Was kostet ein Steuerberater?

Beschreib deinen Fall, der Rechner nutzt die StBVV 2026.

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Stand: · StBVV in der Fassung ab 1. Juli 2025

Steuerberaterkosten-Rechner

Wofür brauchst du den Steuerberater?

GmbH oder UG

Rechtsform

Umsatzerlöse und sonstige Erträge, netto

Alle Kosten mit Gehältern und Abschreibungen

Summe der Aktivseite der Bilanz

Buchhaltung

Mit der Buchführung beim Steuerberater sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegolten (§ 33 Abs. 8 StBVV).

Lohnabrechnungen im Monat

Mit Gesellschafter-Geschäftsführer, wenn er Gehalt bekommt

2

Ergebnis

Gebühr im Rahmen

8.164,55 €

im Jahr, netto

9.715,81 € brutto mit 19 % Umsatzsteuer

Rahmen von 2.816 € bis 13.485 €

davon laufend ca. 372 € im Monat

Im ersten Jahr einmalig dazu: 30,00 €

Steuererklärungen
1.615 €
Abschluss
1.987 €
Laufend
4.136 €
Auslagen
426 €

Gut zu wissen

  • Führt die Kanzlei deine Buchhaltung, sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit der Buchführungsgebühr abgegolten. Sie stehen deshalb nicht extra in der Rechnung.

    § 33 Abs. 8 StBVV
  • Mit der Gebühr für die Lohnabrechnung sind die Lohnsteuer-Anmeldungen abgegolten. Im ersten Jahr kommt einmalig die Einrichtung der Lohnkonten dazu (6 bis 19 € je Arbeitnehmer).

    § 34 Abs. 6 StBVV
  • Nach deinen Zahlen liegt die Gesellschaft bei mindestens zwei von drei Merkmalen unter den Grenzen (450.000 € Bilanzsumme, 900.000 € Umsatz, 10 Arbeitnehmer). Kleinstkapitalgesellschaften brauchen keinen Anhang, deshalb fehlt er. Die Einstufung gilt erst, wenn die Grenzen an zwei Stichtagen hintereinander eingehalten sind.

    § 267a HGB
  • Kosten der Kanzlei für Buchführung, Abschluss und betriebliche Steuererklärungen sind Betriebsausgaben, hier ca. 8.164,55 € netto zur Mittelgebühr. Die Umsatzsteuer darauf ziehst du als Vorsteuer ab, wenn du regelbesteuert bist. Die Einkommensteuererklärung selbst bleibt privat. Allgemeine Steuerinformation.

    § 4 Abs. 4 EStG
  • Über firma.de erstellt eine Partner-Steuerkanzlei Bilanz, GuV, die Steuererklärungen und die E-Bilanz deiner GmbH oder UG zum Festpreis ab 1.249 € netto im Jahr.

    § 4 StBVVFestpreis ansehen
  • Über firma.de bucht eine Partner-Steuerkanzlei deine Belege digital mit DATEV, mit Umsatzsteuer-Voranmeldung und monatlicher BWA, zum Festpreis ab 99 € netto im Monat.

    § 4 StBVVBuchhaltung ansehen
  • Viele Kanzleien rechnen mit Pauschalen oder Festpreisen. Das geht mit einer Vergütungsvereinbarung in Textform, höher als die StBVV oder niedriger, solange sie zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko passt (§ 4a StBVV). Ohne Vereinbarung gilt die StBVV.

    § 4 StBVV
Festpreis ansehenJahresabschluss zum Festpreis

Unverbindliche Schätzung nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Stand . Die Kanzlei bestimmt die Gebühr im Rahmen nach billigem Ermessen (§ 11 StBVV) und darf eine andere Vergütung in Textform vereinbaren (§§ 4, 4a StBVV). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

8.164,55 € im Jahr

Kurz gesagt

Ohne Vereinbarung rechnen Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), seit 1. Juli 2025 mit rund 6 % höheren Tabellen. Jede Gebühr hat einen Rahmen, die Mitte ist die Mittelgebühr. Die Einkommensteuererklärung bei 50.000 € Bruttolohn kostet so ca. 1.095 € im Jahr (Rahmen 272–1.910 €, inkl. Umsatzsteuer). Ein Freiberufler mit 80.000 € Umsatz und eigener Buchhaltung kommt auf ca. 1.706 € netto, eine GmbH mit 400.000 € Umsatz, Buchhaltung und Lohn bei der Kanzlei auf ca. 8.165 € netto. Eine Stunde nach Zeitgebühr kostet 66 € bis 164 € netto.

