Trustpilot
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einkommen- und Umsatzsteuererklärung: Eine Partner-Steuerkanzlei erstellt deine Jahreserklärungen, du lieferst die Belege.
Die Steuererklärungen erstellt eine unabhängige Partner-Steuerkanzlei. firma.de erbringt selbst keine Steuerberatung.
Freiberufler ermitteln ihren Gewinn meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt mit einer Bilanz.
Deine freiberuflichen Einkünfte gibst du mit der Einkommensteuererklärung ab.
Bist du umsatzsteuerpflichtig, gibst du zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr ab.
Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, berechnest du keine Umsatzsteuer. Ob dann noch Erklärungen nötig sind, klärt die Kanzlei mit dir.
Freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbe. Gewerbesteuer und Gewerbesteuererklärung entfallen.
Such dir oben einen freien Termin aus. Wir klären, welche Erklärungen du brauchst.
Du lädst Belege, Kontoauszüge und die Unterlagen des Vorjahres hoch.
Die Partner-Steuerkanzlei erstellt EÜR und Steuererklärungen und stimmt offene Fragen mit dir ab.
Nach deiner Freigabe gehen die Erklärungen elektronisch ans Finanzamt.
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Schnittstellen
Export und Übermittlung
Bekannt aus
Offizieller
Qonto
Partner
Gründung, Anmeldungen und laufende Buchführung an einem Ort. Was eine Zulassung braucht, kommt von Notar*innen und Steuerberater*innen aus unserem Partnernetzwerk.

„Ich habe meine GmbH an einem Nachmittag gegründet. Alle Gründungsdokumente waren reibungslos vorbereitet, die Handelsregisteranmeldung am nächsten Tag raus.“
Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss gehen über die ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt.
Buchungen und Belege liegen im DATEV-Format bereit – deine Kanzlei arbeitet weiter wie gewohnt.
4,6 von 5 Punkten bei Trustpilot. Bewertet von Gründer*innen, die firma.de wirklich genutzt haben.
In Deutschland entwickelt, Server in der EU, DSGVO-konform. Was eine Zulassung braucht, kommt von Steuerberater*innen und Notar*innen.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Einkommensteuererklärung mit den Einkünften aus deiner freiberuflichen Tätigkeit und, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, die Umsatzsteuererklärung.
Nein. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und geben deshalb auch keine Gewerbesteuererklärung ab. Wer gewerblich tätig ist, braucht sie dagegen.
Die Erklärungen erstellt eine unabhängige Partner-Steuerkanzlei. firma.de vermittelt den Kontakt und begleitet dich, berät aber nicht selbst steuerlich.
Ohne Steuerberater gilt in der Regel eine kürzere Frist als mit. Wann deine Erklärungen fällig sind, klärt die Steuerkanzlei mit dir.
Das hängt vom Umfang deiner Buchhaltung ab. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was du brauchst, und nennen dir den Preis, bevor du dich festlegst.