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Einkommensteuer 2026: Was bleibt vom Gewinn?

Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer und Gewerbesteuer ab deinem Gewinn, dazu Kranken- und Pflegeversicherung, Vorauszahlungen und was du monatlich zurücklegst. Beschreib deine Lage in einem Satz oder trag deinen Gewinn ein: Jeder Schritt steht mit Rechtsgrundlage da.

Stand: · Tarif nach § 32a EStG, nachgerechnet und mit veröffentlichten Grund- und Splittingtabellen abgeglichen

Einkommensteuer berechnen

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Dein Satz und deine Angaben gehen über das Vercel AI Gateway an ein KI-Modell, das nur Felder ausfüllt; gerechnet wird nach festen Regeln. Schreib keine Namen oder Adressen in den Satz. firma.de speichert ihn nicht. Keine Steuerberatung.

Steuerjahr

Veranlagung

Tätigkeit

Freiberufler wie Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen oder Übersetzer zahlen keine Gewerbesteuer. Ob deine Tätigkeit dazugehört, entscheidet das Finanzamt.

Einnahmen minus Betriebsausgaben, vor Gewerbesteuer. Einen Verlust trägst du mit Minus ein.

Krankenversicherung

Gesetzliche Rente, Versorgungswerk oder Rürup-Vertrag. Abziehbar bis zum Höchstbetrag.

Kinder

Kinder, für die du Kindergeld bekommst.

0

Dein Ergebnis

Steuern im Jahr
9.614€Einkommensteuer 9.614 €
Monatlich zurücklegen
801€nur für die Steuern; mit Beiträgen 1.856 €
Bleibt dir im Jahr
37.726€nach Steuern und Beiträgen, 3.144 € im Monat
Steuern in % der Einkünfte
16,0%mit Beiträgen 37,1 %
Von 100 € mehr Gewinn bleiben
52€Grenzbelastung durch Steuern 27,0 %
Wohin deine Einkünfte gehen

Vorauszahlungen 2026

  • Einkommensteuer mit Soli und Kirchensteuerim Jahr 9.614 €
  1. 2.403,50 €
  2. 2.403,50 €
  3. 2.403,50 €
  4. 2.403,50 €

Fällt ein Termin auf ein Wochenende, zahlst du am Montag danach, bei einem Feiertag am nächsten Werktag.

Für die Steuern im Monat zurücklegen: 801 €

Mit Kranken-, Pflege- und Altersvorsorge: 1.856 €

Grenz- und Durchschnittssteuersatz
  • Grenzsteuersatz34,2 %
  • Durchschnittssteuersatz20,3 %

Zu versteuerndes Einkommen

Bei deinem zu versteuernden Einkommen von 47.304 € liegt der Grenzsteuersatz bei 34,2 % und der Durchschnittssteuersatz bei 20,3 %. Beide steigen mit dem Einkommen, der Grenzsteuersatz bis 47,5 %.

Steuersätze nach Einkommen
Zu versteuerndes EinkommenGrenzsteuersatzDurchschnittssteuersatz
25.000 €26,5 %11,4 %
50.000 €35,1 %21,1 %
75.000 €47,0 %27,2 %
100.000 €47,0 %32,1 %
125.000 €44,3 %34,9 %
150.000 €44,3 %36,5 %
175.000 €44,3 %37,6 %
200.000 €44,3 %38,4 %
225.000 €44,3 %39,1 %
250.000 €44,3 %39,6 %
275.000 €44,3 %40,0 %
300.000 €47,5 %40,6 %

Hinweise zu deiner Rechnung

  • Ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest, ordnet das Finanzamt nach deiner Tätigkeit ein, nicht nach deiner Angabe. Gewerbliche Einkünfte kosten zusätzlich Gewerbesteuer. Die Einordnung beginnt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

  • Die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen gehört dem Finanzamt und ist hier nicht enthalten. Leg sie getrennt zur Seite, es sei denn, du bist Kleinunternehmer.

    § 19 UStG

Allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung. Unverbindliche Schätzung, Stand .

Tarif nach § 32a EStG, nachgerechnet und mit veröffentlichten Grund- und Splittingtabellen abgeglichen.

