Hervorragend 4,8 von 5 Trustpilot

GbR gründen. Ohne Mindestkapital.

Gesellschaftsvertrag, Anmeldungen, Steuern – wir begleiten jeden Schritt.

Trustpilot

4,6

von 5 Punkten

Schnittstellen

DATEVELSTER

Export und Übermittlung

Bekannt aus

Forbest3nGründerszene

Offizieller

Qonto

Partner

Der Partner, dem Gründer vertrauen

Gründung, Anmeldungen und laufende Buchführung an einem Ort. Was eine Zulassung braucht, kommt von Notar*innen und Steuerberater*innen aus unserem Partnernetzwerk.

GbR gründen in vier Schritten

  1. 1

    Idee beschreiben

    Schreib in einem Satz, was deine GbR machen soll. Die KI schlägt die passende Struktur vor.

  2. 2

    Gesellschaftsvertrag

    Wir bereiten einen Vertrag vor, der Gewinnverteilung, Entscheidungen und Ausstieg regelt.

  3. 3

    Anmeldungen

    Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereiten wir für dich vor.

  4. 4

    Optional ins Register

    Soll die GbR Immobilien kaufen oder Anteile halten, organisieren wir die Eintragung als eGbR samt Notartermin.

Was du über die GbR wissen solltest

  • § 705 BGB

    Ab zwei Personen

    Eine GbR entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammentun. Ein Mindestkapital gibt es nicht.

  • Formfrei

    Vertrag ohne Notar

    Der Gesellschaftsvertrag braucht keine bestimmte Form. Schriftlich festhalten solltet ihr ihn trotzdem: Gewinnverteilung, Entscheidungen, Ausstieg.

  • § 721 BGB

    Persönliche Haftung

    Alle Gesellschafter haften für die Schulden der GbR persönlich und unbeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen.

  • § 707 BGB

    Eintragung möglich

    Seit 2024 kann sich die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen. Nötig ist das zum Beispiel, wenn sie eine Immobilie kaufen will.

  • § 11 GewStG

    Steuerlich transparent

    Gewinne werden bei den Gesellschaftern versteuert. Ist die GbR gewerblich tätig, zahlt sie Gewerbesteuer, mit 24.500 € Freibetrag.

  • §§ 190 ff. UmwG

    Später zur GmbH

    Wächst das Geschäft, lässt sich die eingetragene GbR per Formwechsel in eine GmbH umwandeln.

Die Gründung läuft im Hintergrund.

Firmenname überprüft
4 Wettbewerber analysiert
Gesellschaftervertrag erstellt

Agenten unterstützen die Validierung deiner Idee bis hin zur Gründung deines Unternehmens.

Validierungs-Score

0%

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  • Marktpotenzial+18
  • Wettbewerb+14
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  • Finanzierung+12

Gründung wird gestartet

Satzung wird erstellt …

Sämtliche behördlichen Anmeldungen übernehmen wir – von der Gewerbeanmeldung bis zur steuerlichen Erfassung.

  • GewerbeanmeldungFormular ausfüllen …
  • Steuerliche ErfassungWartet
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2.827 €

fällig 10.07.

Umsatzsteuer 5.016 € − Vorsteuer 2.189 €

JanFebMärAprMaiJun
Zahllast ans FinanzamtVorsteuer abgezogen

Du stehst noch am Anfang? Gründe dein Unternehmen mit KI in Rekordzeit

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Trustpilot Score
In EigenregieKlassische Kanzleifirma.de
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Offene Aufgaben und Fristen jederzeit sichtbarRund 2–3 Stunden im Monat, um den Überblick selbst zu führen.Sachstand auf Anfrage, meist ohne eigenes Portal.Im Konto sichtbar, in jedem Paket enthalten.
Fester Buchhalter, Anwalt bei Bedarf – rund um die Uhr erreichbarKein fester Ansprechpartner – Steuer- und Rechtsfragen klärst du selbst.Steuerfragen zu Bürozeiten, für Rechtsfragen brauchst du zusätzlich eine Anwaltskanzlei.Ein fester Buchhalter kennt dein Unternehmen, Rechtsfragen klären unsere Partneranwält*innen – und der KI-Agent antwortet rund um die Uhr.
Buchführung in Echtzeit inkl. BWA und UmsatzsteuervoranmeldungBuchen, BWA und Voranmeldung machst du selbst – rund 4–6 Stunden im Monat.BWA und Voranmeldung kommen erst nach dem Monatsabschluss, meist mit Wochen Versatz.Jeder Beleg wird gebucht, sobald er ankommt – BWA und Voranmeldung sind jederzeit aktuell.
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Jahresabschluss und E-BilanzMöglich, aber Aufstellung und Übermittlung liegen dann vollständig bei dir.Je nach Größe rund 1.000–2.500 € im Jahr.Ab dem Paket Wachstum enthalten, erstellt von der Partnerkanzlei.
Änderungen im Handelsregister mit erledigtVorbereitung rund 2–4 Stunden je Änderung, der Notartermin bleibt Pflicht.Registeränderungen laufen über Notar und Gericht, nicht über die Kanzlei.Wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren den Notartermin.

