Quittung schreiben: Vorlage online ausfüllen, als PDF drucken
Für Privatleute, Unternehmen, Kleinunternehmer und Zahlungen auf eine Rechnung. Füll das Formular aus oder beschreib die Zahlung in einem Satz und lass die KI eintragen: Die Quittung entsteht daneben, mit Betrag in Worten, Original und Durchschrift und Hinweisen zu Umsatzsteuer und Barzahlung.
Kostenlos · ohne Anmeldung · PDF und Word · direkt unterschreiben
Kurz gesagt
Eine Quittung bestätigt schriftlich, dass der Empfänger Geld erhalten hat (§ 368 BGB). Sie nennt Betrag, Zahler, Empfänger, Zweck und Datum und trägt die Unterschrift des Empfängers; verlangt der Zahlende sie, muss der Empfänger sie ausstellen. Quittiert ein Unternehmen eine Leistung, ist die Quittung zugleich eine Rechnung: bis 250 € brutto eine Kleinbetragsrechnung mit Steuersatz, beim Kleinunternehmer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung. Privatleute und Kleinunternehmer weisen nie Umsatzsteuer aus. Das Original bekommt der Zahler, die Durchschrift behält der Empfänger, als Unternehmen acht Jahre lang.
Stand:
Bis zu diesem Bruttobetrag ist die Quittung eines Unternehmens eine Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV)
250 €
Vorjahresumsatz, bis zu dem du Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer bist (§ 19 UStG)
25.000 €
Aufbewahrung von Quittungen und Rechnungen für Unternehmen (§ 147 AO)
8 Jahre
Höchstbetrag in bar für Unternehmen ab 10.07.2027 (Art. 80 AMLR)
10.000 €
Quittung erstellen
Mit KI ausfüllen
Zum Beispiel
Dein Satz und die übrigen Angaben im Formular (ohne Namen, Anschriften und Steuernummer) gehen über das Vercel AI Gateway an ein KI-Modell, das nur die Felder der Vorlage ausfüllt. firma.de speichert sie nicht. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Angaben zur Quittung
Dein Entwurf bleibt in diesem Browser; nur wenn du mit KI ausfüllst, geht er einmal an unseren Server. Wir speichern nichts.
Deine Quittung
Quittung
Betrag
fehlt: [Betrag]
in Worten
fehlt: [Betrag in Worten]
Betrag von fehlt: [Betrag] von fehlt: [Name des Zahlers] für fehlt: [Zweck der Zahlung] in bar erhalten.
fehlt: [Datum]
Ort, Datum
Unterschrift Zahlungsempfänger
fehlt: [Name des Zahlungsempfängers]
Offene Angaben stehen als [Platzhalter] auf der Quittung. Im PDF und im Druck steht sie zweimal: Original für den Zahler, Durchschrift für dich.
Original – für den Zahler
Quittung
Betrag
fehlt: [Betrag]
in Worten
fehlt: [Betrag in Worten]
Betrag von fehlt: [Betrag] von fehlt: [Name des Zahlers] für fehlt: [Zweck der Zahlung] in bar erhalten.
fehlt: [Datum]
Ort, Datum
Unterschrift Zahlungsempfänger
fehlt: [Name des Zahlungsempfängers]
hier abtrennen
Durchschrift – für den Zahlungsempfänger
Quittung
Betrag
fehlt: [Betrag]
in Worten
fehlt: [Betrag in Worten]
Betrag von fehlt: [Betrag] von fehlt: [Name des Zahlers] für fehlt: [Zweck der Zahlung] in bar erhalten.
fehlt: [Datum]
Ort, Datum
Unterschrift Zahlungsempfänger
fehlt: [Name des Zahlungsempfängers]
Erst alle Angaben ausfüllen, dann unterschreiben.Drucken
Erst alle Angaben ausfüllen, dann unterschreiben.
Leere Vorlage zum Ausfüllen von Hand
Zwei Quittungen auf einer A4-Seite, Original für den Zahler und Durchschrift für dich. Unterschreib erst, wenn das Geld da ist, und nie blanko: Wer eine unterschriebene Quittung vorlegt, darf das Geld einziehen (§ 370 BGB).
Verlangt der Zahlende eine Quittung, muss der Empfänger sie ausstellen, Zug um Zug gegen das Geld; bis dahin darf der Zahlende die Zahlung zurückhalten. Unterschreiben muss der Empfänger. Die Kosten trägt der Zahlende (§ 369 BGB), eine normale Quittung kostet nichts.
Quittiert ein Unternehmen eine Leistung, ist die Quittung eine Rechnung. Bis 250 € brutto genügen vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz; Pflicht sind diese Angaben für Geschäftskunden, an Privatkunden sind sie üblich. Den Kunden muss sie nicht nennen.
Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus, auch keinen Steuersatz, sondern vermerken die Steuerbefreiung. Über 250 € kommen für Geschäftskunden Name und Anschrift des Kunden und die Steuernummer dazu (§ 34a UStDV); der Generator verlangt sie immer. Wer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie in der Regel (§ 14c UStG), außer bei Privatkunden für eine tatsächlich erbrachte Leistung.
Wer Verkäufe mit einer elektronischen Kasse erfasst, muss jedem Kunden einen Beleg aus der Kasse ausgeben, auch bei Kartenzahlung, mit den Daten der TSE. Eine Quittung kommt dann nur zusätzlich in Frage. Ohne elektronische Kasse genügt sie; die Einnahme gehört noch am selben Tag ins Kassenbuch.
Ab dem 10.07.2027 dürfen Unternehmen und Selbständige Barzahlungen nur bis 10.000 € annehmen oder leisten, auch in zusammenhängenden Teilzahlungen. Zwischen Privatleuten gilt die Grenze nicht. Den Kaufpreis einer Immobilie darf schon heute niemand bar zahlen (§ 16a GwG).
Unternehmen bewahren Quittungen als Buchungsbelege acht Jahre auf, ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Privatleute müssen das nicht; sinnvoll sind mindestens drei Jahre, bis mögliche Forderungen verjährt sind. Für Arbeiten an Haus oder Grundstück sind zwei Jahre Pflicht (§ 14b UStG).
