Einzelunternehmen
- Steuern
- 30.849 €
- Privat verfügbar
- 69.151 €
- Bleibt in der GmbH
- 0 €
Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer der GmbH, dann die Steuer auf deine Ausschüttung: Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren oder Günstigerprüfung mit deinem eigenen Steuersatz, dazu UG-Rücklage, Holding und die Senkung der Körperschaftsteuer bis 2032. Beschreib deine GmbH in einem Satz oder trag den Gewinn ein: Jeder Schritt steht mit Rechtsgrundlage da.
Stand: · Nach KStG, GewStG und EStG, jeder Schritt mit Rechtsgrundlage, nachgerechnet an den Beispielen aus Gesetz und BMF
Zum Beispiel
Steuerjahr
Rechtsform
Jahresüberschuss vor Körperschaft- und Gewerbesteuer, nach deinem Geschäftsführergehalt. Einen Verlust trägst du mit Minus ein.
Steht auf der Website der Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat.
Wie viel vom ausschüttbaren Gewinn an die Gesellschafter geht. Der Rest bleibt in der GmbH.
Wer hält deine Anteile?
Die Ausschüttung kann auf drei Arten besteuert werden. Automatisch nimmt die mit der niedrigsten Steuer, die dir offensteht.
Veranlagung
Ohne die Ausschüttung, zum Beispiel aus deinem Geschäftsführergehalt nach Werbungskosten und Vorsorge. Der Rechner nimmt den Betrag als zu versteuerndes Einkommen, so wie du ihn einträgst.
Krankenversicherung
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Kranken- und Pflegebeitrag auch auf Ausschüttungen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Bei der Auszahlung behält die GmbH 18.509 € ein: Kapitalertragsteuer mit Soli. Mit der Steuererklärung wird daraus:
Abgeltungsteuer
Steuer nach Erklärung: 18.245 €
25 % pauschal
Gegenüber Einbehalt: 264 € zurück
Günstigerprüfung
Steuer nach Erklärung: 17.903 €
persönlicher Steuersatz, auf Antrag
Gegenüber Einbehalt: 606 € zurück
Teileinkünfteverfahren
Steuer nach Erklärung: 7.872 €
60 % zum persönlichen Satz, auf Antrag
Gegenüber Einbehalt: 10.637 € zurück
niedrigste Steuergerechnet
Steuern der GmbH im Jahr
Bei gleichem Gewinn zahlt die GmbH 29.825 € im Jahr 2025 und 24.550 € im Jahr 2032, 29,8 % und 24,6 % des Gewinns. Der Körperschaftsteuersatz sinkt ab 2028 jedes Jahr um einen Punkt, bis 10 % ab 2032.
| Jahr | Körperschaftsteuer | Soli | Gewerbesteuer | Steuern gesamt | Belastung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 15.000 € | 825 € | 14.000 € | 29.825 € | 29,8 % |
| 2026 | 15.000 € | 825 € | 14.000 € | 29.825 € | 29,8 % |
| 2027 | 15.000 € | 825 € | 14.000 € | 29.825 € | 29,8 % |
| 2028 | 14.000 € | 770 € | 14.000 € | 28.770 € | 28,8 % |
| 2029 | 13.000 € | 715 € | 14.000 € | 27.715 € | 27,7 % |
| 2030 | 12.000 € | 660 € | 14.000 € | 26.660 € | 26,7 % |
| 2031 | 11.000 € | 605 € | 14.000 € | 25.605 € | 25,6 % |
| 2032 | 10.000 € | 550 € | 14.000 € | 24.550 € | 24,6 % |
Derselbe Gewinn von 100.000 €, einmal als gewerbliches Einzelunternehmen versteuert, einmal in der GmbH: mit voller Ausschüttung an dich und ganz ohne Ausschüttung.
Gerechnet mit 100 % Anteil, privat gehalten, ohne Verlustvortrag und Kinderfreibeträge, mit deinen Angaben zu Veranlagung, Kirche und Krankenversicherung.
Nicht enthalten: Geschäftsführergehalt, Pensionszusage und die Kosten der GmbH für Gründung, Buchhaltung und Jahresabschluss. Welche Form zu dir passt, hängt auch davon ab; das klärst du am besten mit einem Steuerberater.
