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Was kostet der Notar?

Notar, Grundbuch und Grunderwerbsteuer für Hauskauf, Testament, Vollmacht und mehr. Beschreib deinen Fall in einem Satz oder wähl ihn aus: Jeder Posten steht mit Rechtsgrundlage und Rechenweg da.

Stand: · nach GNotKG und den Grunderwerbsteuergesetzen der Länder

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Beispiele

Stand:

Kurz gesagt

Alle Notare rechnen nach demselben Gesetz, dem GNotKG: Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert, abweichende Vereinbarungen sind unwirksam (§ 125 GNotKG, Ausnahme § 126). Kaufst du ein Haus für 400.000 € mit 320.000 € Grundschuld, kommen Notar und Grundbuch auf ca. 5.116 € (1,28 % vom Kaufpreis); dazu kommt die Grunderwerbsteuer, je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 %. Ein Einzeltestament über 300.000 € kostet samt Verwahrung und Registrierung ca. 876 €, eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung bei 300.000 € Vermögen ca. 473 €.

Sechs Regeln, die deine Notarkosten bestimmen

  • § 125 GNotKG

    Ein Gesetz für alle Notare

    Für dieselbe Urkunde mit demselben Geschäftswert berechnet jeder Notar dieselbe Gebühr: Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam, die einzige Ausnahme ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (§ 126). Abweichen können nur Auslagen und Werte, die das Gesetz dem Notar überlässt.

  • § 34 GNotKG

    Gebühren steigen langsamer als der Wert

    Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert und der Tabelle B. Sie steigt in Stufen und langsamer als der Wert: Eine volle Gebühr (1,0) beträgt bei 100.000 € 273 €, also 0,27 %, bei 1 Mio. € 1.735 € oder 0,17 %.

  • § 47 GNotKG

    Kaufpreis oder höherer Verkehrswert

    Beim Kauf ist der Kaufpreis der Geschäftswert, samt der Leistungen, die der Käufer übernimmt. Liegt der Verkehrswert höher, etwa bei einem Freundschaftspreis, zählt der Verkehrswert. Inventar mindert die Grunderwerbsteuer, nicht den Wert für den Notar; das Grundbuchamt kann seinen Anteil abziehen, der Rechner rechnet mit dem vollen Preis.

  • KV 14110 GNotKG

    Das Grundbuchamt kommt dazu

    Neben dem Notar berechnet das Grundbuchamt eigene Gebühren nach derselben Tabelle: eine volle Gebühr für die Eintragung als Eigentümer und für eine Grundschuld, je eine halbe für die Auflassungsvormerkung und die Löschung einer Grundschuld. Gerichtsgebühren tragen keine Umsatzsteuer.

  • § 11 GrEStG

    Grunderwerbsteuer 3,5 % bis 6,5 %

    Den Satz der Grunderwerbsteuer legt jedes Land selbst fest, von 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises, Stand 29.10.2026. Steuerfrei sind unter anderem Erwerbe unter Ehegatten und von Verwandten in gerader Linie und Gegenleistungen bis 2.500 € (§ 3 GrEStG).

  • § 102 GNotKG

    Schulden zählen nur bis zur Hälfte

    Beim Testament rechnet der Notar mit dem Vermögen abzüglich der Schulden, zieht Schulden aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens ab. Bei 400.000 € Vermögen und 300.000 € Schulden zählen also 200.000 €.

Notarkosten-Tabelle: Hauskauf von 100.000 € bis 1.000.000 € Notar und Grundbuch mit Umsatzsteuer, ohne und mit Kredit

Kurz: Für Notar und Grundbuch zahlst du beim Hauskauf zwischen 0,79 % und 1,91 % des Kaufpreises, mit Kredit mehr als ohne. Der Anteil sinkt mit dem Preis, weil die Gebühren nach der Tabelle B des GNotKG langsamer steigen als der Wert (§ 34 GNotKG). Die Faustregel von 1,5 bis 2 % erreichen Häuser nur mit Kredit und bis 200.000 € Kaufpreis; Eigentumswohnungen mit Verwalterzustimmung liegen bei gleichem Preis höher, eine für 300.000 € mit 80 % Grundschuld bei 1,55 %.

Notar und Grundbuch beim Hauskauf, mit Umsatzsteuer, Stand 29. Oktober 2026
KaufpreisOhne KreditMit 80 % Grundschuld
100.000 €ca. 1.386 € (1,39 %)ca. 1.914 € (1,91 %)
200.000 €ca. 2.111 € (1,06 %)ca. 2.994 € (1,50 %)
300.000 €ca. 3.006 € (1,00 %)ca. 4.226 € (1,41 %)
400.000 €ca. 3.677 € (0,92 %)ca. 5.116 € (1,28 %)
500.000 €ca. 4.348 € (0,87 %)ca. 6.116 € (1,22 %)
750.000 €ca. 6.138 € (0,82 %)ca. 8.585 € (1,14 %)
1.000.000 €ca. 7.928 € (0,79 %)ca. 11.075 € (1,11 %)

Gerechnet ist ein Haus, für das der Notar bei der Gemeinde nach dem Vorkaufsrecht fragt, ohne alte Grundschuld des Verkäufers und ohne Anderkonto. „Mit Kredit“ heißt eine Grundschuld über 80 % des Kaufpreises in einer eigenen Urkunde. „ca.“, weil Kopien, Grundbuchabrufe und das Urkundenarchiv geschätzt sind. Die Grunderwerbsteuer kommt dazu, je nach Bundesland.

