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Gesellschaftsvertrag, Anmeldungen, Steuern – wir begleiten jeden Schritt.
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Export und Übermittlung
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Offizieller
Qonto
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Gründung, Anmeldungen und laufende Buchführung an einem Ort. Was eine Zulassung braucht, kommt von Notar*innen und Steuerberater*innen aus unserem Partnernetzwerk.
Schreib in einem Satz, was deine GbR machen soll. Die KI schlägt die passende Struktur vor.
Wir bereiten einen Vertrag vor, der Gewinnverteilung, Entscheidungen und Ausstieg regelt.
Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereiten wir für dich vor.
Soll die GbR Immobilien kaufen oder Anteile halten, organisieren wir die Eintragung als eGbR samt Notartermin.
Eine GbR entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammentun. Ein Mindestkapital gibt es nicht.
Der Gesellschaftsvertrag braucht keine bestimmte Form. Schriftlich festhalten solltet ihr ihn trotzdem: Gewinnverteilung, Entscheidungen, Ausstieg.
Alle Gesellschafter haften für die Schulden der GbR persönlich und unbeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen.
Seit 2024 kann sich die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen. Nötig ist das zum Beispiel, wenn sie eine Immobilie kaufen will.
Gewinne werden bei den Gesellschaftern versteuert. Ist die GbR gewerblich tätig, zahlt sie Gewerbesteuer, mit 24.500 € Freibetrag.
Wächst das Geschäft, lässt sich die eingetragene GbR per Formwechsel in eine GmbH umwandeln.
Agenten unterstützen die Validierung deiner Idee bis hin zur Gründung deines Unternehmens.
Validierungs-Score
0%
+12 %Gründung wird gestartet
Satzung wird erstellt …
Sämtliche behördlichen Anmeldungen übernehmen wir – von der Gewerbeanmeldung bis zur steuerlichen Erfassung.
Dein Unternehmen wird automatisch mit allen wichtigen Registern und Behörden verbunden.
Deine Buchführung startet sauber ab Tag 1 – jeder Beleg sitzt von Anfang an auf dem richtigen Konto.
Zahllast Juni
2.827 €
Umsatzsteuer 5.016 € − Vorsteuer 2.189 €
| In Eigenregie | Klassische Kanzlei | firma.de | |
|---|---|---|---|
| Gründung ohne eigene Behördengänge | Notartermin, Geschäftskonto und Ämter koordinierst du selbst – rund 8–12 Stunden Aufwand. | Gründungen laufen über Notar und Registergericht, nicht über die Steuerkanzlei. | Wir koordinieren Notartermin, Bank und Ämter und übernehmen sämtliche Anmeldungen – du unterschreibst nur. |
| Offene Aufgaben und Fristen jederzeit sichtbar | Rund 2–3 Stunden im Monat, um den Überblick selbst zu führen. | Sachstand auf Anfrage, meist ohne eigenes Portal. | Im Konto sichtbar, in jedem Paket enthalten. |
| Fester Buchhalter, Anwalt bei Bedarf – rund um die Uhr erreichbar | Kein fester Ansprechpartner – Steuer- und Rechtsfragen klärst du selbst. | Steuerfragen zu Bürozeiten, für Rechtsfragen brauchst du zusätzlich eine Anwaltskanzlei. | Ein fester Buchhalter kennt dein Unternehmen, Rechtsfragen klären unsere Partneranwält*innen – und der KI-Agent antwortet rund um die Uhr. |
| Buchführung in Echtzeit inkl. BWA und Umsatzsteuervoranmeldung | Buchen, BWA und Voranmeldung machst du selbst – rund 4–6 Stunden im Monat. | BWA und Voranmeldung kommen erst nach dem Monatsabschluss, meist mit Wochen Versatz. | Jeder Beleg wird gebucht, sobald er ankommt – BWA und Voranmeldung sind jederzeit aktuell. |
| Lohnabrechnung im selben System | Ohne eigene Software kaum zu stemmen, die Haftung für Meldungen liegt bei dir. | Rund 10–20 € je Abrechnung und Monat. | Ab dem Paket Betrieb enthalten. |
| Jahresabschluss und E-Bilanz | Möglich, aber Aufstellung und Übermittlung liegen dann vollständig bei dir. | Je nach Größe rund 1.000–2.500 € im Jahr. | Ab dem Paket Wachstum enthalten, erstellt von der Partnerkanzlei. |
| Änderungen im Handelsregister mit erledigt | Vorbereitung rund 2–4 Stunden je Änderung, der Notartermin bleibt Pflicht. | Registeränderungen laufen über Notar und Gericht, nicht über die Kanzlei. | Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren den Notartermin. |
Zeit- und Kostenangaben sind Erfahrungswerte und hängen vom Einzelfall ab.
