E-Rechnung kostenlos erstellen – XRechnung und ZUGFeRD
Für Geschäftskunden als ZUGFeRD-PDF, für Behörden als XRechnung mit Leitweg-ID. Füll das Formular aus oder beschreib die Rechnung und lass die KI eintragen: Die Vorschau zeigt die Rechnung sofort, mit Umsatzsteuer je Steuersatz und Hinweisen für Kleinunternehmer, zu Reverse Charge und zu Fristen.
Seit 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, ein E-Mail-Postfach genügt. Ausstellen müssen sie für Leistungen ab 2027 Unternehmen mit mehr als 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 2028 alle, und zwar für Rechnungen an andere Unternehmen in Deutschland. Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Kleinunternehmer und Rechnungen an Privatleute. Eine E-Rechnung ist eine strukturierte Datei nach EN 16931: eine XRechnung (reines XML) oder eine ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML. Eine normale PDF zählt nicht.
Stand:
Bis zu diesem Bruttobetrag reicht Papier oder, mit Zustimmung, eine PDF (§ 33 UStDV)
250 €
Gesamtumsatz 2026, über dem du für Leistungen aus 2027 E-Rechnungen ausstellen musst
800.000 €
Ab diesem Jahr gilt die Pflicht für alle Unternehmen außer Kleinunternehmern (§ 27 Abs. 38 UStG)
2028
So lange bewahrst du das XML unverändert auf (§ 14b UStG)
8 Jahre
E-Rechnung erstellen
Mit KI ausfüllen
Zum Beispiel
Dein Text geht an unseren Server und über das Vercel AI Gateway an ein KI-Modell, mit den übrigen Angaben im Formular; Namen, Straßen, Kontakt- und Bankdaten, Steuernummer und USt-IdNr. aus dem Formular sieht es nicht, was in deinem Text steht, aber schon. firma.de speichert nichts davon. Keine Steuerberatung.
Angaben zur Rechnung
Dein Entwurf bleibt in diesem Browser, XML und PDF entstehen hier. Nur wenn du mit KI ausfüllst, gehen dein Text und das Formular einmal an unseren Server; die KI sieht Namen, Straßen, Kontakt-, Steuer- und Bankdaten nicht. Wir speichern nichts.
Eine E-Rechnung ist eine strukturierte Datei, die Software lesen kann: eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-PDF ab Version 2.0.1 mit eingebettetem XML. Eine einfache PDF, ein Scan oder Papier ist eine sonstige Rechnung. Die Pflicht gilt zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind.
Leistungen aus 2025 und 2026 darfst du noch auf Papier oder, mit Zustimmung, als PDF abrechnen, wenn die Rechnung bis zum 31.12.2026 ausgestellt ist. Für Leistungen aus 2027 gilt das nur noch bei höchstens 800.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr und Rechnung bis 31.12.2027. Ab 2028 ist die E-Rechnung Pflicht.
Bis 250 € brutto reicht dauerhaft eine Kleinbetragsrechnung auf Papier oder, wenn der Kunde zustimmt, als PDF. Das gilt nicht für Reverse Charge nach § 13b UStG und Lieferungen in andere EU-Länder: Dort gibt es keine Kleinbetragsrechnung.
Kleinunternehmer dürfen weiter sonstige Rechnungen schreiben, auch ab 2028: auf Papier oder, wenn der Kunde zustimmt, als PDF. Eine E-Rechnung ist freiwillig erlaubt und braucht dann keine Zustimmung des Kunden. Empfangen können müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen.
Rechnungen an Behörden des Bundes gehen als E-Rechnung über deren Rechnungsportal, mit Leitweg-ID, Bankverbindung, Zahlungsbedingungen und deiner E-Mail-Adresse. Länder und Kommunen haben eigene Regeln und Portale; viele verlangen eine XRechnung mit Leitweg-ID. Frag im Zweifel bei der Behörde nach.
Ausgangs- und Eingangsrechnungen bewahrst du acht Jahre auf, ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Bei einer E-Rechnung zählt das XML: Es muss unverändert und maschinenlesbar bleiben. Ein Ausdruck reicht nicht.