Nicht enthalten: Umsatzsteuer, die Anrechnung schon gezahlter Lohnsteuer, Hinzurechnungen zur Gewerbesteuer, eine Kappung der Kirchensteuer und das besondere Kirchgeld, wenn nur einer von euch Kirchenmitglied ist.

Steuern im Jahr: ca. 9.614 €

Kurz gesagt

Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn zahlst du 2026 ca. 9.614 € Einkommensteuer (ledig, gesetzlich versichert, ohne Kirche), dazu ca. 12.660 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Zurücklegen solltest du dafür ca. 801 € im Monat, mit den Beiträgen ca. 1.856 €. Mit einem Gewerbe in München (Hebesatz 490 %) und 100.000 € Gewinn sind es ca. 27.045 € Steuern; ca. 2.378 € Gewerbesteuer gleicht die Anrechnung nach § 35 EStG dort nicht aus. Ein Paar mit zwei Kindern, 80.000 € Gewinn und 45.000 € Einkünften des Partners zahlt zusammen veranlagt ca. 21.364 €; dort zählen die Kinderfreibeträge statt des Kindergelds.

Sechs Regeln, die deine Steuern als Selbstständiger bestimmen

  • § 32a EStG

    Grundfreibetrag 12.348 €

    Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen zahlst du 2026 keine Einkommensteuer, zusammen veranlagt bis 24.697 €. Danach steigt der Grenzsteuersatz von 14 % auf 42 % ab 69.879 € und 45 % ab 277.826 €. Der Satz gilt nur für den Euro darüber, nie für das ganze Einkommen.

  • § 3 SolZG

    Soli erst ab 20.350 € Steuer

    Den Solidaritätszuschlag zahlst du erst, wenn deine Einkommensteuer 20.350 € übersteigt, zusammen veranlagt 40.700 €. Darüber setzt er nicht sofort voll ein, sondern mit 11,9 % des Betrags über der Grenze, bis er ab 37.838 € Einkommensteuer die vollen 5,5 % erreicht (§ 4 SolZG).

  • § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

    Beiträge senken die Steuer

    Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung setzt du ab, den Krankenkassenbeitrag mit Krankengeld um 4 % gekürzt; bei der privaten den Basisanteil. Altersvorsorge zählt bis 30.826 € im Jahr (§ 10 Abs. 3 EStG). Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn sinkt dein zu versteuerndes Einkommen so auf 47.304 €.

  • § 11 GewStG

    Gewerbesteuer erst über 24.500 €

    Als Einzelunternehmer zahlen Gewerbetreibende Gewerbesteuer, Freiberufler nicht. Vom Gewinn, auf volle 100 € abgerundet, gehen 24.500 € Freibetrag ab; 3,5 % vom Rest ergeben den Messbetrag, den die Gemeinde mit ihrem Hebesatz malnimmt, mindestens 200 %.

  • § 35 EStG

    Gewerbesteuer wird angerechnet

    Die Einkommensteuer sinkt um das 4,0-Fache des Messbetrags, höchstens um die Gewerbesteuer selbst und den Teil der Einkommensteuer, der auf gewerbliche Einkünfte entfällt. Bis 400 % Hebesatz gleicht das die Gewerbesteuer meist aus; in München (490 %) bleiben bei 100.000 € Gewinn ca. 2.378 €.

  • § 37 EStG

    Vier Termine im Jahr

    Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig, ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin. Die Gewerbesteuer zahlst du am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November an die Gemeinde (§ 19 GewStG).

Wie die Einkommensteuer für Selbstständige berechnet wird Vom Gewinn zum zu versteuernden Einkommen

Kurz: Besteuert wird nicht dein Gewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen. Vom Gewinn gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Freibeträge ab; auf den Rest wendet das Finanzamt den Tarif an. Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn sind das 47.304 € zu versteuerndes Einkommen und ca. 9.614 € Einkommensteuer.

  1. 1

    Summe der Einkünfte: dein Gewinn aus der Einnahmenüberschussrechnung, vor der Gewerbesteuer, plus weitere eigene Einkünfte wie Arbeitslohn oder Miete; zusammen veranlagt auch die deines Partners. Ein Verlust mindert die übrigen Einkünfte desselben Jahres.

