Amtliche Daten · Stand 1. Oktober 2026

Finanzamt Nürnberg

In Nürnberg gibt es 2 Finanzämter. Welches für dich zuständig ist, hängt von Straße und Hausnummer ab – such deine Adresse.

Kurz gesagt

In Nürnberg sind 2 Finanzämter zuständig: Nürnberg (vormals Finanzamt Nürnberg-Nord) und Nürnberg (vormals Finanzamt Nürnberg-Süd). Welches deins ist, entscheidet deine Adresse, genauer Straße und Hausnummer. Für Privatpersonen zählt die Wohnadresse (§ 19 AO), für eine GmbH oder UG der Ort der Geschäftsleitung (§ 20 AO). GmbH, UG und andere Körperschaften betreut das Finanzamt Nürnberg (vormals Finanzamt Nürnberg-Zentral).

Die 2 Finanzämter in Nürnberg

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Fragen zum Finanzamt Nürnberg

Welches Finanzamt ist in Nürnberg für mich zuständig?

Das hängt von deiner Adresse ab: Für Privatpersonen zählt die Wohnadresse (§ 19 AO), für eine GmbH oder UG der Ort der Geschäftsleitung (§ 20 AO). Gib oben Straße und Hausnummer ein; die Suche nutzt die amtliche Zuordnung des Bundeszentralamts für Steuern.

Wie viele Finanzämter gibt es in Nürnberg?

2 Finanzämter mit eigenem Teil des Stadtgebiets: Nürnberg (vormals Finanzamt Nürnberg-Nord) und Nürnberg (vormals Finanzamt Nürnberg-Süd). Außerdem sitzt in Nürnberg das Finanzamt Nürnberg (vormals Finanzamt Nürnberg-Zentral).

Welches Finanzamt ist in Nürnberg für meine GmbH zuständig?

Die Besteuerung von GmbH, UG und anderen Körperschaften übernimmt das Finanzamt Nürnberg (vormals Finanzamt Nürnberg-Zentral) (für die Bezirke Mittelfranken-Ost (vormals Finanzamt Hersbruck), Mittelfranken-Ost (vormals Finanzamt Hilpoltstein) und Mittelfranken-Ost (vormals Finanzamt Schwabach)).

Wohin zahle ich in Nürnberg meine Steuern?

Die Finanzkasse für mehrere Ämter führt das Finanzamt Nürnberg (vormals Finanzamt Nürnberg-Süd). Die Bankverbindung steht auf der Seite jedes Amts; gib im Verwendungszweck immer deine Steuernummer an.

Wie melde ich mich als Gründer in Nürnberg beim Finanzamt an?

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, elektronisch über ELSTER an das zuständige Finanzamt, innerhalb eines Monats nach dem Start (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Auf Wunsch füllen wir ihn mit dir aus.

Quelle: Finanzamtsverzeichnis (GemFA) des Bundeszentralamts für Steuern mit der Zuordnung nach Straße und Hausnummer, Stand 1. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Angaben der Finanzämter.