Gründungskosten einer GmbH berechnenFällt ein Termin auf ein Wochenende, zahlt die GmbH am Montag danach, bei einem Feiertag am nächsten Werktag.
Kapitalertragsteuer auf die Ausschüttung
Fällig am Tag des Zuflusses (am im Beschluss bestimmten Auszahlungstag, sonst am Tag nach dem Beschluss): 18.508,65 €. Die GmbH meldet sie an und führt sie ab.
Beschlossen ist: 14 % ab 2028, danach jedes Jahr ein Punkt weniger bis 10 % ab 2032. Der Soli bleibt bei 5,5 % der Körperschaftsteuer; die Gewerbesteuer ändert sich dadurch nicht.
Das Teileinkünfteverfahren gilt nur, wenn du es spätestens mit der Einkommensteuererklärung beantragst. Der Antrag gilt 5 Jahre lang, für dieses und die vier folgenden, ohne dass du die Voraussetzungen neu belegen musst. Du kannst ihn mit der Steuererklärung widerrufen; danach ist für diese Beteiligung kein neuer Antrag mehr möglich.
Privat Versicherte und Angestellte, die über ihren Arbeitslohn pflichtversichert sind, zahlen auf Ausschüttungen keine Kranken- und Pflegebeiträge. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, wähl das bei der Krankenversicherung aus.
Trag den Gewinn nach deinem Gehalt ein. Das Gehalt versteuerst du wie Arbeitslohn; ist es unangemessen hoch, wertet das Finanzamt den Teil darüber als verdeckte Gewinnausschüttung.
Zinsen, Mieten, Pachten und Lizenzen erhöhen den Gewerbeertrag zu einem Viertel, soweit ihre anteiligen Beträge zusammen 200.000 € im Jahr übersteigen. Der Rechner nimmt den Gewinn als Gewerbeertrag.
Gehört der GmbH ein Grundstück, kürzt die Gemeinde den Gewerbeertrag um die Grundsteuer, die die GmbH im Jahr als Betriebsausgabe gebucht hat. Eine GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, kann auf Antrag den darauf entfallenden Gewerbeertrag ganz kürzen (erweiterte Kürzung). Der Rechner rechnet ohne Kürzung.
Die Umsatzsteuer auf den Rechnungen der GmbH gehört dem Finanzamt und steckt nicht im Gewinn. Der Rechner zeigt nur die Steuern auf den Gewinn.
Allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung. Unverbindliche Schätzung, Stand .
Körperschaft- und Gewerbesteuer nach KStG und GewStG, die Ausschüttung mit dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG; nachgerechnet an veröffentlichten Beispielen.
Nicht enthalten: Geschäftsführergehalt und verdeckte Gewinnausschüttungen, Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer, Pensionszusagen und eine Kappung der Kirchensteuer.
Steuern der GmbH: 29.825 €. Netto bei dir: ca. 62.303 €
Kurz gesagt
Eine GmbH mit 100.000 € Gewinn zahlt 2026 bei 400 % Hebesatz 29.825 € Steuern, 29,83 % des Gewinns: Körperschaftsteuer, Soli und Gewerbesteuer. Schüttet sie die übrigen 70.175 € ganz aus, behält sie ca. 18.509 € Abgeltungsteuer mit Soli ein, dir bleiben ca. 51.666 €. Als Geschäftsführer kannst du das Teileinkünfteverfahren beantragen; ohne weiteres Einkommen sind es dann ca. 7.872 € Steuer und ca. 62.303 € für dich. Eine UG mit 50.000 € Gewinn stellt ca. 8.772 € in die Rücklage. Weil die Körperschaftsteuer bis 2032 auf 10 % fällt, sinkt die Belastung der GmbH bei gleichem Hebesatz auf 24,55 %.
Die GmbH zahlt 2026 15 % Körperschaftsteuer auf ihr zu versteuerndes Einkommen, dazu 5,5 % Soli darauf, ohne Freigrenze. Ab 2028 sinkt der Satz jedes Jahr um einen Punkt, ab 2032 sind es 10 %.
Anders als ein Einzelunternehmen hat die GmbH bei der Gewerbesteuer keinen Freibetrag. Vom Gewinn, auf volle 100 € abgerundet, ergeben 3,5 % den Messbetrag; darauf wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Bei 400 % sind das 14 % des Gewinns.
Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest, 2026 mindestens 200 %. Ab 2027 gilt ein Mindesthebesatz von 280 %; liegt eine Gemeinde darunter, wird mit 280 % gerechnet. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG).
Auf die Ausschüttung behält die GmbH 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli ein. Bist du mit mindestens 25 % beteiligt, oder mit mindestens 1 % und als Geschäftsführer tätig, kannst du das Teileinkünfteverfahren beantragen: 60 % der Ausschüttung mit deinem persönlichen Steuersatz.
Die UG muss jedes Jahr 25 % ihres Jahresüberschusses, nach Abzug eines Verlustvortrags, in eine gesetzliche Rücklage stellen, bis ihr Stammkapital 25.000 € erreicht. Ausschütten kann sie nur den Rest. Die Rücklage mindert die Steuer nicht: Sie wird aus dem versteuerten Jahresüberschuss gebildet.
Ab 10 % Beteiligung sind 95 % der Ausschüttung bei deiner Holding-GmbH körperschaftsteuerfrei, ab 15 % auch gewerbesteuerfrei; 5 % zählen als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Bei 100.000 € Gewinn zahlt die Holding auf 70.175 € Ausschüttung 1.042,93 €, rund 1,49 %.
Kurz: Eine GmbH zahlt Körperschaftsteuer mit Soli und Gewerbesteuer auf ihren Gewinn, bei 400 % Hebesatz zusammen 29,83 %. Bei 100.000 € Gewinn sind das 29.825 €. Was sie davon ausschüttet, versteuerst du als Gesellschafter noch einmal.
Gewinn vor Steuern: der Jahresüberschuss vor Körperschaft- und Gewerbesteuer, nach dem Gehalt des Geschäftsführers. Ein Verlustvortrag aus früheren Jahren mindert die Bemessungsgrundlage der Steuern.
Körperschaftsteuer: 15 % vom zu versteuernden Einkommen, auf volle Euro abgerundet (§ 31 Abs. 1 KStG), dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag, ohne Freigrenze.
Gewerbesteuer: vom selben Gewinn, auf volle 100 € abgerundet, ohne Freibetrag: 3,5 % ergeben den Messbetrag, mal Hebesatz der Gemeinde.
Jahresüberschuss: Gewinn minus beide Steuern. Die UG stellt davon ein Viertel in die Rücklage; den Rest kann die Gesellschafterversammlung ausschütten oder in der Gesellschaft lassen.
Steuer auf die Ausschüttung: Die GmbH behält 25 % Kapitalertragsteuer und Soli ein. Mit der Steuererklärung kannst du das günstigste Verfahren beantragen, das dir offensteht: Günstigerprüfung oder Teileinkünfteverfahren statt der Abgeltungsteuer.
| Schritt | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | § 8 Abs. 1 KStG | 100.000,00 € |
| Körperschaftsteuer | § 23 KStG | − 15.000,00 € |
| Solidaritätszuschlag | § 4 SolZG | − 825,00 € |
| Gewerbesteuer | § 11 GewStG | − 14.000,00 € |
| Jahresüberschuss | § 10 Nr. 2 KStG | 70.175,00 € |
| Deine Ausschüttung | § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG | 70.175,00 € |
| Steuer auf die Ausschüttung | § 32d EStG | − 17.543,75 € |
| Solidaritätszuschlag auf die Ausschüttung | § 4 SolZG | − 964,90 € |
| Bleibt dir | 51.666,35 € |
Von 100.000 € Gewinn bleiben dir so ca. 51.666 €; die Steuern beider Ebenen machen 48,33 % aus. Mit deinen eigenen Zahlen zeigt dir der Rechner denselben Rechenweg, Schritt für Schritt mit Rechtsgrundlage.