Eine Eigentumswohnung für 400.000 € mit 320.000 € Grundschuld kommt auf ca. 5.624 €, wenn der Verwalter dem Verkauf zustimmen muss: Der Notar holt dann die Zustimmung ein, sein Vollzug kostet eine halbe Gebühr statt höchstens 50 € für die Anfrage zum Vorkaufsrecht, und die Unterschrift des Verwalters wird beglaubigt. Deinen Fall rechnest du oben im Rechner.

Tabelle B: die Gebühr nach dem Geschäftswert

Gebühren nach Tabelle B (Anlage 2 GNotKG), Stand 29. Oktober 2026
GeschäftswertVolle Gebühr (1,0)Doppelte Gebühr (2,0)
50.000 €165 €330 €
100.000 €273 €546 €
200.000 €435 €870 €
300.000 €635 €1.270 €
400.000 €785 €1.570 €
500.000 €935 €1.870 €
1.000.000 €1.735 €3.470 €
5.000.000 €8.135 €16.270 €

Welcher Satz gilt, hängt von der Urkunde ab: 2,0 für Verträge wie Kauf, Schenkung oder Ehevertrag, 1,0 für einseitige Erklärungen wie Grundschuld, Testament oder Vollmacht, 0,5 für Vollzug und Betreuung, 0,2 für eine Unterschriftsbeglaubigung. Das Grundbuchamt rechnet nach derselben Tabelle.

Sind Notarkosten je Bundesland verschieden? Notar und Grundbuch nein, die Grunderwerbsteuer ja

Kurz: Für Notar und Grundbuchamt nicht. Alle rechnen nach dem GNotKG, Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam (§ 125 GNotKG, einzige Ausnahme § 126). Ein Haus kostet beim Notar in München so viel wie in Leipzig. Verschieden sind die Grunderwerbsteuer und einzelne Posten wie die XML-Strukturdaten, die nur anfallen, wo das Grundbuchamt elektronische Daten verlangt; welche Länder das sind, ist nicht vollständig veröffentlicht.

Grunderwerbsteuer je Bundesland, Stand 29. Oktober 2026
BundeslandSteuersatzgilt seitbei 400.000 € Kaufpreis
Baden-Württemberg5,0 %05.11.201120.000 €
Bayern3,5 %01.01.199714.000 €
Berlin6,0 %01.01.201424.000 €
Brandenburg6,5 %01.07.201526.000 €
Bremen5,5 %01.07.202522.000 €
Hamburg5,5 %01.01.202322.000 €
Hessen6,0 %01.08.201424.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %01.07.201924.000 €
Niedersachsen5,0 %01.01.201420.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %01.01.201526.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %01.03.201220.000 €
Saarland6,5 %01.01.201526.000 €
Sachsen5,5 %01.01.202322.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %01.03.201220.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %01.01.201426.000 €
Thüringen5,0 %01.01.202420.000 €

Die Steuer bemisst sich nach dem Kaufpreis ohne bewegliche Gegenstände wie Einbauküche und Inventar und wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG). Bis 2.500 € fällt keine an, darüber die volle (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Die Erhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung mindert sie nicht (BFH, II R 49/17). Steuerfrei sind Erwerbe unter Ehegatten, von Verwandten in gerader Linie, von früheren Ehegatten bei der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung und von Miterben zur Teilung des Nachlasses (§ 3 GrEStG). Allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung.

Maßgeblich ist der Satz am Tag des Kaufvertrags. Das Finanzamt schickt den Bescheid nach der Beurkundung; ins Grundbuch kommt der Käufer erst, wenn die Steuer bezahlt ist. Zuschüsse der Länder wie das Hessengeld senken die Steuer nicht, sie werden danach ausgezahlt; der Rechner nennt sie bei passendem Fall.

Gesetzestexte und amtliche Angaben der Länder

Für die übrigen Länder nennt die Notarkosten-API unter firma.de/api/notarkosten/ die Fundstelle mit jeder Berechnung.

Notarkosten beim Hauskauf: jeder Posten erklärt Was Notar und Grundbuchamt berechnen und wofür

Kurz: Beim Hauskauf berechnet der Notar den Kaufvertrag, das Einholen von Genehmigungen und die Betreuung bis zur Umschreibung, mit Kredit dazu die Grundschuld. Das Grundbuchamt berechnet Vormerkung, Eigentum und Grundschuld. Jeder Posten hat eine Nummer im Kostenverzeichnis (KV) des GNotKG.