Zeit- und Kostenangaben sind Erfahrungswerte und hängen vom Einzelfall ab.

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    • Im Start-Paket bereiten wir die Meldung vor, abgeben musst du selbst. Die Abgabe für dich ist nach § 1 StBerG Steuerberater*innen vorbehalten und ab Wachstum enthalten.Fertig vorbereitet nach § 18 UStG – du prüfst und gibst sie selbst über ELSTER ab.
    • Zum Beispiel die Mitteilung ans Transparenzregister (§ 20 GwG), Gesellschafterwechsel und Adressänderungen. Belege und Verträge liegen revisionssicher nach § 147 AO. Registeranmeldungen beurkundet der Notar.Laufende Pflichten, Dokumente, Behördenmeldungen und Änderungen der Firma an einem Ort.
    • Konditionen, Laufzeiten und Verfügbarkeit legt der jeweilige Anbieter fest und kann sie ändern.Konditionen bei Stripe, HubSpot, Google Workspace, SumSub und mehr.
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GbR gründen: der Ablauf Sieben Schritte, kein Notartermin

Eine GbR gründet ihr ohne Notar und ohne Mindestkapital: Zwei Personen einigen sich auf einen gemeinsamen Zweck, und die Gesellschaft ist da (§ 705 Abs. 1 BGB). Pflicht sind danach nur die Anmeldungen bei Gewerbeamt und Finanzamt; die Gewerbeanmeldung kostet je nach Stadt meist 20–65 €.

  1. 1

    Zweck und Rollen klären. Was macht die GbR, wer bringt Geld, Arbeit oder Kontakte ein, wer entscheidet was? Die Antworten gehören in den Vertrag.

  2. 2

    Gesellschaftsvertrag schriftlich festhalten. Gesetzlich formfrei, aber ohne schriftliche Regeln gilt das dispositive Recht des BGB, siehe Gesellschaftsvertrag.

  3. 3

    Namen wählen. Eine nicht eingetragene GbR tritt meist mit den Namen der Gesellschafter auf („Kaya & Brandt GbR“), ein Fantasiename ist möglich. Ob er mit eingetragenen Firmen kollidiert, zeigt Firmenname prüfen.

  4. 4

    Geschäftskonto eröffnen. Die rechtsfähige GbR kann ein eigenes Konto führen; die Bank verlangt meist den Vertrag und die Ausweise aller Gesellschafter. Anbieter vergleichst du unter Geschäftskonten.

  5. 5

    Gewerbe anmelden. Nur wenn die GbR gewerblich tätig ist (§ 14 GewO); eine reine Freiberufler-GbR meldet kein Gewerbe an, siehe Freiberufler-GbR. Die Anmeldung übernehmen wir unter Gewerbeanmeldung.

  6. 6

    Finanzamt. Für die GbR selbst gibt es einen eigenen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, innerhalb eines Monats über ELSTER (§ 138 Abs. 1b, 4 AO). Hilfe bietet die Ausfüllhilfe.

  7. 7

    Optional: Gesellschaftsregister. Pflicht erst, wenn die GbR ein Grundstück oder GmbH-Anteile erwerben will, siehe eGbR.

Gegenüber Dritten entsteht die GbR, sobald sie mit Zustimmung aller Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt, also etwa den ersten Vertrag schließt, spätestens mit der Eintragung (§ 719 Abs. 1 BGB). Ab dann haftet ihr für ihre Schulden. Vertrag, Anmeldungen und den Weg ins Register begleiten wir; unser Paket findest du unter Preise.

