• Ioannis Pirigkos
  • Teammitglied von firma.de
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Steuererklärung für Freiberufler.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einkommen- und Umsatzsteuererklärung: Eine Partner-Steuerkanzlei erstellt deine Jahreserklärungen, du lieferst die Belege.

  • Kostenloses Erstgespräch, 15 Minuten per Video
  • EÜR, Einkommen- und Umsatzsteuererklärung
  • Erstellt von einer Partner-Steuerkanzlei

Die Steuererklärungen erstellt eine unabhängige Partner-Steuerkanzlei. firma.de erbringt selbst keine Steuerberatung.

Was zur Steuererklärung gehört

  • § 4 Abs. 3 EStG

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Freiberufler ermitteln ihren Gewinn meist mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt mit einer Bilanz.

  • § 18 EStG

    Einkommensteuererklärung

    Deine freiberuflichen Einkünfte gibst du mit der Einkommensteuererklärung ab.

  • § 18 Abs. 3 UStG

    Umsatzsteuererklärung

    Bist du umsatzsteuerpflichtig, gibst du zusätzlich eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr ab.

  • § 19 UStG

    Kleinunternehmerregelung

    Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, berechnest du keine Umsatzsteuer. Ob dann noch Erklärungen nötig sind, klärt die Kanzlei mit dir.

  • § 2 GewStG

    Keine Gewerbesteuer

    Freiberufliche Tätigkeit ist kein Gewerbe. Gewerbesteuer und Gewerbesteuererklärung entfallen.

So läuft deine Steuererklärung

  1. 1

    Erstgespräch

    Such dir oben einen freien Termin aus. Wir klären, welche Erklärungen du brauchst.

  2. 2

    Unterlagen hochladen

    Du lädst Belege, Kontoauszüge und die Unterlagen des Vorjahres hoch.

  3. 3

    Erklärungen erstellen

    Die Partner-Steuerkanzlei erstellt EÜR und Steuererklärungen und stimmt offene Fragen mit dir ab.

  4. 4

    Abgabe beim Finanzamt

    Nach deiner Freigabe gehen die Erklärungen elektronisch ans Finanzamt.

Trustpilot

4,6

von 5 Punkten

Schnittstellen

DATEVELSTER

Export und Übermittlung

Bekannt aus

Forbest3nGründerszene

Offizieller

Qonto

Partner

Der Partner, dem Gründer vertrauen

Gründung, Anmeldungen und laufende Buchführung an einem Ort. Was eine Zulassung braucht, kommt von Notar*innen und Steuerberater*innen aus unserem Partnernetzwerk.

Was Gründer*innen sagen

Worauf du dich verlassen kannst

  • ELSTER

    ELSTER

    Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss gehen über die ELSTER-Schnittstelle direkt ans Finanzamt.

  • DATEV

    DATEV

    Buchungen und Belege liegen im DATEV-Format bereit – deine Kanzlei arbeitet weiter wie gewohnt.

  • 4,6

    Beste Bewertungen

    4,6 von 5 Punkten bei Trustpilot. Bewertet von Gründer*innen, die firma.de wirklich genutzt haben.

  • Made in Germany

    In Deutschland entwickelt, Server in der EU, DSGVO-konform. Was eine Zulassung braucht, kommt von Steuerberater*innen und Notar*innen.

Häufige Fragen zur Steuererklärung für Freiberufler

Welche Erklärungen gehören dazu?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Einkommensteuererklärung mit den Einkünften aus deiner freiberuflichen Tätigkeit und, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, die Umsatzsteuererklärung.

Muss ich als Freiberufler eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Nein. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer und geben deshalb auch keine Gewerbesteuererklärung ab. Wer gewerblich tätig ist, braucht sie dagegen.

Wer erstellt meine Steuererklärung?

Die Erklärungen erstellt eine unabhängige Partner-Steuerkanzlei. firma.de vermittelt den Kontakt und begleitet dich, berät aber nicht selbst steuerlich.

Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein?

Ohne Steuerberater gilt in der Regel eine kürzere Frist als mit. Wann deine Erklärungen fällig sind, klärt die Steuerkanzlei mit dir.

Was kostet die Steuererklärung?

Das hängt vom Umfang deiner Buchhaltung ab. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was du brauchst, und nennen dir den Preis, bevor du dich festlegst.