  2. 2

    Gesamtbetrag der Einkünfte: Alleinerziehende ziehen den Entlastungsbetrag ab, 4.260 € für das erste Kind und 240 € für jedes weitere (§ 24b EStG).

  3. 3

    Einkommen: minus Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge bis 30.826 € und Sonderausgaben, mindestens der Pauschbetrag von 36 € (§ 10, § 10c EStG).

  4. 4

    Zu versteuerndes Einkommen: minus die Kinderfreibeträge, 4.878 € je Kind und Elternteil, wenn sie mehr bringen als das Kindergeld (§ 31 EStG). Abgerundet auf volle Euro.

  5. 5

    Einkommensteuer: der Tarif auf das zu versteuernde Einkommen, minus die Anrechnung der Gewerbesteuer, plus das Kindergeld, wenn die Freibeträge abgezogen wurden.

  6. 6

    Dazu: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf die Einkommensteuer, bei einem Gewerbe die Gewerbesteuer der Gemeinde.

Beispiel: Gewerbe in München, 100.000 € Gewinn

Rechenweg 2026, ledig, gesetzlich versichert ohne Krankengeld, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, ohne Kirche, Hebesatz 490 %. Stand 2. November 2026.
SchrittRechtsgrundlageBetrag
Gewinn aus der Selbstständigkeit§ 4 Abs. 3 EStG100.000,00 €
Summe der Einkünfte§ 2 Abs. 3 EStG100.000,00 €
Krankenversicherung§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG− 11.787,75 €
Pflegeversicherung§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG− 2.929,50 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag§ 10c EStG− 36,00 €
Einkommen§ 2 Abs. 4 EStG85.246,75 €
Zu versteuerndes Einkommen§ 2 Abs. 5 EStG85.246,00 €
Tarifliche Einkommensteuer§ 32a EStG24.667,00 €
Anrechnung der Gewerbesteuer§ 35 EStG− 10.568,00 €
Festzusetzende Einkommensteuer§ 2 Abs. 6 EStG14.099,00 €
Gewerbesteuer§ 16 GewStG+ 12.945,80 €
Steuern gesamt27.044,80 €

Mit deinen eigenen Zahlen zeigt dir der Rechner denselben Rechenweg, Schritt für Schritt mit Rechtsgrundlage.

Der Einkommensteuertarif 2026 5 Zonen von 0 % bis 45 %

Kurz: Bis 12.348 € zahlst du 2026 keine Einkommensteuer. Darüber steigt der Grenzsteuersatz von 14 % bis 42 %, ab 277.826 € sind es 45 %. Jeder Satz gilt nur für den Teil des Einkommens in seiner Zone.

Tarif 2026 nach § 32a Abs. 1 EStG, Grenzsteuersatz ohne Soli und Kirchensteuer. Splitting: Die Hälfte des gemeinsamen Einkommens, auf volle Euro abgerundet, fällt in die Zone des Grundtarifs (§ 32a Abs. 5 EStG). Stand 2. November 2026.
GrundtarifSplittingGrenzsteuersatz
bis 12.348 €bis 24.697 €0 %
12.349 € bis 17.799 €24.698 € bis 35.599 €14 % bis 24 %
17.800 € bis 69.878 €35.600 € bis 139.757 €24 % bis 42 %
69.879 € bis 277.825 €139.758 € bis 555.651 €42 %
ab 277.826 €ab 555.652 €45 %

Das zu versteuernde Einkommen wird auf volle Euro abgerundet, die Steuer ebenfalls. Beim Splitting rechnet das Finanzamt die Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens und verdoppelt sie; deshalb zahlen Paare mit sehr ungleichen Einkommen zusammen weniger als zwei Einzelne.

Über dem Grundfreibetrag liegt der Durchschnittssteuersatz, die Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen, unter dem Grenzsteuersatz, dem Satz auf den nächsten Euro. Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn sind es 20,3 % im Durchschnitt und 34,2 % auf den nächsten Euro. Gemessen am ganzen Gewinn zahlst du 16,0 % Steuern, weil Beiträge und Pauschbetrag vorher abgehen. Der Rechner zeigt beide Kurven mit deinem Punkt darauf.