Was ist eine Quittung? Das Empfangsbekenntnis nach § 368 BGB: wer quittiert, wann und wozu
Eine Quittung ist die schriftliche Bestätigung, dass Geld oder eine andere Leistung angekommen ist. Sie stellt immer der Empfänger aus, also wer das Geld bekommt; der Zahlende erhält sie als Beweis, dass er seine Schuld beglichen hat. Grundlage ist § 368 BGB:
„Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.“
Auf Verlangen. Unaufgefordert muss nach § 368 BGB niemand quittieren. Verlangt der Zahlende eine Quittung, stellt der Empfänger sie Zug um Zug gegen das Geld aus; bis dahin darf der Zahlende die Zahlung zurückhalten (§ 273 BGB). Das gilt auch für Teilzahlungen, die der Empfänger annimmt.
Kosten. Trägt der Zahlende (§ 369 BGB). Eine normale Quittung kostet nichts; Kosten entstehen nur bei Sonderformen wie einer öffentlich beglaubigten Quittung, etwa für die Löschung einer Hypothek im Grundbuch.
Wer sie vorlegt, darf kassieren. Wer eine echte, unterschriebene Quittung überbringt, gilt als ermächtigt, das Geld anzunehmen (§ 370 BGB). Unterschreib deshalb nie vorab oder blanko, sondern erst, wenn das Geld da ist.
Beweis für eine Zahlung. Eine unterschriebene Quittung ist ein starkes Indiz dafür, dass gezahlt wurde; die Gegenseite kann es aber erschüttern. Sie bestätigt nur diese eine Zahlung. Einen Verzicht auf weitere Ansprüche („alle Ansprüche abgegolten“, Generalquittung) enthält sie nicht: Das wäre ein eigener Vertrag (§ 397 BGB), und der Generator nimmt solche Sätze nicht auf.
Quittung, Beleg, Empfangsbestätigung
Im Alltag heißen Quittungen auch Zahlungsbestätigung, Empfangsbestätigung oder Barbeleg; gemeint ist dasselbe. Für ein Unternehmen ist jede Quittung ein Buchungsbeleg, und quittiert es eine Lieferung oder Leistung, ist die Quittung umsatzsteuerlich zugleich eine Rechnung. Was daraus folgt, steht im nächsten Abschnitt. Eine Musterquittung füllst du oben im Generator aus, eine leere Vorlage zum Ausdrucken liegt gleich daneben.
Pflichtangaben: was auf eine Quittung gehört Privat, als Unternehmen, als Kleinunternehmer und bei Zahlung auf eine Rechnung
Für eine private Quittung schreibt das Gesetz keine Liste vor, nur ein schriftliches Empfangsbekenntnis mit der Unterschrift des Empfängers. Damit sie als Beweis taugt, gehören diese Angaben hinein:
1
Betrag: in Ziffern und üblicherweise in Worten. Pflicht sind die Worte nicht, sie schützen aber vor nachträglichen Änderungen. Der Generator bildet sie aus den Ziffern: Aus 450 € wird „vierhundertfünfzig Euro“.
2
Zahler: wer gezahlt hat, mit Namen, auf Wunsch mit Anschrift.
3
Empfänger: wer das Geld bekommen hat und die Quittung unterschreibt.
4
Zweck: wofür gezahlt wurde, etwa die Ware, die Leistung, der Monat der Miete oder die Rechnungsnummer.
5
Bestätigung: dass der Betrag erhalten wurde, mit der Zahlungsart: bar, per Überweisung, mit Karte oder per Scheck.
6
Ort und Datum: der Ausstellung, und kam das Geld an einem anderen Tag, auch das Zahlungsdatum. Ohne Datum ist die Quittung nicht ungültig, aber als Beweis viel schwächer.
7
Unterschrift: des Empfängers, direkt unter dem Text; wer für jemand anderen quittiert, mit „i. V.“.
Dazu kommen nach Bedarf eine Quittungsnummer, der Vermerk „Teilzahlung“, wenn noch ein Rest offen ist, und bei einem Scheck „unter Vorbehalt der Einlösung“, denn bezahlt ist erst, wenn der Scheck eingelöst ist.
Wenn ein Unternehmen quittiert
Rechnet ein Unternehmen mit der Quittung über eine Lieferung oder Leistung ab, ist sie umsatzsteuerlich eine Rechnung, gleich wie sie heißt (§ 14 Abs. 1 UStG). Bis 250 € brutto genügen die Angaben einer Kleinbetragsrechnung (§ 33 UStDV), für Kleinunternehmer gilt § 34a UStDV. Was je Fall auf die Quittung gehört:
Angaben auf der Quittung je Fall, Stand 27. Oktober 2026
Fall
Mindestangaben
Nicht nötig oder nicht erlaubt
Privat (§ 368 BGB)
Betrag, Zahler, Empfänger, Zweck, Datum und Unterschrift des Empfängers
Umsatzsteuer, Steuersatz oder „inkl. MwSt“
Unternehmen bis 250 € (§ 33 UStDV)
Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
Name des Kunden, Steuernummer und Rechnungsnummer sind nicht nötig
Unternehmen über 250 €
An Unternehmen, Vereine und Behörden und für Arbeiten an Haus oder Grundstück: eine vollständige Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG statt der Quittung
An Privatkunden ohne Bezug zu einem Grundstück bleibt eine Quittung mit Steuersatz möglich
Kleinunternehmer bis 250 €
Name und Anschrift, Datum, Menge und Art der Leistung, Betrag und der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG
Steuersatz und Steuerbetrag; der Name des Kunden ist nicht nötig
Kleinunternehmer über 250 € (§ 34a UStDV)
Zusätzlich Name und Anschrift des Kunden und deine Steuernummer oder USt-IdNr.
Steuersatz und Steuerbetrag
Zahlung auf Rechnung
Betrag, Zahler, Empfänger mit Anschrift, Nummer der Rechnung (mit Datum, wenn bekannt), Zahlungsart und Datum
Umsatzsteuer: Sie steht schon in der Rechnung
Beispiel: Eine Fahrradwerkstatt quittiert 119 € für eine Reparatur, Steuersatz 19 %. Die Quittung nennt die Werkstatt mit Anschrift, das Datum, die Leistung, den Bruttobetrag und den Steuersatz; der Generator rechnet zusätzlich die enthaltene Umsatzsteuer heraus, 19,00 €, und den Nettobetrag, 100,00 €. Pflicht ist der Steuerbetrag in einer Kleinbetragsrechnung nicht.