Kurz: 2026 beträgt die Körperschaftsteuer 15 % des zu versteuernden Einkommens, dazu 5,5 % Soli. Ab 2028 sinkt sie jedes Jahr um einen Prozentpunkt, ab 2032 sind es 10 %. Beschlossen ist das mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Juli 2025 (§ 23 Abs. 1 KStG).
| Jahr | Körperschaftsteuer-Satz | Körperschaftsteuer mit Soli | Gewerbesteuer | Steuern der GmbH | Belastung |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 15 % | 15.825,00 € | 14.000,00 € | 29.825,00 € | 29,83 % |
| 2026 | 15 % | 15.825,00 € | 14.000,00 € | 29.825,00 € | 29,83 % |
| 2027 | 15 % | 15.825,00 € | 14.000,00 € | 29.825,00 € | 29,83 % |
| 2028 | 14 % | 14.770,00 € | 14.000,00 € | 28.770,00 € | 28,77 % |
| 2029 | 13 % | 13.715,00 € | 14.000,00 € | 27.715,00 € | 27,72 % |
| 2030 | 12 % | 12.660,00 € | 14.000,00 € | 26.660,00 € | 26,66 % |
| 2031 | 11 % | 11.605,00 € | 14.000,00 € | 25.605,00 € | 25,61 % |
| 2032 | 10 % | 10.550,00 € | 14.000,00 € | 24.550,00 € | 24,55 % |
Die Gewerbesteuer sinkt nicht mit; deshalb fällt die Belastung bei 400 % nur von 29,83 % auf 24,55 %. Der Solidaritätszuschlag gilt für die GmbH ohne Freigrenze, er bleibt bei 5,5 % der Körperschaftsteuer. Die Körperschaftsteuer selbst wird auf volle Euro abgerundet, beim Soli fallen Bruchteile eines Cents weg (§ 31 Abs. 1 KStG, § 4 SolZG).
Einen Verlustvortrag zieht die GmbH bis 1.000.000 € voll vom Gewinn ab, darüber zu 70 % bei der Körperschaftsteuer und zu 60 % bei der Gewerbesteuer (§ 10d Abs. 2 EStG, § 10a GewStG). Der Rest wandert ins nächste Jahr.
Kurz: Die GmbH zahlt Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewinn. Den Freibetrag von 24.500 € haben nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften, und anders als dort wird die Gewerbesteuer nicht auf eine Einkommensteuer angerechnet. Wie viel es wird, entscheidet der Hebesatz deiner Gemeinde: 2026 mindestens 200 %, ab 2027 mindestens 280 %.
| Hebesatz | Gewerbesteuer | Körperschaftsteuer mit Soli | Steuern der GmbH | Belastung |
|---|---|---|---|---|
| Mindesthebesatz 2026, 200 % | 7.000 € | 15.825,00 € | 22.825,00 € | 22,83 % |
| Mindesthebesatz ab 2027, 280 % | 9.800 € | 15.825,00 € | 25.625,00 € | 25,63 % |
| Beispiel, 400 % | 14.000 € | 15.825,00 € | 29.825,00 € | 29,83 % |
| Berlin, 410 % | 14.350 € | 15.825,00 € | 30.175,00 € | 30,18 % |
| Düsseldorf, 440 % | 15.400 € | 15.825,00 € | 31.225,00 € | 31,23 % |
| Frankfurt am Main, 460 % | 16.100 € | 15.825,00 € | 31.925,00 € | 31,93 % |
| Hamburg, 470 % | 16.450 € | 15.825,00 € | 32.275,00 € | 32,28 % |
| Köln, 475 % | 16.625 € | 15.825,00 € | 32.450,00 € | 32,45 % |
| München, 490 % | 17.150 € | 15.825,00 € | 32.975,00 € | 32,98 % |
Zwischen dem Mindesthebesatz und München liegen bei 100.000 € Gewinn 10.150 € im Jahr. Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG): Sie mindert weder den Gewinn noch die Körperschaftsteuer. Hinzurechnungen wie Zinsen, Mieten und Lizenzen über dem Freibetrag von 200.000 € (§ 8 Nr. 1 GewStG) und die Kürzung für eigenen Grundbesitz rechnet der Rechner nicht.
