• Ioannis Pirigkos
  • Teammitglied von firma.de
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Lohnabrechnung outsourcen.

Eine Partner-Steuerkanzlei rechnet Löhne und Gehälter ab und übernimmt alle Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen, zum monatlichen Festpreis.

  • Ab 14,99 € netto je Mitarbeiter und Monat
  • Alle Meldungen an Finanzamt und Krankenkassen
  • Zusammen mit Buchhaltung und Jahresabschluss

Die Lohnabrechnung übernimmt eine unabhängige Steuerberatungskanzlei, firma.de erbringt selbst keine Steuerberatung. Buchbar zusammen mit monatlicher Buchhaltung und Jahresabschluss.

Preis je Mitarbeiter

  • Starter

    Für 1 Mitarbeiter.

    19,99 €netto / Monat

    • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    • Führung der Lohnkonten
    • Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt
    • Beitragsnachweise an die Krankenkassen
    • Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahresende
    • Monatliche Auswertung über DATEV
    Jetzt anfragen
  • Basis

    Für 2 bis 4 Mitarbeiter, je Mitarbeiter.

    16,99 €netto / Monat

    • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    • Führung der Lohnkonten
    • Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt
    • Beitragsnachweise an die Krankenkassen
    • Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahresende
    • Monatliche Auswertung über DATEV
    Jetzt anfragen
  • Premium

    Ab 5 Mitarbeitern, je Mitarbeiter.

    14,99 €netto / Monat

    • Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnungen
    • Führung der Lohnkonten
    • Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt
    • Beitragsnachweise an die Krankenkassen
    • Lohnsteuerbescheinigungen zum Jahresende
    • Monatliche Auswertung über DATEV
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Was zur Lohnabrechnung gehört

  • § 108 GewO

    Abrechnung für jeden

    Jeder Mitarbeiter bekommt eine Abrechnung in Textform, mit allen Bezügen und Abzügen.

  • § 41 EStG

    Lohnkonto

    Für jeden Mitarbeiter wird ein Lohnkonto mit allen Angaben zu Lohn und Abzügen geführt.

  • § 41a EStG

    Lohnsteuer-Anmeldung

    Die Lohnsteuer wird elektronisch beim Finanzamt angemeldet und abgeführt, je nach Höhe monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

  • § 28a SGB IV

    Meldungen zur Sozialversicherung

    An-, Ab- und Jahresmeldungen zur Sozialversicherung laufen elektronisch über die Krankenkassen.

  • § 23 SGB IV

    Frühe Fälligkeit

    Die Beiträge sind schon am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss vorher bei der Krankenkasse sein.

  • § 41b EStG

    Lohnsteuerbescheinigung

    Nach Jahresende geht für jeden Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt, bis Ende Februar.

So startet deine Lohnabrechnung

  1. 1

    Erstgespräch

    Buch oben ein kostenloses Erstgespräch. Wir klären, wie viele Mitarbeiter du hast und was abgerechnet wird.

  2. 2

    Daten übergeben

    Du schickst Arbeitsverträge und Personaldaten, die Kanzlei richtet die Lohnkonten ein.

  3. 3

    Monatlich abrechnen

    Jeden Monat gibst du Änderungen wie Stunden oder Krankheitstage durch. Die Kanzlei rechnet ab und meldet.

  4. 4

    Auswertung

    Abrechnungen und Auswertung bekommst du digital, die Meldungen sind erledigt.

    Fragen zur Lohnsteuer? Steuerberatung

Trustpilot

4,6

von 5 Punkten

Schnittstellen

DATEVELSTER

Export und Übermittlung

Bekannt aus

Forbest3nGründerszene

Offizieller

Qonto

Partner

Der Partner, dem Gründer vertrauen

Gründung, Anmeldungen und laufende Buchführung an einem Ort. Was eine Zulassung braucht, kommt von Notar*innen und Steuerberater*innen aus unserem Partnernetzwerk.

Was Gründer*innen sagen

Worauf du dich verlassen kannst

  • ELSTER

    ELSTER

    Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss gehen über die ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt.

  • DATEV

    DATEV

    Buchungen und Belege liegen im DATEV-Format bereit – deine Kanzlei arbeitet weiter wie gewohnt.

  • 4,6

    Beste Bewertungen

    4,6 von 5 Punkten bei Trustpilot. Bewertet von Gründer*innen, die firma.de wirklich genutzt haben.

  • Made in Germany

    In Deutschland entwickelt, Server in der EU, DSGVO-konform. Was eine Zulassung braucht, kommt von Steuerberater*innen und Notar*innen.

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung

Was ist eine Lohn- und Gehaltsabrechnung?

Sie zeigt, wie sich Lohn oder Gehalt eines Mitarbeiters in einem Monat zusammensetzen: vom Brutto über alle Abzüge bis zum Netto.

Was steht auf der Lohnabrechnung?

Das Brutto, die Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Unten steht der Auszahlungsbetrag.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Lohn wird nach geleisteten Stunden bezahlt und schwankt. Gehalt ist ein fester Monatsbetrag.

Was sind Sachbezüge?

Leistungen, die nicht als Geld ausgezahlt werden, etwa Jobticket, Dienstwagen oder Gutscheine. Sie sind ein geldwerter Vorteil und teils bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Obergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die Grenzen werden jedes Jahr angepasst.

Was ist der Übergangsbereich?

Der Bereich zwischen Minijob-Grenze und 2.000 € im Monat. Midijobber zahlen hier geringere Sozialversicherungsbeiträge.

Was kostet die Lohnabrechnung?

19,99 € für einen Mitarbeiter, 16,99 € bis 4 Mitarbeiter, 14,99 € ab 5 Mitarbeitern, jeweils netto pro Mitarbeiter und Monat. Buchbar zusammen mit Buchhaltung und Jahresabschluss.