Einkommensteuer-Tabelle 2026 Grund- und Splittingtabelle

Einkommensteuer und Soli 2026 nach dem zu versteuernden Einkommen, für Einzelne (Grundtabelle) und zusammen Veranlagte (Splittingtabelle), ohne Kirchensteuer. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Gewinn: Wie du vom Gewinn dorthin kommst, steht im Rechenweg.

Einkommensteuer-Tabelle 2026, berechnet nach § 32a EStG und §§ 3, 4 SolZG. Stand 2. November 2026.
Zu versteuerndes EinkommenGrundtabelleSoli GrundtabelleSplittingtabelleSoli Splitting
10.000 €0 €0 €0 €0 €
15.000 €435 €0 €0 €0 €
20.000 €1.570 €0 €0 €0 €
25.000 €2.850 €0 €42 €0 €
30.000 €4.217 €0 €870 €0 €
35.000 €5.670 €0 €1.928 €0 €
40.000 €7.209 €0 €3.140 €0 €
45.000 €8.835 €0 €4.398 €0 €
50.000 €10.548 €0 €5.700 €0 €
55.000 €12.347 €0 €7.046 €0 €
60.000 €14.233 €0 €8.434 €0 €
65.000 €16.205 €0 €9.864 €0 €
70.000 €18.264 €0 €11.340 €0 €
75.000 €20.364 €1,66 €12.858 €0 €
80.000 €22.464 €251,56 €14.418 €0 €
85.000 €24.564 €501,46 €16.022 €0 €
90.000 €26.664 €751,36 €17.670 €0 €
95.000 €28.764 €1.001,26 €19.362 €0 €
100.000 €30.864 €1.251,16 €21.096 €0 €
105.000 €32.964 €1.501,06 €22.874 €0 €
110.000 €35.064 €1.750,96 €24.694 €0 €
115.000 €37.164 €2.000,86 €26.558 €0 €
120.000 €39.264 €2.159,52 €28.466 €0 €
125.000 €41.364 €2.275,02 €30.416 €0 €
130.000 €43.464 €2.390,52 €32.410 €0 €
135.000 €45.564 €2.506,02 €34.448 €0 €
140.000 €47.664 €2.621,52 €36.528 €0 €
145.000 €49.764 €2.737,02 €38.628 €0 €
150.000 €51.864 €2.852,52 €40.728 €3,33 €
200.000 €72.864 €4.007,52 €61.728 €2.502,33 €
250.000 €93.864 €5.162,52 €82.728 €4.550,04 €
300.000 €115.529 €6.354,09 €103.728 €5.705,04 €

Soli und Kirchensteuer Freigrenze 20.350 €, Kirchensteuer 8 % oder 9 %

Kurz: Den Soli zahlst du erst ab 20.350 € Einkommensteuer, zusammen veranlagt ab 40.700 €; die meisten Steuerzahler zahlen keinen. Kirchensteuer zahlst du nur als Kirchenmitglied, 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.

Solidaritätszuschlag

Über der Freigrenze steigt der Soli nicht sprunghaft auf 5,5 %, sondern mit 11,9 % des Betrags über der Grenze (§ 4 SolZG). Bei 90.000 € zu versteuerndem Einkommen sind das 751,36 € statt 1.466,52 €. Die vollen 5,5 % gelten ab 37.838,28 € Einkommensteuer. Grundlage ist die Einkommensteuer nach Abzug der Anrechnung der Gewerbesteuer, aber immer mit Kinderfreibeträgen, auch wenn du Kindergeld bekommst (§ 3 Abs. 2 SolZG).

Kirchensteuer

Grundlage ist die Einkommensteuer mit Kinderfreibeträgen und ohne die Anrechnung der Gewerbesteuer (§ 51a Abs. 2 EStG); ein Gewerbe senkt die Kirchensteuer also nicht. Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn zahlst du in Berlin ca. 865 €, in Bayern ca. 769 €. Die gezahlte Kirchensteuer setzt du im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe ab. Bei hohen Einkommen begrenzen viele Länder und Kirchen sie, teils nur auf Antrag, auf etwa 2,75 % bis 4 % des zu versteuernden Einkommens; Bayern kennt diese Kappung nicht. Der Rechner rechnet sie nicht.