  • Kaufvertrag (KV 21100): zwei volle Gebühren (2,0) nach dem Kaufpreis oder dem höheren Verkehrswert (§ 47 GNotKG). Darin stecken Entwurf, Belehrung und Beurkundung samt Auflassung.
  • Vollzug (KV 22110, 22112): eine halbe Gebühr (0,5), wenn der Notar Genehmigungen, Zustimmungen oder Löschungsunterlagen einholt. Fragt er nur bei der Gemeinde nach dem Vorkaufsrecht, sind es höchstens 50 € je Anfrage.
  • Betreuung (KV 22200): eine halbe Gebühr dafür, dass der Notar die Fälligkeit des Kaufpreises mitteilt und die Umschreibung erst beantragt, wenn bezahlt ist.
  • Treuhandauftrag (KV 22201): eine halbe Gebühr nach dem Betrag, den die Bank des Verkäufers für die Löschung bekommt, wenn sie ihre Bewilligung nur unter Auflagen herausgibt. Zahlt üblicherweise der Verkäufer.
  • Verwalterzustimmung (KV 25100): bei vielen Eigentumswohnungen beglaubigt der Notar die Unterschrift des Verwalters, 20 bis 70 € zuzüglich Umsatzsteuer. Wer das zahlt, regelt der Vertrag.
  • Grundbuchamt (KV 14150, 14110, 14152): eine halbe Gebühr für die Auflassungsvormerkung, eine volle für die Eintragung als Eigentümer und 25 € für die Löschung der Vormerkung, ohne Umsatzsteuer.
  • Grundschuld (KV 21200, 14121): je eine volle Gebühr beim Notar und beim Grundbuchamt nach dem Betrag der Grundschuld. Sie ist eine eigene Urkunde mit eigenen Auslagen.
  • Rangbestätigung (KV 25201): 0,3 Gebühren nach dem Betrag der Grundschuld, wenn die Bank vor der Auszahlung eine Bestätigung des Notars verlangt.
  • XML-Strukturdaten (KV 22114, 22115): 0,1 oder 0,2 Gebühren mit Höchstbetrag, nur wo das Grundbuchamt elektronische Strukturdaten verlangt.
  • Auslagen (KV 32001, 32005, 32011): Kopien, die Post- und Telekommunikationspauschale von 20 % der Gebühren, höchstens 20 € je Urkunde, und Abrufe aus dem Grundbuch. Kopien und Abrufe sind geschätzt.
  • Urkundenarchiv (KV 32015): rund 4,50 € je Urkunde für das elektronische Urkundenarchiv, ohne Umsatzsteuer.
  • Umsatzsteuer (KV 32014): 19 % auf Gebühren und Auslagen des Notars, außer dem Urkundenarchiv. Gerichtsgebühren und Grunderwerbsteuer tragen keine.

Beispiel: Haus für 400.000 € mit 320.000 € Grundschuld

Jeder Posten des Beispiels, Stand 29. Oktober 2026
PostenRechtsgrundlageRechenwegBetrag
Beurkundung des KaufvertragsKV 21100 GNotKG2,0 × 785 € (Tabelle B) · Geschäftswert 400.000 € (§ 47 GNotKG)1.570,00 €
Vollzug: Zustimmungen, Genehmigungen und Unterlagen einholenKV 22110, 22112 GNotKG0,5 × 785 € (Tabelle B) · Geschäftswert 400.000 € (§ 112 GNotKG) · Höchstbetrag 50 €50,00 €
Betreuung: Fälligkeit und Umschreibung überwachenKV 22200 GNotKG0,5 × 785 € (Tabelle B) · Geschäftswert 400.000 € (§ 113 Abs. 1 GNotKG)392,50 €
Dokumentenpauschale für Kopien und Ausfertigungen (Kaufvertrag)KV 32001 GNotKG180 Seiten × 0,15 €ca. 27,00 €
Grundbuchabruf (Kaufvertrag)KV 32011 GNotKG2 Abrufe × 8 €ca. 16,00 €
Elektronisches Urkundenarchiv (Kaufvertrag)KV 32015 GNotKG4,50 €ca. 4,50 €
Post- und Telekommunikationspauschale (Kaufvertrag)KV 32005 GNotKG20 % von 2.012,50 €, höchstens 20 €20,00 €
19 % Umsatzsteuer (Kaufvertrag)KV 32014 GNotKG19 % von 2.075,50 €394,35 €
Beurkundung der GrundschuldKV 21200 GNotKG1,0 × 635 € (Tabelle B) · Geschäftswert 320.000 € (§ 53 GNotKG)635,00 €
Dokumentenpauschale für Kopien und Ausfertigungen (Grundschuld)KV 32001 GNotKG60 Seiten × 0,15 €ca. 9,00 €
Grundbuchabruf (Grundschuld)KV 32011 GNotKG1 Abruf × 8 €ca. 8,00 €
Elektronisches Urkundenarchiv (Grundschuld)KV 32015 GNotKG4,50 €ca. 4,50 €
Post- und Telekommunikationspauschale (Grundschuld)KV 32005 GNotKG20 % von 635 €, höchstens 20 €20,00 €
19 % Umsatzsteuer (Grundschuld)KV 32014 GNotKG19 % von 672 €127,68 €
Eintragung der AuflassungsvormerkungKV 14150 GNotKG0,5 × 785 € (Tabelle B) · Geschäftswert 400.000 € (§ 45 Abs. 3 GNotKG)392,50 €
Eintragung als EigentümerKV 14110 GNotKG1,0 × 785 € (Tabelle B) · Geschäftswert 400.000 € (§ 47 GNotKG)785,00 €
Löschung der AuflassungsvormerkungKV 14152 GNotKG25 €25,00 €
Eintragung der GrundschuldKV 14121 GNotKG1,0 × 635 € (Tabelle B) · Geschäftswert 320.000 € (§ 53 GNotKG)635,00 €
Summe Notar und Grundbuch5.116,03 €

Kann zusätzlich anfallen: Strukturdaten für das elektronische Grundbuch (XML), Rangbestätigung für die Bank. Mit allen zusammen wären es bis ca. 5.609 €. Die Grunderwerbsteuer kommt dazu, sobald das Bundesland feststeht.

Wer zahlt die Notarkosten? Käufer, Verkäufer und was der Vertrag regelt

Kurz: Beim Kauf zahlt der Käufer Kaufvertrag, Grundbuch und seine Grundschuld (§ 448 Abs. 2 BGB), der Verkäufer üblicherweise die Lastenfreistellung. Der Kaufvertrag kann es anders regeln.

