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Namens-Check

Handelsregister, Namensregeln, Domains

Offizielle Registerdaten von registercheck.de

Worauf das Registergericht achtet

Vier Regeln entscheiden, ob dein Name eingetragen wird. Mit dem Check oben schätzt du sie ein, bevor du zum Notar gehst.

  • § 30 HGB

    Unterscheidbar am Ort

    Deine Firma muss sich von allen Firmen am selben Ort deutlich unterscheiden. Ein anderer Rechtsformzusatz reicht dafür nicht.

  • § 18 Abs. 1 HGB

    Kennzeichnungskraft

    Der Name muss dein Unternehmen kennzeichnen. Reine Branchenbegriffe wie „Immobilien GmbH“ lehnen Registergerichte meist ab.

  • § 18 Abs. 2 HGB

    Keine Irreführung

    Zusätze wie „Gruppe“, „Institut“ oder „International“ müssen stimmen. Begriffe wie „Bank“ oder „Steuerberatung“ brauchen eine Erlaubnis.

  • § 4 GmbHG

    Rechtsformzusatz

    GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG gehören in die Firma. Bei der UG reicht die Kurzform „UG“ allein nicht (§ 5a GmbHG).

Nicht Teil des Checks sind Marken: Die prüfst du im DPMAregister und für die EU bei der EUIPO. Wer einen Namen schon als Marke oder Unternehmenskennzeichen nutzt, kann auch ohne Handelsregistereintrag Rechte daran haben. Willst du deinen Namen schützen? Melde ihn als Marke in Deutschland oder EU-weit an. Der Check ist eine unverbindliche Vorabprüfung ohne Rechtsberatung; deine Eingaben speichern wir nicht dauerhaft.