Eine fortlaufende Nummer, den Nettobetrag oder den Leistungszeitpunkt verlangt erst die vollständige Rechnung, die Steuernummer außerdem die Quittung eines Kleinunternehmers über 250 € (§ 34a UStDV). Fehlen Angaben, ist eine Quittung nicht „ungültig“: Sie taugt schlechter als Beweis, und einem Geschäftskunden fehlt womöglich der Vorsteuerabzug. Nummerier deine Quittungen als Unternehmen trotzdem fortlaufend, denn jede ist ein Beleg in deiner Buchhaltung.
Original und Durchschrift Wer welchen Teil der Quittung bekommt
Ein Quittungsblock schreibt jede Quittung zweimal: das weiße Original und die farbige Durchschrift. Das Original bekommt der Zahler, denn es ist sein Beweis für die Zahlung. Die Durchschrift, auch Durchschlag genannt, behält der Empfänger; als Unternehmen ist sie sein Beleg für die Einnahme, den er acht Jahre aufbewahrt. Vorgeschrieben ist das Durchschreiben nicht, es ist ein Brauch.
Der Generator druckt beide Exemplare mit derselben Nummer auf ein A4-Blatt mit Schnittlinie, beschriftet als Original für den Zahler und Durchschrift für den Zahlungsempfänger. Unterschreib beide Hälften von Hand: Ein Ausdruck schreibt nicht durch, und ob eine durchgepauste Unterschrift als eigenhändig gilt, ist ohnehin nicht geklärt.
Ist ein Kassenbon eine Quittung? Kassenbon, Kassenbeleg und Quittung im Vergleich
Umgangssprachlich ja, rechtlich sind es zwei Belege mit eigenen Regeln. Den Kassenbon, auch Kassenbeleg genannt, druckt eine elektronische Kasse; die Quittung stellt der Empfänger aus und unterschreibt sie.
Belegausgabepflicht. Wer Verkäufe mit einer elektronischen Kasse erfasst, muss jedem Kunden gleich beim Kauf einen Beleg ausgeben, auch bei Kartenzahlung, auf Papier oder mit Zustimmung des Kunden elektronisch (§ 146a Abs. 2 AO). Mitnehmen muss der Kunde ihn nicht. Befreien kann das Finanzamt nur auf Antrag und nur ausnahmsweise.
Inhalt. Der Kassenbon nennt Name und Anschrift des Unternehmens, Datum mit Beginn und Ende des Vorgangs, Menge und Art der Ware, eine Transaktionsnummer, den Bruttobetrag mit Steuersatz, die Seriennummern von Kasse und TSE sowie Prüfwert und Signaturzähler (§ 6 KassenSichV).
Als Rechnung. Bis 250 € ist ein Kassenbon in der Regel zugleich eine Kleinbetragsrechnung; ein Unternehmen als Kunde kann daraus die Vorsteuer ziehen.
Ohne Unterschrift. Eine Quittung nach § 368 BGB ist der Bon nicht. Verlangt der Kunde eine unterschriebene Quittung, stellt der Händler sie zusätzlich aus; die Belegausgabepflicht gilt ausdrücklich „unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften“.
Umgekehrt ersetzt eine Quittung den Kassenbon nicht: Transaktionsnummer und TSE-Signatur kann nur die Kasse erzeugen, und ein Generator wie dieser ist keine Kasse. Arbeitest du mit einer elektronischen Kasse, gehört jede Barzahlung in die Kasse; eine Quittung ist dann nur ein zusätzlicher Beleg. Ohne elektronische Kasse (offene Ladenkasse) darfst du Quittungen von Hand oder online ausstellen und trägst die Einnahmen täglich ins Kassenbuch ein. Eine elektronische Kasse meldest du seit 2025 über ELSTER beim Finanzamt an (§ 146a Abs. 4 AO).
Geplant, aber noch nicht beschlossen: Nach einem Regierungsentwurf vom 23.09.2026 sollen ab 2028 Betriebe mit mehr als 100.000 € Umsatz eine elektronische Kasse führen müssen, außer sie nehmen im Jahr weniger als 12.000 € bar ein.
Quittung oder Rechnung: der Unterschied Kleinbetragsrechnung, Rechnungspflicht und E-Rechnung
Eine Rechnung rechnet eine Leistung ab und fordert den Betrag, eine Quittung bestätigt, dass er gezahlt wurde. Für die Umsatzsteuer zählt aber der Inhalt: Jedes Dokument, mit dem ein Unternehmen über eine Lieferung oder Leistung abrechnet, ist eine Rechnung (§ 14 Abs. 1 UStG). Eine Unternehmer-Quittung mit Leistung und Betrag ist also eine Rechnung, und bis 250 € brutto genügt dafür die Kleinbetragsrechnung. Die Grenze gilt seit 2017; ältere Texte nennen noch 150 €.
Kassenbon, Quittung und Rechnung im Vergleich
Merkmal
Kassenbon
Quittung
Rechnung
Stellt aus
Die elektronische Kasse des Unternehmens
Wer das Geld bekommt, privat oder als Unternehmen
Das Unternehmen, das geliefert oder geleistet hat
Bestätigt
Verkauf und Zahlung an der Kasse
Den Erhalt einer Zahlung
Die Leistung und den geschuldeten Betrag
Unterschrift
Nein
Ja, vom Empfänger
Nein
Grundlage
§ 146a AO, § 6 KassenSichV
§ 368 BGB
§ 14 UStG, §§ 33, 34a UStDV
Vorsteuerabzug für Geschäftskunden
Bis 250 € als Kleinbetragsrechnung
Von einem regelbesteuerten Unternehmen bis 250 € als Kleinbetragsrechnung
Mit den Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG
Wann eine Quittung nicht reicht
Ein regelbesteuertes Unternehmen muss innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung ausstellen, wenn es an ein anderes Unternehmen für dessen Betrieb leistet, an eine juristische Person wie einen Verein oder eine Behörde, oder wenn es steuerpflichtige Arbeiten an einem Grundstück für Privatleute erbringt (§ 14 Abs. 2 UStG). Über 250 € braucht es dann eine vollständige Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG: mit Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufender Rechnungsnummer, Zeitpunkt der Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag, bei Grundstücksarbeiten für Privatleute mit dem Hinweis, die Rechnung zwei Jahre aufzubewahren. Der Generator stellt dafür keine Quittung aus und zeigt dir den Weg zur Rechnung. Keine Pflicht besteht für steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG.