Wer beim Immobilienkauf üblicherweise zahlt
PostenZahltGrundlage
Beurkundung, Vollzug und Betreuung des KaufvertragsKäufer§ 448 Abs. 2 BGB
Auflassungsvormerkung und Eintragung als EigentümerKäufer§ 448 Abs. 2 BGB
Grundschuld für den Kredit, beim Notar und im GrundbuchKäufereigene Urkunde des Käufers
Löschung der alten Grundschuld und TreuhandauftragVerkäuferLastenfreistellung, Vertragspraxis
Vollzug, soweit er die Löschungsunterlagen betrifftlaut VertragVertragspraxis
Notaranderkonto und Verwalterzustimmunglaut VertragVertragspraxis
GrunderwerbsteuerKäuferbeide schulden sie (§ 13 Nr. 1 GrEStG), der Vertrag weist sie meist dem Käufer zu

Dem Notar haften alle Beteiligten gemeinsam: Wessen Erklärung beurkundet wird, der schuldet die Kosten (§ 30 Abs. 1 GNotKG), mehrere als Gesamtschuldner (§ 32 GNotKG). Zahlt der Käufer nicht, kann sich der Notar an den Verkäufer halten. Die Gebühren des Grundbuchamts schuldet, wer den Antrag stellt oder in wessen Namen der Notar ihn stellt (§ 22 Abs. 1 GNotKG). Wer die Kosten im Vertrag übernimmt, haftet zusätzlich, dem Notar (§ 30 Abs. 3 GNotKG) wie dem Gericht (§ 27 Nr. 2 GNotKG).

Bei anderen Urkunden zahlt üblicherweise, wer sie braucht: der Beschenkte die Schenkung, der Erblasser sein Testament, die Erben den Erbschein, der Vollmachtgeber die Vollmacht und beim Ehevertrag beide Ehegatten. Der Rechner zeigt an jedem Posten, wer üblicherweise zahlt.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar? Allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung

Kurz: Beim selbst genutzten Eigenheim nicht, bei einer vermieteten Immobilie über die Abschreibung oder sofort, je nach Posten. Das ist eine allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung; wie die Kosten in deinem Fall zählen, hängt von deiner Lage ab.

  • Selbst genutztes Eigenheim: Notar- und Grundbuchkosten sind private Kosten und mindern die Einkommensteuer nicht.
  • Vermietete Immobilie, Kauf: Die Kosten für Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung gehören zu den Anschaffungskosten. Abgeschrieben wird der Anteil, der auf das Gebäude entfällt, der Anteil für den Boden nicht.
  • Vermietete Immobilie, Grundschuld: Notar- und Grundbuchkosten der Grundschuld sind sofort abziehbare Werbungskosten, weil sie die Finanzierung betreffen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG; BFH, IX R 72/99).
  • Erbschein und Nachlass: Diese Kosten zählen bei der Erbschaftsteuer, nicht bei der Einkommensteuer. Meist sind sie zusammen mit den Kosten der Bestattung durch einen Pauschbetrag abgegolten (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG); einzeln zählen sie nur, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind.
  • Schenkung: Trägt der Beschenkte Notar- und Grundbuchkosten, mindern sie nach den Hinweisen zur Erbschaftsteuer in der Regel seine Bereicherung, also den Wert, auf den Schenkungsteuer anfällt.
  • Testament und Vorsorgevollmacht: in der Regel private Kosten, die sich nicht absetzen lassen.

Für deinen Fall hilft eine Beratung durch einen Steuerberater.

Testament und Erbschein: was der Notar berechnet Nach dem Vermögen, mit Register, Verwahrung und Eröffnung

Kurz: Ein Einzeltestament kostet eine volle Gebühr nach dem Vermögen, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag zwei. Dazu kommen 12,50 € je Erblasser für das Zentrale Testamentsregister und 82 € für die Verwahrung beim Nachlassgericht. Nach dem Erbfall eröffnet das Gericht das Testament für 109 € je Erblasser.

  • Wert (§ 102 GNotKG): das Vermögen abzüglich der Schulden, die aber höchstens bis zur Hälfte des Vermögens zählen. Beim gemeinschaftlichen Testament wird das je Ehegatte gerechnet und addiert; beim Erbvertrag, in dem nur einer Erben einsetzt, zählt nur dessen Vermögen.
  • Gebühr: 1,0 für ein Einzeltestament (KV 21200), 2,0 für ein gemeinschaftliches Testament und einen Erbvertrag (KV 21100).
  • Register und Verwahrung: 12,50 € je Erblasser für die Registrierung und 82 € für die besondere amtliche Verwahrung (KV 12100), je Urkunde einmal. Einen Erbvertrag verwahrt meist der Notar selbst, ohne Gerichtsgebühr.
  • Termin zu Hause: Kommt der Notar zu dir nach Hause oder ins Krankenhaus, berechnet er 50 € je Person (KV 26003), außerhalb der Gemeinde dazu Reisekosten.
  • Eröffnung: nach dem Erbfall 109 € je Erblasser (KV 12101), beim gemeinschaftlichen Testament also bei jedem der beiden Erbfälle. Sie zahlen die Erben.
Einzeltestament nach Vermögen, ohne Schulden, Stand 29. Oktober 2026
VermögenNotar mit Umsatzsteuer, Register und Verwahrung
100.000 €ca. 445 €
300.000 €ca. 876 €
500.000 €ca. 1.233 €
1.000.000 €ca. 2.185 €

Erbschein

Ein Erbschein kostet zwei volle Gebühren nach dem Nachlass abzüglich der Schulden des Erblassers (§ 40 GNotKG); Kosten des Erbfalls wie die Beerdigung oder Pflichtteile zählen nicht ab. Eine Gebühr fällt für die eidesstattliche Versicherung an, beim Notar (KV 23300) oder beim Nachlassgericht, die andere für die Erteilung beim Nachlassgericht (KV 12210). Bei 500.000 € Nachlass und 120.000 € Schulden sind das ca. 1.640 € mit der Versicherung beim Notar und 1.470,00 € beim Nachlassgericht.