Gewerbesteuer und die Anrechnung nach § 35 Freibetrag, Hebesatz und was davon übrig bleibt

Kurz: Mit einem Gewerbe zahlst du Gewerbesteuer an deine Gemeinde, bekommst aber den größten Teil über die Einkommensteuer zurück. Bis zu einem Hebesatz von 400 % gleicht die Anrechnung sie in der Regel aus; darüber bleibt ein Rest. In München (490 %) sind das bei 100.000 € Gewinn ca. 2.378 € im Jahr.

  1. 1

    Gewerbeertrag: der Gewinn, auf volle 100 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 GewStG). Hinzurechnungen nach § 8 GewStG rechnet der Rechner nicht: Zinsen ganz, Mieten und Lizenzen anteilig zählen zusammen, und nur ein Viertel dessen, was davon über 200.000 € im Jahr liegt, erhöht den Gewerbeertrag.

  2. 2

    Freibetrag: 24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht für eine GmbH.

  3. 3

    Messbetrag: 3,5 % vom Rest, abgerundet auf volle Euro.

  4. 4

    Gewerbesteuer: Messbetrag mal Hebesatz der Gemeinde, 2026 mindestens 200 %. Sie ist keine Betriebsausgabe und mindert deinen Gewinn nicht (§ 4 Abs. 5b EStG).

  5. 5

    Anrechnung: Die Einkommensteuer sinkt um das 4,0-Fache des Messbetrags, höchstens um die Gewerbesteuer, die du zahlst, und um den Teil der Einkommensteuer, der auf deine gewerblichen Einkünfte entfällt (§ 35 EStG).

Hebesatz-Vergleich

100.000 € Gewinn 2026, ledig, gesetzlich versichert, ohne Kirche. Steuern gesamt: Einkommensteuer, Soli und Gewerbesteuer. Hebesätze der Städte wie auf unseren Gründungsseiten. Stand 2. November 2026.
HebesatzGewerbesteuerdavon angerechnetSteuern gesamt
Mindesthebesatz, 200 %5.284 €5.284 €24.667 €
Ausgleich durch § 35, 400 %10.568 €10.568 €24.667 €
Berlin, 410 %10.832 €10.568 €24.931 €
Düsseldorf, 440 %11.625 €10.568 €25.724 €
Frankfurt am Main, 460 %12.153 €10.568 €26.252 €
Hamburg, 470 %12.417 €10.568 €26.516 €
Köln, 475 %12.550 €10.568 €26.649 €
München, 490 %12.946 €10.568 €27.045 €
Freiberuflich, keine Gewerbesteuer0 €0 €25.181 €

Bei 400 % kommt das Gewerbe mit ca. 24.667 € sogar etwas niedriger heraus als die freiberufliche Arbeit mit ca. 25.181 €: Die Anrechnung mindert die Einkommensteuer und damit auch den Soli, die Gewerbesteuer selbst ist dann voll ausgeglichen. Unter 400 % begrenzt die tatsächliche Gewerbesteuer die Anrechnung, du bekommst also nie mehr zurück, als du zahlst. Ab 2027 steigt der Mindesthebesatz auf 280 %.

Vorauszahlungen und Rücklage Wann du zahlst und wie viel du zurücklegst

Kurz: Die Einkommensteuer zahlst du vierteljährlich im Voraus, am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember; die Gewerbesteuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Leg dafür jeden Monat ein Zwölftel deiner Jahressteuer zurück.