Auch bei Reverse Charge, bei Lieferungen in andere EU-Länder an Unternehmen und bei Fernverkäufen gibt es keine Kleinbetragsrechnung. Posten mit verschiedenen Steuersätzen darf eine Kleinbetragsrechnung enthalten, wenn sie die Summe je Steuersatz nennt; dieser Generator nennt aber einen Steuersatz je Quittung, Speisen und Getränke quittierst du hier also getrennt.
E-Rechnung ab 2027
Seit 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ein E-Mail-Postfach genügt. Rechnungen über 250 € an andere inländische Unternehmen müssen als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) kommen, für Leistungen ab 2027, wenn der Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, ab 2028 für alle. Bis dahin gehen Papier oder PDF; Leistungen aus 2026 rechnest du am besten noch 2026 ab. Dauerhaft ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Rechnungen von Kleinunternehmern und Rechnungen an Privatleute. Ein PDF aus diesem Generator ist keine E-Rechnung, und bar zu zahlen ändert an der E-Rechnungspflicht nichts.
Rechnung und Quittung in einem
Eine Rechnung wird zur Quittung, wenn der Zahlungsempfänger darauf vermerkt „Betrag erhalten am …“ und unterschreibt. Bestätigst du dagegen nur die Zahlung auf eine schon geschriebene Rechnung, ist das keine Rechnung, sondern eine reine Zahlungsbestätigung. Sie wiederholt die Umsatzsteuer nicht: Ein zweiter Steuerausweis für dieselbe Leistung kann die Steuer ein zweites Mal fällig machen (§ 14c UStG). Im Generator ist das der Fall „Zahlung auf Rechnung“, mit Nummer und Datum der Rechnung und dem Vermerk, dass die Quittung keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG ist.
Umsatzsteuer auf der Quittung Wer Steuer ausweisen darf und wann der Ausweis zur Falle wird
Umsatzsteuer ausweisen darf nur ein regelbesteuertes Unternehmen, das eine steuerpflichtige Leistung abrechnet. Wer Umsatzsteuer ausweist, ohne es zu dürfen, oder zu viel ausweist, schuldet den Betrag in der Regel dem Finanzamt (§ 14c UStG); in einer Kleinbetragsrechnung zählt dafür schon der angegebene Steuersatz. Unternehmer, auch Kleinunternehmer, trifft das nicht, wenn sie die Leistung tatsächlich erbracht und die Quittung einem Privatkunden gegeben haben; das musst du aber glaubhaft machen können. Privatleute und Zahlungen ohne Leistung haben diese Ausnahme nicht. Deshalb steht auf diesen Quittungen weder ein Steuersatz noch „inkl. MwSt“:
Privatleute verkaufen nicht als Unternehmen und weisen nie Umsatzsteuer aus, auch nicht beim Verkauf eines Autos oder Fahrrads.
Kleinunternehmer schreiben stattdessen „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“. Die alte Formel „Umsatzsteuer wird nicht erhoben“ beschreibt das Recht vor 2025.
Zahlungen auf eine Rechnung: Die Steuer steht schon in der Rechnung.
Zahlungen ohne Leistung wie eine Mietkaution oder die Rückzahlung eines Darlehens sind kein Entgelt, also ohne Umsatzsteuer.
Steuerfreie Leistungen, etwa Heilbehandlungen oder die Vermietung von Wohnraum (§ 4 UStG): Statt des Steuersatzes nennt die Quittung den Grund der Befreiung.
Differenzbesteuerung beim Wiederverkauf gebrauchter Gegenstände, etwa eines von Privat angekauften Gebrauchtwagens: Der Vermerk „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ ersetzt den Steuersatz, auch gegenüber Unternehmen (§ 25a UStG).
Der Generator lässt in diesen Fällen keinen Steuersatz zu und hält an, wenn „MwSt“, „USt“, „inkl. 19 %“ oder „netto“ im Zweck oder in einer Nummer steht.
Steuersätze und Rechenweg
Der Regelsatz ist 19 %. 7 % gelten unter anderem für die meisten Lebensmittel, Bücher, Taxifahrten innerhalb der Gemeinde oder bis 50 km, kurzfristige Übernachtungen und seit dem 01.01.2026 dauerhaft für Speisen im Restaurant; Getränke bleiben bei 19 %. 0 % gibt es nur für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen samt Speicher an den Betreiber, und nur auf oder bei Wohngebäuden, öffentlichen und gemeinnützig genutzten Gebäuden; bis 30 kWp gilt das als erfüllt (§ 12 Abs. 3 UStG). Die enthaltene Steuer rechnest du aus dem Bruttobetrag heraus: Brutto × Steuersatz ÷ (100 + Steuersatz), auf den Cent gerundet.
Enthaltene Umsatzsteuer, wie der Generator sie herausrechnet
Bruttobetrag
Steuersatz
Umsatzsteuer
Netto
119,00 €
19 %
19,00 €
100,00 €
107,00 €
7 %
7,00 €
100,00 €
149,95 €
19 %
23,94 €
126,01 €
Mit dem Steuersatz auf der Quittung kann ein Geschäftskunde die Vorsteuer selbst herausrechnen; den Steuerbetrag muss eine Kleinbetragsrechnung nicht nennen. Nimmt ein Unternehmen eine Anzahlung, entsteht die Umsatzsteuer schon mit dem Geldeingang, und in der Schlussrechnung wird die Anzahlung mit ihrer Steuer abgezogen.