Was ist eine E-Rechnung? Strukturierte Daten statt PDF
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und sich elektronisch verarbeiten lässt (§ 14 Abs. 1 UStG). Software liest Rechnungsnummer, Beträge, Steuersätze und Bankverbindung direkt aus der Datei, ohne abzutippen. Maßstab ist die europäische Norm EN 16931; in Deutschland sind das vor allem XRechnung und ZUGFeRD. Andere Formate, etwa EDI, gehen nur, wenn ihr sie vereinbart und die Daten sich vollständig in ein Format nach EN 16931 übertragen lassen.
Welche Dateien als E-Rechnung zählen
Format
Was es ist
E-Rechnung nach § 14 UStG?
XRechnung
Reines XML nach EN 16931, die deutsche Ausprägung der Norm
Ja
ZUGFeRD ab 2.0.1, Profil EN 16931, EXTENDED oder XRECHNUNG
PDF/A-3 mit eingebettetem XML
Ja
ZUGFeRD BASIC
PDF mit XML ohne einige Angaben der Norm
Ja (nach dem Wortlaut des BMF)
ZUGFeRD MINIMUM und BASIC WL
PDF mit XML ohne Positionen
Nein, nur eine Buchungshilfe
ZUGFeRD 1.0
PDF mit XML nach einem älteren Datenmodell
Nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht, da kein EN-16931-Format
PDF, Scan, Foto, Papier
Ohne strukturierte Daten
Nein, eine sonstige Rechnung
Bei einer ZUGFeRD-PDF ist das eingebettete XML der maßgebliche Teil. Weichen PDF-Ansicht und XML voneinander ab, gilt das XML; der Vorsteuerabzug richtet sich nach ihm. Deshalb erzeugt der Generator beides aus denselben Daten.
Wer muss ab wann E-Rechnungen ausstellen? Empfangen seit 2025, ausstellen ab 2027 oder 2028
Seit dem 01.01.2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer und Vermieter; ein E-Mail-Postfach genügt. Ausstellen musst du sie, wenn du an ein anderes Unternehmen für dessen Unternehmen leistest und ihr beide in Deutschland ansässig seid (§ 14 Abs. 2 UStG). Bis 2028 gilt ein Übergang, bei dem es auf den Zeitpunkt der Leistung ankommt (§ 27 Abs. 38 UStG):
Wann statt der E-Rechnung noch eine sonstige Rechnung reicht
Leistung ausgeführt
Was geht
Spätestens ausgestellt am
2025 und 2026
Papier, oder PDF mit Zustimmung des Kunden
31.12.2026
2027, Gesamtumsatz 2026 höchstens 800.000 €
Papier, oder PDF mit Zustimmung des Kunden
31.12.2027
2027, Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €
Nur noch E-Rechnung
–
ab 2028
Nur noch E-Rechnung
–
Wichtig ist der Jahreswechsel: Eine Leistung aus Dezember 2026, die du erst im Januar 2027 abrechnest, fällt nach dem Wortlaut von § 27 Abs. 38 UStG unter keine Übergangsregel: Die Regel für 2026 verlangt die Rechnung bis 31.12.2026, die 800.000 €-Regel gilt erst für Leistungen ab 2027. Dann ist eine E-Rechnung nötig, auch bei höchstens 800.000 € Umsatz. Rechne Leistungen aus 2026 deshalb noch 2026 ab, wenn du eine PDF schicken willst. Gesamtumsatz meint die steuerbaren Umsätze nach § 19 Abs. 2 UStG, nicht den Umsatz aus der Gewinnermittlung. Ob die 800.000 €-Grenze für ein Unternehmen gilt, das erst 2027 gegründet wird, hat das Bundesfinanzministerium nicht ausdrücklich geregelt; frag dazu deine Steuerberatung.
Dauerhaft ausgenommen
Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV), außer bei Reverse Charge, innergemeinschaftlichen Lieferungen und Fernverkäufen.
Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV). Eine E-Rechnung ist freiwillig erlaubt.
Fahrausweise (§ 34 UStDV).
Rechnungen an Privatleute und an Kunden im Ausland: keine E-Rechnungspflicht; eine E-Rechnung nur mit Zustimmung.
Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG wie Heilbehandlungen, Versicherungen oder Wohnungsmieten.
Wer statt einer Pflicht-E-Rechnung eine PDF schickt, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Der Kunde kann aber eine E-Rechnung verlangen und riskiert ohne sie seinen Vorsteuerabzug. Ab 2028 kommt eine neue Pflichtangabe dazu: Wer die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (Ist-Versteuerung), muss das auf der Rechnung vermerken. Der Generator hat dafür einen Schalter.