Umsatzsteuer jeden Monat, Löhne jeden Monat, Abschluss jedes Jahr. firma.de hält die Fristen und zeigt jederzeit den echten Stand – die Kanzlei arbeitet auf denselben Daten weiter.
Jetzt startenAlle Behördenanmeldungen inklusive, drei Monate kostenlos über die Warteliste.

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Buchführung für Einzelunternehmen und kleine Gesellschaften.
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Werte nach Listenpreisen, es gelten die Bedingungen der Partner.

„Seit der Gründung läuft unsere Verwaltung einfach mit: Belege, Voranmeldungen, Fristen. Wir sehen jederzeit, wo wir stehen – und haben den Kopf frei für unser Produkt.“
Wir schauen uns die Gründung deiner GbR gemeinsam an und klären deine Fragen, bevor du startest.
Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss gehen über die ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt.
Buchungen und Belege liegen im DATEV-Format bereit – deine Kanzlei arbeitet weiter wie gewohnt.
4,6 von 5 Punkten bei Trustpilot. Bewertet von Gründer*innen, die firma.de wirklich genutzt haben.
In Deutschland entwickelt, Server in der EU, DSGVO-konform. Was eine Zulassung braucht, kommt von Steuerberater*innen und Notar*innen.
Eine GbR gründet ihr ohne Notar und ohne Mindestkapital: Zwei Personen einigen sich auf einen gemeinsamen Zweck, und die Gesellschaft ist da (§ 705 Abs. 1 BGB). Pflicht sind danach nur die Anmeldungen bei Gewerbeamt und Finanzamt; die Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt meist 20–65 €.
Zweck und Rollen klären. Was macht die GbR, wer bringt Geld, Arbeit oder Kontakte ein, wer entscheidet was? Die Antworten gehören in den Vertrag.
Gesellschaftsvertrag schriftlich festhalten. Gesetzlich formfrei, aber ohne schriftliche Regeln gilt das dispositive Recht des BGB, siehe Gesellschaftsvertrag.
Namen wählen. Eine nicht eingetragene GbR tritt meist mit den Namen der Gesellschafter auf („Kaya & Brandt GbR“), ein Fantasiename ist möglich. Ob er mit eingetragenen Firmen kollidiert, zeigt Firmenname prüfen.
Geschäftskonto eröffnen. Die rechtsfähige GbR kann ein eigenes Konto führen; die Bank verlangt meist den Vertrag und die Ausweise aller Gesellschafter. Anbieter vergleichst du unter Geschäftskonten.
Gewerbe anmelden. Nur wenn die GbR gewerblich tätig ist (§ 14 GewO); eine reine Freiberufler-GbR meldet kein Gewerbe an, siehe Freiberufler-GbR. Die Anmeldung übernehmen wir unter Gewerbeanmeldung.
Finanzamt. Für die GbR selbst gibt es einen eigenen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, innerhalb eines Monats über ELSTER (§ 138 Abs. 1b, 4 AO). Hilfe bietet die Ausfüllhilfe.
Optional: Gesellschaftsregister. Pflicht erst, wenn die GbR ein Grundstück oder GmbH-Anteile erwerben will, siehe eGbR.
Gegenüber Dritten entsteht die GbR, sobald sie mit Zustimmung aller Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt, also etwa den ersten Vertrag schließt, spätestens mit der Eintragung (§ 719 Abs. 1 BGB). Ab dann haftet ihr für ihre Schulden. Vertrag, Anmeldungen und den Weg ins Register begleiten wir; unser Paket findest du unter Preise.
