Ordnungsamt – Gewerberecht
Königstraße 1583022 Rosenheim
- Telefon
- 08031 365-1352
- gewerbe@rosenheim.de
Öffnungszeiten
Telefonisch/per E-Mail Mo–Do 8–12:30 und 14–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Vorsprache nur mit Termin
Angaben der Stadt · Stand 19. Oktober 2026
Wo und wie du in Rosenheim ein Gewerbe anmeldest: Adresse, Telefon, Öffnungszeiten, Online-Anmeldung und Gebühren des Ordnungsamts.
Kurz gesagt
In Rosenheim meldest du dein Gewerbe beim Ordnungsamt der Stadt Rosenheim an: Königstraße 15, 83022 Rosenheim, Telefon 08031 365-1352. Online geht es über den Online-Dienst der Stadt. Die Gewerbeanmeldung kostet in Rosenheim 40 € für ein Einzelunternehmen und 45 € für eine GmbH oder UG. Mit firma.de meldest du für 79,95 € online an, alle Gebühren inklusive.
Öffnungszeiten
Telefonisch/per E-Mail Mo–Do 8–12:30 und 14–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr; Vorsprache nur mit Termin
Online über den Online-Dienst der Stadt oder mit Termin vor Ort beim Ordnungsamt. Der Vordruck (GewA 1) ist bundesweit gleich.
Online-Dienst der StadtAusweis, bei UG und GmbH der Handelsregisterauszug, bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Erlaubnis. Du meldest gleichzeitig mit dem Start an (§ 14 Abs. 1 GewO).
Ratgeber GewerbeanmeldungDie Gewerbeanmeldung kostet in Rosenheim 40 € für ein Einzelunternehmen und 45 € für eine GmbH oder UG. Den Gewerbeschein stellt das Amt binnen drei Tagen aus (§ 15 Abs. 1 GewO).
Für 79,95 € anmelden lassenDas Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du trotzdem selbst, binnen eines Monats über ELSTER (§ 138 AO).
Finanzamt Rosenheim mit Außenstelle WasserburgAngaben als Mindestgebühr ('mind.'); 45 € gilt für die Anmeldung einer Firma mit Handelsregistereintrag. Gebühren laut Angaben der Stadt Rosenheim, Stand 19. Oktober 2026.
Für die Gewerbeanmeldung aller Betriebe mit Sitz in Rosenheim ist die Stadt Rosenheim zuständig; die Anmeldungen nimmt das Ordnungsamt an. Maßgeblich ist der Betriebssitz, nicht dein Wohnort; eine Filiale meldest du bei der Gemeinde an, in der sie liegt.
Beim Ordnungsamt der Stadt Rosenheim: Königstraße 15, 83022 Rosenheim. Maßgeblich ist der Sitz deines Betriebs, nicht dein Wohnort.
Ja, über den Online-Dienst der Stadt. Dort füllst du den bundesweit einheitlichen Vordruck (GewA 1) online aus. Mit firma.de kostet die Anmeldung 79,95 €, alle Behördengebühren inklusive.
Die Gewerbeanmeldung kostet in Rosenheim 40 € für ein Einzelunternehmen und 45 € für eine GmbH oder UG. Bei firma.de zahlst du 79,95 €, die Gebühr der Stadt ist darin enthalten.
Ja, das Ordnungsamt empfängt nur mit Termin. Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail). Online geht es ohne Termin.
Deinen Ausweis, bei einer UG oder GmbH den Handelsregisterauszug, eine Vollmacht, wenn jemand anderes für dich anmeldet, und bei erlaubnispflichtigen Gewerben wie Makler, Gaststätte oder Bewachung die Erlaubnis.
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anmeldung binnen drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO); diese Bescheinigung ist der Gewerbeschein. Es informiert Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickst du trotzdem selbst ans Finanzamt.
Ziehst du innerhalb von Rosenheim um oder änderst du die Tätigkeit, meldest du um (Vordruck GewA 2); gibst du das Gewerbe auf, meldest du ab (GewA 3), jeweils gleichzeitig mit der Änderung (§ 14 Abs. 1 GewO). Die Ummeldung kostet 30 €, die Abmeldung kostet 25 €. Ziehst du in eine andere Gemeinde, meldest du dort neu an.
Quelle: Angaben der Stadt Rosenheim (rosenheim.de), geprüft am 19. Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Angaben der Stadt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.