XRechnung oder ZUGFeRD? Für Behörden XML, für Unternehmen meist die PDF mit XML
Beide Formate tragen dieselben Daten nach EN 16931. Rechtlich sind sie gleichwertig; welches ihr nutzt, ist eine Absprache zwischen dir und deinem Kunden.
XRechnung
Pro
Der Standard für Behörden, mit Leitweg-ID; Portale wie OZG-RE nehmen sie direkt an.
Eine kleine Datei, die jede Buchhaltungssoftware liest.
Contra
Ohne Software kaum lesbar; zum Lesen brauchst du einen Viewer, etwa „E-Rechnung öffnen“.
Verlangt Angaben, die ZUGFeRD nicht zwingend braucht: Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail.
ZUGFeRD-PDF
Pro
Für Menschen eine normale PDF, für Software eine E-Rechnung.
Für Kunden, die noch keine E-Rechnungen verarbeiten, die bequemste Wahl.
Contra
Behörden und manche große Unternehmen verlangen trotzdem die XRechnung.
PDF und XML müssen übereinstimmen; maßgeblich ist das XML.
Der Generator schreibt XRechnung 3.0 (Version 3.0.2) und ZUGFeRD 2.5.2 im Profil EN 16931, beide in der Syntax UN/CEFACT CII. Für die XRechnung bekommst du zusätzlich eine lesbare PDF-Kopie für deine Unterlagen; maßgeblich bleibt das XML. XRechnung 4.0 wird für Frühjahr 2027 erwartet; 3.0 gilt mindestens bis 31.07.2027.
Was auf die E-Rechnung gehört Rechnungsangaben nach § 14 UStG und ihre Felder in EN 16931
Eine E-Rechnung braucht dieselben Angaben wie jede Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, nur stehen sie in festen Feldern, die die Norm mit Nummern (BT) benennt. Der Generator fragt sie in dieser Reihenfolge ab:
Name und Anschrift von dir und deinem Kunden (BT-27, BT-35, BT-44, BT-50).
Steuernummer oder USt-IdNr. von dir (BT-31, BT-32). Bei Leistungen und Lieferungen an Unternehmen im EU-Ausland gehören deine und die USt-IdNr. des Kunden auf die Rechnung (BT-31, BT-48); bei Reverse Charge im Inland verlangt nur das Format die USt-IdNr. des Kunden (Regel BR-AE-02).
Rechnungsdatum und Rechnungsnummer fortlaufend und einmalig (BT-2, BT-1). Der Generator schlägt nach jeder Rechnung die nächste Nummer vor.
Menge und Art der Leistung je Position mit Einheit (BT-129, BT-130, BT-153).
Zeitpunkt der Leistung als Tag oder Zeitraum (BT-72 oder BG-14). Der Generator schreibt ihn immer ins XML, auch wenn er dem Rechnungsdatum entspricht.
Entgelt nach Steuersätzen netto je Steuersatz, Steuerbetrag und Rechnungsbetrag (BG-23, BT-109 bis BT-112).
Hinweis auf eine Steuerbefreiung oder den Übergang der Steuerschuld, als Text und Code (BT-120, BT-121).
Zahlungsbedingungen und Bankverbindung mit Fälligkeit, Skonto und IBAN (BT-20, BT-9, BT-84).
Für die XRechnung zusätzlich: Leitweg-ID oder Käuferreferenz (BT-10), Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail (BG-6) und die elektronische Adresse des Kunden (BT-49).
Eine Angabe, die fehlt, steht in der Vorschau als gelber Platzhalter. Solange einer offen ist, bietet der Generator keinen Download an, denn so würde die Datei bei der Prüfung abgelehnt.
Kleinunternehmer, Reverse Charge und EU-Lieferungen Welcher Hinweis auf die Rechnung gehört
Je Rechnung gilt ein Steuerfall. Er bestimmt die Steuerkategorie im XML, den Hinweis auf der Rechnung und welche Angaben dazukommen:
Die vier Steuerfälle des Generators
Steuerfall
Kategorie im XML
Hinweis auf der Rechnung
Zusätzlich nötig
Regelbesteuerung
S (19 %, 7 %), Z (0 % für Solaranlagen)
Steuer je Steuersatz
Deine Steuernummer oder USt-IdNr.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
E, ohne Steuer
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Deine Steuernummer oder USt-IdNr.