Barzahlung: Kasse, Geldwäsche, Bargeld-Obergrenze Was für Bargeld gilt, heute und ab dem 10.07.2027
Nimmt ein Unternehmen Bargeld an, hält es die Einnahme noch am selben Tag fest (§ 146 Abs. 1 AO): mit elektronischer Kasse in der Kasse, sonst im Kassenbuch. Die Durchschrift der Quittung ist dafür der Beleg. Für große Barbeträge gelten zusätzliche Regeln:
Bis 09.07.2027: Geldwäschegesetz. Händler müssen bei Barzahlungen ab 10.000 € den Kunden identifizieren und die Angaben fünf Jahre aufbewahren, bei Gold, Silber und Platin schon ab 2.000 € (§ 10 Abs. 6a GwG). Mehrere Zahlungen, die zusammengehören, zählen zusammen.
Ab 10.07.2027: höchstens 10.000 € bar. Die EU-Geldwäscheverordnung erlaubt allen, die mit Waren handeln oder Dienstleistungen erbringen, Barzahlungen nur noch bis 10.000 € anzunehmen oder zu leisten, auch in zusammenhängenden Teilzahlungen (Art. 80 VO (EU) 2024/1624). Das gilt auch, wenn ein Händler von Privatleuten ankauft. Zahlungen zwischen Privatleuten sind ausgenommen. Eine niedrigere deutsche Grenze ist bisher nicht bekannt; vor dem 10.07.2027 gibt es in Deutschland keine allgemeine Bargeld-Obergrenze.
Immobilien nie bar. Den Kaufpreis für ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück, auch für Anteile an einer Gesellschaft mit Immobilie, darf niemand bar zahlen, ebenso wenig mit Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen (§ 16a GwG). Miete, Kaution und Maklerprovision betrifft das nicht.
Einzahlung bei der Bank. Zahlst du als Privatperson mehr als 10.000 € bar auf dein Konto ein, verlangt die Bank in der Regel einen Herkunftsnachweis. Eine Quittung mit vollständigen Namen, Gegenstand, Datum und Betrag kann dieser Nachweis sein, beim Autoverkauf zusammen mit dem Kaufvertrag.
Bar bezahlte Handwerker- und Haushaltsleistungen kann der Auftraggeber nicht von der Steuer absetzen, auch nicht mit Quittung: § 35a EStG verlangt eine Rechnung und eine Zahlung auf das Konto des Handwerkers oder Dienstleisters. Arbeitest du für Privatkunden, bitte sie deshalb um eine Überweisung.
Quittung unterschreiben Von Hand, auf dem Bildschirm oder qualifiziert elektronisch
Unterschreiben muss der Empfänger, nicht der Zahler. „Schriftlich“ in § 368 BGB heißt nach herrschender Meinung: mit eigenhändiger Unterschrift (§ 126 BGB). Ein Stempel, eine eingescannte Unterschrift oder ein Kassenbon genügen dafür nicht. Elektronisch ersetzen kann die Schriftform nur eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 126a BGB), nach überwiegender Ansicht auch nur, wenn der Zahler damit einverstanden ist.
Im Generator unterschreibst du auf dem Bildschirm, mit Finger, Stift oder Maus. Das ist eine einfache elektronische Signatur (Art. 3 Nr. 10 eIDAS-Verordnung). Ihr darf die Wirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist; vor Gericht wird sie aber frei gewürdigt, und die Schriftform des § 368 BGB erfüllt sie nicht. Das Protokoll im PDF hält den Zeitpunkt und eine Prüfsumme des Textes fest. Nimmt der Zahler die Quittung so an, etwa als PDF per E-Mail, ist das in Ordnung. Verlangt er eine auf Papier, druck sie aus und unterschreib von Hand; bei größeren Barbeträgen ist das ohnehin die bessere Wahl.
Erst, wenn das Geld da ist. Wer eine unterschriebene Quittung vorlegt, darf das Geld annehmen (§ 370 BGB). Datier die Zahlung auf den Tag, an dem sie kam.
Direkt unter den Text. Zwischen Text und Unterschrift bleibt kein Platz für Zusätze.
Für jemand anderen mit „i. V.“ und deinem Namen, etwa als Hausverwaltung für den Vermieter.
Minderjährige dürfen eine Quittung ausstellen. Eine Zahlung an sie befreit ohne Zustimmung der Eltern aber in der Regel nicht von der Schuld; zahl deshalb an die Eltern.
Als Unternehmen darfst du eine Quittung als PDF per E-Mail schicken, wenn der Kunde zustimmt; das geht formlos, auch stillschweigend. Papier ist erlaubt, solange keine E-Rechnung Pflicht ist.
Wie lange Quittungen aufbewahren? Acht Jahre für Unternehmen, für Privatleute bis zur Verjährung
Aufbewahrungsfristen für Quittungen und Belege
Wer und was
Wie lange
Grundlage
Unternehmen: Quittungen, Rechnungen und Kassenbons
Händler: Angaben zur Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz
5 Jahre
§ 8 Abs. 4 GwG
Privatleute: Rechnung oder Zahlungsbeleg für Arbeiten an Haus oder Grundstück
2 Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres
§ 14b Abs. 1 S. 5 UStG
Privatleute: alle anderen Quittungen
Keine Pflicht; ratsam sind mindestens 3 Jahre ab Jahresende
Verjährung, §§ 195, 199 BGB
Die acht Jahre für Belege gelten seit 2025, vorher waren es zehn. Sie gelten für alle Belege, deren Frist Ende 2024 noch lief: Belege aus 2018 dürfen ab dem 01.01.2027 weg, solange sie für keine offene Steuerfestsetzung gebraucht werden. Ein PDF aus dem Generator bewahrst du als Unternehmen am besten elektronisch und unveränderbar auf, nicht nur als Ausdruck.
Privat lohnt es sich, Quittungen über Darlehensrückzahlungen bis zur letzten Rate und drei Jahre darüber hinaus aufzuheben, Quittungen über große Barbeträge für Fragen der Bank und Quittungen über Handwerkerarbeiten am Haus die vorgeschriebenen zwei Jahre.