Kurz: Auf jede Ausschüttung behält die GmbH 25 % Kapitalertragsteuer und Soli ein, bei 70.175,00 € sind das 18.508,65 €. Mit der Steuererklärung kannst du ein anderes Verfahren wählen, wenn es günstiger ist; der Unterschied kommt dann zurück.
| Verfahren | Besteuert | Steuer | Erstattung |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 69.175,00 € | 18.244,90 € | 263,75 € |
| Günstigerprüfung | 69.175,00 € | 17.903,00 € | 605,65 € |
| Teileinkünfteverfahren | 42.105,00 € | 7.872,00 € | 10.636,65 € |
Ohne weiteres Einkommen ist das Teileinkünfteverfahren hier das günstigste: ca. 7.872 €, dir bleiben ca. 62.303 €. Mit steigendem übrigem Einkommen steigt aber dein persönlicher Steuersatz. Ab etwa 54.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen, etwa aus deinem Geschäftsführergehalt, ist bei dieser Ausschüttung die Abgeltungsteuer günstiger. Der Antrag auf das Teileinkünfteverfahren gilt für dieses und die vier folgenden Jahre, ohne dass du die Voraussetzungen neu belegen musst. Du kannst ihn mit der Steuererklärung widerrufen; danach ist für diese Beteiligung kein neuer Antrag mehr möglich.
Bist du Kirchenmitglied, behält die GmbH auch die Kirchensteuer ein, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. Weil sie hier nicht als Sonderausgabe abziehbar ist, mindert die Kirchensteuer stattdessen die Kapitalertragsteuer etwas (§ 32d Abs. 1 EStG). Bei 70.175,00 € behält die GmbH mit Kirchensteuer in Bayern insgesamt 19.521,71 € ein, sonst 19.645,56 €; ohne Kirchensteuer sind es 18.508,65 €. Bist du freiwillig gesetzlich versichert, zahlst du auf die volle Ausschüttung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, bei 70.175,00 € ca. 11.379 € bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Kurz: Was in der GmbH bleibt, ist nur mit den Steuern der GmbH belastet, bei 400 % 29,83 %. Die Steuer auf die Ausschüttung kommt erst, wenn du ausschüttest. Voll ausgeschüttet mit Abgeltungsteuer sind es 48,33 %, mit dem Teileinkünfteverfahren ohne weiteres Einkommen 37,70 %.
Das Geld in der GmbH kann sie investieren, Rücklagen bilden oder Kredite tilgen; für dich privat ist es erst nach der Ausschüttung da. Weil die Körperschaftsteuer bis 2032 sinkt, wird ein Gewinn, der ab dann entsteht, in der GmbH niedriger belastet; mit Abgeltungsteuer ausgeschüttet wären es 2032 44,45 % statt heute 48,33 %. Für Gewinne, die heute versteuert werden, ändert die Senkung nichts.
Wie viel du ausschüttest, entscheidet die Gesellschafterversammlung mit dem Gewinnverwendungsbeschluss (§ 29 GmbHG). Im Rechner stellst du die Ausschüttungsquote zwischen 0 und 100 % ein und siehst, was bei dir ankommt und was in der GmbH bleibt.
Kurz: Die UG zahlt dieselben Steuern wie eine GmbH. Zusätzlich muss sie jedes Jahr 25 % ihres Jahresüberschusses, nach Abzug eines Verlustvortrags, in die gesetzliche Rücklage stellen (§ 5a Abs. 3 GmbHG); ausschütten kann sie nur den Rest. Die Pflicht endet, wenn sie ihr Stammkapital auf 25.000 € erhöht und damit zur GmbH wird.
| Schritt | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Gewinn vor Steuern | § 8 Abs. 1 KStG | 50.000,00 € |
| Körperschaftsteuer | § 23 KStG | − 7.500,00 € |
| Solidaritätszuschlag | § 4 SolZG | − 412,50 € |
| Gewerbesteuer | § 11 GewStG | − 7.000,00 € |
| Jahresüberschuss | § 10 Nr. 2 KStG | 35.087,50 € |
| Gesetzliche Rücklage | § 5a GmbHG | − 8.771,88 € |
| Ausschüttbar | § 29 GmbHG | 26.315,62 € |
| Bleibt in der Gesellschaft | § 29 GmbHG | − 13.157,81 € |
| Deine Ausschüttung | § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG | 13.157,81 € |
| Bleibt dir | 13.157,81 € |
In der UG bleiben so ca. 21.930 €, davon ca. 8.772 € Rücklage. Auf die Ausschüttung von ca. 13.158 € behält die UG ca. 3.470 € ein; ohne weiteres Einkommen kommt das mit der Steuererklärung ganz zurück. Die Rücklage ist keine Steuer: Sie ist schon versteuert und darf nur für eine Kapitalerhöhung oder zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden. Mehr zur Gründung unter UG gründen.