Reverse Charge (§ 13b UStG, Leistungen ins EU-Ausland)
AE, ohne Steuer
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
USt-IdNr. des Kunden (für das XML); bei Kunden im EU-Ausland auch deine USt-IdNr.
Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a UStG)
K, ohne Steuer
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
Beide USt-IdNrn., Kunde im EU-Ausland
Reverse Charge unter inländischen Unternehmen, etwa Bauleistungen an ein Bauunternehmen, braucht eine E-Rechnung wie jede andere Rechnung, auch unter 250 €. Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gibt es keine deutsche E-Rechnungspflicht; die Rechnung musst du bis zum 15. des Folgemonats ausstellen (§ 14a UStG) und den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung angeben. Ausfuhren in Länder außerhalb der EU, Gutschriften, Rechnungskorrekturen und andere Währungen als Euro deckt der Generator nicht ab.
Rechnungen an Behörden XRechnung, Leitweg-ID und Rechnungsportale
Behörden des Bundes nehmen Rechnungen seit 2020 nur elektronisch an, über die zentrale Plattform OZG-RE (§§ 3, 4 ERechV). Dazu gehören die Leitweg-ID der Behörde, deine Bankverbindung, die Zahlungsbedingungen und deine E-Mail-Adresse (§ 5 ERechV). Ausgenommen sind Direktaufträge bis 1.000 €. Länder und Kommunen haben eigene Regeln und Portale; viele verlangen eine XRechnung mit Leitweg-ID. Frag im Zweifel bei der Behörde nach dem Format.
Die Leitweg-ID bekommst du von der Behörde, meist mit dem Auftrag. Sie besteht aus einer Grobadressierung (2 bis 12 Ziffern), optional einer Feinadressierung und zwei Prüfziffern, getrennt durch Bindestriche. Der Generator prüft Aufbau und Prüfziffern nach der Spezifikation der KoSIT; ob die Behörde sie vergeben hat, weiß nur sie. Im Generator wählst du dafür „Für Behörden“: Er schreibt dann eine XRechnung, die du im Portal hochlädst.
Versenden, empfangen, aufbewahren E-Mail genügt, das XML acht Jahre
Wie du die E-Rechnung verschickst, ist frei: per E-Mail als Anhang, über ein Portal oder einen Download-Link. Peppol oder ein besonderer Dienst ist zwischen Unternehmen nicht nötig. Schick die Datei so, wie sie aus dem Generator kommt; öffnest und speicherst du eine XRechnung in einem Editor neu, kann sie sich verändern.
Aufbewahren musst du Ausgangs- und Eingangsrechnungen acht Jahre ab dem Ende des Ausstellungsjahres (§ 14b UStG, § 147 AO). Bei einer E-Rechnung zählt das XML, unverändert und maschinenlesbar; ein Ausdruck oder eine Bilddatei reicht nicht. Eine ZUGFeRD-PDF hebst du als Ganzes auf, das XML ist darin enthalten. Der Generator speichert keine Rechnung für dich; leg die Datei deshalb gleich in deiner Buchhaltung ab.
Bekommst du selbst E-Rechnungen, öffnest du sie unter E-Rechnung öffnen.
Wie der Generator rechnet und was er prüft Rundung nach EN 16931, getestet mit KoSIT und Mustang
Die Norm schreibt vor, wie gerechnet wird: Jede Position netto, Menge mal Einzelpreis, auf den Cent gerundet. Die Umsatzsteuer berechnet der Generator je Steuersatz aus der Summe der Positionen und rundet erst dann, nicht je Position. So kommen die Summen in der Datei genau so heraus, wie die Prüfregeln (BR-CO-10 bis BR-CO-17) es verlangen. Ein Beispiel mit drei Steuersätzen:
Positionen netto
Position
Menge × Einzelpreis
Steuersatz
Netto
Einrichtung Buchhaltungssoftware, vor Ort
8 × 120,00 €
19 %
960,00 €
Fachbuch „GmbH-Gründung kompakt“, 3. Auflage
2 × 24,30 €
7 %
48,60 €
Photovoltaikmodul 430 Wp für das Wohnhaus des Kunden
1 × 189,00 €
0 %
189,00 €
Umsatzsteuer je Steuersatz
Steuersatz
Bemessungsgrundlage
Umsatzsteuer
19 %
960,00 €
182,40 €
7 %
48,60 €
3,40 €
0 %
189,00 €
0,00 €
Summe
1.197,60 €
185,80 €
Das Format der Dateien haben wir für jeden Steuerfall und beide Formate mit dem KoSIT-Validator (Prüfregeln für XRechnung 3.0 in Version 3.0.2, mit den Regeln der EN 16931) und mit Mustang 2.26.0 samt veraPDF für PDF/A-3 getestet. Deine eigene Rechnung prüft der Generator, während du tippst: fehlende Angaben, Prüfziffern von IBAN und Leitweg-ID, das Format der USt-IdNr. und ob Steuerfall und Kunde zusammenpassen. Ob deine Angaben inhaltlich stimmen, kann er nicht prüfen.