Gibt es ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag, genügt dem Grundbuchamt meist die Urkunde mit dem Eröffnungsprotokoll (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Beantragen die Erben die Umschreibung eines Grundstücks binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, ist sie gebührenfrei (KV 14110 GNotKG); danach kostet sie eine volle Gebühr nach dem Wert des Grundstücks.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht? Wert nach Vermögen, Patientenverfügung und Vorsorgeregister

Kurz: Beim Notar beurkundet kostet eine Vorsorgevollmacht eine volle Gebühr nach ihrem Wert, meist der Hälfte deines Vermögens, höchstens 1 Mio. €. Bei 300.000 € Vermögen mit Patientenverfügung sind es ca. 473 € samt Registrierung.

  • Wert (§ 98 GNotKG): Den bestimmt der Notar nach billigem Ermessen, höchstens mit der Hälfte deines Vermögens ohne Abzug von Schulden und höchstens mit 1 Mio. €. Für eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht setzen Notare meist diese Hälfte an. Gilt die Vollmacht nur für Gesundheit und persönliche Angelegenheiten, bestimmt der Notar den Wert ebenfalls nach Ermessen, dabei auch nach Vermögen und Einkommen; ohne genügende Anhaltspunkte sind es 5.000 € (§ 36 GNotKG), so ist gerechnet.
  • Patienten- und Betreuungsverfügung: kommt als eigener Gegenstand dazu, meist mit 5.000 €; bei großem Vermögen setzen manche Notare mehr an.
  • Beurkundung oder Beglaubigung: Beurkundet der Notar die Vollmacht, kostet sie eine volle Gebühr (1,0). Bringst du einen eigenen Text mit und lässt nur die Unterschrift beglaubigen, sind es 0,2 Gebühren, mindestens 20 € und höchstens 70 € (KV 25100).
  • Zentrales Vorsorgeregister: seit dem 01.10.2026 ab 19,50 €, wenn der Notar anmeldet, und ab 24,00 €, wenn du selbst online anmeldest, jeweils per Lastschrift; jede weitere Vertrauensperson kostet 3,50 € mehr.
  • Für ein Paar: rechnet der Rechner zwei Urkunden, je mit eigenem Wert und eigener Registrierung. In einer gemeinsamen Urkunde werden die Werte zusammengerechnet.
  • Betreuungsbehörde: Die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann auch die Betreuungsbehörde beglaubigen (§ 7 BtOG). Diese Beglaubigung gilt nicht für die Patientenverfügung und verliert mit dem Tod des Vollmachtgebers ihre Wirkung.
Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung, beurkundet, eine Vertrauensperson, Stand 29. Oktober 2026
VermögenNotar mit Umsatzsteuer und Registrierung
100.000 €ca. 281 €
300.000 €ca. 473 €
500.000 €ca. 689 €
1.000.000 €ca. 1.260 €
3.000.000 €ca. 2.212 €

Was kostet eine Beglaubigung? Unterschrift, Entwurf und Kopien

Kurz: Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 0,2 Gebühren nach dem Wert der Erklärung, mindestens 20 € und höchstens 70 €, zuzüglich Umsatzsteuer (KV 25100 GNotKG).

Unterschriftsbeglaubigung ohne Versand und Weiterleitung, mit Umsatzsteuer, Stand 29. Oktober 2026
GeschäftswertKosten
5.000 €23,80 €
30.000 €29,75 €
75.000 €52,12 €
140.000 €77,83 €
200.000 €83,30 €
  • Versand und Weiterleitung: Schickt der Notar dir das Dokument zu, kann eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 % der Gebühr dazukommen, höchstens 20 € (KV 32005). Leitet er es weiter, etwa an das Grundbuchamt oder ein Register, kommen 20 € für die Übermittlung (KV 22124) und die Pauschale auf beide Gebühren dazu.
  • Entwurf: Entwirft der Notar den Text, fällt eine Entwurfsgebühr an; die erste Beglaubigung darunter am selben Tag ist darin enthalten (Vorbem. 2.4.1 Abs. 2 KV GNotKG). Für den vollständigen Entwurf eines Vertrags sind das zwei volle Gebühren, für eine einseitige Erklärung eine, für eine Zustimmung oder einen Antrag eine halbe (§ 92 Abs. 2 GNotKG). Prüft, ändert oder ergänzt er in deinem Auftrag nur deinen Text, fällt ebenfalls eine Entwurfsgebühr an (Vorbem. 2.4.1 Abs. 3), je nach Aufwand niedriger (§ 92 Abs. 1 GNotKG).
  • Beglaubigte Kopien: 1 € je Seite, mindestens 10 € je Dokument, zuzüglich Umsatzsteuer (KV 25102): 12 Seiten kosten 14,28 €, 3 Dokumente mit je 2 Seiten 35,70 €.
  • Urkundenarchiv: Bei einer Beglaubigung ohne Entwurf entscheidet der Notar, ob er sie ins elektronische Urkundenarchiv nimmt; dann kommen rund 2,50 € dazu.

Notarrechnung prüfen Was in der Kostenberechnung des Notars stehen muss

Kurz: Die Rechnung des Notars heißt Kostenberechnung (§ 19 GNotKG) und muss die KV-Nummern, bei Gebühren nach dem Wert den Geschäftswert und die Beträge der Gebühren und Auslagen nennen. Rechne sie Posten für Posten mit dem Rechner nach.

