Markennamen prüfen: Der Leitfaden für Markenanmelder

Markennamen können entweder als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke geschützt werden. Der Markenschutz sichert dem Markeninhaber das alleinige gewerbliche Nutzungsrecht für die gewählten Waren- und Dienstleistungsklassen. Kennen Sie alle Schutzhindernisse, die der Eintragung Ihrer Wortmarke im Wege stehen könnten?

 

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Inhaltsverzeichnis

Grundlegendes: Was ist eine Wortmarke?

Eine Wortmarke ist der Schutz einer Abfolge von Zeichen, d. h. eines Markennamens. Wortmarken können aus allen Buchstaben des lateinischen Alphabetes (große und kleine), Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Dabei dürfen Markenanmelder die gängigsten Sonderzeichen (z. B. ° + # & _ ! @) verwenden. Die vollständige Liste aller möglichen Sonderzeichen nach § 7 der Markenverordnung finden Sie hier. Wenn Sie weitere Sonderzeichen nutzen möchten, wird das Anmelden einer Wort-/Bildmarke notwendig.

Welche Varianten des Markennamens sind geschützt?

Die Besonderheit bei Wortmarken ist die Reihenfolge der Zeichen, nicht deren typographische Gestaltung. Im Register des Deutschen Marken- und Patentamtes oder anderen Markenämtern werden Wortmarken mit der Standardschrift Arial und der Standardfarbe Schwarz eingetragen. In der Regel sind auch weitere Varianten der Schreibweise geschützt.

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Ein Beispiel: Die Wortmarke „Burger ohne Grenzen” soll für Ihren Gastronomiebetrieb eingetragen werden. Der Markenschutz umfasst folgende Schreibweisen:

  • burger ohne grenzen
  • BURGER OHNE GRENZEN
  • Burger ohne Grenzen
  • Burger ohne Grenzen
  • Identische Zeichenfolge in einer Standard-Serifenschrift wie Times New Roman

 

Welche Varianten der Wortmarke können nicht geschützt werden?

Der Schutz der Wortmarke hat aber auch Grenzen. Formatierungs- und Auszeichnungsarten der Typographie sind nicht Teil des Wortmarkenschutzes. Sie gelten im Normalfall als grafische Elemente, die als Wort-/Bildmarke geschützt werden können. Ein Wechsel zur grafischen Markenform wird unter anderem fällig, wenn Ihre Wortmarke folgende Formatierungen enthalten soll:

  • Textformatierungen
    • Fettdruck
    • Kursivdruck
    • G e s p e r r t e  W ö r t e r
    • Unterstrichene Zeichen
    • Durchgestrichene Wörter
    • Bestimmte Schriftfarben
  • Schrift
    • Schriftarten außer Arial
    • Kapitälchen
    • Bestimmte Schriftarten
    • Nicht-lateinische Schriftzeichen (Arabische, griechische, kyrillische und asiatische Schriftzeichen)
  • Absatzformate
    • Zeilenumbrüche
    • Aufzählungen
    • Einschübe
  • Logos oder andere grafische Elemente

Beachten Sie also, dass Sie eventuell eine doppelte Anmeldung vornehmen müssen, um den Wortlaut an sich als Wortmarke und die Formatierung der Schrift (als Wort-/Bildmarke) zu schützen.

 

Wortmarke aussuchen: Was macht einen guten Markennamen aus?

Der Markenname ist der Ausgangspunkt aller weiteren Entscheidungen. Wer die Psychologie hinter Marketingerfolgen versteht, weiß: Der Name von Produkten und Unternehmen entscheidet häufig über die Kaufentscheidung und so letztendlich über Gewinn und Verlust. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Auswahl eines kreativen Markennamens.

Die Qualitätskriterien einer erfolgreichen Wortmarke können sehr unterschiedlich sein, denn die Branche oder die Produktumgebung spielen eine große Rolle. Einige allgemeingültige Regeln gelten aber für beinahe alle Wortmarken:

1. Positive, emotionale Assoziationen

Viele Verknüpfungen in unserem Gehirn funktionieren unterbewusst. Valensina oder Capri Sonne lassen uns an sonnengereifte Orangen denken. Das Bild, das im Kopf entsteht, aktiviert im besten Fall gute Erinnerungen an Urlaube, ein großzügiges Frühstück und Erfrischung. Die Wortmarke funktioniert. Unterschwellige, negative Assoziationen können Sie am besten filtern, indem Sie mögliche Markennamen im Freundes- oder Familienkreis testen.

