Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Feld für Feld.
Beantworte ein paar kurze Fragen. Du siehst sofort, welchen Fragebogen du brauchst, was in jedes Feld gehört und bis wann er beim Finanzamt sein muss.
Kostenlos · ohne Anmeldung · keine Steuer-ID, keine IBAN
Kurz gesagt
Wer ein Gewerbe startet, freiberuflich loslegt oder eine Gesellschaft gründet, schickt dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: unaufgefordert, innerhalb eines Monats und nur elektronisch über ELSTER. Deine Schätzungen darin bestimmen mit, wie viel du vorauszahlst und wie oft du Umsatzsteuer meldest. Danach kommt deine Steuernummer per Post.
Stand:
- Frist ab dem Start
- 1 Monat
- Kleinunternehmergrenze im Gründungsjahr, ohne Hochrechnung
- 25.000 €
- Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung
- 800.000 €
Ausfüllhilfe für den Fragebogen
Deine Angaben
Ohne Anmeldung. Wir fragen nicht nach Name, Steuer-ID oder IBAN. Deine Antworten bleiben in deinem Browser, bis du dich einträgst.
Dein Fragebogen
- 1 Monat Frist
- nur über ELSTER
- 3 Varianten
Wähl deine Rechtsform. Dann siehst du hier deinen Fragebogen, deine Frist und deine Entscheidungen.
Dein Antwortzettel für ELSTER
Das trägst du ein – und das kannst du überspringen. Ohne Zeilennummern: ELSTER ändert sie.
Wähl oben deine Rechtsform – hier entsteht dein Antwortzettel.Aufnahme einer gewerblichen, einer selbständigen oder einer land- und forstwirtschaftlichen TätigkeitGründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaftGründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
Vier Entscheidungen für dein erstes Jahr
Hängt von deinen Antworten ab.
Dein erstes Steuerjahr
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Belege automatisch erfassen und alle Fristen bis zum Jahresabschluss – firma.de übernimmt, Leistungen mit Zulassungspflicht erbringen unsere Partnerkanzleien. Die Buchführung startet gerade: Trag dich ein und starte mit drei Monaten kostenlos, sobald dein Zugang bereitsteht.
Die Regeln auf einen Blick
- § 138 Abs. 4 AO
Ein Monat Frist
Du schickst den Fragebogen innerhalb eines Monats nach dem Start, unaufgefordert. Die Gewerbeanmeldung ersetzt ihn nicht.
- § 138 Abs. 1b AO
Nur über ELSTER
Seit 2021 gibst du den Fragebogen nur elektronisch ab. Papier lässt das Finanzamt nur auf Antrag in Härtefällen zu.
- § 19 UStG
Kleinunternehmer bis 25.000 €
Im Gründungsjahr zählt der tatsächliche Umsatz bis 25.000 €, ohne Hochrechnung. Danach gilt: Vorjahr bis 25.000 € und laufendes Jahr bis 100.000 €.
- § 20 UStG
Ist-Versteuerung bis 800.000 €
Auf Antrag zahlst du Umsatzsteuer erst, wenn dein Kunde gezahlt hat. Im Gründungsjahr zählt der erwartete Umsatz.
- § 18 Abs. 2 UStG
Voranmeldung für Gründer
Kleinunternehmer melden in der Regel nicht. Sonst gilt: Gründest du 2026, entscheidet die erwartete Zahllast – über 9.000 € monatlich, sonst vierteljährlich. Ab 2027 melden Gründer nach aktuellem Gesetz im Gründungsjahr und im Jahr danach monatlich.
- § 140 AO
Bilanz für UG, GmbH, OHG und KG
Handelsgesellschaften bilanzieren immer, auch mit Eröffnungsbilanz. Beides geht elektronisch ans Finanzamt.
- § 141 AO
Buchführungspflicht für Gewerbe
Gewerbetreibende mit mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn führen Bücher, sobald das Finanzamt sie dazu auffordert – ab dem folgenden Wirtschaftsjahr. Wer schon nach dem Handelsgesetzbuch Bücher führen muss, tut das ab der Gründung. Freiberufler betrifft das nicht.