Sechs Regeln, nach denen Steuerberater abrechnen

  • § 4 StBVV

    Ohne Vereinbarung gilt die StBVV

    Ohne Vereinbarung rechnet jede Kanzlei nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Pauschalen, Festpreise und Stundensätze darüber oder darunter brauchen eine Vergütungsvereinbarung in Textform.

  • § 10 StBVV

    Wertgebühren nach Tabelle

    Die meisten Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und einer der Tabellen A bis D. Eine volle Gebühr nach Tabelle A beträgt bei 10.000 € 605 €, bei 50.000 € 1.304 € und bei 500.000 € 3.234 €.

  • § 11 StBVV

    Ein Rahmen statt eines Preises

    Für fast jede Leistung gibt die StBVV einen Rahmen vor, etwa 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr für die Einkommensteuererklärung. Die Kanzlei bestimmt die Gebühr darin nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung; die Mitte ist die Mittelgebühr.

  • § 24 StBVV

    Mindestwerte für kleine Fälle

    Für viele Erklärungen gilt ein Mindestgegenstandswert: 8.000 € für die Einkommensteuer- und die Gewerbesteuererklärung, 16.000 € für die Körperschaftsteuererklärung, 17.500 € für die EÜR. Darunter rechnet die Kanzlei mit dem Mindestwert.

  • § 13 StBVV

    66 € bis 164 € in der Stunde

    Wo die StBVV nach Zeit abrechnet, kostet jede angefangene Viertelstunde 16,50 € bis 41,00 €, also 66 € bis 164 € in der Stunde: etwa für die Prüfung von Steuerbescheiden und die Begleitung einer Betriebsprüfung.

  • § 16 StBVV

    Auslagen und Umsatzsteuer kommen dazu

    Zu jeder Gebühr kommt eine Pauschale für Post und Telekommunikation von 20 % der Gebühr, höchstens 20 € je Angelegenheit, und auf alles 19 % Umsatzsteuer. Unternehmen ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab.

Wie rechnet ein Steuerberater ab?

Kurz: Ohne Vereinbarung rechnet ein Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Sie kennt drei Arten von Gebühren, und für fast jede gibt sie einen Rahmen statt eines festen Preises vor.

  • Wertgebühr Die meisten Leistungen: ein Bruchteil der vollen Gebühr aus einer der Tabellen A bis D, abhängig vom Gegenstandswert, etwa den Einkünften bei der Einkommensteuererklärung oder dem Umsatz bei der Buchführung (§ 10 StBVV).
  • Zeitgebühr 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde, wo die StBVV sie vorsieht oder sich kein Wert schätzen lässt (§ 13).
  • Betragsrahmen Feste Euro-Spannen, etwa 6 bis 30 € je Lohnabrechnung (§ 34) oder 10 bis 30 € für die Meldung eines Kassensystems (§ 23 Abs. 2).

Wo im Rahmen die Gebühr liegt, bestimmt die Kanzlei nach Umfang und Schwierigkeit der Arbeit, der Bedeutung der Sache und deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, ein besonderes Haftungsrisiko darf sie mitzählen (§ 11). Für einen Durchschnittsfall gilt die Mitte des Rahmens als üblicher Ansatz, die Mittelgebühr. Der Rechner zeigt alle drei Stufen.

Dazu kommen die Auslagen: Post und Telefon pauschal 20 % der Gebühr, höchstens 20 € je Angelegenheit (§ 16), Kopien und Reisekosten nach Aufwand (§§ 17, 18), und auf alles 19 % Umsatzsteuer (§ 15).

Die Gebührentabellen A bis D

Die volle Gebühr (10/10) steigt mit dem Gegenstandswert in Stufen. Tabelle A gilt für Beratung und Steuererklärungen, Tabelle B für Abschlüsse und die EÜR, Tabelle C für die laufende Buchführung, Tabelle D für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach Fläche und Umsatz.

Volle Gebühr nach den Tabellen A, B und C (Anlagen 1 bis 3 StBVV), Stand 5. November 2026
GegenstandswertTabelle ATabelle BTabelle C
10.000 €605 €127 €72 €
25.000 €854 €201 €101 €
50.000 €1.304 €263 €138 €
100.000 €1.689 €369 €188 €
250.000 €2.559 €613 €317 €
500.000 €3.234 €832 €512 €
1.000.000 €4.596 €1.126 €872 €

Über 600.000 € steigt Tabelle A um 149 € je angefangene 50.000 €, Tabelle C über 500.000 € um 36 € je angefangene 50.000 €. Die vollständigen Tabellen stehen in den Anlagen der StBVV: Tabelle A, Tabelle B, Tabelle C, Tabelle D.