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2. Sprachlich neutral

Planen Sie eine internationale Verwendung der Wortmarke, ist besondere
Vorsicht geboten. Peinliche Fehler passieren, wenn die Bedeutung des Wortes in anderen Sprachen vernachlässigt wird. Nutzen Sie ein Übersetzungstool, um Ihre gewünschte Wortmarke in verschiedene Sprachen zu übersetzen. Auch wenn dieser Ansatz nicht zu 100% gewährleistet, dass es sprachliche Überschneidungen gibt, schließen Sie so die offensichtlichsten Fehltritte aus. So wurde die Marke „Hijoputa” zum Beispiel abgelehnt aufgrund eines Verstoßes gegen die guten Sitten.

3. Einprägsam und phonetisch eindeutig

Länge und Lautsprache der Wortmarke sind wichtige Kriterien für das Bilden einer Erinnerung. Machen Sie es Ihrer Zielgruppe deshalb möglichst einfach:  Kurze Wörter mit vielen Vokalen wirken harmonisch und bleiben im Kopf. Im Gegensatz dazu können sich Verbraucher zu lange Namen mit vielen Konsonanten nur schwer merken. Bedenken Sie weiterhin, dass Ihre Wortmarke möglichst eindeutig in der Schreibweise sein sollte, damit Kunden Ihre Marke auch aus dem Gedächtnis im Internet finden können. Wenn Internetnutzer drei Anläufe benötigen, um Ihre Marke korrekt zu schreiben und zu finden, verschenken Sie wichtiges Potential.

Das Internet bietet eine lange Liste so genannter Brand Failures, bei denen diese Regeln außer Acht gelassen wurde.

 

Wann sollten Sie den Markennamen prüfen?

Der geeignete Zeitpunkt, um die Wunschmarke zu prüfen, ist immer vor der Markenanmeldung, denn es gilt, zwei Dinge unbedingt zu vermeiden:

  • Ablehnung der Wunschmarke durch das Markenamt
  • (Berechtigter) Widerspruch gegen Ihre Eintragung durch andere Markeninhabern und die daraus resultierende Entfernung Ihrer Marke aus dem Register des Markenamtes

In beiden Fällen fangen Ihre Bemühungen wieder bei Null an und Sie erleiden einen finanziellen Schaden: Die Kosten für eine abgelehnte Markenanmeldung werden nicht erstattet. Nachhaltiger ist deshalb eine grundlegende Prüfung des Markennamens, durch die Sie Zusatzkosten und Verzögerungen des Markenschutzes vermeiden.

 

Wie können Sie einen Markennamen prüfen?

Die Prüfung muss immer auf zwei Ebenen stattfinden:

  • Prüfung der Schutzfähigkeit: Der Markenname erfüllt alle Anforderungen für den gesetzlichen Markenschutz
  • Prüfung möglicher Kollisionen mit bereits eingetragenen, geschützten Markennamen: Durch eine Markenrecherche werden identische und ähnliche Marken gefunden bzw. ausgeschlossen und im nächsten Schritt bewertet

 

1. Schutzfähigkeit des Markennamens prüfen

Das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) oder das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) prüft Ihren Antrag auf die Eintragung ins Markenregister. Als Checkliste dienen dazu die gesetzlichen Grundlagen des deutschen bzw. europäischen Markengesetzes. Darin hat der Gesetzgeber festgelegt, welche Aspekte dem Markenschutz entgegenstehen. Im Fachjargon spricht man von Schutzhindernissen. Genau auf diese K.O.-Kriterien hin überprüft die Behörde Ihren eingereichten Markennamen. Wenn ein Schutzhindernis vorliegt, wird Ihr Antrag abgelehnt. Nur wenn die Prüfung erfolgreich war, wird die neue Wortmarke (vorläufig) in das Register aufgenommen.

Absolute Schutzhindernisse: Verbotene und freie Begriffe

Grundsätzlich fallen hierunter Begriffe, auf die entweder ein Freihaltebedürfnis besteht oder deren Verwendung als Markenname verboten ist. Hierzu zählen unter anderem Markennamen, auf die folgende Kriterien zutreffen:

  • keine Unterscheidungskraft
  • beschreibend (Gattungsbegriffe)
  • enthalten Bezeichnungen staatlicher und internationaler Organisationen
  • irreführend
  • ordnungs- oder sittenwidrig

Mehr zu absoluten Schutzhindernissen können Sie hier nachlesen.

 

2. Geschützte Markennamen prüfen

Die Markenämter prüfen das Markenregister nicht auf bereits eingetragene Markennamen, die mit Ihrer Marke kollidieren könnten. Das bedeutet, dass Markenkollisionen von Dritten aufgezeigt werden. Deshalb liegt die Verantwortung für diese Prüfung immer beim Anmelder. Mögliche Markenrechtsverletzungen können Sie nur ausschließen, indem Sie rechtzeitig eine Recherche nach identischen und ähnlichen Markennamen durchführen (lassen).