Quellen und Stand Gesetze, Schreiben der Finanzverwaltung und Standards
Stand: 4. November 2026. XML und PDF entstehen in deinem Browser; firma.de speichert keine Rechnung. Nur wenn du mit KI ausfüllst, gehen dein Text und das Formular einmal an unseren Server; das KI-Modell sieht deinen Text und das Formular ohne Namen, Straßen, Kontakt-, Steuer- und Bankdaten.
Generator und Erläuterungen für typische Fälle, keine Steuerberatung im Einzelfall. Für den Inhalt deiner Rechnung bist du verantwortlich; maßgeblich sind das Gesetz und die Schreiben des Bundesfinanzministeriums.
Gesetzestexte, amtliche Quellen und Spezifikationen
Wir zeigen dir, wie eine Steuerkanzlei über firma.de die laufende Buchhaltung deines Unternehmens übernimmt: Belege, Rechnungen und Umsatzsteuer-Voranmeldung, mit DATEV und zum monatlichen Festpreis.
Häufige Fragen zur E-Rechnung
Ist eine PDF-Rechnung per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 UStG), in der Regel nach der europäischen Norm EN 16931. Dazu gehören die XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer den Profilen MINIMUM und BASIC WL. Eine PDF ohne eingebettete Rechnungsdaten, ein Foto oder ein Brief sind „sonstige Rechnungen“. Eine ZUGFeRD-PDF sieht aus wie eine normale PDF, trägt die Rechnungsdaten aber als XML in sich; maßgeblich ist dann das XML. Dieser Generator schreibt ZUGFeRD 2.5.2 im Profil EN 16931 und XRechnung 3.0.
XRechnung oder ZUGFeRD: welches Format brauche ich?
Beide sind E-Rechnungen nach EN 16931 und enthalten dieselben Daten. Die ZUGFeRD-PDF ist für Menschen wie eine normale PDF lesbar und für Buchhaltungsprogramme maschinenlesbar, deshalb ist sie für Geschäftskunden meist die bequemere Wahl. Die XRechnung ist reines XML; Behörden und viele große Unternehmen verlangen sie, Behörden zusätzlich mit Leitweg-ID. Welches Format ihr nutzt, vereinbarst du mit deinem Kunden. Verlangt er nichts Bestimmtes, nimm ZUGFeRD; schreibt er XRechnung vor oder ist er eine Behörde, nimm XRechnung.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen können muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen schon seit dem 01.01.2025, ein E-Mail-Postfach genügt. Beim Ausstellen zählt, wann die Leistung erbracht wurde (§ 27 Abs. 38 UStG). Für Leistungen aus 2025 und 2026 darfst du noch eine sonstige Rechnung schreiben, also Papier oder, wenn der Kunde zustimmt, eine PDF, aber nur, wenn du sie bis zum 31.12.2026 ausstellst. Für Leistungen aus 2027 ist die E-Rechnung Pflicht, wenn dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag; darunter geht eine sonstige Rechnung noch, wenn du sie bis zum 31.12.2027 ausstellst. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Rechnest du eine Leistung aus Dezember 2026 erst im Januar 2027 ab, fällt sie unter keine Übergangsregel: Dann ist eine E-Rechnung nötig, auch bei höchstens 800.000 € Umsatz. Rechne Leistungen aus 2026 deshalb noch 2026 ab.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Nein. Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen immer sonstige Rechnungen sein (§ 34a UStDV), auch ab 2028: Papier oder, wenn der Kunde zustimmt, eine PDF (stillschweigend genügt). Eine E-Rechnung darfst du freiwillig schicken, an Unternehmen in Deutschland auch ohne deren Zustimmung. Im Generator wählst du dafür den Steuerfall Kleinunternehmer: Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus und trägt den Hinweis auf § 19 UStG. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber auch als Kleinunternehmer. Kleinunternehmer bist du mit höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr.
