Nein, wenn die Schenkung sofort vollzogen wird: Für Geld und Sachen brauchst du keinen Notar, wenn das Geld überwiesen oder übergeben und die Sache übergeben ist. Die Leistung heilt sogar ein formloses Versprechen (§ 518 Abs. 2 BGB). Schriftlich festhalten solltest du die Schenkung trotzdem, denn der Vertrag beweist gegenüber Finanzamt, Bank und Erben, dass geschenkt und nicht geliehen wurde.
Beim Notar beurkundet werden muss, nicht nur beglaubigt: das Versprechen einer späteren Schenkung (§ 518 Abs. 1 BGB), die Schenkung eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks samt Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§ 311b Abs. 1, § 925 BGB), von GmbH-Anteilen (§ 15 Abs. 3, 4 GmbHG) und des ganzen gegenwärtigen Vermögens oder eines Bruchteils davon (§ 311b Abs. 3 BGB). Eine Übersicht steht unter Brauche ich einen Notar?. Für ein Haus im Wert von 400.000 € an ein Kind, ohne vorbehaltene Rechte, kosten Notar und Grundbuch zusammen ca. 2.709 € (unverbindliche Schätzung nach GNotKG, Stand 29. Oktober 2026); alle Posten zeigt der Notarkosten-Rechner.
Unterschrift auf Papier oder am Bildschirm
Weil das Gesetz für die vollzogene Schenkung keine Form vorschreibt, genügt auch eine Unterschrift auf dem Bildschirm, eine einfache elektronische Signatur. Als Beweis wiegt eine eigenhändige Unterschrift auf Papier mehr: Eine unterschriebene Urkunde beweist, dass die Erklärung von den Unterzeichnern stammt (§ 416 ZPO); bestreitet jemand die Unterschrift, muss ihre Echtheit bewiesen werden (§ 440 ZPO). Dieselbe Beweiskraft hat ein elektronisches Dokument nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer notariell beglaubigten elektronischen Unterschrift (§ 371a ZPO). Druckt den Vertrag deshalb am besten zusätzlich aus und unterschreibt ihn beide von Hand.
Erst unterschreiben, dann überweisen
Sollen eine Anrechnung auf den Pflichtteil, die Ausgleichung unter Geschwistern, eine Anrechnung auf den Zugewinn, eine Auflage oder ein Rückforderungsrecht gelten, müsst ihr sie spätestens bei der Schenkung vereinbaren (§§ 2315, 2050, 1380, 525 BGB). Eine nachträgliche Anrechnung auf den Pflichtteil ginge nur noch über einen notariellen Pflichtteilsverzicht. Auch steuerlich zählt ein vertragliches Rückforderungsrecht nur, wenn es von Anfang an vereinbart war (BFH II R 34/22). Unterschreibt deshalb zuerst und überweist oder übergebt dann; im Generator heißt das „wird überwiesen“ oder „bei der Unterschrift“. Habt ihr die Vereinbarungen schon vor einer Überweisung getroffen, könnt ihr das im Generator ankreuzen, und der Vertrag hält es fest.
Schenkung an Kinder: Wer unterschreibt?
Ein Kind unter sieben Jahren ist geschäftsunfähig, ab sieben beschränkt geschäftsfähig (§§ 104, 106 BGB). Eine Schenkung, die ihm nur Vorteile bringt, nimmt ein Kind ab sieben selbst an (§ 107 BGB); für ein jüngeres handeln die Eltern. Schenken die Eltern selbst, handeln sie auf beiden Seiten. Bei einer Schenkung, die dem Kind nur Vorteile bringt, war das nach der Rechtsprechung zum früheren Recht erlaubt; zum neuen § 1824 BGB gibt es dazu noch keine Entscheidung.