Kurz: Hält deine Holding-GmbH zu Beginn des Jahres mindestens 10 %, sind 95 % der Ausschüttung bei ihr körperschaftsteuerfrei (§ 8b KStG), ab 15 % auch gewerbesteuerfrei (§ 9 Nr. 2a GewStG). Ab 15 % zahlt sie Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer also nur auf die übrigen 5 %. Bei 70.175,00 € sind das 1.042,93 €, rund 1,49 %.
| Beteiligung | Körperschaftsteuer mit Soli | Gewerbesteuer | Steuern der Holding | Bleibt in der Holding |
|---|---|---|---|---|
| ab 15 % | 554,93 € | 488,00 € | 1.042,93 € | 69.132,07 € |
| 10 % bis unter 15 % | 554,93 € | 9.812,00 € | 10.366,93 € | 59.808,07 € |
| unter 10 % | 11.104,93 € | 9.812,00 € | 20.916,93 € | 49.258,07 € |
Unter 15 % rechnet die Gewerbesteuer die Ausschüttung wieder hinzu (§ 8 Nr. 5 GewStG), unter 10 % ist sie auch bei der Körperschaftsteuer voll steuerpflichtig. Die ausschüttende GmbH behält auch gegenüber der Holding Kapitalertragsteuer ein, 18.508,65 €; die Holding bekommt sie mit ihrer Steuererklärung angerechnet oder erstattet.
Privat ist das Geld erst, wenn die Holding an dich ausschüttet; dann zahlst du die Steuer auf die Ausschüttung wie bei einer GmbH. Eine Holding kostet Gründung, Buchhaltung und Jahresabschluss; ob sie für dich infrage kommt, hängt davon ab, wie viel Gewinn in der Firma bleibt und wofür. Wie die Gründung abläuft, steht unter Holding gründen.
Kurz: Eine feste Gewinngrenze gibt es nicht. Bei niedrigen Gewinnen kostet das Einzelunternehmen dank Grundfreibetrag und Gewerbesteuer-Freibetrag rechnerisch oft weniger; bei höheren Gewinnen ist ein Gewinn, der in der GmbH bleibt, niedriger belastet. Schüttet die GmbH alles aus, zahlst du rechnerisch oft mehr. Entscheidend ist, wie viel du privat brauchst.
| Gewinn | Einzelunternehmen | GmbH, alles ausgeschüttet | GmbH, nichts ausgeschüttet |
|---|---|---|---|
| 50.000 € | 10.535 € Steuern, 39.465 € privat | 16.736 € Steuern, 33.265 € privat | 14.913 € Steuern, 35.088 € in der GmbH |
| 100.000 € | 30.849 € Steuern, 69.151 € privat | 37.697 € Steuern, 62.303 € privat | 29.825 € Steuern, 70.175 € in der GmbH |
| 150.000 € | 53.507 € Steuern, 96.493 € privat | 60.192 € Steuern, 89.809 € privat | 44.738 € Steuern, 105.263 € in der GmbH |
| 250.000 € | 97.274 € Steuern, 152.726 € privat | 109.134 € Steuern, 140.866 € privat | 74.563 € Steuern, 175.438 € in der GmbH |
Bei 100.000 € Gewinn zahlt das Einzelunternehmen ca. 30.849 €, die GmbH 29.825 €, solange sie nichts ausschüttet, und mit voller Ausschüttung ca. 37.697 €. In der Praxis zahlt die GmbH dir ein Geschäftsführergehalt, das ihren Gewinn mindert und bei dir der Einkommensteuer unterliegt; dazu kommen die Kosten der GmbH für Buchhaltung, Jahresabschluss und Gründung. Den Vergleich für deine Zahlen zeigt der Rechner, die Gründungskosten der Gründungskosten-Rechner. Gehalt und Ausschüttungen für deinen Fall plant eine Beratung durch einen Steuerberater; die Steuern als Einzelunternehmer rechnet der Einkommensteuer-Rechner.
