Hitzefrei und Arbeit: Was muss der Arbeitgeber bei Hitze im Büro tun?

aktualisiert am 20. Oktober 2023 3 Minuten zu lesen
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Bei hochsommerlichen Temperaturen werden Schüler früher nach Hause geschickt. Wie sieht es mit Angestellten aus? Was können sie tun, wenn der Arbeitsplatz tropisch heiß ist?

 

Hitzefrei von der Arbeit: In deutschen Bürojobs kaum möglich

Das klassische Hitzefrei für den Arbeitsplatz gibt es nur sehr eingeschränkt. Trotzdem muss der Chef aktiv werden, wenn sich das Büro aufheizt. Wie genau geeignete Maßnahmen aussehen, verschweigt das Regelwerk allerdings.

 

Hitze im Büro: Ab wann muss der Arbeitgeber aktiv werden?

Die so genannten Arbeitsstättenregeln zur Raumtemperatur (ASR A3.5) legen fest, wie warm es in einem Büro oder einem anderen Arbeitsplatz sein darf. Ist die Sonneneinstrahlung schuld, dass die Temperaturen am Arbeitsplatz 26 Grad überschreiten, muss der Arbeitgeber Gegenmaßnahmen ergreifen und die Sonneneinstrahlung reduzieren.

Was sind Maßnahmen, um die Hitze zu reduzieren?

Das kann durch bauliche Maßnahmen, wie dem Errichten von Vordächern oder Balkonen, oder dem Anbringen von Lamellen oder Jalousien erfolgen. Auch Bepflanzungen können einen wirkungsvollen Sonnenschutz abgeben. Liegt die Hitze nicht an direkter Sonneneinstrahlung, kann der Arbeitgeber auch andere Maßnahmen, wie nächtliches Lüften und die Getränkeausgabe an Mitarbeiter ergreifen.

Steigt die Temperatur auf über 30 Grad muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen einleiten. Das können beispielsweise Lockerungen der Kleiderordnung und Gleitzeitregelungen sein.

Wie wird die Temperatur festgestellt?

Es ist genau festgelegt, wie die Raumtemperatur ermittelt werden sollte. So müssen Sie bei sitzenden Tätigkeiten die Temperatur in einer Raumhöhe von 0,6 Metern gemessen werden, bei stehenden Tätigkeiten in einer Höhe von 1,1 Metern.

Hitzefrei und ab nach Hause: Wann ist Schluss mit der Arbeit?

Ein Arbeitsraum ist ungeeignet, wenn das Thermometer mehr als 35 Grad anzeigt. Hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, die Raumtemperatur zu senken und es gibt keine alternative Arbeitsstätte, muss der Arbeitgeber den Angestellten wohl oder übel hitzefrei geben. Allerdings dürfen Sie nicht einfach ohne Absprache nach Hause gehen, sondern müssen den Arbeitgeber über die unzumutbare Hitze am Arbeitsplatz informieren und um Abhilfe bitten. Wer einfach nach Hause geht, riskiert eine Abmahnung und im schlimmsten Fall die Kündigung.

Teilweise kann es auch notwendig sein, schon vor Erreichen der Maximalgrenzen Arbeitnehmer freizustellen oder Kühlmaßnahmen einzuleiten. So gelten beispielsweise schwangere und stillenden Frauen sowie ältere Mitarbeiter besonders schutzbedürftig und sollten vor zu hohen Temperaturen geschützt werden. Hier müssen die Arbeitgeber schon ab Temperaturen von 26 Grad besondere Schutzmaßnahmen ergreifen.

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