Angaben der Stadt · Stand 19. Oktober 2026

Gewerbeamt Garbsen

Wo und wie du in Garbsen ein Gewerbe anmeldest: Adresse, Telefon, Öffnungszeiten, Online-Anmeldung und Gebühren der Ordnungsabteilung.

Kurz gesagt

In Garbsen meldest du dein Gewerbe bei der Ordnungsabteilung der Stadt Garbsen an: Rathausplatz 1, 30823 Garbsen, Telefon 05131 707-550. Eine Gebühr nennt die Stadt online nicht; meist kostet die Anmeldung 20–65 €. Mit firma.de meldest du für 79,95 € online an, alle Gebühren inklusive.

Zuständig
Ordnungsabteilung der Stadt Garbsen
Adresse
Rathausplatz 1, 30823 Garbsen
Telefon
05131 707-550
Online-Anmeldung
über firma.de, 79,95 €
Gebühr
nicht veröffentlicht, meist 20–65 €

Standort und Kontakt

Ordnungsabteilung

Abteilung 32 – Ordnung

Rathausplatz 1
30823 Garbsen

Rathaus Garbsen

Öffnungszeiten

Mo–Fr 9–12 Uhr, Do zusätzlich 14–18 Uhr (Termine nach telefonischer Vereinbarung)

Route planen

So meldest du dein Gewerbe in Garbsen an

  1. 1

    Anmeldung wählen

    Vor Ort mit Termin bei der Ordnungsabteilung oder schriftlich mit dem bundesweit gleichen Vordruck (GewA 1).

    Online über firma.de
  2. 2

    Unterlagen bereitlegen

    Ausweis, bei UG und GmbH der Handelsregisterauszug, bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis. Du meldest gleichzeitig mit dem Start an (§ 14 Abs. 1 GewO).

    Ratgeber Gewerbeanmeldung
  3. 3

    Gebühr und Gewerbeschein

    Eine Gebühr nennt die Stadt online nicht; meist kostet die Anmeldung 20–65 €. Den Gewerbeschein stellt das Amt binnen drei Tagen aus (§ 15 Abs. 1 GewO).

    Für 79,95 € anmelden lassen
  4. 4

    Finanzamt

    Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du trotzdem selbst, binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO).

    Finanzamt Hannover-Land II

Was die Gewerbeanmeldung in Garbsen kostet

Gewerbeanmeldung online mit firma.dealle Behördengebühren inklusive
79,95 €

Eine Gebühr nennt die Stadt online nicht; meist liegt sie zwischen 20 und 65 €. Stand 19. Oktober 2026.

Wofür das Gewerbeamt zuständig ist

Für die Gewerbeanmeldung aller Betriebe mit Sitz in Garbsen ist die Stadt Garbsen zuständig; die Anmeldungen nimmt die Ordnungsabteilung an. Maßgeblich ist der Betriebssitz, nicht dein Wohnort; eine Filiale meldest du bei der Gemeinde an, in der sie liegt.

Ortsteile von Garbsen
Altgarbsen, Auf der Horst, Berenbostel, Frielingen, Garbsen-Mitte, Havelse, Heitlingen, Horst, Meyenfeld, Osterwald O. E., Osterwald U. E., Schloß Ricklingen, Stelingen

Fragen zum Gewerbeamt Garbsen

Wo melde ich in Garbsen ein Gewerbe an?

Bei der Ordnungsabteilung der Stadt Garbsen: Rathausplatz 1, 30823 Garbsen. Maßgeblich ist der Sitz deines Betriebs, nicht dein Wohnort.

Kann ich mein Gewerbe in Garbsen online anmelden?

Einen eigenen Online-Dienst nennt die Stadt nicht; die Anmeldung geht vor Ort oder schriftlich mit dem Vordruck GewA 1. Mit firma.de meldest du online an, für 79,95 € inklusive aller Behördengebühren.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Garbsen?

Eine Gebühr nennt die Stadt online nicht; meist kostet die Anmeldung 20–65 €. Bei firma.de zahlst du 79,95 €, die Gebühr der Stadt ist darin enthalten.

Brauche ich in Garbsen einen Termin?

Ja, die Ordnungsabteilung empfängt nur mit Termin. Für die Anmeldung vor Ort bittet die Stadt um vorherige telefonische Terminvereinbarung (05131 707-550 oder -551) oder einen Terminwunsch per E-Mail.

Welche Unterlagen brauche ich?

Deinen Ausweis, bei einer UG oder GmbH den Handelsregisterauszug, eine Vollmacht, wenn jemand anderes für dich anmeldet, und bei erlaubnispflichtigen Gewerben wie Makler, Gaststätte oder Bewachung die Erlaubnis.

Wann bekomme ich den Gewerbeschein?

Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anmeldung binnen drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO); diese Bescheinigung ist der Gewerbeschein. Es informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du trotzdem selbst ans Finanzamt.

Wie melde ich mein Gewerbe in Garbsen um oder ab?

Ziehst du innerhalb von Garbsen um oder änderst du die Tätigkeit, meldest du um (Vordruck GewA 2); gibst du das Gewerbe auf, meldest du ab (GewA 3), jeweils gleichzeitig mit der Änderung (§ 14 Abs. 1 GewO). Ziehst du in eine andere Gemeinde, meldest du dort neu an.

Quelle: Angaben der Stadt Garbsen (garbsen.de), geprüft am 19. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Angaben der Stadt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.