  1. 1

    Form: Der Notar unterschreibt seine Kostenberechnung oder schickt sie, seit Juni 2025, in Textform, etwa per E-Mail (§ 19 Abs. 1 GNotKG).

  2. 2

    Jede Gebühr mit KV-Nummer: Zu jeder Gebühr gehören die Nummer im Kostenverzeichnis, bei Gebühren nach dem Wert der Geschäftswert und der Betrag (§ 19 Abs. 2 GNotKG); oft steht auch der Satz dabei, etwa „KV 21100, 2,0, Geschäftswert 400.000 €“. Die Wertvorschrift, etwa § 47 beim Kauf, soll der Notar nennen (§ 19 Abs. 3 GNotKG).

  3. 3

    Geschäftswert: beim Kauf der Kaufpreis oder der höhere Verkehrswert, beim Testament das Vermögen mit höchstens hälftigem Schuldenabzug, bei der Vorsorgevollmacht höchstens die Hälfte des Vermögens. Weicht der Wert ab, frag nach dem Grund.

  4. 4

    Auslagen: Post und Telekommunikation mit höchstens 20 % der Gebühren und höchstens 20 € je Urkunde, Kopien nach Seiten, Grundbuchabrufe und das Urkundenarchiv. Umsatzsteuer gibt es nur auf Gebühren und Auslagen des Notars.

  5. 5

    Getrennte Rechnungen: Grundbuchamt und Nachlassgericht schicken eigene Kostenrechnungen ohne Umsatzsteuer, die Grunderwerbsteuer setzt das Finanzamt fest.

Hältst du einen Posten für falsch, frag zuerst beim Notar nach. Einwände gegen die Kostenberechnung des Notars entscheidet auf Antrag das Landgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat (§ 127 GNotKG). Neue Anträge sind nur bis zum Ende des Jahres möglich, das auf das Jahr folgt, in dem dir die vollstreckbare Ausfertigung der Kostenberechnung des Notars zugestellt wurde.

Was kostet es, wenn der Kauf platzt? Entwurf ohne Beurkundung

Kurz: Hat der Notar den Kaufvertrag schon vollständig entworfen und verschickt oder übergeben, kostet der geplatzte Kauf bis zu zwei volle Gebühren nach dem Kaufpreis; bei 420.000 € sind das bis zu 1.670 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer.

  • Bevor der Entwurf da ist: Endet der Auftrag, bevor der Notar seinen Entwurf verschickt, übergeben oder in einem Termin mit allen Beteiligten besprochen hat, berechnet er 20 € (KV 21300). Hat er bis dahin schon persönlich oder schriftlich beraten, wird daraus eine Gebühr in Höhe einer Beratungsgebühr, 0,3 bis 1,0 nach dem Kaufpreis (KV 21301).
  • Wenn der Entwurf da ist: Hat er den Entwurf verschickt, übergeben oder mit allen besprochen, berechnet er 0,5 bis 2,0 Gebühren nach dem Kaufpreis (KV 21302, § 47 GNotKG); für einen vollständigen Entwurf den höchsten Satz (§ 92 Abs. 2 GNotKG).
  • Wer zahlt: wer den Notar beauftragt hat (§ 29 GNotKG). Haben Käufer und Verkäufer ihn gemeinsam beauftragt, haften beide.
  • Grundbuch und Steuer: Ohne Beurkundung fallen keine Gebühren des Grundbuchamts und keine Grunderwerbsteuer an.

Quellen und Stand Gesetze, Gebührensatzungen und Rechtsprechung

Stand: 29. Oktober 2026. Die Gebühren folgen dem GNotKG in der Fassung des Gesetzes vom 10.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 320), die Steuersätze den Gesetzen der Länder, Stand 29. Oktober 2026. Der Rechner rechnet in deinem Browser; firma.de speichert deine Angaben nicht.

Unverbindliche Schätzung nach GNotKG, Stand 29. Oktober 2026. Die maßgebliche Kostenberechnung erstellt der Notar (§ 19 GNotKG). Steuerangaben: allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung.

Gesetzestexte und Gebührensatzungen

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Häufige Fragen zu Notarkosten

Wie viel Prozent vom Kaufpreis sind Notarkosten?

Für Notar und Grundbuch zusammen je nach Preis und Kredit zwischen 0,79 % und 1,91 % des Kaufpreises, bei Häusern von 100.000 € bis 1.000.000 €, ohne Kredit oder mit 80 % Grundschuld. Der Anteil sinkt, je teurer die Immobilie ist: Die Gebühren richten sich nach der Tabelle B des GNotKG und steigen langsamer als der Preis. Ein Haus für 400.000 € mit 320.000 € Grundschuld kostet ca. 5.116 € (1,28 %), ohne Kredit sind es ca. 3.677 € (0,92 %). Die oft genannten 1,5 bis 2 % erreichen solche Häuser nur mit Kredit und bis 200.000 € Kaufpreis. Bei Eigentumswohnungen mit Verwalterzustimmung liegt der Anteil höher: Eine für 300.000 € mit 80 % Grundschuld kommt auf 1,55 %, ein Haus zum selben Preis auf 1,41 %. Dazu kommt die Grunderwerbsteuer, je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.

Sind Notarkosten in jedem Bundesland gleich?