Sonderfälle: Miete, Kaution, Auto, Darlehen, Handwerker Was bei typischen Zahlungen dazukommt
Miete. Verlangt der Mieter eine Quittung, muss der Vermieter die Zahlung quittieren (BGH, VIII ZR 238/08), vor allem bei Barzahlung; bei einer Überweisung belegt schon der Kontoauszug die Zahlung. Eine Bescheinigung, dass keine Miete offen ist, schuldet er ohne Vereinbarung nicht. Schreib Monat und Wohnung in den Zweck.
Mietkaution. Bei Wohnraum höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten, zahlbar in drei gleichen Monatsraten; der Vermieter legt sie getrennt von seinem Vermögen an, die Zinsen stehen dem Mieter zu (§ 551 BGB). Bei der Rückzahlung quittiert der Mieter, auch die Zinsen.
Auto verkauft. Die Quittung belegt nur die Zahlung. Haltet den Verkauf in einem schriftlichen Kaufvertrag fest: Fahrzeugdaten mit FIN, Kilometerstand, bekannte Mängel und Unfälle, Gewährleistung, Übergabe mit Uhrzeit, Papiere und Schlüssel. Unter Privatleuten darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden, nur nicht für arglistig verschwiegene Mängel oder eine Garantie (§ 444 BGB); verkauft ein Unternehmen an einen Verbraucher, geht das nicht (§ 476 BGB).
Darlehen zurückgezahlt. Ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt, kann der Darlehensnehmer neben der Quittung auch den Schuldschein zurückverlangen (§ 371 BGB). Bei einer Rate kreuzt du „Teilzahlung“ an. Den Vertrag selbst erstellt der Darlehensvertrag-Generator.
Handwerker und Haushaltshilfe. Für Arbeiten an Haus oder Grundstück muss ein regelbesteuerter Handwerker auch Privatkunden eine Rechnung ausstellen, über 250 € eine vollständige. Der Kunde bewahrt Rechnung oder Zahlungsbeleg zwei Jahre auf und kann nach § 35a EStG nur absetzen, was er überwiesen hat.
Grundschuld oder Hypothek. Für die Löschung einer Hypothek im Grundbuch braucht es eine öffentlich beglaubigte, löschungsfähige Quittung (§ 368 S. 2 BGB, § 29 GBO), für eine Grundschuld in der Regel eine Löschungsbewilligung der Bank (§§ 19, 29 GBO). Eine einfache Quittung wie diese Vorlage reicht für beides nicht.
Kleinunternehmer an der Grenze. Kleinunternehmer bleibst du mit höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr; schon der Umsatz, mit dem du 100.000 € überschreitest, ist steuerpflichtig (§ 19 UStG). Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €.
Spendenquittung: Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster Wer sie ausstellen darf und warum der Generator keine erstellt
Eine Spendenquittung heißt amtlich Zuwendungsbestätigung und ist keine Quittung nach § 368 BGB. Damit der Spender die Spende von der Steuer absetzen kann (§ 10b EStG), stellt der Empfänger sie nach amtlichem Muster aus (§ 50 Abs. 1 EStDV). Das dürfen nur steuerbegünstigte Empfänger: gemeinnützige Vereine und Stiftungen, Kirchen und andere öffentliche Stellen sowie politische Parteien. Wortlaut und Reihenfolge sind vorgegeben, der Betrag steht in Ziffern und Worten, Dank oder Werbung gehören nicht auf die Vorderseite. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine falsche Bestätigung ausstellt, haftet für die entgangene Steuer mit 30 % der Zuwendung (§ 10b Abs. 4 EStG).
Für Spenden bis 300 € genügt dem Spender ein Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg; bei gemeinnützigen Vereinen gehört ein Beleg des Vereins dazu, der den steuerbegünstigten Zweck und die Steuerbefreiung nennt und sagt, ob es eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag ist (§ 50 Abs. 4 EStDV). Beifügen muss der Spender die Nachweise der Steuererklärung nicht: Er legt sie auf Anfrage vor und bewahrt sie sonst bis ein Jahr nach dem Steuerbescheid auf. Für Mitgliedsbeiträge an Parteien genügt eine Beitragsquittung.
Dieser Generator erstellt keine Zuwendungsbestätigungen: Wählst du das Thema Spende, zeigt er statt der Download-Knöpfe einen Hinweis; die Quittung bleibt als Entwurf markiert. Eine normale Quittung über einen Mitgliedsbeitrag oder eine Kursgebühr bei einem Verein ist möglich, sie ist aber keine Zuwendungsbestätigung. Bei Fragen hilft eine Beratung durch einen Steuerberater.
Quittungsvorlage zum Ausdrucken Musterquittung als PDF und Word, leer oder ausgefüllt
Du brauchst keinen Quittungsblock. Oben im Generator füllst du die Quittung aus und lädst sie als PDF oder Word herunter, mit Original und Durchschrift auf einem A4-Blatt. Für unterwegs gibt es die leere Vorlage, einen Quittungsvordruck mit zwei Quittungen je A4 mit beschrifteten Linien für Betrag, Betrag in Worten, Zahler, Zweck, Ort, Datum und Unterschrift, zum Ausdrucken und Ausfüllen von Hand. So füllst du eine Quittung von Hand aus:
1
Den Betrag ohne Lücke in Ziffern eintragen und in Worten wiederholen; freien Platz mit einem Strich füllen.
2
Zahler, Zweck und Zahlungsart eintragen, als Unternehmen dazu deine Anschrift und den Steuersatz oder den Kleinunternehmer-Hinweis.
3
Ort und Datum der Zahlung eintragen.
4
Erst unterschreiben, wenn das Geld da ist, und nie blanko.
5
Das Original dem Zahler geben, die Durchschrift behalten.
Im Word-Dokument bleibt die Unterschriftszeile frei für deine Unterschrift von Hand. Musst du eine ausgestellte Quittung korrigieren, stell lieber eine neue aus und vermerk, welche sie ersetzt, statt die alte zu ändern.
Fazit: Quittung richtig ausstellen Sechs Schritte vom Geldeingang bis zur Ablage
1
Fall klären: privat, Unternehmen, Kleinunternehmer oder Zahlung auf eine Rechnung. Davon hängt ab, ob und welche Steuerangaben auf die Quittung gehören.
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Rechnung nötig? Als regelbesteuertes Unternehmen über 250 € an Geschäftskunden, Vereine oder Behörden oder für Arbeiten am Haus: Rechnung statt Quittung.