Die GbR selbst kostet nichts: Es gibt kein Stammkapital, keine Notargebühr und keine Eintragung, solange ihr nicht freiwillig ins Register geht. Was anfällt, hängt von der Tätigkeit ab.
| Posten | Wann | Kosten |
|---|---|---|
| Gesellschaftsvertrag | Formfrei, ohne Notar | 0 € mit eigener Vorlage |
| Gewerbeanmeldung | Nur gewerbliche GbR (§ 14 GewO) | meist 20–65 € je nach Stadt |
| Fragebogen zur steuerlichen Erfassung | Für die GbR, über ELSTER | kostenlos |
| Gesellschaftsregister | Optional, Pflicht für Immobilien und GmbH-Anteile | Notar und Registergericht nach GNotKG und HRegGebV |
| Transparenzregister | Nur eingetragene GbR (§ 20 GwG) | 19,80 € im Jahr |
| IHK-Beitrag | Nur gewerbliche GbR | frei bis 5.200 € Gewerbeertrag |
Ein Gesellschaftsvertrag vom Anwalt kostet zusätzlich, ist aber das Stück, an dem bei einem Streit alles hängt; eine Beratung durch einen Anwalt lohnt sich vor allem, wenn ungleiche Beiträge oder ein späterer Ausstieg zu regeln sind. Laufend kommen Buchhaltung und die Steuererklärungen der GbR dazu, die wir unter Jahresabschluss für die GbR anbieten. Zum Vergleich: Eine UG kostet mit Notar und Handelsregister mehr, beschränkt dafür die Haftung, siehe Gründungskosten.
Der Gesellschaftsvertrag braucht keine Form; er kann sogar mündlich oder durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Eine Ausnahme: Verpflichtet sich ein Gesellschafter, ein Grundstück einzubringen, muss der Vertrag notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Seit dem 1. Januar 2024 regelt das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) die GbR neu; ältere Muster beziehen sich oft noch auf die alten Paragrafen.
Ohne Vertrag gilt das Gesetz, und das passt selten: Alle führen die Geschäfte nur gemeinsam, jeder Beschluss braucht alle Stimmen, und der Gewinn wird nach den vereinbarten Beteiligungen verteilt, ersatzweise nach dem Wert der Beiträge, sonst zu gleichen Teilen. Diese Punkte solltet ihr regeln:
Einen Vertrag, der diese Punkte für eure GbR regelt, bereiten wir mit euch vor, siehe Preise.
Das BGB unterscheidet seit 2024 ausdrücklich zwei Arten (§ 705 Abs. 2 BGB). Für eine Gründung ist fast immer die erste gemeint:
Wer als Team Rechnungen schreibt, Kunden hat oder ein gemeinsames Konto führt, hat eine rechtsfähige GbR, ob gewollt oder nicht. Die Haftung folgt daraus automatisch.
Seit 2024 kann sich die GbR in das Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 Abs. 1 BGB). Es wird bei denselben Amtsgerichten geführt wie das Handelsregister; das zuständige Gericht findest du im Handelsregister-Verzeichnis. Mit der Eintragung führt sie den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ (§ 707a Abs. 2 BGB).
Freiwillig heißt nicht beliebig: Für manche Geschäfte setzt das Gesetz die Eintragung voraus.
Die Anmeldung unterschreiben alle Gesellschafter (§ 707 Abs. 4 BGB), ein Notar beglaubigt die Unterschriften und reicht sie elektronisch ein (§ 707b Nr. 2 BGB mit § 12 HGB). Anzugeben sind Name, Sitz und Anschrift der GbR, alle Gesellschafter und ihre Vertretungsbefugnis (§ 707 Abs. 2 BGB). Danach müssen jeder Wechsel im Gesellschafterkreis und jede Änderung der Vertretung angemeldet werden (§ 707 Abs. 3 BGB), und die eGbR meldet ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister. Zurück in die nicht eingetragene GbR führt kein Weg (§ 707a Abs. 4 BGB).