Für Notar und Grundbuchamt ja: Alle Notare rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Vereinbarungen über die Höhe der Kosten sind unwirksam (§ 125 GNotKG, einzige Ausnahme § 126). Spielraum hat der Notar nur, wo das Gesetz den Wert seinem Ermessen überlässt, etwa bei einer Vorsorgevollmacht (§ 98) oder einer Patientenverfügung (§ 36 Abs. 2). Verschieden sind die Grunderwerbsteuer, deren Satz jedes Land selbst festlegt (3,5 % bis 6,5 %), und einzelne Posten wie die XML-Strukturdaten, die nur anfallen, wo das Grundbuchamt elektronische Daten verlangt.

Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?

In der Regel der Käufer: Er trägt die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung und der Eintragung ins Grundbuch (§ 448 Abs. 2 BGB) und die Kosten seiner Grundschuld. Der Verkäufer zahlt üblicherweise, was der Lastenfreistellung dient, also die Löschung seiner alten Grundschuld und den Treuhandauftrag seiner Bank. Der Kaufvertrag kann das anders regeln. Dem Notar haften trotzdem alle, deren Erklärung er beurkundet, gemeinsam (§§ 30, 32 GNotKG); die Gebühren des Grundbuchamts schuldet, wer den Antrag stellt oder in wessen Namen der Notar ihn stellt (§ 22 Abs. 1 GNotKG). Wer die Kosten im Vertrag übernimmt, haftet zusätzlich, dem Notar wie dem Grundbuchamt (§ 30 Abs. 3, § 27 Nr. 2 GNotKG). Die Grunderwerbsteuer schulden Käufer und Verkäufer beide (§ 13 Nr. 1 GrEStG); der Vertrag weist sie meist dem Käufer zu.

Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?

Das hängt davon ab, wofür die Urkunde ist; hier nur allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung. Für das selbst genutzte Eigenheim nicht. Bei einer vermieteten Immobilie gehören Notar- und Grundbuchkosten für Kauf und Eigentumsumschreibung zu den Anschaffungskosten, abgeschrieben wird der Anteil, der auf das Gebäude entfällt. Die Kosten der Grundschuld sind dagegen sofort als Werbungskosten abziehbar, weil sie die Finanzierung betreffen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG; BFH, IX R 72/99). Erbschein und andere Kosten der Nachlassregelung zählen nicht bei der Einkommensteuer, sondern bei der Erbschaftsteuer; meist sind sie mit dem Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abgegolten. Trägt bei einer Schenkung der Beschenkte die Kosten, mindern sie nach den Hinweisen zur Erbschaftsteuer in der Regel seine Bereicherung. Testament und Vorsorgevollmacht sind in der Regel private Kosten. Für deinen Fall hilft eine Beratung durch einen Steuerberater.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Ein Einzeltestament kostet eine volle Gebühr (1,0) nach dem Vermögen, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag zwei (2,0). Schulden zieht der Notar nur bis zur Hälfte des Vermögens ab (§ 102 GNotKG). Dazu kommen 12,50 € je Erblasser für das Zentrale Testamentsregister und 82 € für die besondere amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht; einen Erbvertrag verwahrt meist der Notar, ohne diese Gebühr. Ein Einzeltestament bei 300.000 € Vermögen kostet so ca. 876 € mit Umsatzsteuer. Nach dem Erbfall kostet die Eröffnung 109 € je Erblasser; sie zahlen die Erben.

Brauche ich nach einem notariellen Testament noch einen Erbschein?

Für das Grundbuch meist nicht: Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag genügt dem Grundbuchamt zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll in der Regel als Nachweis der Erbfolge (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Ein Erbschein kostet zwei volle Gebühren nach dem Nachlass abzüglich der Schulden des Erblassers: eine für die eidesstattliche Versicherung und eine für die Erteilung (KV 23300 und 12210 GNotKG). Bei 500.000 € Nachlass und 120.000 € Schulden sind das ca. 1.640 € mit der Versicherung beim Notar und 1.470,00 € mit der Versicherung beim Nachlassgericht. Beantragen die Erben die Umschreibung eines Grundstücks binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, ist sie gebührenfrei.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht beim Notar?

Die Beurkundung kostet eine volle Gebühr (1,0) nach dem Wert der Vollmacht. Den bestimmt der Notar nach billigem Ermessen, höchstens mit der Hälfte des Vermögens ohne Abzug von Schulden und höchstens mit 1 Mio. € (§ 98 GNotKG); für eine umfassende Vorsorgevollmacht setzen Notare meist diese Hälfte an. Eine Patienten- und Betreuungsverfügung kommt mit meist 5.000 € dazu. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kostet über den Notar seit dem 01.10.2026 ab 19,50 € (per Lastschrift), für jede weitere Vertrauensperson 3,50 € mehr. Bei 300.000 € Vermögen mit Patientenverfügung kommst du auf ca. 473 €. Für ein Paar rechnet der Rechner zwei Urkunden, je mit eigenem Wert und eigener Registrierung.

Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung?

0,2 Gebühren nach dem Wert der Erklärung, mindestens 20 € und höchstens 70 €, zuzüglich 19 % Umsatzsteuer (KV 25100 GNotKG). Ohne Versand und Weiterleitung sind das bei 7.500 € Wert 23,80 €, bei 75.000 € 52,12 € und bei 200.000 € 83,30 €. Schickt der Notar dir das Dokument zu, kann eine Post- und Telekommunikationspauschale von 20 % der Gebühr dazukommen, höchstens 20 € (KV 32005). Leitet er es weiter, etwa an das Grundbuchamt oder ein Register, kommen 20 € für die Übermittlung (KV 22124) und die Pauschale auf beide Gebühren dazu: Bei 75.000 € sind es dann 91,11 €. Entwirft der Notar den Text, fällt statt der Beglaubigungsgebühr eine Entwurfsgebühr an, für einen vollständigen Entwurf der Höchstsatz; prüft, ändert oder ergänzt er in deinem Auftrag nur deinen Text, ist es ebenfalls eine Entwurfsgebühr, je nach Aufwand niedriger (§ 92 GNotKG).