Was kostet eine GbR-Gründung? Ohne Notar und Stammkapital

Die GbR selbst kostet nichts: Es gibt kein Stammkapital, keine Notargebühr und keine Eintragung, solange ihr nicht freiwillig ins Register geht. Was anfällt, hängt von der Tätigkeit ab.

Kosten der GbR-Gründung. Gewerbeanmeldung je nach Gemeinde; die Gebühren für Notar und Gesellschaftsregister richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (GNotKG) und der Handelsregistergebührenverordnung.
PostenWannKosten
GesellschaftsvertragFormfrei, ohne Notar0 € mit eigener Vorlage
GewerbeanmeldungNur gewerbliche GbR (§ 14 GewO)meist 20–65 € je nach Stadt
Fragebogen zur steuerlichen ErfassungFür die GbR, über ELSTERkostenlos
GesellschaftsregisterOptional, Pflicht für Immobilien und GmbH-AnteileNotar und Registergericht nach GNotKG und HRegGebV
TransparenzregisterNur eingetragene GbR (§ 20 GwG)19,80 € im Jahr
IHK-BeitragNur gewerbliche GbRfrei bis 5.200 € Gewerbeertrag

Ein Gesellschaftsvertrag vom Anwalt kostet zusätzlich, ist aber das Stück, an dem bei einem Streit alles hängt; eine Beratung durch einen Anwalt lohnt sich vor allem, wenn ungleiche Beiträge oder ein späterer Ausstieg zu regeln sind. Laufend kommen Buchhaltung und die Steuererklärungen der GbR dazu, die wir unter Jahresabschluss für die GbR anbieten. Zum Vergleich: Eine UG kostet mit Notar und Handelsregister mehr, beschränkt dafür die Haftung, siehe Gründungskosten.

Der Gesellschaftsvertrag Formfrei, aber nicht regelungsfrei

Der Gesellschaftsvertrag braucht keine Form; er kann sogar mündlich oder durch schlüssiges Handeln zustande kommen. Eine Ausnahme: Verpflichtet sich ein Gesellschafter, ein Grundstück einzubringen, muss der Vertrag notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Seit dem 1. Januar 2024 regelt das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) die GbR neu; ältere Muster beziehen sich oft noch auf die alten Paragrafen.

Ohne Vertrag gilt das Gesetz, und das passt selten: Alle führen die Geschäfte nur gemeinsam, jeder Beschluss braucht alle Stimmen, und der Gewinn wird nach den vereinbarten Beteiligungen verteilt, ersatzweise nach dem Wert der Beiträge, sonst zu gleichen Teilen. Diese Punkte solltet ihr regeln:

  • Zweck und Beiträge: Was die GbR tut und was jeder einbringt, Geld, Sachen oder Arbeitszeit (§ 709 Abs. 1 BGB).
  • Beteiligung: Die Quoten für Stimmen, Gewinn und Verlust, siehe Gewinnverteilung.
  • Geschäftsführung und Vertretung: Wer allein handeln darf und wo die Grenze liegt, siehe Geschäftsführung.
  • Beschlüsse: Mehrheit statt Einstimmigkeit für den Alltag, Einstimmigkeit nur für Grundsätzliches.
  • Tätigkeitsvergütung und Entnahmen: Wer wie viel monatlich entnehmen darf, bevor der Jahresgewinn feststeht.
  • Ausscheiden und Abfindung: Kündigungsfrist, Ausschluss, Bewertung des Anteils, Nachfolge bei Tod, siehe Ausscheiden.
  • Wettbewerbsverbot und Rechte am Ergebnis: Wem Kundenstamm, Code, Marken und Domains gehören, wenn ihr euch trennt.

Einen Vertrag, der diese Punkte für eure GbR regelt, bereiten wir mit euch vor, siehe Preise.

Rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbR

Das BGB unterscheidet seit 2024 ausdrücklich zwei Arten (§ 705 Abs. 2 BGB). Für eine Gründung ist fast immer die erste gemeint:

  • Rechtsfähige GbR: Sie soll nach dem Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen, schließt Verträge im eigenen Namen, hat eigenes Vermögen, kann klagen und verklagt werden. Betreibt ihr ein Unternehmen unter gemeinsamem Namen, vermutet das Gesetz genau das (§ 705 Abs. 3 BGB).
  • Nicht rechtsfähige GbR: Eine reine Innengesellschaft, etwa eine Tippgemeinschaft oder eine Absprache zweier Selbstständiger, Kosten für ein Büro zu teilen, ohne gemeinsam nach außen aufzutreten. Sie hat kein Vermögen (§ 740 Abs. 1 BGB); Verträge schließt jeder Gesellschafter selbst.