Vorauszahlungen 2026 für das Gewerbe in München mit 100.000 € Gewinn, wenn der Bescheid diesen Gewinn zugrunde legt. Fällt ein Termin auf ein Wochenende, ist der Montag danach der Fälligkeitstag, bei einem Feiertag der nächste Werktag (§ 108 Abs. 3 AO); die Tabelle hat die Wochenenden schon verschoben. Stand 2. November 2026.
Fällig amSteuerBetrag
16.02.2026Gewerbesteuer, an die Gemeinde3.236,00 €
10.03.2026Einkommensteuer, ans Finanzamt3.524,75 €
15.05.2026Gewerbesteuer, an die Gemeinde3.236,00 €
10.06.2026Einkommensteuer, ans Finanzamt3.524,75 €
17.08.2026Gewerbesteuer, an die Gemeinde3.236,00 €
10.09.2026Einkommensteuer, ans Finanzamt3.524,75 €
16.11.2026Gewerbesteuer, an die Gemeinde3.236,00 €
10.12.2026Einkommensteuer, ans Finanzamt3.524,75 €

Im ersten Jahr setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen nach deiner Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fest. Schätzt du zu niedrig, kommt mit dem ersten Bescheid oft dreierlei zusammen: die Nachzahlung für das erste Jahr, eine nachträgliche Vorauszahlung für das zweite und höhere Vorauszahlungen für das laufende. Trag deshalb eine realistische Zahl ein; der Rechner zeigt dir, welche Steuer daraus folgt. Kinderfreibeträge und Kindergeld bleiben bei den Vorauszahlungen außer Ansatz (§ 37 Abs. 3 EStG), verrechnet wird beides erst mit dem Bescheid.

Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn sind es ca. 801 € im Monat für die Steuern, mit Kranken- und Pflegeversicherung ca. 1.856 €. Die Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten: Sie gehört dem Finanzamt, leg sie getrennt zurück, wenn du kein Kleinunternehmer bist.

Freiberufler oder Gewerbe? § 18 oder § 15 EStG, und wann eine GmbH ein Thema wird

Kurz: Ob du freiberuflich oder gewerblich arbeitest, entscheidet über Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung und IHK-Mitgliedschaft, nicht über die Einkommensteuer selbst. Das Finanzamt ordnet dich nach deinen Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein.

  • Freiberuflich (§ 18 EStG): die Katalogberufe wie Ärztin, Rechtsanwalt, Steuerberaterin, Ingenieur, Architektin, Journalist oder Übersetzerin, ähnliche Berufe und selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Arbeit. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine IHK.
  • Gewerblich (§ 15 EStG): eine selbstständige, auf Gewinn gerichtete Tätigkeit, die nicht freiberuflich ist und nicht Land- und Forstwirtschaft oder bloße Vermögensverwaltung wie Vermietung, etwa Handel, Handwerk, Agenturen oder Software als Produkt. Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, Beitrag zur IHK oder Handwerkskammer und Gewerbesteuer auf den Gewinn über 24.500 €.
  • Beides: Lassen sich die Tätigkeiten trennen, rechnet das Finanzamt sie getrennt. In einer Personengesellschaft kann schon ein kleiner gewerblicher Teil alles gewerblich machen.

Bist du unsicher, beschreib deine Tätigkeit im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung so genau wie möglich. Den Start als Einzelunternehmer erklärt Einzelunternehmen gründen, für Freiberufler gibt es die Starthilfe.

Und ab wann eine GmbH?

Ab etwa 100.000 € Gewinn vergleichen viele Gründer mit einer GmbH. Sie zahlt Körperschaftsteuer mit Soli und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn, ohne Freibetrag und ohne Anrechnung. Dein Gehalt als Geschäftsführer mindert ihren Gewinn und wird bei dir besteuert, Ausschüttungen mit der Abgeltungsteuer. Ob sich das für dich rechnet, hängt von Gehalt, Ausschüttungen und Rücklagen ab und gehört in eine Beratung durch einen Steuerberater. Was die Gründung selbst kostet, zeigt der Gründungskosten-Rechner; wie sie abläuft, GmbH gründen.

2027: der Regierungsentwurf Noch nicht beschlossen: was er vorsieht

Kurz: Für 2027 gibt es nur einen Regierungsentwurf, das Einkommensteuerreformgesetz 2027, beschlossen vom Kabinett am 2. September 2026. Bundestag und Bundesrat haben ihm noch nicht zugestimmt (Stand 2. November 2026); die Zahlen können sich im Verfahren ändern. Kommt kein neues Gesetz, gilt 2027 der Tarif 2026 weiter.