Was kostet die Schenkung einer Immobilie?

Der Notar berechnet zwei volle Gebühren (2,0) nach dem Verkehrswert. Ein vorbehaltener Nießbrauch oder ein Wohnrecht wird nicht abgezogen; zählt er zusammen mit einer Gegenleistung mehr, gilt dieser Wert (§ 97 Abs. 3 GNotKG). Das Grundbuchamt berechnet eine volle Gebühr für die Eintragung als Eigentümer, eine für das vorbehaltene Recht nach seinem Wert (§ 52 GNotKG) und eine halbe für eine Rückauflassungsvormerkung. Eine reine Schenkung ist von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 2 GrEStG); übernimmt der Beschenkte Schulden, zahlt er Geschwister aus oder behält sich der Schenker ein Recht vor, ist dieser Teil steuerpflichtig, außer zwischen Ehegatten und Verwandten in gerader Linie (§ 3 Nr. 4 und 6 GrEStG). Ein Haus für 400.000 € an ein Kind, mit Nießbrauch und Rückforderungsrecht, kostet so ca. 3.361 €, ohne Schenkungsteuer.

Was kostet eine Grundschuld und ihre Löschung?

Die Bestellung kostet beim Notar eine volle Gebühr (1,0) nach dem Betrag der Grundschuld, die Eintragung beim Grundbuchamt noch einmal eine (KV 21200 und 14121 GNotKG). Eine Grundschuld über 350.000 € kostet so ca. 1.549 €. Für die Löschung beglaubigt der Notar meist nur deine Zustimmung auf dem Formular der Bank und reicht sie beim Grundbuchamt ein (20 € und 20 €), das Grundbuchamt berechnet eine halbe Gebühr (KV 14140): Bei 100.000 € sind das insgesamt 193,62 €. Entwirft der Notar die Zustimmung selbst, berechnet er dafür eine Entwurfs- und eine Vollzugsgebühr nach dem Betrag.

Was kostet es, wenn der Kauf platzt?

Hat der Notar seinen Entwurf des Kaufvertrags schon verschickt, übergeben oder in einem Termin mit allen Beteiligten besprochen, berechnet er 0,5 bis 2,0 Gebühren nach dem Kaufpreis, für einen vollständigen Entwurf den Höchstsatz von 2,0 wie bei der Beurkundung (KV 21302, § 92 Abs. 2 GNotKG): Bei 420.000 € Kaufpreis sind das bis zu 1.670 € zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Endet der Auftrag vorher, berechnet er 20 € (KV 21300); hat er bis dahin schon persönlich oder schriftlich beraten, stattdessen eine Gebühr in Höhe einer Beratungsgebühr, 0,3 bis 1,0 nach dem Kaufpreis (KV 21301). Zahlen muss, wer den Notar beauftragt hat (§ 29 GNotKG). Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer fallen ohne Beurkundung nicht an.

Wie prüfe ich meine Notarrechnung?

Die Rechnung des Notars heißt Kostenberechnung (§ 19 GNotKG); seit Juni 2025 darf er sie auch in Textform schicken, etwa per E-Mail. Darin müssen die angewandten KV-Nummern, bei Gebühren nach dem Wert der Geschäftswert und die Beträge der Gebühren und Auslagen stehen (§ 19 Abs. 2 GNotKG); die Wertvorschriften, etwa § 47 beim Kauf, soll er nennen (Abs. 3). Den Gebührensatz rechnest du aus Betrag und Tabelle B nach, am einfachsten mit dem Rechner auf dieser Seite, und fragst beim Notar nach, wenn ein Wert nicht passt. Einwände gegen die Kostenberechnung des Notars entscheidet auf Antrag das Landgericht (§ 127 GNotKG). Neue Anträge sind nur bis zum Ende des Jahres möglich, das auf das Jahr folgt, in dem dir die vollstreckbare Ausfertigung der Kostenberechnung des Notars zugestellt wurde.

Was passiert mit meinen Angaben?

Der Rechner rechnet in deinem Browser, firma.de speichert deine Angaben nicht. In der Adresszeile stehen keine Beträge. Teilst du eine Berechnung, stehen die Angaben im Link hinter dem #; diesen Teil schickt der Browser nie an einen Server. Beschreibst du deinen Fall in einem Satz, gehen der Satz und die Angaben des gewählten Falls über das Vercel AI Gateway an ein KI-Modell. Es erkennt nur den Fall und füllt die Felder aus; gerechnet wird danach nach festen Regeln, und gespeichert wird der Satz nicht. Schreib deshalb keine Namen oder Adressen in den Satz.

Wie aktuell sind die Zahlen?

Stand: 29. Oktober 2026. Die Gebühren folgen dem GNotKG in der Fassung des Gesetzes vom 10.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 320). Die Tabelle B hat das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 nicht geändert; seit dem 01.06.2025 gestiegen sind unter anderem Verwahrung und Eröffnung eines Testaments (82 € und 109 €). Die Steuersätze der Länder sind auf dem Stand vom 29. Oktober 2026, die Gebühren des Zentralen Vorsorgeregisters gelten seit dem 01.10.2026. Ändert sich ein Satz, passen wir den Rechner an und nennen das neue Datum.

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