Relative Schutzhindernisse: Markennamen bereits vergeben

Dieser Begriff umfasst Schutzrechte fremder Marken, die Sie mit einer neuen Wortmarke verletzen. Nach der Veröffentlichung können andere Markeninhaber drei Monate lang einen Widerspruch gegen die Neueintragung einlegen. Umgekehrt können Sie auch Widerspruch gegen neue Marken einlegen, die mit Ihrem Markennamen kollidieren. Ärgerlich und teuer wird eine verpasste Recherche immer dann, wenn Sie bereits Geld in ein zusätzliches Logo, Werbemaßnahmen oder Corporate Design mit einer Wortmarke, die abgelehnt oder gelöscht wird, investiert haben.

Identische Wortmarken prüfen

Der erste Schritt ist eine Identitätsrecherche in den Verzeichnissen der relevanten Markenämter. Sie dient als K.O.-Suche. Finden Sie einen identischen Markennamen, muss dies aber noch kein Grund sein, Ihre Wunschmarke aufzugeben. Identische Markennamen können koexistieren, wenn die jeweiligen Markenklassen keine Verwechslung zulassen.

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Falls Sie eine identische Marke finden, können Sie als Laien die Erfolgsaussichten einer identischen Anmeldung nicht beurteilen. Halten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Experten, bevor Sie eine bereits vorhandene Wortmarke anmelden.

Ähnliche Markennamen prüfen

Existieren bereits gleichartige Markennamen im Register, könnten die Markeninhaber sich auf ihre älteren Rechte berufen. Ob eine Verwechslungsgefahr zwischen kollidierenden Marken besteht, prüft das Markenamt dann für den Einzelfall im Widerspruchsverfahren.

Eine Ähnlichkeitsrecherche ist wesentlich aufwändiger als eine Suche nach identischen Marken und erfordert eine strategische Herangehensweise. Gerade in Branchen wie Kosmetik oder Lebensmittel, in denen sich Produktbezeichnungen sehr ähneln, ist die Anzahl potentieller ähnlicher Marken, mit denen Ihre Marke kollidieren könnte, fast unüberschaubar. Außerdem sind die Recherchetools, die Ihnen als Anmelder zur Verfügung stehen, oftmals nicht ausreichend, um alle Datenbanken auf mögliche Varianten zu durchforsten. Deshalb lohnt es sich fast immer, die Recherche auszulagern.

 

Eingetragene Wortmarke: Nach der Anmeldung

Wenn das Markenamt keine Beanstandungen hat, wird Ihr gewünschter Markenname in das Markenregister eingetragen und veröffentlicht. Das DPMA publiziert wöchentlich (immer freitags) ein elektronisches Markenblatt, in dem Neuanmeldungen, Änderungen, Verlängerungen und Löschungen bekannt gegeben werden.

Nun startet die oben genannte dreimonatige Phase der Eintragung „unter Vorbehalt“. Nur innerhalb dieses Zeitfensters kann ein Widerspruch gegen Ihre Wortmarke eingelegt werden, danach greift der reguläre Markenschutz vollständig.

 

Plan B für den Markennamen: Wortmarke kaufen

Wer den Aufwand scheut, eine neue Wortmarke zu erfinden, kann einen bereits bestehenden Markennamen kaufen. Der Kauf einer bereits angemeldeten Wortmarke ist immer möglich, wenn der bisherige Markeninhaber die Rechte übertragen möchte. Portale wie zum Beispiel marken-boerse.com bieten aktuelle Angebote des Markenmarktes.

Die Kaufentscheidung sollte wohl überlegt sein, denn eine Marke hat – wenn sie bereits aktiv genutzt wurde – eine individuelle Reputation. Als neuer Markeninhaber erben Sie diesen Ruf. Deshalb ist eine gründliche Recherche unverzichtbar, bevor Sie sich für einen Kauf entscheiden.

Markenwert einschätzen

Der Wert einer bestehenden Wortmarke ist abhängig von vielen Faktoren: Bekanntheit, Marketing-Reichweite, bestehende Lizenzen, Umsätze und viele mehr. Inwieweit die Bewertungskriterien für Sie messbar sind, kann sehr unterschiedlich sein. Ein unabhängiges Gutachten vom Markenexperten ist möglich, um den finanziellen Wert realistisch einzuschätzen. Erscheint Ihnen der Kaufpreis der Wortmarke zu hoch, ist ein Gutachten als Grundlage einer Preisverhandlung sehr wertvoll.

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Nach dem Kauf einer Wortmarke

Ändern Sie den Registereintrag beim DPMA und/oder EUIPO. Falls Sie zusätzliche  Dienstleistungen oder Waren anbieten möchten, die nicht von den bisherigen Markenklassen umfasst sind, stehen weitere Entscheidungen an. Denn die zusätzlichen Waren sind nicht vom Markenschutz abgedeckt. Entweder Sie müssen eine neue Markenanmeldung mit zusätzlichen Waren- und Dienstleistungen vornehmen oder riskieren, dass Imitatoren Ihrer neuen Produkte vorgehen können.

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