- § 11 GewStG
Kein Freibetrag für UG und GmbH
Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben 24.500 € Freibetrag bei der Gewerbesteuer, Kapitalgesellschaften keinen.
- § 14 UStG
Rechnungen mit Steuernummer
Eine ordnungsgemäße Rechnung braucht deine Steuernummer oder USt-IdNr. Rechnungen an Unternehmen stellst du innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung aus.
Welcher Fragebogen gilt für dich?
In ELSTER gibt es den Fragebogen in drei Varianten. Welche du brauchst, hängt nur von der Rechtsform ab. Die passende zeigt dir auch die Ausfüllhilfe.
| Rechtsform | Formular in ELSTER |
|---|---|
| Einzelunternehmen, Freiberufler, Land- und Forstwirtschaft | Aufnahme einer gewerblichen, einer selbständigen oder einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit |
| GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG | Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft |
| UG, GmbH, AG, Genossenschaft | Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft |
Abgeben musst du ihn innerhalb eines Monats nach dem Start, unaufgefordert und nur elektronisch (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Das gilt auch, wenn du dein Gewerbe schon angemeldet hast: Die Gewerbeanmeldung ersetzt den Fragebogen nicht. Bei UG und GmbH schickt der Notar die Gründungsurkunde ans Finanzamt; den Fragebogen gibt die Gesellschaft trotzdem selbst ab.
Zuständig ist bei Einzelunternehmen das Finanzamt, in dessen Bezirk du dein Unternehmen führst, bei Freiberuflern das, in dessen Bezirk du überwiegend arbeitest. Für Gesellschaften zählt der Ort der Geschäftsleitung. Dein Finanzamt findest du im Finanzamtsverzeichnis des BZSt.
So kommst du in ELSTER – auch ohne Steuernummer
- Mit Steuer-ID, online Mit Online-Ausweis oder Nect-App hast du noch am selben Tag ein vollwertiges Konto.
- Mit Steuer-ID, per Brief Der Aktivierungscode kommt per Post, das dauert einige Tage.
- Schon ein ELSTER-Konto? Dann nutzt du es auch für den Fragebogen.
- Neue Gesellschaft ohne Steuernummer Registrier dich nur mit E-Mail-Adresse. Dieses Konto kann ausschließlich den Fragebogen. Sobald die Steuernummer da ist, schaltest du die übrigen Funktionen frei, dafür kommt ein Code per Post.
Ein Organisationskonto braucht die Steuernummer der Gesellschaft, vor der Erfassung geht das also noch nicht. Mehr dazu bei ELSTER. An den Fragebogen hängst du bis zu 20 Dateien an, je höchstens 10 MB.
Einzelunternehmen und Freiberufler: die wichtigsten Felder
- Persönliche Angaben Name, Anschrift, Steuer-ID; bei Ehe oder eingetragener Partnerschaft auch die Angaben zu deinem Partner.
- Bankverbindung Ein Konto für alle Steuern oder getrennt für Personen- und Betriebssteuern. Ein SEPA-Lastschriftmandat schickst du separat.
- „Beginn der Tätigkeit“ Der Tag deiner ersten Vorbereitung, etwa der Mietvertrag oder der erste Wareneinkauf – nicht das Datum der Gewerbeanmeldung.
- Voraussichtliche Einkünfte Deine Schätzung für das Gründungsjahr und das Jahr danach. Daraus setzt das Finanzamt deine Vorauszahlungen fest, mehr unter Schätzungen und Vorauszahlungen.
- Gewinnermittlung Meist die Einnahmenüberschussrechnung. Gewerbetreibende mit mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn führen Bücher, sobald das Finanzamt sie dazu auffordert – ab dem folgenden Wirtschaftsjahr (§ 141 AO). Unabhängig davon kann ein Kaufmann schon nach dem Handelsgesetzbuch ab der Gründung zur Buchführung verpflichtet sein, und das gilt dann auch fürs Finanzamt (§ 140 AO). Freiberufler betrifft beides nicht.