Für die Schulden der GbR haftet jeder Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, gemeinsam mit den anderen als Gesamtschuldner (§ 721 BGB). Ein Gläubiger kann sich also die ganze Forderung von dem Gesellschafter holen, bei dem am meisten zu holen ist; den Ausgleich müsst ihr dann untereinander regeln.
Begrenzen lässt sich das Risiko nur einzeln: durch Vereinbarungen mit dem jeweiligen Vertragspartner, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Rechtsform. Wer die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränken will, gründet eine UG oder GmbH.
Geschäftsführung ist das Innenverhältnis, also wer entscheiden darf; Vertretung ist das Außenverhältnis, also wer die GbR wirksam verpflichtet. Das Gesetz geht für beides vom gemeinsamen Handeln aus:
Im Alltag regelt der Vertrag deshalb meist Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretung. Grenzen wie „Verträge über 10.000 € nur gemeinsam“ binden dann nur intern: Gegenüber Dritten lässt sich der Umfang der Vertretungsmacht nicht beschränken (§ 720 Abs. 3 BGB). Wer die Grenze überschreitet, verpflichtet die GbR trotzdem und haftet den anderen auf Schadensersatz. Bei einer eGbR steht die Vertretungsbefugnis im Register.
Gewinn und Verlust richten sich zuerst nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, sonst nach dem vereinbarten Wert der Beiträge, und erst wenn beides fehlt, nach Köpfen (§ 709 Abs. 3 BGB). Abgerechnet wird im Zweifel zum Ende jedes Kalenderjahres (§ 718 BGB).
Bringt einer Kapital und der andere seine Arbeitszeit ein, sollte der Vertrag beides bewerten oder eine Tätigkeitsvergütung vorsehen. Steuerlich ist eine solche Vergütung kein Gehalt: Sie mindert den Gewinn der GbR nicht, sondern gehört beim Empfänger zu seinen Einkünften aus der GbR (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, für Freiberufler über § 18 Abs. 4 EStG). Was jeder unterjährig entnehmen darf, regelt ihr am besten gleich mit.
Seit 2024 löst sich die GbR nicht mehr auf, wenn ein Gesellschafter geht; sie läuft mit den übrigen weiter. Gründe für das Ausscheiden sind Tod, Kündigung, Insolvenz, Kündigung durch einen Privatgläubiger und Ausschluss aus wichtigem Grund (§ 723 Abs. 1 BGB), der Vertrag kann weitere festlegen.
Eine GbR bleibt GbR, solange ihr Geschäft keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb braucht. Wächst es so weit, dass Umsatz, Zahl der Mitarbeitenden, Kreditverkehr oder Lager eine kaufmännische Organisation erfordern, betreibt sie ein Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB) und ist kraft Gesetzes eine offene Handelsgesellschaft (§ 105 Abs. 1 HGB). Eine feste Umsatzgrenze gibt es dafür nicht.
| GbR | eGbR | OHG | |
|---|---|---|---|
| Gründung | Vertrag, formfrei | Vertrag und beglaubigte Anmeldung | Vertrag und Pflichtanmeldung |
| Register | keines | Gesellschaftsregister | Handelsregister (Pflicht) |
| Name | frei, ohne Zusatz | mit Zusatz „eGbR“ | Firma mit Zusatz „OHG“ |
| Haftung | persönlich, unbeschränkt | persönlich, unbeschränkt | persönlich, unbeschränkt |
| Buchführung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung | Einnahmen-Überschuss-Rechnung | doppelte Buchführung und Bilanz |
| Grundbuch, GmbH-Anteile | nicht möglich | möglich | möglich |
Die OHG muss ins Handelsregister (§ 106 Abs. 1 HGB) und bilanzieren. Ein Kleingewerbe darf freiwillig OHG werden (§ 107 Abs. 1 HGB), Freiberufler nur, wenn ihr Berufsrecht es erlaubt. Eine bereits eingetragene eGbR wechselt per Statuswechsel ins Handelsregister (§ 707c BGB). An der Haftung ändert sich in keinem Fall etwas.