Was kostet die Einkommensteuererklärung?

Für die Einkommensteuererklärung berechnet die Kanzlei 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A; Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 1). Dazu kommt für jede Einkunftsart eine eigene Überschussrechnung, für den Arbeitslohn 1/20 bis 12/20 nach Tabelle A, Gegenstandswert der höhere Betrag aus Einnahmen und Werbungskosten (§ 27).

Einkommensteuererklärung eines ledigen Arbeitnehmers mit Anlage N, im Jahr inkl. Auslagen und 19 % Umsatzsteuer, Stand 5. November 2026
BruttolohnMindestgebührMittelgebührHöchstgebühr
30.000 €203 €807 €1.398 €
50.000 €272 €1.095 €1.910 €
80.000 €309 €1.249 €2.184 €
120.000 €363 €1.481 €2.595 €

Mit einer vermieteten Wohnung (12.000 € Miete, 7.000 € Kosten) steigt die Mittelgebühr bei 50.000 € Lohn auf 1.412 €, weil Anlage V eine eigene Überschussrechnung ist; bei mehreren Objekten zählt jedes einzeln (§ 27 Abs. 2). Ein Paar mit 55.000 € und 38.000 € Bruttolohn kommt auf 1.711 €.

Für einfache Fälle nehmen viele Kanzleien einen Festpreis. Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre ohne Gewerbe oder Selbständigkeit können auch Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein werden, der mit einem Jahresbeitrag statt nach der StBVV rechnet (§ 4 Nr. 11 StBerG).

Was kostet der Steuerberater für Selbstständige?

Selbstständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung zahlen für die EÜR 5/10 bis 30/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B, Gegenstandswert der höhere Betrag aus Betriebseinnahmen und -ausgaben, mindestens 17.500 € (§ 25). Dazu kommen Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung (1/10 bis 8/10 nach Tabelle A auf 10 % der Entgelte), für Gewerbetreibende mit mehr als 24.500 € Gewerbeertrag die Gewerbesteuererklärung und die Voranmeldungen, soweit die Kanzlei nicht ohnehin bucht.

Freiberufler mit EÜR, Kosten 30 % des Umsatzes, regelbesteuert, Mittelgebühr netto im Jahr, Stand 5. November 2026
UmsatzBuchhaltung selbstBuchhaltung bei der Kanzlei
50.000 €1.403 €2.642 €
100.000 €1.932 €3.592 €
250.000 €3.059 €5.580 €

„Buchhaltung selbst“ heißt: Die Kanzlei macht Abschluss, Erklärungen und vier Voranmeldungen. Mit Buchhaltung ist die Monatsgebühr nach Tabelle C enthalten, die Voranmeldungen sind dann abgegolten (§ 33 Abs. 8). Eine gewerbliche GbR mit 150.000 € Umsatz kommt mit Feststellungserklärung, EÜR, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung auf 2.836 € netto; die Erklärungen der Gesellschafter kommen dazu. Über firma.de gibt es die EÜR der GbR zum Festpreis ab 399 € netto.

Was kostet der Steuerberater für eine GmbH?

Für den Jahresabschluss einer GmbH oder UG berechnet die Kanzlei 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B (§ 35 Abs. 1 Nr. 1). Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung, die Jahresleistung höchstens bis zum Fünffachen der Bilanzsumme (§ 35 Abs. 2). Bei 400.000 € Umsatz und 200.000 € Bilanzsumme sind das 300.000 €, die volle Gebühr 641 € und die Mittelgebühr 1.602,50 €.

Dazu kommen die Ableitung des steuerlichen Ergebnisses für die E-Bilanz (2/10 bis 10/10), ein Anhang, wenn die Gesellschaft keine Kleinstkapitalgesellschaft ist (2/10 bis 12/10), die Körperschaftsteuererklärung (2/10 bis 8/10 nach Tabelle A, mindestens 16.000 €), die Gewerbe- und die Umsatzsteuererklärung.