- Lohnsteuer Nur wenn du Personal beschäftigst. Mit ausschließlich Minijobbern zur Pauschsteuer von 2 % brauchst du keine Lohnsteuer-Anmeldung, gibst sie aber an.
- Umsatzsteuer Umsatzschätzung, Kleinunternehmer-Regelung, Ist-Versteuerung und USt-IdNr., mehr unter Umsatzsteuer.
Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt. Ein Gewerbe meldest du zusätzlich bei der Gemeinde an, siehe Gewerbeanmeldung.
GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG: die wichtigsten Felder
Der Fragebogen für Personengesellschaften fragt neben der Gesellschaft auch jeden Gesellschafter ab.
- Rechtsform und Vertretung Wer die Gesellschaft vertritt: eine bestellte Geschäftsführung oder alle Gesellschafter. Bei der GmbH & Co. KG legst du den Gesellschaftsvertrag der GmbH bei.
- Je Gesellschafter Finanzamt, Steuernummer, Steuer-ID, Anteil am Kapital und der voraussichtliche Gewinnanteil für das Gründungsjahr und das Jahr danach, dazu Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben. Daraus setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen der Gesellschafter fest.
- Gesellschafternummer Die Nummer, die jeder Gesellschafter im Fragebogen bekommt, behaltet ihr in allen späteren Erklärungen.
- Empfangsbevollmächtigter Nicht rechtsfähige Gesellschaften sollen eine Person nennen, die die Bescheide für alle empfängt (§ 183a AO). Rechtsfähige bekommen sie selbst.
- Gewinnermittlung OHG, KG und GmbH & Co. KG bilanzieren. Eine GbR ermittelt ihren Gewinn meist per Einnahmenüberschussrechnung.
- Gewerbesteuer Gewerbliche Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 €. Eine GmbH & Co. KG ist gewerblich geprägt, wenn nur die GmbH persönlich haftet und nur sie oder Nicht-Gesellschafter die Geschäfte führen.
UG und GmbH: die wichtigsten Felder
Körperschaftsteuerpflichtig ist eine UG oder GmbH schon ab dem Notartermin, nicht erst ab der Eintragung ins Handelsregister. Auf die Eintragung musst du deshalb nicht warten: Im Fragebogen gibst du an, dass sie beantragt ist.
- Gesellschaftsvertrag und Handelsregister Datum der notariellen Urkunde oder des Musterprotokolls, Stand der Eintragung, Registergericht und Nummer, sobald vorhanden.
- Stammkapital Höhe und wie viel eingezahlt ist. Bei der UG muss das Stammkapital vor der Anmeldung zum Handelsregister voll eingezahlt sein, und Sacheinlagen sind ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2 GmbHG).
- Anteilseigner Je Gesellschafter Name, Anschrift, Geburtsdatum, Finanzamt, Steuer-ID oder Steuernummer und der Anteil in Euro und Prozent.
- Gesetzliche Vertreter Alle Geschäftsführer.
- Lohnsteuer Geschäftsführer zählen hier als Arbeitnehmer. Das Gehalt einer beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführung muss im Voraus klar und wirksam vereinbart sein, sonst gilt es in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung.
- Gewinnermittlung Immer Bilanz. Auch die Eröffnungsbilanz schickst du elektronisch ans Finanzamt (§ 5b EStG).
- Gewerbesteuer Eine UG oder GmbH ist immer gewerbesteuerpflichtig und hat keinen Freibetrag.
- Organschaft, Konzern, Betriebsaufspaltung Für eine einzelne neue Gesellschaft meist Nein. Gehört sie zu einer Gruppe oder Holding, kläre das mit einer Steuerberatung.
Das Bayerische Landesamt für Steuern bittet außerdem um Kopien aller Verträge rund um die Gründung, etwa Miet- oder Darlehensverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern.
Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, Ist-Versteuerung, Voranmeldung
Kleinunternehmer-Regelung
Seit 2025 gilt: Deine Umsätze sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG). Im Gründungsjahr zählt eine feste Grenze von 25.000 € auf den tatsächlichen Umsatz, ohne Hochrechnung aufs Jahr. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist steuerpflichtig.
Kleinunternehmer oder nicht?
Pro
- Du verkaufst vor allem an Privatleute.
- Bei gleichem Nettoerlös liegt dein Preis rund 16 % unter dem eines Unternehmers mit 19 % Umsatzsteuer.
- Keine Voranmeldungen, in der Regel keine Umsatzsteuererklärung.
Contra
- Deine Kunden sind Unternehmen: Für sie ist die Umsatzsteuer meist neutral.
- Größere Anschaffungen zum Start: Du bekommst keine Vorsteuer zurück.
- Du überschreitest 25.000 € vielleicht schon im Gründungsjahr.
- Verzichtest du, bindet dich das mindestens fünf Jahre.
Auch als Kleinunternehmer schuldest du die Umsatzsteuer selbst, wenn ein Anbieter aus dem Ausland nach dem Reverse-Charge-Verfahren abrechnet (§ 13b UStG), etwa für Software oder Werbung. Für Wareneinkäufe im EU-Ausland gilt das erst über 12.500 € im Jahr oder wenn du deine USt-IdNr. verwendest. In diesen Zeiträumen gibst du Voranmeldungen ab.
Ist- oder Sollversteuerung
Mit der Ist-Versteuerung zahlst du die Umsatzsteuer erst, wenn dein Kunde gezahlt hat. Beantragen kannst du sie bis 800.000 € Umsatz; im Gründungsjahr zählt der erwartete Umsatz (§ 20 UStG). Freiberufler, die keine Bücher führen, haben keine Umsatzgrenze. Ohne Antrag gilt die Sollversteuerung: Du zahlst für den Zeitraum, in dem du geleistet hast, auch wenn das Geld noch fehlt.
Voranmeldung: Gründung 2026 nach Zahllast, Gründung ab 2027 monatlich
Als Kleinunternehmer gibst du in der Regel keine Voranmeldungen ab. Sonst gilt: Gründest du 2026, entscheidet die Umsatzsteuer, die du für das Gründungsjahr erwartest – über 9.000 € meldest du monatlich, sonst vierteljährlich. Befreien lassen kannst du dich im Gründungsjahr und im Jahr danach nicht.
Diese Regel für Gründer gilt nach § 18 Abs. 2 S. 6 UStG nur für die Jahre 2021 bis 2026. Nach aktuellem Gesetz (Stand: 10. Oktober 2026) melden Gründer ab 2027 wieder im Gründungsjahr und im Jahr danach monatlich. Wer 2026 gründet, meldet 2027 nach dem Wortlaut ebenfalls monatlich; eine Aussage des Bundesfinanzministeriums dazu haben wir nicht gefunden. Das kann sich mit dem Jahressteuergesetz 2026 noch ändern.
Wer eine Vorratsgesellschaft oder einen Firmenmantel übernimmt, meldet im laufenden und im folgenden Jahr monatlich; die Regel für 2021 bis 2026 gilt dafür nicht. Erwartest du mehr als 9.000 € Erstattung, etwa wegen großer Anschaffungen, kannst du monatlich wählen. Mit Dauerfristverlängerung hast du einen Monat mehr Zeit; wer monatlich meldet, zahlt dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen des Vorjahres – im Gründungsjahr der voraussichtlichen, im Jahr danach der des Gründungsjahres, aufs Jahr hochgerechnet.
USt-IdNr.
Die USt-IdNr. gibt es nur auf Antrag. Am einfachsten beantragst du sie im Fragebogen, das Finanzamt leitet den Antrag ans Bundeszentralamt für Steuern weiter. Laut Handelskammer Hamburg kann die Vergabe bis zu zwei Monate dauern. Du brauchst sie für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern und als Nachweis gegenüber Online-Marktplätzen.