Kurz: Die Körperschaftsteuer mit Soli zahlt die GmbH vierteljährlich im Voraus, am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember; die Gewerbesteuer am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Kapitalertragsteuer auf eine Ausschüttung führt sie an dem Tag ab, an dem die Ausschüttung an dich fließt (§ 44 Abs. 1 EStG).
| Fällig am | Steuer | Betrag |
|---|---|---|
| 16.02.2026 | Gewerbesteuer, an die Gemeinde | 3.500,00 € |
| 10.03.2026 | Körperschaftsteuer mit Soli, ans Finanzamt | 3.956,25 € |
| 15.05.2026 | Gewerbesteuer, an die Gemeinde | 3.500,00 € |
| 10.06.2026 | Körperschaftsteuer mit Soli, ans Finanzamt | 3.956,25 € |
| 17.08.2026 | Gewerbesteuer, an die Gemeinde | 3.500,00 € |
| 10.09.2026 | Körperschaftsteuer mit Soli, ans Finanzamt | 3.956,25 € |
| 16.11.2026 | Gewerbesteuer, an die Gemeinde | 3.500,00 € |
| 10.12.2026 | Körperschaftsteuer mit Soli, ans Finanzamt | 3.956,25 € |
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer erst ab 400 € im Jahr und 100 € je Termin fest, die Gemeinde Gewerbesteuer ab 50 € je Termin (§ 19 GewStG). Im ersten Jahr richten sie sich nach deiner Schätzung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, danach nach dem letzten Bescheid. Die Umsatzsteuer kommt dazu und ist im Rechner nicht enthalten.
Stand: 3. November 2026. Nach KStG, GewStG und EStG, jeder Schritt mit Rechtsgrundlage, nachgerechnet an den Beispielen aus Gesetz und BMF. Die Körperschaftsteuer bis 2032 folgt dem geltenden § 23 KStG; die Einkommensteuer 2027 auf die Ausschüttung rechnet der Rechner nach dem Regierungsentwurf und sagt das dazu. Der Rechner rechnet in deinem Browser; firma.de speichert deine Angaben nicht.
Allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung. Der Rechner schätzt die Steuern deiner GmbH und deiner Ausschüttung nach dem Stand vom 3. November 2026; festgesetzt werden sie vom Finanzamt und, für die Gewerbesteuer, von der Gemeinde. Geschäftsführergehalt, verdeckte Gewinnausschüttungen, Hinzurechnungen und Kürzungen der Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer rechnet er nicht.
Wir zeigen dir in einem kurzen Gespräch, wie die Gründung mit firma.de abläuft und wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen danach weiterlaufen.
29.825 € bei einem Hebesatz von 400 %, im Jahr 2026: 15.000 € Körperschaftsteuer (15 %), 825,00 € Solidaritätszuschlag (5,5 % der Körperschaftsteuer) und 14.000 € Gewerbesteuer. Das sind 29,83 % des Gewinns. Beide Steuern rechnen vom selben Gewinn; die Gewerbesteuer mindert die Körperschaftsteuer nicht, und einen Freibetrag hat die GmbH bei der Gewerbesteuer nicht. Mit dem Mindesthebesatz von 200 % wären es 22.825 €, in München (490 %) 32.975 €. Was du davon privat bekommst, hängt von der Ausschüttung ab.
Die GmbH behält 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Soli darauf ein, bei Kirchenmitgliedern auch Kirchensteuer, und führt sie ans Finanzamt ab. Schüttet die GmbH mit 100.000 € Gewinn alles aus, sind das 18.508,65 € auf 70.175,00 €; dir bleiben ca. 51.666 €. Einen Freistellungsauftrag gibt es für die Ausschüttung der eigenen GmbH nicht. Arbeitest du als Geschäftsführer für die GmbH, kannst du in der Steuererklärung das Teileinkünfteverfahren beantragen: Ohne weiteres Einkommen zahlst du dann ca. 7.872 € statt ca. 18.509 €, ca. 10.637 € kommen zurück und dir bleiben ca. 62.303 €.