Ob die GbR ein Gewerbe anmeldet und Gewerbesteuer zahlt, hängt davon ab, was alle Gesellschafter tun. Freiberuflich ist sie nur, wenn jeder Gesellschafter einen freien Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt, etwa als Ärztin, Architekt, Ingenieurin, Journalist oder Steuerberaterin, und leitend und eigenverantwortlich mitarbeitet. Ein einziger Gesellschafter ohne freien Beruf macht die ganze GbR gewerblich.
Dazu kommt die Abfärbewirkung: Übt eine Freiberufler-GbR auch nur nebenbei eine gewerbliche Tätigkeit aus, etwa den Verkauf von Produkten oder Provisionen aus Vermittlung, gelten alle ihre Einkünfte als gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Der Bundesfinanzhof lässt einen kleinen gewerblichen Anteil unschädlich, solange er 3 % des Nettoumsatzes und 24.500 € im Jahr nicht übersteigt (BFH, VIII R 6/12). Wer mehr plant, gliedert das Gewerbe in eine zweite, personengleiche GbR aus.
Pro
Contra
Freiberufler-GbRs melden sich nur beim Finanzamt an; unsere Starthilfe für Freiberufler begleitet diesen Weg.
Die GbR zahlt keine Einkommensteuer, ihre Gesellschafter tun es. Das Finanzamt stellt den Gewinn der GbR gesondert und einheitlich fest und verteilt ihn auf die Gesellschafter (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO); jeder versteuert seinen Anteil mit seinem persönlichen Steuersatz.
Nach der Gründung kommen auf die GbR und ihre Gesellschafter diese Pflichten zu:
Buchhaltung und Jahreserklärungen der GbR übernimmt eine Partnerkanzlei, siehe Jahresabschluss für die GbR und Buchhaltung.
Wächst das Risiko, kann die GbR ihre Rechtsform ändern. Eine eingetragene GbR kann per Formwechsel zur GmbH werden (§ 191 UmwG); sie behält dabei ihr Vermögen und ihre Verträge. Eine nicht eingetragene GbR muss sich vorher ins Gesellschaftsregister eintragen lassen.
Alternativ gründen die Gesellschafter eine GmbH und bringen ihre Anteile an der GbR als Sacheinlage ein; steuerlich ist das unter Bedingungen ohne Aufdeckung stiller Reserven möglich. In eine UG geht das nicht, weil sie keine Sacheinlagen annehmen darf. Welcher Weg passt, klärt eine Beratung durch einen Steuerberater. Wer von Anfang an ohne persönliche Haftung starten will, gründet gleich eine GmbH oder UG.
Stand: 9. Oktober 2026. Gebühren der Gewerbeanmeldung und des Transparenzregisters aus unserem Gründungskosten-Rechner. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; für deinen Fall hilft eine Beratung durch einen Anwalt oder einen Steuerberater.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammentun. Ein Mindestkapital gibt es nicht, und für die Gründung braucht ihr keinen Notar. Dafür haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen.
Mindestens eine weitere Person und einen gemeinsamen Zweck. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen. Je nach Tätigkeit kommen Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung dazu.
Ja. Für Schulden der GbR haftet jeder Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Wer das vermeiden will, gründet eine UG oder GmbH.
Nur wenn sie zum Beispiel Immobilien erwerben oder Anteile an anderen Gesellschaften halten will, oder wenn ihr euch freiwillig eintragt. Dann führt sie den Zusatz „eGbR“.
Für die Gründung nicht. Nur die Anmeldung zum Gesellschaftsregister muss notariell beglaubigt werden.
Gewinne werden anteilig bei den Gesellschaftern versteuert. Ist die GbR gewerblich tätig, zahlt sie Gewerbesteuer mit einem Freibetrag von 24.500 €. Freiberufliche GbRs zahlen keine Gewerbesteuer.
Sobald Haftungsrisiken entstehen, etwa durch Mitarbeitende, Kredite oder große Aufträge, oder wenn Investoren einsteigen sollen.
Ja. Ohne Eintragung tritt sie oft mit den Namen der Gesellschafter auf, etwa „Müller & Schmidt GbR“. Eingetragene GbRs führen den Zusatz „eGbR“.