Schätzungen und Vorauszahlungen: die Steuerfalle
Aus deinen Schätzungen werden Vorauszahlungen festgesetzt: Einkommen- und Körperschaftsteuer vom Finanzamt, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember; Gewerbesteuer von der Gemeinde, fällig am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Einkommensteuer-Vorauszahlungen gibt es erst ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin.
Schätzt du zu niedrig, zahlst du im ersten Jahr wenig oder nichts. Kommt dann der erste Bescheid, können drei Zahlungen zusammenfallen: die Nachzahlung für das erste Jahr, eine nachträglich erhöhte Vorauszahlung für das zweite Jahr, wenn es schon vorbei ist (nur bei einer Erhöhung um mindestens 5.000 €, fällig innerhalb eines Monats), und höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Für Nachzahlungen beginnt 15 Monate nach Ende des Steuerjahres der Zinslauf (§ 233a AO).
Schätz deshalb realistisch und leg monatlich etwas zurück. Schätzt du zu hoch, bindet das Geld; dann kannst du beantragen, die Vorauszahlungen anzupassen (§ 37 Abs. 3 EStG).
14 Fehler, die Gründer im Fragebogen machen
- 1
Auf das Finanzamt warten Du schickst den Fragebogen innerhalb eines Monats von selbst.
- 2
Das falsche Startdatum Das Datum der Gewerbeanmeldung statt des Tags der ersten Vorbereitung.
- 3
Den Gewinn zu niedrig schätzen Nachzahlung, erhöhte Vorauszahlungen und Zinsen können zusammenkommen.
- 4
Kleinunternehmer trotz Geschäftskunden Oder trotz großer Anschaffungen: Dann fehlt dir die Vorsteuer. Und ein leichtfertiger Verzicht bindet dich fünf Jahre.
- 5
Die 25.000-€-Grenze hochrechnen Im Gründungsjahr gilt sie ohne Hochrechnung.
- 6
Glauben, Kleinunternehmer melden nie Umsatzsteuer Leistungen aus dem Ausland mit Reverse-Charge-Rechnung und EU-Wareneinkäufe über 12.500 € oder mit USt-IdNr. lösen Voranmeldungen aus.
- 7
Die Ist-Versteuerung nicht beantragen Dann zahlst du Umsatzsteuer, bevor deine Kunden zahlen.
- 8
Auf eine Befreiung von Voranmeldungen hoffen Im Gründungsjahr und im Jahr danach gibt es sie nicht.
- 9
Für 2027 vierteljährlich planen Wer 2027 gründet, meldet nach aktuellem Gesetz monatlich – nach dem Wortlaut auch, wer 2026 gegründet hat. Das gilt nicht für Kleinunternehmer.
- 10
Die USt-IdNr. zu spät beantragen Die Vergabe kann bis zu zwei Monate dauern.
- 11
Als UG oder GmbH die EÜR wählen Du bilanzierst, mit elektronischer Eröffnungsbilanz.
- 12
Bei UG oder GmbH mit dem Gewerbesteuer-Freibetrag rechnen Es gibt keinen.
- 13
Gehalt ohne Vereinbarung Der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführung Gehalt zahlen ohne klare, im Voraus getroffene Vereinbarung führt in der Regel zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
- 14
Unvollständige Unterlagen der Hauptgrund für Verzögerungen.
Was nach dem Fragebogen kommt
- Steuernummer Kommt per Post, sobald Fragebogen und Unterlagen vollständig sind. Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht.
- ELSTER-Konto freischalten Hast du dich nur mit E-Mail registriert, schaltest du jetzt die übrigen Funktionen frei.
- Rechnungen Eine ordnungsgemäße Rechnung braucht deine Steuernummer oder USt-IdNr. Rechnungen an Unternehmen stellst du innerhalb von sechs Monaten nach der Leistung aus.