GmbH ohne Angestellte, Aufwand 90 % des Umsatzes, Bilanzsumme halb so hoch wie der Umsatz, Mittelgebühr netto im Jahr, Stand 5. November 2026
UmsatzBuchhaltung selbstBuchhaltung bei der Kanzlei
150.000 €2.983 €4.500 €
400.000 €4.910 €7.494 €
1.000.000 €8.586 €13.559 €

Den Jahresabschluss deiner GmbH oder UG erstellt über firma.de eine Partner-Steuerkanzlei zum Festpreis ab 1.249 € netto im Jahr, mit Steuererklärungen und E-Bilanz. Was deiner GmbH nach Steuern bleibt, rechnet der GmbH-Steuerrechner.

Buchhaltung und Lohnabrechnung

Die Buchführung kostet eine Monatsgebühr nach Tabelle C: 2/10 bis 12/10, wenn die Kanzlei auch kontiert, 1/10 bis 6/10, wenn du die Belege vorkontierst (§ 33). Gegenstandswert ist der höhere Betrag aus Jahresumsatz und Aufwand, bei der EÜR aus Betriebseinnahmen und -ausgaben.

Buchführung im Monat, Mittelgebühr netto ohne Auslagen, Stand 5. November 2026
Jahresumsatz oder AufwandMit Kontieren (§ 33 Abs. 1)Nach kontierten Belegen (§ 33 Abs. 3)
50.000 €96,60 €48,30 €
100.000 €131,60 €65,80 €
250.000 €221,90 €110,95 €
500.000 €358,40 €179,20 €
1.000.000 €610,40 €305,20 €

Die Lohnabrechnung kostet 6 bis 30 € je Arbeitnehmer und Monat (§ 34 Abs. 2), nach deinen Buchungsunterlagen 2,50 bis 9,50 €; die erstmalige Einrichtung der Lohnkonten einmalig 6 bis 19 € je Arbeitnehmer. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sind damit abgegolten. Über firma.de bucht eine Partner-Kanzlei digital zum Festpreis ab 99 € netto im Monat.

Stundensatz, Beratung und Einzelleistungen

Nach Zeit rechnet die Kanzlei 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde ab, 66 € bis 164 € in der Stunde zuzüglich Umsatzsteuer (§ 13). So abgerechnet werden etwa:

  • die Prüfung eines Steuerbescheids (§ 28)
  • die Teilnahme an einer Betriebsprüfung, Lohnsteuer-Außenprüfung oder Umsatzsteuer-Nachschau (§ 29 Nr. 1)
  • die Einrichtung einer Buchführung (§ 32) und Abschlussvorarbeiten wie Inventur (§ 35 Abs. 3)
  • Vorarbeiten, die über das übliche Maß erheblich hinausgehen (§§ 25, 27)

Ein Rat oder eine Auskunft kostet 1/10 bis 10/10 nach Tabelle A vom Wert der Frage (§ 21). Die erste Beratung eines Verbrauchers ist auf 190 € begrenzt, ein schriftliches Gutachten kostet 10/10 bis 30/10 (§ 22). Für einen Einspruch und Verfahren vor dem Finanzgericht gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 40).

StBVV 2025: was sich geändert hat

Am 1. Juli 2025 ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV in Kraft getreten (BGBl. 2025 I Nr. 105). Die wichtigsten Änderungen:

  • Tabellen A bis D um rund 6 % höher.
  • Zeitgebühr 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde statt 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde.
  • Lohn 6 bis 30 € statt 5 bis 28 € je Abrechnung, Einrichtung 6 bis 19 € statt 5 bis 18 €.
  • Vereinbarung Eine niedrigere Vergütung ist jetzt ausdrücklich erlaubt (§ 4a), eine fehlerhafte Vereinbarung begrenzt auf die StBVV (§ 4b); die Pauschalvergütung des alten § 14 ist weggefallen.
  • Neue Gebühren Grundsteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 11a), Mindeststeuer (Nr. 4) und die Mitteilung elektronischer Kassensysteme (§ 23 Abs. 2).
Volle Gebühr vor und seit dem 1. Juli 2025
Tabelle und WertBis 30.06.2025Seit 01.07.2025Änderung
Tabelle A, 10.000 €571 €605 €+ 6,0 %
Tabelle B, 10.000 €120 €127 €+ 5,8 %
Tabelle C, 10.000 €68 €72 €+ 5,9 %
Tabelle A, 50.000 €1.230 €1.304 €+ 6,0 %
Tabelle B, 50.000 €248 €263 €+ 6,0 %
Tabelle C, 50.000 €130 €138 €+ 6,2 %
Tabelle A, 100.000 €1.593 €1.689 €+ 6,0 %
Tabelle B, 100.000 €348 €369 €+ 6,0 %
Tabelle C, 100.000 €177 €188 €+ 6,2 %
Tabelle A, 500.000 €3.051 €3.234 €+ 6,0 %
Tabelle B, 500.000 €785 €832 €+ 6,0 %
Tabelle C, 500.000 €483 €512 €+ 6,0 %