Wer als Team Rechnungen schreibt, Kunden hat oder ein gemeinsames Konto führt, hat eine rechtsfähige GbR, ob gewollt oder nicht. Die Haftung folgt daraus automatisch.

Gesellschaftsregister und eGbR Wann die Eintragung Pflicht wird

Seit 2024 kann sich die GbR in das Gesellschaftsregister eintragen lassen (§ 707 Abs. 1 BGB). Es wird bei denselben Amtsgerichten geführt wie das Handelsregister; das zuständige Gericht findest du im Handelsregister-Verzeichnis. Mit der Eintragung führt sie den Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ (§ 707a Abs. 2 BGB).

Freiwillig heißt nicht beliebig: Für manche Geschäfte setzt das Gesetz die Eintragung voraus.

  • Immobilien: Ins Grundbuch kommt eine GbR nur, wenn sie im Gesellschaftsregister steht (§ 47 Abs. 2 GBO). Das gilt auch für den Verkauf einer Immobilie, die eine GbR schon vor 2024 besaß.
  • GmbH-Anteile: In die Gesellschafterliste einer GmbH oder UG kommt sie ebenfalls nur eingetragen (§ 40 Abs. 1 Satz 3 GmbHG), entsprechend bei Namensaktien.
  • Beteiligung an einer eGbR: Eine GbR soll nur als Gesellschafterin einer eingetragenen GbR eingetragen werden, wenn sie selbst eingetragen ist (§ 707a Abs. 1 BGB).
  • Umwandlung: Formwechsel in eine GmbH nach dem Umwandlungsgesetz, siehe Zur GmbH.

Die Anmeldung unterschreiben alle Gesellschafter (§ 707 Abs. 4 BGB), ein Notar beglaubigt die Unterschriften und reicht sie elektronisch ein (§ 707b Nr. 2 BGB mit § 12 HGB). Anzugeben sind Name, Sitz und Anschrift der GbR, alle Gesellschafter und ihre Vertretungsbefugnis (§ 707 Abs. 2 BGB). Danach müssen jeder Wechsel im Gesellschafterkreis und jede Änderung der Vertretung angemeldet werden (§ 707 Abs. 3 BGB), und die eGbR meldet ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister. Zurück in die nicht eingetragene GbR führt kein Weg (§ 707a Abs. 4 BGB).

Haftung der Gesellschafter Mit dem Privatvermögen, für alle Schulden

Für die Schulden der GbR haftet jeder Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, gemeinsam mit den anderen als Gesamtschuldner (§ 721 BGB). Ein Gläubiger kann sich also die ganze Forderung von dem Gesellschafter holen, bei dem am meisten zu holen ist; den Ausgleich müsst ihr dann untereinander regeln.

  • Abreden im Vertrag wirken nur intern. Eine Haftungsgrenze im Gesellschaftsvertrag ist Dritten gegenüber unwirksam (§ 721 Satz 2 BGB). Ein Zusatz wie „GbR mbH“ hilft ebenfalls nicht (BGH, II ZR 371/98).
  • Neue Gesellschafter haften für Altschulden. Wer später eintritt, haftet auch für die Verbindlichkeiten von vor seinem Eintritt (§ 721a BGB). Vor dem Einstieg also die Bücher ansehen.
  • Ausgeschiedene haften nach. Für Schulden aus ihrer Zeit bis zu fünf Jahre, siehe Ausscheiden.
  • Auch für Fehler der anderen. Haftet die GbR für eine Pflichtverletzung eines Gesellschafters, etwa einen Beratungsfehler, haften alle anderen mit.

Begrenzen lässt sich das Risiko nur einzeln: durch Vereinbarungen mit dem jeweiligen Vertragspartner, eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine andere Rechtsform. Wer die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränken will, gründet eine UG oder GmbH.