Das hängt von deinem übrigen Einkommen ab. Die Abgeltungsteuer kostet immer 25 % plus Soli. Im Teileinkünfteverfahren zählen nur 60 % der Ausschüttung, dafür mit deinem persönlichen Steuersatz und ohne Sparer-Pauschbetrag. Beantragen kannst du es ab 25 % Beteiligung oder ab 1 %, wenn du beruflich für die GmbH tätig bist und dadurch maßgeblichen unternehmerischen Einfluss hast, etwa als Geschäftsführer; der Antrag muss spätestens mit der Steuererklärung kommen und gilt fünf Jahre (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Bei 70.175,00 € Ausschüttung und sonst keinem Einkommen kostet es ca. 7.872 € statt ca. 18.245 €. Ab etwa 54.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen, etwa aus deinem Gehalt, ist die Abgeltungsteuer günstiger: ca. 18.245 € statt ca. 18.304 €.
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Mit der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) rechnet das Finanzamt deine Kapitalerträge mit dem normalen Tarif; ist das günstiger, gilt es, sonst bleibt es bei der Abgeltungsteuer. Du beantragst sie in der Anlage KAP. Hältst du 10 % und arbeitest nicht für die GmbH, steht dir das Teileinkünfteverfahren nicht offen. Mit 10.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen und ca. 7.018 € Ausschüttung zahlst du mit der Günstigerprüfung ca. 636 € statt ca. 1.587 €; von den einbehaltenen ca. 1.851 € kommen ca. 1.215 € zurück.
2026 beträgt sie 15 %, ab 2028 sinkt sie jedes Jahr um einen Prozentpunkt bis auf 10 % ab 2032 (§ 23 Abs. 1 KStG, beschlossen im Juli 2025). Bei 100.000 € Gewinn und 400 % Hebesatz sinkt die Belastung der GmbH so von 29,83 % auf 24,55 %, von 29.825 € auf 24.550 €; die Gewerbesteuer bleibt gleich. Ab 2027 gilt außerdem ein Mindesthebesatz von 280 % statt 200 %. Was in der GmbH bleibt, wird beim Ausschütten zusätzlich besteuert, gleich in welchem Jahr; ob du Gewinne dafür in der GmbH lässt, hängt davon ab, wann du das Geld privat brauchst.
Eine feste Grenze gibt es nicht. Rechnerisch zahlt ein Einzelunternehmen mit 100.000 € Gewinn und 400 % Hebesatz ca. 30.849 € Steuern, ledig, ohne Kinder und Kirche, ohne weiteres Einkommen und ohne Krankenversicherung gerechnet; privat bleiben ca. 69.151 €. Die GmbH zahlt 29.825 €, solange der Gewinn in ihr bleibt. Schüttet sie alles an dich als Geschäftsführer aus, sind es mit dem Teileinkünfteverfahren ca. 37.697 € und privat ca. 62.303 €. Der Unterschied hängt also davon ab, wie viel du privat brauchst; Geschäftsführergehalt, Pensionszusage und die laufenden Kosten der GmbH für Buchhaltung und Jahresabschluss verschieben ihn. Der Rechner zeigt den Vergleich für deine Zahlen.
Ja, wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist: Dann zählt die Ausschüttung zu den beitragspflichtigen Einnahmen (§ 240 SGB V), voll, auch im Teileinkünfteverfahren und ohne Sparer-Pauschbetrag. Bei 70.175,00 € Ausschüttung und sonst keinen Einnahmen sind es 2026 ca. 11.379 € für Kranken- und Pflegeversicherung, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge setzt du als Sonderausgaben ab, das bringt ca. 3.460 € Steuer zurück. Privat Versicherte und wer über eine Anstellung pflichtversichert ist, zahlen auf die Ausschüttung keine Beiträge.
Der Rechner rechnet in deinem Browser, firma.de speichert deine Angaben nicht. In der Adresszeile stehen keine Beträge. Teilst du eine Berechnung, stehen die Angaben im Link hinter dem #; diesen Teil schickt der Browser nie an einen Server. Beschreibst du deine GmbH in einem Satz, gehen der Satz und deine Angaben im Rechner über das Vercel AI Gateway an ein KI-Modell. Es füllt nur die Felder aus; gerechnet wird danach nach festen Regeln, und firma.de speichert den Satz nicht. Schreib trotzdem keine Namen oder Firmennamen in den Satz.