2026 nach geltendem Recht, 2027 nach dem Regierungsentwurf vom 2. September 2026, nicht beschlossen.
20262027 (Entwurf)
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €
42 % ab69.879 €70.601 €
45 % ab277.826 €250.000 €
47 % ab–280.000 €
Kinderfreibetrag je Elternteil3.414 €3.564 €
Kindergeld je Kind und Monat259 €267 €
Soli-Freigrenze20.350 €20.350 €
  • 60.000 € Gewinn: Als Freiberufler zahlst du nach dem Entwurf ca. 9.491 € statt ca. 9.614 €.
  • 300.000 € Gewinn: ca. 114.939 € statt ca. 114.879 €, weil 45 % früher beginnen und 47 % dazukommen.
  • Sozialversicherung: Auch die Werte für 2027 stammen aus Entwürfen der Bundesregierung, etwa die höhere Beitragsbemessungsgrenze. Beschlossen ist dagegen der höhere Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 280 %.

Im Rechner wählst du 2027 als Jahr; das Ergebnis trägt dann den Hinweis „Entwurf“. Den Text des Entwurfs findest du unter den Quellen.

Quellen und Stand Gesetze und Regierungsentwurf

Stand: 2. November 2026. Tarif nach § 32a EStG, nachgerechnet und mit veröffentlichten Grund- und Splittingtabellen abgeglichen. Die Werte der Sozialversicherung folgen den Rechengrößen des jeweiligen Jahres. Der Rechner rechnet in deinem Browser; firma.de speichert deine Angaben nicht.

Allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung. Der Rechner schätzt deine Steuern nach dem Stand vom 2. November 2026; festgesetzt werden sie vom Finanzamt und, für die Gewerbesteuer, von deiner Gemeinde. Umsatzsteuer, Lohnsteuer-Anrechnung, Kapitalerträge und Sonderfälle wie Teileinkünfte oder Progressionsvorbehalt rechnet er nicht.

Gesetzestexte und Entwurf

Du gründest oder überlegst, ob eine GmbH passt?

Wir zeigen dir in einem kurzen Gespräch, wie die Gründung mit firma.de abläuft und wie Buchhaltung und Steuererklärung danach weiterlaufen.

Häufige Fragen zur Einkommensteuer für Selbstständige

Wie viel Steuern zahle ich als Selbstständiger?

Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn zahlst du 2026 ca. 9.614 € Einkommensteuer, ledig, gesetzlich versichert und ohne Kirche gerechnet. Das sind 16,0 % deines Gewinns. Besteuert wird nicht der ganze Gewinn: Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (ca. 12.660 €) setzt du ab, dazu 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag; das zu versteuernde Einkommen liegt so bei 47.304 €. Soli fällt noch keiner an, er beginnt erst über 20.350 € Einkommensteuer. Nach Steuern und Beiträgen bleiben dir ca. 37.726 €. Gewerbetreibende zahlen über 24.500 € Gewinn zusätzlich Gewerbesteuer, die zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Wie viel Steuern zahle ich bei 100.000 € Gewinn?

Als Freiberufler ca. 25.181 €, ledig, gesetzlich versichert und ohne Kirche, im Jahr 2026: ca. 24.667 € Einkommensteuer und ca. 514 € Soli, 25,2 % des Gewinns. Dazu kommen ca. 14.717 € für Kranken- und Pflegeversicherung, die bei diesem Gewinn schon an der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Mit einem Gewerbe in München (Hebesatz 490 %) sind es ca. 27.045 €: ca. 12.946 € Gewerbesteuer, von denen ca. 10.568 € auf die Einkommensteuer angerechnet werden (§ 35 EStG), ca. 2.378 € bleiben übrig. Bei einem Hebesatz von 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer ganz aus; weil sie auch den Soli mindert, kommst du dort auf ca. 24.667 €.

Wie viel sollte ich monatlich für Steuern zurücklegen?

So viel, wie deine Steuern im Jahr geteilt durch zwölf ausmachen, und die Beiträge, wenn du sie nicht schon monatlich zahlst. Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn sind das ca. 801 € im Monat für die Steuern, mit Kranken- und Pflegeversicherung ca. 1.856 €. Die Umsatzsteuer, die du auf deine Rechnungen schlägst, gehört dir nicht: Leg sie getrennt zurück, wenn du kein Kleinunternehmer bist. Gerade im ersten Jahr lohnt eine Rücklage, auch wenn noch keine Vorauszahlungen festgesetzt sind; mit dem ersten Bescheid kann sonst eine Nachzahlung zusammen mit höheren Vorauszahlungen kommen.

