Unternehmensführung

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Kündigung per E-Mail oder WhatsApp: Ist das erlaubt?

Arbeitsrecht: Kündigung muss schriftlich erfolgen Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ganz klar, wie die Kündigung eines Arbeitsvertrags erfolgen muss: „Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“ Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Facebook Messenger ist in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig und somit nicht …

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