Unternehmensführung

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Arbeitsrecht: Muss ein kranker Mitarbeiter zum Personalgespräch erscheinen?

Krank ist krank Und das gilt auch, wenn ein Mitarbeitergespräch ansteht. Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen in aller Regel nicht in ihrem Betrieb erscheinen, um an einem Personalgespräch teilzunehmen. Selbst wenn der Arbeitgeber dabei weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ausloten will, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az.: 10 AZR 596/15). Es hob damit eine Abmahnung gegen einen Krankenpfleger bei Vivantes in Berlin …

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