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Angaben vollständig: Betrag in Ziffern und Worten, Zahler, Empfänger, Zweck, Zahlungsart, Ort und Datum, als Unternehmen mit Anschrift und Steuersatz oder Kleinunternehmer-Hinweis.
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Keine Steuer, wo sie nicht hingehört: kein Steuersatz und kein „inkl. MwSt“ auf privaten Quittungen, bei Kleinunternehmern und bei Zahlungen auf eine Rechnung.
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Erst nach der Zahlung unterschreiben: nie vorab, nie blanko, am besten von Hand.
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Original übergeben, Durchschrift ablegen: als Unternehmen mit fortlaufender Nummer, die Einnahme am selben Tag im Kassenbuch, die Durchschrift acht Jahre aufbewahren.
Die Quittung erstellst du oben im Generator. Wenn du Belege und Kassenbuch nicht selbst führen willst: Buchhaltung outsourcen.
Quellen und Stand Gesetze, Verordnungen und Schreiben der Finanzverwaltung
Stand: 27. Oktober 2026. Die Umsatzsteuer rechnet der Generator aus dem Bruttobetrag auf den Cent heraus, den Betrag in Worten bildet er aus den Ziffern. Die Quittung entsteht in deinem Browser; firma.de speichert sie nicht und zeichnet keine Umsätze auf.
Vorlage und Erläuterungen für typische Fälle, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind das Gesetz und deine eigenen Unterlagen.
Wir zeigen dir, wie eine Steuerkanzlei über firma.de die laufende Buchhaltung deines Unternehmens übernimmt: Quittungen, Rechnungen, Kassenbuch und Umsatzsteuer-Voranmeldung, mit DATEV und zum monatlichen Festpreis.
Häufige Fragen zur Quittung
Was muss auf einer Quittung stehen?
Das Gesetz verlangt nur ein schriftliches Empfangsbekenntnis mit der Unterschrift des Empfängers (§ 368 BGB). Damit die Quittung als Beweis taugt, gehören hinein: der Betrag in Ziffern und üblicherweise in Worten, wer gezahlt hat, wer das Geld bekommen hat, wofür gezahlt wurde, die Bestätigung, dass der Betrag erhalten wurde, Ort und Datum und die Unterschrift des Empfängers. Stellt ein Unternehmen die Quittung über eine Leistung aus, ist sie eine Rechnung. Für Geschäftskunden, und wo eine Rechnung Pflicht ist, braucht sie bis 250 € brutto als Kleinbetragsrechnung vollständigen Namen und Anschrift des Unternehmens, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, den Bruttobetrag und den Steuersatz oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung (§ 33 UStDV). Kleinunternehmer schreiben statt des Steuersatzes den Hinweis auf § 19 UStG, über 250 € zusätzlich Name und Anschrift des Kunden und ihre Steuernummer oder USt-IdNr. (§ 34a UStDV). An Privatkunden sind diese Angaben üblich, aber nicht vorgeschrieben; der Generator fragt sie bei Kleinunternehmern über 250 € trotzdem immer ab. Der Generator fragt je Fall diese Angaben ab.
Ist ein Kassenbon eine Quittung?
Im Alltag ja, rechtlich ist er ein eigener Beleg. Ein Kassenbon kommt aus einer elektronischen Kasse und trägt keine Unterschrift. Wer Verkäufe mit einer solchen Kasse erfasst, muss ihn jedem Kunden ausgeben, auch bei Kartenzahlung (§ 146a Abs. 2 AO), mit Transaktionsnummer, Seriennummer der Kasse und Signatur der TSE (§ 6 KassenSichV). Bis 250 € ist er in der Regel zugleich eine Kleinbetragsrechnung, mit der ein Unternehmen als Kunde die Vorsteuer abziehen kann. Eine unterschriebene Quittung nach § 368 BGB ist er nicht; verlangt der Kunde eine, stellt der Händler sie zusätzlich aus. Umgekehrt ersetzt eine Quittung den Kassenbon aus einer Kasse mit TSE nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Quittung und Rechnung?
Eine Rechnung rechnet eine Leistung ab und fordert den Betrag, eine Quittung bestätigt, dass er bezahlt wurde. Für die Umsatzsteuer zählt aber der Inhalt, nicht der Name: Rechnet ein Unternehmen mit einer Quittung über eine Leistung ab, ist sie eine Rechnung (§ 14 Abs. 1 UStG), bis 250 € brutto eine Kleinbetragsrechnung. Darüber braucht ein Geschäftskunde, ein Verein oder eine Behörde von einem regelbesteuerten Unternehmen eine vollständige Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, zwischen inländischen Unternehmen als E-Rechnung für Leistungen ab 2027, wenn der Umsatz im Vorjahr über 800.000 € lag, und ab 2028 für alle. Bei Kleinunternehmern genügt die Quittung mit den Angaben nach § 34a UStDV, eine E-Rechnung müssen sie nie schreiben. Umgekehrt wird eine Rechnung mit dem Vermerk „Betrag erhalten am …“ und der Unterschrift des Zahlungsempfängers zur Quittung. Bestätigst du nur die Zahlung auf eine schon geschriebene Rechnung, ist das keine Rechnung und wiederholt die Umsatzsteuer nicht; im Generator ist das der Fall „Zahlung auf Rechnung“.
Was schreiben Kleinunternehmer auf eine Quittung?
Keinen Steuersatz und keinen Steuerbetrag, sondern den Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt, etwa „Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“. Wer als Kleinunternehmer trotzdem Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie in der Regel dem Finanzamt (§ 14c UStG); in einer Quittung bis 250 € zählt dafür schon der Steuersatz. Nur bei einer Quittung an einen Privatkunden über eine tatsächlich erbrachte Leistung entfällt das; das musst du aber glaubhaft machen können. Bis 250 € brutto genügen Name und Anschrift, Datum, Menge und Art der Leistung und der Betrag. Darüber kommen Name und Anschrift des Kunden und deine Steuernummer oder USt-IdNr. dazu (§ 34a UStDV); vorgeschrieben ist das für Geschäftskunden, an Privatkunden ist es üblich, und der Generator verlangt es immer. Quittierst du etwa eine Hochzeitsreportage über 480 €, fragt der Generator nach beidem. Kleinunternehmer bleibst du mit höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr. E-Rechnungen musst du auch ab 2027 nicht schreiben, aber empfangen können.
