Pleite und trotzdem gründen: Ist eine Existenzgründung auch mit Schulden möglich?

Die gute Nachricht zuerst: Ja! Vom Gesetzgeber werden Ihnen keine Steine in den Weg gelegt. Allerdings verkomplizieren Privatschulden die Gründung.

 

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Inhaltsverzeichnis

Finanzierung sichern

Die größten Probleme bei einer Gründung mit Schulden treten natürlich bei der Finanzierung auf. Einen Kredit zu bekommen, wird schwierig werden, muss aber nicht unmöglich sein. Vor einer Kreditvergabe prüft die Bank zuerst Ihre Bonität und bewertet dann im zweiten Schritt Ihr Geschäftsvorhaben. Folglich müssen Sie die Bank als Erstes davon überzeugen, dass Sie in der Lage sind, mit dem Geld, das Sie leihen wollen, verantwortungsvoll umzugehen oder zu erklären, wie es zur Verschuldung gekommen ist.

Da Fördergelder über die Hausbank beantragt werden, stoßen verschuldete Gründer hier auf die gleichen Probleme. Schon ein negativer Schufa-Eintrag kann zur Ablehnung führen. Allerdings haben Sie bei einer Finanzierung durch eine Förderung den Vorteil, dass Sie das Geld nicht zurückzahlen müssen und so die finanzielle Grundbelastung von Anfang an geringer ausfällt.

 

Pfändung und Gläubigeransprüche

Vor der Beantragung von Krediten, Fördergeldern oder anderer Finanzmittel sollten Sie sich schon eine Strategie überlegt haben, wie Sie sicherstellen können, dass das Geld, das für Ihre Existenzgründung gedacht ist, nicht direkt an Ihre Gläubiger geht. Da jede Schuldensituation individuell ist, sollte Sie sich in diesem Punkt unbedingt beraten lassen.

Einen Vorteil haben Gründer dadurch, dass für Selbständige andere Pfändungsfreibeträge als für Arbeitnehmer gelten. Der normale Pfändungsfreibetrag bleibt bestehen. Der Verdienst über der Pfändungsgrenze wird mit dem Durchschnittsverdienst Ihrer Branche vergleichen. Sollten Sie mehr als das verdienen, dann können Sie dieses Geld behalten, denn gepfändet wird nur der Durchschnittsverdienst.

Eine Möglichkeit die Basisabsicherung zu garantieren, kann das P-Konto sein. Die Umwandlung Ihres Girokontos beantragen Sie bei Ihrer Hausbank, dann ist automatisch Ihr Geld bis zum Pfändungsfreibetrag geschützt. Beachten Sie, dass nur ein bestehendes Girokonto pro Person in ein P-Konto umgewandelt werden können, deshalb kann kein Geschäftskonto, z.B. bei der Gründung einer UG, als P-Konto eröffnet werden.

Auch die Gesellschaftsform einer Unternehmergesellschaft schützt nicht vor den Ansprüchen der Gläubiger. Die UG beinhaltet zwar eine Haftungsbeschränkung, aber die Geschäftsanteile des Schuldners können gepfändet werden. Denn die UG-Anteile gelten als Vermögenswert. Trotzdem ist es ratsam sich vorab über die Möglichkeit einer UG-Gründung zu informieren. Denn mit einer UG erhalten sie die gleiche Haftungsbeschränkung und den gleichen Schutz Ihres Privatvermögens wie durch eine GmbH, benötigen aber keine Einlage von 25.000 Euro. Eine UG können Sie bereits ab 1 Euro Stammkapital gründen und sich so gegebenenfalls im Haftungsfall vor neuen Privatschulden oder der Pfändung Ihres Privatvermögens schützen.

 

Privatinsolvenz und Selbständigkeit

Die Privatinsolvenz gibt zusätzliche Bedingungen an den Existenzgründer vor:
So ist mit der Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung verknüpft. Restschuldbefreiung bedeutet, dass die Schulden eingefroren werden, d.h. das Schuldverhältnis ruht. Die Gläubiger werden nicht mehr bedient, damit werden allerdings nicht die Schulden gelöscht. Darüber müssten Sie gesondert mit Ihren Gläubigern verhandeln.

Infografik Privatinsolvenz

Im Zuge der Restschuldbefreiung verpflichtet sich der Schuldner, sich um eine zumutbare Arbeit zu bemühen. Aus diesem Grund muss vor dem Schritt in die Selbständigkeit der zuständige Treuhänder von Ihrem Konzept überzeugt werden. Hier arbeiten Sie am besten mit einem ausgearbeiteten Businessplan, damit der Treuhänder sieht, dass Sie alle Aspekte und Risiken Ihrer Geschäftsidee bedacht haben. Sehen Sie diese Prüfung durch den Treuhänder als Chance an: Sie erhalten Feedback und einen Blick von außen. Kritik am Konzept ist hilfreich, da Sie in der Planungsphase noch Maßnahmen ergreifen können, um gegenzusteuern und Probleme zu vermeiden.

 

Fazit

Eine Gründung mit Schulden ist kompliziert, aber machbar. Der Schritt in die Selbständigkeit geht immer mit einem Risiko einher, Sie sollten sich deshalb, gerade wenn Sie schon eine finanzielle Belastung tragen, genau überlegen, ob Sie noch zusätzliche Verbindlichkeiten eingehen möchten.

Das Risiko, dass Sie mit Ihrer Businessidee scheitern, ist immer da und dann haben Sie vielleicht mehr Schulden als vorher. Auch für den Fall, dass Sie keinen Erfolg haben, sollten Sie schon vor dem Start einen Plan haben.

Eine Gründung mit Schulden muss bis ins Detail durchgeplant werden, da es kein finanzielles Polster gibt. Auf unvorhergesehene Kosten können Sie nicht reagieren oder schnell einen Kredit aufnehmen. Schon kleinste Beträge können so zur Schließung Ihres Unternehmens führen.

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