Geschäftsführung und Vertretung Wer entscheidet und wer unterschreibt

Geschäftsführung ist das Innenverhältnis, also wer entscheiden darf; Vertretung ist das Außenverhältnis, also wer die GbR wirksam verpflichtet. Das Gesetz geht für beides vom gemeinsamen Handeln aus:

  • Geschäftsführung: Alle Gesellschafter sind dazu berechtigt und verpflichtet und dürfen nur gemeinsam handeln, außer bei Gefahr im Verzug (§ 715 Abs. 1, 3 BGB). Geschäfte über den gewöhnlichen Betrieb hinaus brauchen einen Beschluss aller (§ 715 Abs. 2 BGB).
  • Vertretung: Alle gemeinsam, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt (§ 720 Abs. 1 BGB). Jeder Vertrag bräuchte also die Unterschrift aller.
  • Beschlüsse: Einstimmig, solange der Vertrag keine Mehrheit vorsieht (§ 714 BGB).

Im Alltag regelt der Vertrag deshalb meist Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretung. Grenzen wie „Verträge über 10.000 € nur gemeinsam“ binden dann nur intern: Gegenüber Dritten lässt sich der Umfang der Vertretungsmacht nicht beschränken (§ 720 Abs. 3 BGB). Wer die Grenze überschreitet, verpflichtet die GbR trotzdem und haftet den anderen auf Schadensersatz. Bei einer eGbR steht die Vertretungsbefugnis im Register.

Gewinnverteilung Nach Beteiligung, nicht automatisch zu gleichen Teilen

Gewinn und Verlust richten sich zuerst nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, sonst nach dem vereinbarten Wert der Beiträge, und erst wenn beides fehlt, nach Köpfen (§ 709 Abs. 3 BGB). Abgerechnet wird im Zweifel zum Ende jedes Kalenderjahres (§ 718 BGB).

Bringt einer Kapital und der andere seine Arbeitszeit ein, sollte der Vertrag beides bewerten oder eine Tätigkeitsvergütung vorsehen. Steuerlich ist eine solche Vergütung kein Gehalt: Sie mindert den Gewinn der GbR nicht, sondern gehört beim Empfänger zu seinen Einkünften aus der GbR (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, für Freiberufler über § 18 Abs. 4 EStG). Was jeder unterjährig entnehmen darf, regelt ihr am besten gleich mit.

Ausscheiden eines Gesellschafters Kündigung, Abfindung, Nachhaftung

Seit 2024 löst sich die GbR nicht mehr auf, wenn ein Gesellschafter geht; sie läuft mit den übrigen weiter. Gründe für das Ausscheiden sind Tod, Kündigung, Insolvenz, Kündigung durch einen Privatgläubiger und Ausschluss aus wichtigem Grund (§ 723 Abs. 1 BGB), der Vertrag kann weitere festlegen.

  • Kündigung: Ohne Regelung mit drei Monaten Frist zum Jahresende (§ 725 Abs. 1 BGB), aus wichtigem Grund sofort. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund kann der Vertrag nicht ausschließen.
  • Abfindung: Der Ausscheidende bekommt eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung und wird von den Schulden freigestellt (§ 728 BGB). Ohne Bewertungsregel im Vertrag wird geschätzt, was oft zum Streit führt.
  • Nachhaftung: Für Verbindlichkeiten, die bis zum Ausscheiden begründet wurden, haftet er noch, wenn sie innerhalb von fünf Jahren fällig und gegen ihn festgestellt werden (§ 728b BGB). Die Frist beginnt, sobald der Gläubiger vom Ausscheiden weiß oder es im Gesellschaftsregister eingetragen ist; ein Rundschreiben an alle Vertragspartner lohnt sich also.
  • Zwei-Personen-GbR: Bleibt nur einer übrig, erlischt die GbR ohne Liquidation, und ihr Vermögen geht auf ihn über (§ 712a BGB). Aus der GbR wird dann ein Einzelunternehmen.
  • Tod: Die Erben treten nur ein, wenn der Vertrag die Fortsetzung mit ihnen vorsieht (§ 711 Abs. 2 BGB); sonst steht ihnen die Abfindung zu.

GbR oder OHG? Wann aus der GbR eine Handelsgesellschaft wird

Eine GbR bleibt GbR, solange ihr Geschäft keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb braucht. Wächst es so weit, dass Umsatz, Zahl der Mitarbeitenden, Kreditverkehr oder Lager eine kaufmännische Organisation erfordern, betreibt sie ein Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB) und ist kraft Gesetzes eine offene Handelsgesellschaft (§ 105 Abs. 1 HGB). Eine feste Umsatzgrenze gibt es dafür nicht.