Wann muss ich Vorauszahlungen zahlen?

Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen, mit Soli und Kirchensteuer, sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 EStG). Das Finanzamt setzt sie erst ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin fest. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen verlangt die Gemeinde am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, ab 50 € je Termin (§ 19 GewStG). Grundlage ist im ersten Jahr deine Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, danach der letzte Bescheid. Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn wären es 2.403,50 € je Termin. Ändert sich dein Gewinn deutlich, kannst du beantragen, die Vorauszahlungen anzupassen.

Zahle ich als Freiberufler Gewerbesteuer?

Als Einzelunternehmer in der Regel nicht. Wer freiberuflich arbeitet (§ 18 EStG), etwa als Ärztin, Rechtsanwalt, Ingenieurin, Architekt, Journalistin oder Übersetzer, zahlt keine Gewerbesteuer. Sie fällt trotzdem an, wenn du über eine GmbH arbeitest oder in einer Personengesellschaft auch gewerblich tätig bist. Gewerbetreibende zahlen sie auf den Gewinn über dem Freibetrag von 24.500 €: 3,5 % davon mal dem Hebesatz deiner Gemeinde. Die Einkommensteuer sinkt dafür um das 4,0-Fache dieses Messbetrags, höchstens um die Gewerbesteuer selbst (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von 400 % gleicht sich das in der Regel aus; in München (490 %) bleiben bei 100.000 € Gewinn ca. 2.378 € übrig. Ob deine Tätigkeit freiberuflich ist, ordnet das Finanzamt nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ein.

Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?

Der Durchschnittssteuersatz ist der Anteil der Steuer an deinem zu versteuernden Einkommen, der Grenzsteuersatz der Satz des Tarifs auf den nächsten Euro davon. Als Freiberufler mit 60.000 € Gewinn liegt dein zu versteuerndes Einkommen bei 47.304 €: Der Durchschnittssteuersatz beträgt dort 20,3 %, der Grenzsteuersatz 34,2 %. Gemessen am ganzen Gewinn zahlst du 16,0 % Steuern, weil Beiträge und Pauschbetrag vorher abgehen. Von 100 € mehr Gewinn gehen ca. 27 € an Steuern, weniger als die 34,2 % des Tarifs: Ein Teil der 100 € geht in höhere Beiträge zur Krankenversicherung, und die setzt du ab. Mit den Beiträgen sind es ca. 48 € von 100 €. Der Grenzsteuersatz des Tarifs steigt von 14 % bis 42 % ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen und 45 % ab 277.826 €.

Was passiert mit meinen Angaben?

Der Rechner rechnet in deinem Browser, firma.de speichert deine Angaben nicht. In der Adresszeile stehen keine Beträge. Teilst du eine Berechnung, stehen die Angaben im Link hinter dem #; diesen Teil schickt der Browser nie an einen Server. Beschreibst du deine Lage in einem Satz, gehen der Satz und deine Angaben im Rechner über das Vercel AI Gateway an ein KI-Modell. Es füllt nur die Felder aus; gerechnet wird danach nach festen Regeln, und firma.de speichert den Satz nicht. Schreib trotzdem keine Namen oder Adressen in den Satz.

Wie aktuell sind die Zahlen, und was gilt 2027?

Stand: 2. November 2026. Der Rechner kennt die Tarife 2025 und 2026 nach dem Steuerfortentwicklungsgesetz und die Werte der Sozialversicherung des jeweiligen Jahres. 2027 rechnet er nach dem Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vom 2. September 2026: Grundfreibetrag 12.564 €, 47 % ab 280.000 € zu versteuerndem Einkommen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen; ohne neues Gesetz gilt 2027 der Tarif 2026 weiter. Für den Freiberufler mit 60.000 € Gewinn wären es nach dem Entwurf ca. 9.491 € statt ca. 9.614 €. Ändert sich ein Wert, passen wir den Rechner an und nennen das neue Datum.