Gilt die Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden oder ins Ausland?
Nein. Die Pflicht gilt nur, wenn du an ein anderes Unternehmen für dessen Unternehmen leistest und ihr beide in Deutschland ansässig seid, also Sitz, Geschäftsleitung oder eine beteiligte Betriebsstätte hier habt. Privatkunden bekommen weiter Papier oder, wenn sie zustimmen, eine PDF oder eine E-Rechnung. Für Kunden im Ausland gibt es keine deutsche E-Rechnungspflicht, auch nicht bei Reverse Charge oder Lieferungen in andere EU-Länder. Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, etwa Heilbehandlungen oder Wohnungsmieten, brauchen ebenfalls keine.
Was ist eine Leitweg-ID und wann brauche ich sie?
Die Leitweg-ID ist die Adresse einer Behörde für E-Rechnungen, etwa 04011000-1234512345-06: Ziffern, oft ein Zusatz, am Ende zwei Prüfziffern. Du bekommst sie von der Behörde, meist mit dem Auftrag. Sie steht in der XRechnung im Feld Käuferreferenz (BT-10), und Behörden des Bundes verlangen sie (§ 5 ERechV), viele Länder und Kommunen ebenfalls. Der Generator prüft Aufbau und Prüfziffern, nicht ob es die Leitweg-ID gibt. An Unternehmen brauchst du keine; dort steht in dem Feld die Bestellnummer deines Kunden oder ein Platzhalter.
Brauche ich die Zustimmung meines Kunden für eine E-Rechnung?
Zwischen Unternehmen in Deutschland nicht, auch nicht in der Übergangszeit bis 2027: Der Kunde darf eine E-Rechnung nicht ablehnen. Auch Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen von Kleinunternehmern darfst du ohne Zustimmung als E-Rechnung schicken. Zustimmen muss der Kunde, wenn du einem Privatkunden oder einem Kunden im Ausland eine E-Rechnung schicken willst, und immer dann, wenn du statt einer E-Rechnung eine PDF schickst (Übergangszeit, Kleinbetrag, Kleinunternehmer, Privatkunden). Die Zustimmung braucht keine Form; es genügt, wenn der Kunde die Rechnungen widerspruchslos annimmt.
Was gilt für Rechnungen bis 250 €?
Rechnungen bis 250 € brutto sind Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV). Sie dürfen immer auf Papier kommen oder, wenn der Kunde zustimmt, als PDF; eine E-Rechnung darfst du trotzdem schicken, auch ohne Zustimmung. Das gilt nicht für Reverse Charge nach § 13b UStG, innergemeinschaftliche Lieferungen und Fernverkäufe: Hier gibt es keine Kleinbetragsrechnung, und bei Reverse Charge unter inländischen Unternehmen ist die E-Rechnung auch unter 250 € Pflicht. Für einfache Belege bis 250 € gibt es den Quittungs-Generator.
Wie lange und wie bewahre ich E-Rechnungen auf?
Acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde (§ 14b UStG, § 147 AO), für deine Ausgangsrechnungen wie für empfangene. Aufbewahren musst du die Datei so, wie sie verschickt wurde: das XML der XRechnung oder die ZUGFeRD-PDF mit dem XML darin, unverändert und maschinenlesbar. Ein Ausdruck oder ein Bild der Rechnung reicht nicht. firma.de speichert keine Rechnung; heb die heruntergeladene Datei deshalb selbst auf, am besten in deiner Buchhaltung oder einem Archiv, das Änderungen ausschließt.
Wie korrigiere ich eine fehlerhafte E-Rechnung?
Fehlt eine Angabe oder ist sie falsch, berichtigst du die Rechnung mit einem Dokument, das sich eindeutig auf die ursprüngliche bezieht (§ 31 Abs. 5 UStDV); war die E-Rechnung Pflicht, muss auch die Berichtigung eine E-Rechnung sein. Dieser Generator erstellt Rechnungen (Rechnungsart 380), keine Rechnungskorrekturen, Stornos oder Gutschriften. Für Skonto, Rabatte nach der Rechnung oder einen Zahlungsausfall brauchst du keine neue Rechnung; die Umsatzsteuer korrigierst du dann in der Buchhaltung (§ 17 UStG).
Wie prüft der Generator meine E-Rechnung?