GbR, eingetragene GbR und OHG im Vergleich.
GbReGbROHG
GründungVertrag, formfreiVertrag und beglaubigte AnmeldungVertrag und Pflichtanmeldung
RegisterkeinesGesellschaftsregisterHandelsregister (Pflicht)
Namefrei, ohne Zusatzmit Zusatz „eGbR“Firma mit Zusatz „OHG“
Haftungpersönlich, unbeschränktpersönlich, unbeschränktpersönlich, unbeschränkt
BuchführungEinnahmen-Überschuss-RechnungEinnahmen-Überschuss-Rechnungdoppelte Buchführung und Bilanz
Grundbuch, GmbH-Anteilenicht möglichmöglichmöglich

Die OHG muss ins Handelsregister (§ 106 Abs. 1 HGB) und bilanzieren. Ein Kleingewerbe darf freiwillig OHG werden (§ 107 Abs. 1 HGB), Freiberufler nur, wenn ihr Berufsrecht es erlaubt. Eine bereits eingetragene eGbR wechselt per Statuswechsel ins Handelsregister (§ 707c BGB). An der Haftung ändert sich in keinem Fall etwas.

Freiberufler-GbR oder gewerbliche GbR Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer und Abfärbung

Ob die GbR ein Gewerbe anmeldet und Gewerbesteuer zahlt, hängt davon ab, was alle Gesellschafter tun. Freiberuflich ist sie nur, wenn jeder Gesellschafter einen freien Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausübt, etwa als Ärztin, Architekt, Ingenieurin, Journalist oder Steuerberaterin, und leitend und eigenverantwortlich mitarbeitet. Ein einziger Gesellschafter ohne freien Beruf macht die ganze GbR gewerblich.

Dazu kommt die Abfärbewirkung: Übt eine Freiberufler-GbR auch nur nebenbei eine gewerbliche Tätigkeit aus, etwa den Verkauf von Produkten oder Provisionen aus Vermittlung, gelten alle ihre Einkünfte als gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Der Bundesfinanzhof lässt einen kleinen gewerblichen Anteil unschädlich, solange er 3 % des Nettoumsatzes und 24.500 € im Jahr nicht übersteigt (BFH, VIII R 6/12). Wer mehr plant, gliedert das Gewerbe in eine zweite, personengleiche GbR aus.

Freiberufler-GbR

Pro

  • Keine Gewerbeanmeldung, keine IHK-Mitgliedschaft
  • Keine Gewerbesteuer, unabhängig vom Gewinn
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung ohne Umsatz- oder Gewinngrenze

Contra

  • Alle Gesellschafter müssen einen freien Beruf ausüben und mitarbeiten
  • Schon kleine gewerbliche Umsätze können alles gewerblich machen
  • Das Finanzamt prüft die Einordnung oft erst Jahre später

Freiberufler-GbRs melden sich nur beim Finanzamt an; unsere Starthilfe für Freiberufler begleitet diesen Weg.

Steuern der GbR Gesonderte Feststellung, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

Die GbR zahlt keine Einkommensteuer, ihre Gesellschafter tun es. Das Finanzamt stellt den Gewinn der GbR gesondert und einheitlich fest und verteilt ihn auf die Gesellschafter (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO); jeder versteuert seinen Anteil mit seinem persönlichen Steuersatz.

  • Gewerbesteuer: Ist die GbR gewerblich, schuldet sie selbst die Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG). Vom Gewerbeertrag zieht sie einen Freibetrag von 24.500 € ab, einmal für die GbR, nicht je Gesellschafter; auf den Rest kommen 3,5 % Messzahl mal Hebesatz der Gemeinde (§ 11 GewStG).
  • Anrechnung: Jeder Gesellschafter zieht das Vierfache seines Anteils am Gewerbesteuer-Messbetrag von seiner Einkommensteuer ab (§ 35 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht das die Gewerbesteuer meist aus.
  • Umsatzsteuer: Unternehmer ist die GbR. Liegt ihr Umsatz im Vorjahr bis 25.000 € und im laufenden Jahr bis 100.000 €, kann sie Kleinunternehmerin sein (§ 19 Abs. 1 UStG); maßgeblich ist der Umsatz der GbR, nicht der einzelnen Gesellschafter.
  • Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung, solange die GbR kein Handelsgewerbe betreibt. Eine gewerbliche GbR muss bilanzieren, wenn das Finanzamt sie wegen mehr als 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn dazu auffordert (§ 141 Abs. 1 AO).

