
Firmenname prüfen.
Finde in Sekunden heraus, ob sich dein Wunschname eintragen lässt.
Namens-Check
Handelsregister, Namensregeln, Domains
Worauf das Registergericht achtet
Vier Regeln entscheiden, ob dein Name eingetragen wird. Mit dem Check oben schätzt du sie ein, bevor du zum Notar gehst.
- § 30 HGB
Unterscheidbar am Ort
Deine Firma muss sich von allen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden. Ein anderer Rechtsformzusatz reicht dafür nicht.
- § 18 Abs. 1 HGB
Kennzeichnungskraft
Der Name muss dein Unternehmen kennzeichnen. Reine Branchenbegriffe wie „Immobilien GmbH“ lehnen Registergerichte meist ab.
- § 18 Abs. 2 HGB
Keine Irreführung
Zusätze wie „Gruppe“, „Institut“ oder „International“ müssen stimmen. Begriffe wie „Bank“ oder „Steuerberatung“ brauchen eine Erlaubnis.
- § 4 GmbHG
Rechtsformzusatz
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG gehören in die Firma. Bei der UG reicht die Kurzform „UG“ allein nicht (§ 5a GmbHG).
Nicht Teil des Checks sind Marken: Die prüfst du im DPMAregister und für die EU bei der EUIPO. Wer einen Namen schon als Marke oder Unternehmenskennzeichen nutzt, kann auch ohne Handelsregistereintrag Rechte daran haben. Willst du deinen Namen schützen? Melde ihn als Marke in Deutschland oder EU-weit an. Der Check ist eine unverbindliche Vorabprüfung ohne Rechtsberatung; deine Eingaben speichern wir nicht dauerhaft.