- Wirtschafts-Identifikationsnummer Das BZSt vergibt sie schrittweise. Auf Rechnungen kannst du sie noch nicht verwenden.
- Voranmeldungen Bis zum 10. nach jedem Zeitraum, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
- E-Rechnung Empfangen musst du sie schon heute, ein E-Mail-Postfach reicht. Ab 2028 stellst du sie an inländische Unternehmen aus; lag dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 €, gilt das schon für Umsätze 2027. Kleinunternehmer sind vom Ausstellen befreit.
- Jahreserklärungen Für das Gründungsjahr bis zum 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberatung bis Ende Februar des Jahres danach.
- Offenlegung UG und GmbH legen ihren Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag offen, ebenso eine GmbH & Co. KG, bei der keine natürliche Person persönlich haftet (§ 264a HGB).
- Aufbewahrung Bücher und Abschlüsse 10 Jahre, Buchungsbelege und Rechnungen 8 Jahre, Geschäftsbriefe 6 Jahre.
Ab der Steuernummer fällt das alles laufend an. Die Buchführung von firma.de übernimmt Belege, Voranmeldungen und Fristen bis zum Jahresabschluss; Leistungen mit Zulassungspflicht erbringen unsere Partnerkanzleien. Trag dich auf die Warteliste ein und starte mit drei Monaten kostenlos.
Stand und Quellen
Stand: 10. Oktober 2026. Die Grenzen und Fristen auf dieser Seite folgen vor allem der Abgabenordnung, dem Umsatzsteuergesetz und den Ausfüllhilfen von ELSTER zu den Fragebogen-Versionen 2025. Zeilennummern nennen wir bewusst nicht, weil ELSTER sie ändert.
Offen ist, ob das Jahressteuergesetz 2026 die Regel für Gründer bei der Voranmeldung verlängert. Der Regierungsentwurf und die Stellungnahme des Bundesrats enthalten keine Verlängerung. Wir prüfen den Stand vor dem Jahreswechsel.
Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Sonderfälle wie Organschaft, Sachgründung oder Bauleistungen hilft dir eine Beratung durch einen Steuerberater.
Häufige Fragen zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Bis wann muss ich den Fragebogen abgeben?
Innerhalb eines Monats, nachdem du dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen oder deine Gesellschaft gegründet hast (§ 138 Abs. 4 AO). Du schickst ihn unaufgefordert. Deine Frist rechnet dir die Ausfüllhilfe aus.
Gibt es den Fragebogen als PDF?
Nicht zum Abgeben: Seit 2021 gibst du den Fragebogen nur elektronisch über ELSTER ab. Papier lässt das Finanzamt nur auf Antrag in Härtefällen zu; Vereine dürfen ihn noch auf Papier abgeben. Deinen persönlichen Antwortzettel aus der Ausfüllhilfe kannst du als PDF speichern und beim Ausfüllen danebenlegen.
Kann ich den Fragebogen ohne Steuernummer oder ELSTER-Konto abgeben?
Ohne Steuernummer ja – ein ELSTER-Konto brauchst du aber, und das geht schnell. Mit deiner Steuer-Identifikationsnummer registrierst du dich bei ELSTER: mit Online-Ausweis oder Nect-App noch am selben Tag, per Brief in einigen Tagen. Eine neue Gesellschaft ohne Steuernummer registriert sich nur mit E-Mail-Adresse; dieses Konto kann ausschließlich den Fragebogen. Nach der Steuernummer schaltest du die übrigen Funktionen mit einem Code per Post frei.
Welchen Fragebogen brauche ich?
Es gibt drei Varianten. Einzelunternehmer und Freiberufler nutzen „Aufnahme einer gewerblichen, einer selbständigen oder einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit“. GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG nutzen „Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft“. UG und GmbH nutzen „Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft“.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
§ 138 AO selbst sieht keine eigene Strafe vor. Das Finanzamt kann die Abgabe aber mit einem Zwangsgeld von bis zu 25.000 € durchsetzen (§ 329 AO). Dazu kommt: Ordnungsgemäße Rechnungen schreibst du erst mit Steuernummer. Reich den Fragebogen deshalb so schnell wie möglich nach.