Er prüft deine Rechnung, während du tippst: Pflichtfelder, Prüfziffern von IBAN und Leitweg-ID, das Format der USt-IdNr., Summen und ob der Steuerfall zum Kunden passt. Ob deine Angaben inhaltlich stimmen, prüft er nicht. Das Format selbst haben wir mit dem KoSIT-Validator (Prüfregeln für XRechnung 3.0 in Version 3.0.2) und Mustang 2.26.0 mit veraPDF getestet, für jeden Steuerfall und beide Formate: Der Generator schreibt das XML nach EN 16931 in der Syntax UN/CEFACT CII, als XRechnung 3.0 oder ZUGFeRD 2.5.2 im Profil EN 16931, und die PDF als PDF/A-3b. Eine empfangene oder diese Rechnung kannst du unter E-Rechnung öffnen lesbar anzeigen und prüfen lassen.
Ist der Generator wirklich kostenlos?
Ja. Der Generator kostet nichts, braucht keine Anmeldung, hat kein Limit und setzt kein Wasserzeichen. XML und PDF entstehen in deinem Browser; dein Entwurf bleibt in diesem Browser, bis du ihn löschst. Er ist für einzelne Rechnungen gedacht, mit bis zu 50 Positionen, einem Steuerfall je Rechnung und Zahlung per Überweisung. Wer regelmäßig viele Rechnungen schreibt, ist mit einem Rechnungsprogramm besser bedient; wer die Buchhaltung nicht selbst machen will, kann sie auslagern.
Wie öffne ich eine E-Rechnung, die ich bekommen habe?
Eine XRechnung ist eine XML-Datei, die ein Browser oder PDF-Programm nicht lesbar anzeigt; manchmal kommt sie auch als .dat oder .bin an. Unter E-Rechnung öffnen ziehst du die Datei ins Fenster und siehst die Rechnung lesbar, mit Positionen, Steuer und Bankverbindung. Die Datei wird dabei nicht hochgeladen. Eine ZUGFeRD-PDF öffnest du wie jede PDF; die Rechnungsdaten darin zeigt dieselbe Seite.
Kann ich den Generator per API oder mit einem KI-Assistenten nutzen?
Ja. Unter firma.de/api/e-rechnung/ erstellt derselbe Generator E-Rechnungen für KI-Assistenten und Programme, kostenlos und ohne Schlüssel: Ein POST mit dem Rechnungsentwurf als JSON liefert Hinweise, Summen und das XML, mit ?format=xml nur das XML, mit ?format=pdf die PDF (bei ZUGFeRD die PDF/A-3 mit dem XML, bei XRechnung eine lesbare Kopie). Ohne Parameter erklärt die Adresse alle Felder; die Beschreibung für Werkzeuge steht unter firma.de/api/e-rechnung/openapi.json. Anders als der Generator auf dieser Seite rechnet die API auf unserem Server; sie speichert nichts.
Kann ich die E-Rechnung auf Englisch schreiben?
Ja. Das Umsatzsteuergesetz schreibt keine Sprache vor; das Finanzamt kann aber eine Übersetzung verlangen (§ 87 Abs. 2 AO). Die Angaben im XML stehen in festen Feldern und Codes, die Software in jeder Sprache lesen kann. Dieser Generator schreibt die Texte der Rechnung auf Deutsch; die Beschreibungen der Positionen und die Bemerkung kannst du in jeder Sprache eingeben.
Wie funktioniert das Ausfüllen mit KI und was passiert mit meinen Daten?
Du beschreibst die Rechnung in ein paar Sätzen oder fügst den Text einer alten Rechnung ein. Die KI ordnet die Angaben den Feldern des Formulars zu, also Kunde, Positionen, Preise, Steuerfall, Datum und Zahlungsziel, und sagt dir, was sie eingetragen hat. Den Text der Rechnung schreibt sie nicht: Steuerhinweise, Zahlungsbedingungen und Summen bildet der Generator selbst, und die Hinweise neben der Rechnung gelten genauso. Prüf die Felder danach. Dein Text geht dafür zusammen mit dem, was schon im Formular steht, über das Vercel AI Gateway an ein KI-Modell; Namen, Straßen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IBAN, Steuernummer und USt-IdNr., die du schon eingetragen hast, sieht es dabei nicht, was in deinem Text steht, aber schon. firma.de speichert weder den Text noch die Rechnung. XML und PDF entstehen danach wie immer in deinem Browser.