Wer bei einer Schenkung an ein minderjähriges Kind unterschreibt (nur die einfache Schenkung)| Fall | Wer unterschreibt | Bargeld |
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| Eltern schenken ihrem Kind unter 7 Jahren | Beide Eltern als Schenker, zugleich als gesetzliche Vertreter | Nein: nur per Überweisung auf ein Konto auf den Namen des Kindes |
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| Ein Elternteil schenkt, gemeinsames Sorgerecht, Kind unter 7 | Der schenkende Elternteil als Schenker und Vertreter, der andere als Vertreter | Nein: nur per Überweisung |
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| Eltern schenken ihrem Kind ab 7 Jahren | Die Eltern als Schenker, das Kind selbst als Beschenkter | Ja, an das Kind |
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| Großeltern oder andere schenken einem Kind unter 7 | Die Schenker; die Eltern für das Kind | Ja, an die Eltern für das Kind |
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| Großeltern oder andere schenken einem Kind ab 7 | Die Schenker und das Kind; die Eltern stimmen zu | Ja, an das Kind |
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| Ein Elternteil hat das Sorgerecht allein | Er vertritt das Kind allein; ein Elternteil ohne Sorgerecht nie | Wie in den Zeilen oben |
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| Ein Stiefelternteil schenkt | Der Stiefelternteil als Schenker; die Eltern mit Sorgerecht für das Kind | Wie bei Großeltern |
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Was das Kind bekommt, gehört ihm; die Eltern verwalten es (§§ 1626, 1642 BGB) und geben es mit 18 heraus (§ 1698 BGB). Bekommt es mehr als 15.000 €, müssen sie dem Familiengericht ein Verzeichnis des Vermögens einreichen, außer der Schenker bestimmt bei der Schenkung etwas anderes (§ 1640 BGB). Eine Auflage oder ein Rückforderungsrecht kann die Schenkung nachteilig machen, bei Anrechnung und Ausgleichung ist das umstritten: Schenken dann Eltern, Großeltern oder der Ehegatte eines Elternteils, braucht das Kind einen Ergänzungspfleger (§§ 1824, 1809 BGB). Die Vorlage bietet für Kinder deshalb nur die einfache Schenkung an und ein Fahrzeug gar nicht, weil das Kind mit dem Eigentum in die Kfz-Versicherung einträte.
Wer schenken kann
Schenken kann nur, wer selbst über sein Vermögen verfügen darf. Aus dem Vermögen eines Kindes können auch die Eltern nichts verschenken, außer Schenkungen aus sittlicher Pflicht oder Anstand, etwa übliche Geburtstagsgeschenke (§ 1641 BGB). Ein Betreuer braucht für eine Schenkung aus dem Vermögen des Betreuten die Genehmigung des Betreuungsgerichts, außer sie ist nach dessen Lebensverhältnissen angemessen oder als Gelegenheitsgeschenk üblich (§ 1854 Nr. 8 BGB). Ist der Schenker selbst geschäftsunfähig, etwa wegen einer fortgeschrittenen Demenz, ist die Schenkung nichtig (§ 105 BGB). Der Generator fragt danach nicht; in solchen Fällen hilft eine Beratung durch einen Anwalt.
Bargeld und die Bank
Wer geschenktes Bargeld einzahlt, muss der Bank die Herkunft nachweisen: bei der eigenen Bank über 10.000 €, als Gelegenheitskunde schon über 2.500 €. Die BaFin nennt Schenkungsvertrag und Schenkungsanzeige ausdrücklich als Nachweis (Auslegungshinweise, Stand Juni 2021). Halte die Übergabe deshalb mit Betrag und Tag im Vertrag fest und heb die Anzeige an das Finanzamt auf.
Auto, Motorrad, E-Bike
Das Auto gehört dem Beschenkten, sobald beide sich einig sind und der Schenker es übergibt (§ 929 BGB); Schlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil II gehören dazu. Der Schenker meldet den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde, der Beschenkte meldet um (§ 15 FZV). Die Kfz-Versicherung geht mit dem Eigentum über, und der Schenker muss die Übertragung seinem Versicherer anzeigen (§§ 95, 97 VVG). Ein abgemeldetes Fahrzeug lässt der Beschenkte selbst wieder zu, mit eigener Versicherung. Ein Pedelec bis 25 km/h ist kein Kraftfahrzeug und braucht nichts davon; bei Mofa und S-Pedelec mit Versicherungskennzeichen geht die Versicherung mit über. Für Mängel haftet der Schenker nur, wenn er sie arglistig verschweigt (§§ 521–524 BGB): Schreib bekannte Mängel und Unfallschäden in den Vertrag.
Verheiratete Schenker
Ohne Ehevertrag braucht ein Ehegatte die Zustimmung des anderen nur, wenn er fast sein ganzes Vermögen verschenkt (§ 1365 BGB). In der Gütergemeinschaft verwalten die Ehegatten das Gesamtgut ohne andere Regel gemeinsam und können daraus nur gemeinsam schenken (§§ 1450, 1453 BGB); verwaltet einer allein, braucht er für eine Schenkung daraus die Einwilligung des anderen (§ 1425 BGB). Bei gemeinsam verwaltetem Gesamtgut macht der Generator deshalb beide zu Schenkern; in den anderen Fällen bietet er die Unterschrift des Ehegatten an.