Ersetzt die Gewerbeanmeldung den Fragebogen?
Nein. Die Gemeinde gibt deine Gewerbeanmeldung zwar ans Finanzamt weiter, aber „unbeschadet des § 138 der Abgabenordnung“ (§ 14 Abs. 8 GewO). Den Fragebogen schickst du trotzdem selbst. Mehr zur Gewerbeanmeldung.
Muss eine UG oder GmbH den Fragebogen vor der Eintragung ins Handelsregister abgeben?
Du musst nicht auf die Eintragung warten. Körperschaftsteuerpflichtig ist die Gesellschaft schon ab dem Notartermin, und im Fragebogen gibst du an, dass die Eintragung beantragt ist. Der Notar schickt die Gründungsurkunde innerhalb von zwei Wochen ans Finanzamt, den Fragebogen ersetzt das aber nicht.
Wird die Kleinunternehmergrenze im Gründungsjahr hochgerechnet?
Nein. Im Gründungsjahr gilt eine feste Grenze von 25.000 € auf den tatsächlichen Umsatz, ohne Hochrechnung aufs Jahr. Schon der Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, ist steuerpflichtig. Ab dem Folgejahr gilt: Vorjahr bis 25.000 € und laufendes Jahr bis 100.000 € (§ 19 UStG).
Ist- oder Sollversteuerung: Was kreuze ich an?
Erwartest du im Gründungsjahr höchstens 800.000 € Umsatz, kannst du die Ist-Versteuerung beantragen. Dann zahlst du die Umsatzsteuer erst, wenn dein Kunde gezahlt hat. Bei der Sollversteuerung zahlst du sie für den Zeitraum, in dem du geleistet hast, auch wenn das Geld noch nicht da ist (§ 20 UStG).
Muss ich als Gründer monatlich Umsatzsteuer melden?
Als Kleinunternehmer meldest du in der Regel gar nicht. Sonst gilt: Gründest du 2026, entscheidet die Umsatzsteuer, die du für das Gründungsjahr erwartest – über 9.000 € monatlich, sonst vierteljährlich. Befreien lassen kannst du dich im Gründungsjahr und im Jahr danach nicht. Ab 2027 melden Gründer nach aktuellem Gesetz (Stand: 10. Oktober 2026) im Gründungsjahr und im Jahr danach monatlich. Wer 2026 gründet, meldet 2027 nach dem Wortlaut ebenfalls monatlich. Das kann sich mit dem Jahressteuergesetz 2026 noch ändern.
Wie lange dauert es bis zur Steuernummer?
Eine bundesweit feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Die Steuernummer kommt per Post, sobald Fragebogen und Unterlagen vollständig beim richtigen Finanzamt sind. Unvollständige Angaben und ein falsches Finanzamt verzögern die Vergabe.
Bekomme ich die USt-IdNr. automatisch?
Nein, nur auf Antrag. Am einfachsten beantragst du sie gleich im Fragebogen, das Finanzamt leitet den Antrag dann ans Bundeszentralamt für Steuern weiter. Laut Handelskammer Hamburg kann die Vergabe bis zu zwei Monate dauern. Du brauchst sie für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern und für den Verkauf über Online-Marktplätze.
Ist der Fragebogen schon die Steuererklärung?
Nein. Mit ihm meldest du dich beim Finanzamt an und lieferst die Schätzungen, nach denen deine Vorauszahlungen festgesetzt werden. Die Erklärungen für das Gründungsjahr gibst du bis zum 31. Juli des Folgejahres ab, mit Steuerberatung bis Ende Februar des Jahres danach. Was ab der Steuernummer laufend anfällt, übernimmt die Buchführung von firma.de; Leistungen mit Zulassungspflicht erbringen unsere Partnerkanzleien.