Amtsgericht Aschaffenburg
Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister
Schlossplatz 563739 Aschaffenburg
Nebengebäude gegenüber Schloss Johannisburg
- Telefon
- 06021 398-2203 und -2274
- Fax
- 09621 96241-0381
Angaben des Gerichts · Stand 12. Oktober 2026
Das Handelsregister für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg führt das Amtsgericht Aschaffenburg. Adresse, Telefon, Öffnungszeiten, Gebühren und wie deine Firma eingetragen wird.
Kurz gesagt
Das Handelsregister für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg führt das Amtsgericht Aschaffenburg. Die Registerabteilung: Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021 398-2203 und -2274. Anmeldungen reicht der Notar elektronisch ein; die Eintragung einer GmbH oder UG kostet bei Bargründung 300 €. Registerdaten sind kostenlos über handelsregister.de abrufbar.
Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Vereinsregister
Schlossplatz 5Nebengebäude gegenüber Schloss Johannisburg
Öffnungszeiten
Das Registergericht ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung erreichbar.
Vorsicht vor falschen Rechnungen
Das Gericht warnt vor gefälschten Kostenrechnungen. Gerichtskosten sind immer an die Landesjustizkasse Bamberg zu zahlen; im Zweifel vor der Zahlung beim Gericht oder der Landesjustizkasse nachfragen.
Nur elektronisch
Alle Inhalte aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie elektronisch vorliegende Dokumente sind kostenlos über handelsregister.de abrufbar.
Das Amtsgericht Aschaffenburg führt das Handelsregister für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg. Zuständig ist das Registergericht am Sitz deiner Firma – bei der GmbH der Sitz aus der Satzung –, nicht das an deinem Wohnort.
Einzelkaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG.
Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG.
Eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR).
Partnerschaftsgesellschaften von Freiberuflern.
Eingetragene Genossenschaften.
Eingetragene Vereine.
Eine GmbH oder UG gründest du beim Notar. Jede Anmeldung zum Handelsregister muss öffentlich beglaubigt sein; der Notar reicht sie elektronisch ein (§ 12 Abs. 1 HGB).
Unternehmen gründenBei der GmbH muss vor der Anmeldung mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals eingezahlt sein, also 12.500 €; bei der UG das ganze Stammkapital.
Geschäftskonten vergleichenDas Amtsgericht Aschaffenburg prüft die Anmeldung und trägt die Firma ein; die Eintragung wird auf handelsregister.de bekannt gemacht. Für eine GmbH oder UG kostet das bei Bargründung 300 €.
Gründungskosten berechnenParallel meldest du dich beim Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats nach dem Start, elektronisch über ELSTER. Bei GmbH und UG musst du dafür nicht auf die Eintragung warten.
Zuständiges Finanzamt findenGebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV) und dem GNotKG, bundesweit gleich, Stand 9. Oktober 2026; ohne Umsatzsteuer. Notarkosten kommen dazu.
Das Handelsregister für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg führt das Amtsgericht Aschaffenburg. Dazu gehören die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg am Main. Maßgeblich ist der Sitz deiner Firma, nicht dein Wohnort.
Adresse der Registerabteilung: Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg. Telefon 06021 398-2203 und -2274, Fax 09621 96241-0381. Das Registergericht ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung erreichbar. Für eine Anmeldung musst du nicht hingehen: Sie läuft elektronisch über den Notar.
Online über das gemeinsame Registerportal der Länder, handelsregister.de: Registerblätter und eingereichte Dokumente kannst du dort seit dem 1. August 2022 kostenlos abrufen. Beim Gericht kostet ein Ausdruck 10 €, ein amtlicher Ausdruck 20 €. Für Behörden im Ausland brauchst du meist einen amtlichen Ausdruck mit Apostille.
Bei einer Bargründung 300 €: 225 € nach GV 2100 HRegGebV und 75 € nach GV 6000 HRegGebV, für GmbH und UG gleich. Bei einer Sachgründung sind es 480 €. Die Gebühren sind bundesweit gleich; dazu kommen die Notarkosten. Was die Gründung insgesamt kostet, rechnet dir der Gründungskosten-Rechner aus.
Über einen Notar: Anmeldungen zum Handelsregister müssen öffentlich beglaubigt sein und werden elektronisch eingereicht (§ 12 Abs. 1 HGB). Bei einer GmbH oder UG beurkundet der Notar außerdem die Gründung und reicht alles beim Registergericht ein.
Abteilung A (HRA) für Einzelkaufleute (e.K.) und Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG, Abteilung B (HRB) für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG (§ 3 HRV). Die Nummer steht zusammen mit dem Registergericht im Impressum und auf Geschäftsbriefen.
Das hängt von der Auslastung des Gerichts ab und davon, ob die Unterlagen vollständig sind; Rückfragen des Gerichts (Zwischenverfügung) verzögern die Eintragung.
Echte Kostenrechnungen für eine Eintragung kommen von der Justiz und nennen dein Aktenzeichen. Nach jeder Eintragung verschicken private Anbieter Schreiben, die wie eine Gebührenrechnung aussehen, aber nur ein Angebot für ein privates Verzeichnis sind; zahl nur, wenn Absender und Aktenzeichen stimmen.
Quelle: Angaben des Amtsgerichts Aschaffenburg (justiz.bayern.de) und der Landesjustiz, geprüft am 12. Oktober 2026; Gebühren nach HRegGebV und GNotKG wie im Gründungskosten-Rechner. Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.