Wer bekommt das Original, wer die Durchschrift?
Das Original bekommt der Zahler, denn es ist sein Beweis für die Zahlung. Die Durchschrift, auch Durchschlag genannt, behält der Empfänger; als Unternehmen ist sie sein Beleg für die Einnahme und wird acht Jahre aufbewahrt. Vorgeschrieben ist das Durchschreiben nicht, es ist ein Brauch aus dem Quittungsblock. Der Generator druckt beide Exemplare auf ein A4-Blatt mit Schnittlinie. Unterschreib beide Hälften von Hand, denn ein Ausdruck schreibt nicht durch.
Kann ich eine Quittung digital unterschreiben?
Ja, im Generator unterschreibst du auf dem Bildschirm, mit Finger, Stift oder Maus; das PDF hält Zeitpunkt und eine Prüfsumme des Textes im Protokoll fest. Das ist eine einfache elektronische Signatur. Ihr darf die Wirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist, aber die Schriftform, die § 368 BGB nach herrschender Meinung meint, erfüllt sie nicht. Nimmt der Zahler die Quittung so an, etwa als PDF per E-Mail, ist das in Ordnung. Verlangt er eine Quittung auf Papier, druck sie aus und unterschreib von Hand. Als Unternehmen darfst du eine Quittung als PDF schicken, wenn der Kunde zustimmt; das geht formlos, auch stillschweigend.
Wie lange muss ich Quittungen aufbewahren?
Als Unternehmen acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Quittung ausgestellt wurde (§ 147 AO, § 14b UStG); bis 2024 waren es zehn. Das Kassenbuch selbst bleibt bei zehn Jahren. Privatleute müssen Quittungen nur in einem Fall aufbewahren: für Arbeiten an Haus oder Grundstück zwei Jahre (§ 14b Abs. 1 S. 5 UStG). Sonst heb sie mindestens drei Jahre ab Jahresende auf, denn erst dann sind die meisten Forderungen verjährt (§§ 195, 199 BGB); bei Darlehen bis drei Jahre nach der letzten Rate.
Gibt es eine Obergrenze für Barzahlungen?
Bis zum 09.07.2027 gibt es keine allgemeine Grenze. Ab dem 10.07.2027 dürfen alle, die mit Waren handeln oder Dienstleistungen erbringen, Barzahlungen nur bis 10.000 € annehmen oder leisten, auch in zusammenhängenden Teilzahlungen (Art. 80 der EU-Geldwäscheverordnung 2024/1624). Zahlungen zwischen Privatleuten, etwa beim privaten Autoverkauf, sind ausgenommen. Schon heute gilt: Den Kaufpreis einer Immobilie darf niemand bar zahlen (§ 16a GwG). Zahlst du privat mehr als 10.000 € bar bei deiner Bank ein, verlangt sie in der Regel einen Herkunftsnachweis; die Quittung kann ihn liefern.
Kann ich hier eine Spendenquittung erstellen?
Eine Spendenquittung heißt amtlich Zuwendungsbestätigung. Ausstellen dürfen sie nur steuerbegünstigte Empfänger wie gemeinnützige Vereine und Stiftungen, öffentliche Stellen und Parteien, und zwar nach amtlichem Muster (§ 50 EStDV). Privatleute und gewöhnliche Unternehmen können keine ausstellen, und dieser Generator erstellt keine. Für Spenden bis 300 € reicht dem Spender meist der Kontoauszug, bei gemeinnützigen Vereinen zusammen mit einem Beleg des Vereins. Eine normale Quittung über einen Mitgliedsbeitrag oder eine Kursgebühr ist möglich, sie ist aber keine Zuwendungsbestätigung.
Kann ich den Generator per API oder mit einem KI-Assistenten nutzen?
Ja. Unter firma.de/api/quittung/ erstellt derselbe Generator Quittungen für KI-Assistenten und Programme, kostenlos und ohne Schlüssel. Ein Aufruf mit Fall, Betrag, Zahler, Empfänger und Zweck liefert den Text der Quittung mit dem Betrag in Worten, die Hinweise und die noch fehlenden Angaben, als JSON oder als lesbaren Text. Ohne Parameter erklärt die Adresse alle Felder; die Beschreibung für Werkzeuge steht unter firma.de/api/quittung/openapi.json. Die API rechnet auf unserem Server und speichert nichts; sie zeichnet keine Umsätze auf und ist keine Kasse. Jede Antwort enthält einen Link, der die Quittung hier im Generator öffnet, zum Prüfen, Unterschreiben und Herunterladen. Die Angaben stehen darin nur im Teil nach dem #, den der Browser nie an einen Server schickt. Ist eine Quittung nicht das richtige Dokument, etwa weil ein Geschäftskunde eine Rechnung braucht, sagt die Antwort das mit dem Grund.
Wie funktioniert das Ausfüllen mit KI und was passiert mit meinen Daten?
Du beschreibst die Zahlung in einem Satz, etwa „450 € bar von Jonas Weber für mein altes Fahrrad“. Die KI ordnet deine Angaben den Feldern des Formulars zu, also Fall, Betrag, Zahler, Zweck und Zahlungsart, und sagt dir, was sie eingetragen hat. Den Text der Quittung schreibt sie nicht: Er besteht aus festen Bausteinen, den Betrag in Worten bildet der Generator selbst aus den Ziffern, und die Hinweise neben der Quittung gelten genauso. Prüf die Felder danach; eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall ist das nicht. Dein Satz geht dafür zusammen mit dem, was schon im Formular steht, über das Vercel AI Gateway an ein KI-Modell; Namen, Adressen und Steuernummer, die du schon eingetragen hast, sieht es dabei nicht. Schreib deshalb keine Daten in den Satz, die du nicht weitergeben willst; Namen trägst du auch direkt im Formular ein. firma.de speichert weder den Satz noch die Quittung; die Quittung bleibt in deinem Browser, bis du sie löschst.