Für Aufträge von vor dem 1. Juli 2025 galt das alte Recht weiter, für laufende Jahresvereinbarungen bis Ende 2025 (§ 41). Für alles, was 2026 abgerechnet wird, gelten die neuen Tabellen.

Pauschale, Festpreis und Rechnung

Pauschalen, Festpreise oder ein eigener Stundensatz brauchen eine Vergütungsvereinbarung in Textform, also mindestens per E-Mail. Sie muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet, von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt sein und Art und Umfang des Auftrags nennen (§ 4 StBVV). Die Kanzlei muss dich in Textform darauf hinweisen, dass eine höhere oder niedrigere Vergütung vereinbart werden kann.

Liegt die Vereinbarung unter der StBVV, muss sie zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko passen (§ 4a). Fehlt die Form, kann die Kanzlei nicht mehr als die gesetzliche Vergütung fordern (§ 4b). Eine unangemessen hohe Vereinbarung kann ein Gericht herabsetzen (§ 4 Abs. 2).

Abrechnen darf die Kanzlei nur mit einer Berechnung in Textform: jede Gebühr mit kurzer Bezeichnung, Vorschrift und bei Wertgebühren dem Gegenstandswert, dazu Auslagen und Vorschüsse (§ 9). Zeitgebühren nach demselben Satz darf sie zusammenfassen.

Steuerberaterkosten absetzen

Unternehmen setzen die Kosten der Kanzlei als Betriebsausgaben ab, die Umsatzsteuer darauf ziehen sie als Vorsteuer ab, wenn sie regelbesteuert sind. Als Privatperson gehört der Teil für die Ermittlung deiner Einkünfte, etwa die Anlagen N und V, zu den Werbungskosten. Die Kosten der Erklärung selbst und der Beratung zu privaten Fragen sind nicht absetzbar.

Lässt sich die Rechnung nicht klar aufteilen, etwa bei einem Pauschalpreis, teilst du sie nach dem Anteil der Arbeit auf; bei Kosten bis 100 € im Jahr folgt das Finanzamt deiner Zuordnung. Allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung.

Quellen

Stand 5. November 2026: StBVV in der Fassung der Fünften Änderungsverordnung vom 31. März 2025, zuletzt geändert durch Art. 5 der Verordnung vom 19. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 372). November 2026. Die Kanzlei bestimmt die Gebühr im Rahmen nach billigem Ermessen (§ 11 StBVV) und darf eine andere Vergütung in Textform vereinbaren (§§ 4, 4a StBVV). Allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Du gründest eine GmbH oder UG?

Wir zeigen dir, wie firma.de deine Buchhaltung übernimmt.

Häufige Fragen zu Steuerberaterkosten

Was kostet die Steuererklärung beim Steuerberater?

Nach der Steuerberatervergütungsverordnung kostet die Einkommensteuererklärung eines ledigen Arbeitnehmers mit 50.000 € Bruttolohn zur Mittelgebühr ca. 1.095 € im Jahr, mit Anlage N, Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Der ganze Rahmen reicht von 272 € bis 1.910 €. Jede vermietete Wohnung bringt eine eigene Überschussrechnung dazu. Viele Kanzleien vereinbaren für einfache Fälle einen Festpreis.

Was kostet ein Steuerberater für eine GmbH oder UG?

Für eine GmbH mit 400.000 € Umsatz, deren Buchhaltung und Lohn für 2 Angestellte die Kanzlei macht, ergibt die StBVV zur Mittelgebühr ca. 8.165 € netto im Jahr: Jahresabschluss, E-Bilanz, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, Buchführung und Lohnabrechnung. Der Rahmen reicht von 2.816 € bis 13.485 € netto. Macht die GmbH die Buchhaltung selbst, entfällt der größte Posten. Über firma.de erstellt eine Partner-Steuerkanzlei den Jahresabschluss zum Festpreis ab 1.249 € netto im Jahr.

Was kostet ein Steuerberater für Selbstständige und Freiberufler?

