG nicht als Stammeinlage eingebracht werden. Wie hoch die jeweiligen Stammeinlagen der
Gesellschafter sind wird im Musterprotokoll beziehungsweise dem Gesellschaftsvertrag festgehalten.
Unsicher bei der Auswahl Ihres Geschäftskontos? Wirr helfen Ihnen
gerne.
Wann ist
der beste Zeitpunkt für die Eröffnung des Geschäftskontos?
Für die Eröffnung des Geschäftskontos sollten Sie schon vor Ihrem Notartermin einen Termin bei Ihrer Bank
ausmachen, um lange Wartezeiten zwischen Notartermin und Kontoeröffnung zu vermeiden. Nachdem Ihre
Gründungsunterlagen vom Notar beurkundet wurden, können Sie mit diesen das Geschäftskonto bei Ihrer Bank
eröffnen.
Welche
Konditionen sind bei Firmenkonten wichtig?
Bevor Sie Ihr Geschäftskonto eröffnen, sollten Sie sich über die anfallenden Kosten und Gebühren
informieren. Die folgende Checkliste kann Ihnen helfen, die wichtigsten Eckpunkte der angebotenen
Geschäftskonten zu vergleichen:
Kosten für die Kontoeröffnung
Kontoführungsgebühren
Kosten für Einzelbuchungen
Höhe der Guthabenverzinsung
bereitgestellter Kreditrahmen (auch kurzfristig) und Gebühren für diesen
Verbreitung von Geldautomaten und Möglichkeit des Geldabhebens an Fremdautomaten
Gebühren für die Auszahlung am Geldautomaten Kosten für EC-/Kreditkarte
Unsicher bei der Auswahl Ihres Geschäftskontos? Wir helfen Ihnen
gerne.
Wer muss
beim Banktermin anwesend sein?
Während einige Banken die Anwesenheit aller vertretungsberechtigten Personen verlangen, genügt in den
meisten Fällen die Anwesenheit des/r Geschäftsführer/s. Bitte bringen Sie entsprechende Vollmachten mit,
falls es vertretungsbefugte Gesellschafter oder Prokuristen geben sollte. Nur durch eine Kontovollmacht
sind andere Gesellschafter oder Prokuristen dazu berechtigt, über das Geschäftsgirokonto zu verfügen.
Informieren Sie sich im Vorhinein bei Ihrer Bank, wer zum Eröffnungstermin anwesend sein muss, damit Sie
Verzögerungen direkt vermeiden können. Über viele Neo-Banken lässt sich der KYC/AML-Prozess (Know your
Customer/Anti Money Laundering) zur Identitätsprüfung zwischenzeitlich vollständig digital abwickeln.
Kann ich
mich als Geschäftsführer bei der Firmenkonto-Eröffnung vertreten lassen?
Nein. Als Geschäftsführer müssen Sie bei der Eröffnung Ihres Geschäftskontos anwesend sein. Dies dient
auch der Verifizierung Ihrer Unterschrift. Sollten Sie ein Konto bei einer Direktbank eröffnen, müssen Sie
auch selbst das PostIdent- bzw. VideoIdent-Verfahren anwenden und können sich nicht vertreten lassen.