Pflichten nach der Gründung

Nach der Gründung kommen auf die GbR und ihre Gesellschafter diese Pflichten zu:

  • Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats (§ 138 Abs. 1b, 4 AO); das zuständige Amt nennt das Finanzamt-Verzeichnis. Danach Umsatzsteuer-Voranmeldungen, sofern die GbR keine Kleinunternehmerin ist.
  • Jährliche Erklärungen: Feststellungserklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuer- und bei gewerblicher GbR Gewerbesteuererklärung. Jeder Gesellschafter gibt zusätzlich seine eigene Einkommensteuererklärung ab.
  • IHK: Eine gewerbliche GbR ist Mitglied der IHK oder Handwerkskammer. Beitragsfrei bleibt sie, solange sie nicht im Handelsregister steht und ihr Gewerbeertrag 5.200 € nicht übersteigt (§ 3 Abs. 3 IHKG).
  • Transparenzregister: Nur die eGbR meldet ihre wirtschaftlich Berechtigten (§ 20 Abs. 1 GwG) und zahlt 19,80 € im Jahr.
  • Impressum und Rechnungen: Website und Rechnungen nennen Name und Anschrift der GbR (§ 5 DDG); üblich und sicher ist es, die vertretungsberechtigten Gesellschafter anzugeben, bei der eGbR auch Registergericht und Nummer.

Buchhaltung und Jahreserklärungen der GbR übernimmt eine Partnerkanzlei, siehe Jahresabschluss für die GbR und Buchhaltung.

Von der GbR zur GmbH Formwechsel oder Einbringung

Wächst das Risiko, kann die GbR ihre Rechtsform ändern. Eine eingetragene GbR kann per Formwechsel zur GmbH werden (§ 191 UmwG); sie behält dabei ihr Vermögen und ihre Verträge. Eine nicht eingetragene GbR muss sich vorher ins Gesellschaftsregister eintragen lassen.

Alternativ gründen die Gesellschafter eine GmbH und bringen ihre Anteile an der GbR als Sacheinlage ein; steuerlich ist das unter Bedingungen ohne Aufdeckung stiller Reserven möglich. In eine UG geht das nicht, weil sie keine Sacheinlagen annehmen darf. Welcher Weg passt, klärt eine Beratung durch einen Steuerberater. Wer von Anfang an ohne persönliche Haftung starten will, gründet gleich eine GmbH oder UG.

Quellen und Stand

Häufige Fragen zur GbR

Was ist eine GbR?

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht, sobald sich mindestens zwei Personen für einen gemeinsamen Zweck zusammentun. Ein Mindestkapital gibt es nicht, und für die Gründung braucht ihr keinen Notar. Dafür haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, auch mit ihrem Privatvermögen.

Was brauche ich, um eine GbR zu gründen?

Mindestens eine weitere Person und einen gemeinsamen Zweck. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen. Je nach Tätigkeit kommen Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung dazu.

Haften wir mit unserem Privatvermögen?

Ja. Für Schulden der GbR haftet jeder Gesellschafter persönlich und unbeschränkt. Wer das vermeiden will, gründet eine UG oder GmbH.

Muss die GbR ins Register?

Nur wenn sie zum Beispiel Immobilien erwerben oder Anteile an anderen Gesellschaften halten will, oder wenn ihr euch freiwillig eintragt. Dann führt sie den Zusatz „eGbR“.

Brauchen wir einen Notar?

Für die Gründung nicht. Nur die Anmeldung zum Gesellschaftsregister muss notariell beglaubigt werden.

Wie wird die GbR besteuert?

Gewinne werden anteilig bei den Gesellschaftern versteuert. Ist die GbR gewerblich tätig, zahlt sie Gewerbesteuer mit einem Freibetrag von 24.500 €. Freiberufliche GbRs zahlen keine Gewerbesteuer.

Wann ist eine UG oder GmbH die bessere Wahl?

Sobald Haftungsrisiken entstehen, etwa durch Mitarbeitende, Kredite oder große Aufträge, oder wenn Investoren einsteigen sollen.

Kann die GbR einen eigenen Namen haben?

Ja. Ohne Eintragung tritt sie oft mit den Namen der Gesellschafter auf, etwa „Müller & Schmidt GbR“. Eingetragene GbRs führen den Zusatz „eGbR“.