Als Freiberufler mit 80.000 € Umsatz und 20.000 € Kosten, der die Buchhaltung selbst macht, zahlst du nach der StBVV zur Mittelgebühr ca. 1.706 € netto im Jahr für Einkommensteuererklärung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuererklärung und vier Voranmeldungen. Der Rahmen reicht von 506 € bis 2.896 € netto.

Was kostet eine Stunde beim Steuerberater?

Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde, also 66 € bis 164 € in der Stunde, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (§ 13 StBVV). Sie gilt, wo die StBVV sie vorsieht, etwa für die Prüfung eines Steuerbescheids oder eine Betriebsprüfung, und wenn sich kein Gegenstandswert schätzen lässt. Ein Stundensatz darüber geht nur mit einer Vergütungsvereinbarung.

Was ist die Mittelgebühr?

Die StBVV gibt für die meisten Leistungen einen Rahmen vor, etwa 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr aus der Tabelle. Die Mittelgebühr liegt genau in der Mitte, hier 3,5/10. Wo im Rahmen die Gebühr liegt, bestimmt die Kanzlei nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und deinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen (§ 11 StBVV). Für einen Durchschnittsfall gilt die Mittelgebühr als üblicher Ansatz.

Darf ein Steuerberater mehr oder weniger als die StBVV verlangen?

Ja, mit einer Vergütungsvereinbarung in Textform, die als solche bezeichnet und vom übrigen Vertrag abgesetzt ist (§ 4 StBVV). Seit 1. Juli 2025 darf sie in außergerichtlichen Angelegenheiten auch unter der StBVV liegen, wenn sie zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko passt (§ 4a). Fehlt die Form, kann die Kanzlei nicht mehr als die gesetzliche Vergütung verlangen (§ 4b).

Was hat sich 2025 an der StBVV geändert?

Am 1. Juli 2025 ist die Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV in Kraft getreten. Die Tabellen A bis D stiegen um rund 6 % (Tabelle A bei 50.000 €: 1.230 € vorher, 1.304 € jetzt, 6,0 % mehr). Die Zeitgebühr gilt jetzt je Viertelstunde (16,50 € bis 41,00 € statt 30 bis 75 € je halbe Stunde), die Lohnabrechnung kostet 6 bis 30 € statt 5 bis 28 € je Arbeitnehmer und Monat. Neu sind niedrigere Vereinbarungen (§ 4a) und Gebühren für Grundsteuer, Mindeststeuer und Kassenmeldungen; die Pauschalvergütung des alten § 14 ist weggefallen.

Was kostet eine Erstberatung beim Steuerberater?

Bist du Verbraucher und zum ersten Mal bei dieser Kanzlei, darf ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190 € kosten, zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (§ 21 Abs. 1 StBVV). Wird daraus ein Auftrag, wird die Gebühr angerechnet. Über firma.de bekommst du 30 Minuten Steuerberatung durch eine Partnerkanzlei für 89 € netto.

Kann ich die Kosten für den Steuerberater absetzen?

Als Unternehmen setzt du die Kosten der Kanzlei als Betriebsausgaben ab, die Umsatzsteuer darauf als Vorsteuer. Als Privatperson gehört der Teil für die Ermittlung deiner Einkünfte (Anlage N, V) zu den Werbungskosten; die Kosten der Erklärung selbst sind privat. Bei Kosten bis 100 € im Jahr folgt das Finanzamt deiner Zuordnung. Allgemeine Steuerinformation, keine Steuerberatung.

Was muss auf der Rechnung des Steuerberaters stehen?

Die Kanzlei schickt dir eine Berechnung in Textform mit jeder Gebühr, der Vorschrift der StBVV, bei Wertgebühren dem Gegenstandswert, den Auslagen und Vorschüssen (§ 9 StBVV). Fällig ist die Vergütung, wenn der Auftrag erledigt ist (§ 7); einen angemessenen Vorschuss darf die Kanzlei vorher verlangen (§ 8). Der Rechenweg im Rechner folgt diesem Aufbau.

Wie funktioniert das Ausfüllen mit KI?

Du beschreibst in einem Satz, wofür du den Steuerberater brauchst, etwa „GmbH mit 400.000 € Umsatz, Buchhaltung macht die Kanzlei“. Eine KI erkennt den Fall und füllt die Felder aus; jede Gebühr rechnet der Rechner selbst nach den Tabellen der StBVV. Dein Satz wird nicht gespeichert.